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Die neue Jagd nach Ressourcen: Wie die EU-Handels- und - Oxfam

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im Oktober 2009 ein EPA über regionale Güter abzuschließen <strong>und</strong> direkt da<strong>nach</strong> im Januar 2010 mit<br />

Diskussionen über darüber hinausgehenden Themen zu beginnen. 145<br />

Kasten 12: <strong>EU</strong>-Investitionsschutzabkommen: <strong>die</strong> Vorreiterrolle von<br />

CARIFORUM <strong>und</strong> Kolumbien/Peru<br />

<strong>Die</strong> CARIFORUM-Gruppe hat als einzige dem Konzept von umfassenden EPAs von Anfang an zugestimmt.<br />

Auch das kürzlich abgeschlossene Freihandelsabkommen mit Kolumbien <strong>und</strong> Peru enthält<br />

<strong>neue</strong> Investitionsregeln.<br />

Piraten in der Karibik?<br />

Das EPA mit den CARIFORUM-Staaten zeigt, <strong>nach</strong> welcher Art von Investitionsverpflichtungen für<br />

Entwicklungsländer <strong>die</strong> <strong>EU</strong> strebte, noch bevor der Vertrag von Lissabon ihr zusätzliche Befugnisse<br />

erteilte. Es ist davon auszugehen, dass <strong>die</strong> Forderungen der <strong>EU</strong> in <strong>die</strong>sem Bereich künftig noch<br />

weitreichender ausfallen werden.<br />

Im CARIFORUM-EPA wurden einige Schutzmechanismen eingebaut. Ihnen zufolge müssen Staaten<br />

sicherstellen, dass Investoren im Einklang mit gr<strong>und</strong>legenden Arbeitsrechtskonventionen der<br />

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) handeln. Ferner enthält das Abkommen auch keine<br />

Möglichkeit für Investoren, Vertragsverletzungen vor internationale Schiedsgerichte zu bringen.<br />

In <strong>die</strong>sem Punkt weicht das Abkommen von einer zentralen Zielsetzung der <strong>EU</strong>-Strategie ab, welche<br />

in der Zukunft wohl eine bedeutende Rolle spielen wird. 146 <strong>Die</strong> Kommission betont darüber<br />

hinaus, dass <strong>die</strong> Öffnung für ausländische Investitionen asymmetrisch sei <strong>und</strong> weitaus größere<br />

Liberalisierungsverpflichtungen seitens der <strong>EU</strong> erfordere. Ferner beschneide das Abkommen nicht<br />

<strong>die</strong> Möglichkeiten der karibischen Staaten, Investitionen zu regulieren. 147 <strong>Die</strong>s wird jedoch von der<br />

Tatsache überlagert, dass Regierungen der Karibischen Staaten mit dem Abkommen einen Großteil<br />

ihrer Rechte zur Begrenzung <strong>und</strong> Regulierung ausländischer Investitionen aufgegeben haben.<br />

Das EPA verpflichtet sie, ausländische Investoren gegenüber inländischen nicht zu be<strong>nach</strong>teiligen.<br />

Und es existiert noch eine Reihe weiterer Probleme:<br />

• Viele Regierungen verpflichteten sich, den Zugang für ausländische Unternehmen zu den liberalisierten<br />

Sektoren bzw. den Anteil ausländischer Beteiligung darin nicht länger zu begrenzen.<br />

Auch bestimmte Leistungsanforderungen, wie etwa einheimische Arbeitskräfte zu beschäftigen<br />

oder joint ventures einzugehen, können nicht länger angewandt werden. Im Bergbau behalten<br />

sich jedoch fast alle Staaten weiterhin vor, Investitionen zu prüfen, sollten ausländische Unternehmen<br />

in den Markt eintreten.<br />

• Auch wenn eine Reihe karibischer Staaten weiterhin Beschränkungen für einige ausländische<br />

Investitionen aufrechterhalten werden, definiert das EPA <strong>die</strong> Regelungen, <strong>die</strong> von europäischen<br />

Unternehmen in Bezug auf Landbesitz einzuhalten sind. Daher könnte es sich für künftige Regierungen<br />

als äußerst schwierig erweisen, <strong>die</strong> Regeln für einen verbesserten Schutz von Landbesitz<br />

wieder zu ändern.<br />

• Unternehmen brauchen <strong>die</strong> Menschen vor Ort nur zu konsultieren, falls <strong>die</strong>s „angemessen“ erscheint<br />

<strong>und</strong> auch nur falls dadurch nicht <strong>die</strong> Vorteile zunichte gemacht werden, <strong>die</strong> sich ein<br />

Investor durch <strong>die</strong> EPA-Verpflichtungen verspricht.<br />

• Obwohl das Abkommen Bestimmungen enthält, <strong>die</strong> sicherstellen sollen, dass sich Unternehmen<br />

an einige Standards halten – zu Arbeit, Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit – gibt es keine Bestimmungen<br />

für andere Standards wie den Menschenrechten oder den Rechten der indigenen<br />

Bevölkerung.<br />

• Das EPA schränkt das Recht von Regierungen ein, Kapitalströme zu kontrollieren, da Investoren<br />

garantiert wird, alle Gewinne <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einnahmen aus Investitionen abziehen zu können. <strong>Die</strong>s<br />

könnte ihnen auch erlauben, ein Unternehmen durch den Verkauf von Teilbereichen zu zerschlagen,<br />

anstatt in das Unternehmen zu investieren. Nur unter außergewöhnlichen Umständen, falls<br />

Seite 35

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