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MARKETING<br />

MESSE<br />

MOUNTAINMANAGER 6/2009<br />

48<br />

VTK-TECHNIKER TAGTEN IN MARTIGNY<br />

Mit der Austragung der diesjährigen VTK-Tagung im Rahmen der Swiss Alpina hatten sich die Schweizer Techniker schon im Vorfeld<br />

eindeutig für ein Fortbestehen der Messe ausgesprochen. Ein Bekenntnis, dass der (wiedergewählte) VTK-Präsident Peter Julen<br />

zum Ausklang der Tagung – zugleich Beginn der Messe – bekräftigte. Die Vorreiterrolle der Schweiz als Pionierland der Seilbahnbranche<br />

müsse mit einem Schweizer Messestandort gesichert werden und Martigny böte dafür eine gute Plattform. Gut<br />

möglich also, dass der Technikerverband nach St. Moritz 2010 in zwei Jahren seinen traditionsgemäß zweitägigen Kongress wieder<br />

begleitend zur Messe abhält.<br />

Das Generalmotto der Tagung lautete „Sicherheit<br />

für alle“. Nach bewährtem Muster<br />

teilte sich das Programm in einen „offiziellen“<br />

Teil – im Austausch mit Behördenvertretern<br />

und befreundeten Verbänden – sowie<br />

einen Praxis-Block, in dem Experten von<br />

als sogenannte „B-Mitglieder“ mit dem VTK<br />

verbundenen Unternehmen sicherheitsrelevante<br />

Themen erörterten.<br />

Zwei denkwürdige Entwicklungen prägten<br />

„die Stunde der Aufsichtsbehörden“. Die<br />

von Seilbahnpraktikern bereits lange angemahnte<br />

stärkere Kooperation zwischen dem<br />

Bundesamt für Verkehr (BAV) – zuständig für<br />

Seilbahnen – und dem Interkantonalen Konkordat<br />

für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) –<br />

zuständig für die Überwachung von Kleinbahnen<br />

und Liften – scheint nun Formen<br />

anzunehmen. Kurz vor der Tagung vereinbarten<br />

beide Aufsichtsbehörden eine engere<br />

Zusammenarbeit, die sowohl die gemeinsame<br />

Arbeit der jeweiligen Gremien an der<br />

Weiterentwicklung von Vorschriften und deren<br />

Umsetzung einschließt, als auch die direkte<br />

Wahrnehmung der im Seilbahngesetz<br />

definierten Aufsichtspflichten umfasst. Gerade<br />

von letzterem versprechen sich die<br />

Schweizer Seilbahnpraktiker sehr viel: z. B.<br />

die Entlastung für Betriebe, deren Anlagenpark<br />

durch beide Behörden überwacht wird<br />

(d.h. Seilbahnen + Skilifte), und die nun<br />

endlich im Bereich der geforderten betriebsübergreifenden<br />

Dokumentation nach einheitlichen<br />

Vorgaben arbeiten können. Eindrücklich<br />

belegten BAV und IKSS in Martigny<br />

ihren Kooperationswillen mit einem gemeinsamen<br />

Referat von Daniel Kiener (BAV)<br />

und Reto Canale (IKSS) unter dem programmatischen<br />

Titel „Zusammenarbeit im<br />

Interesse sicherer, wirtschaftlicher Seilbahnen“.<br />

SORGFALTSPFLICHT<br />

DES BETREIBERS<br />

In diesem Interesse liegt natürlich auch das<br />

zweite Ereignis, das die Diskussionen unter<br />

den Betriebsleitern bestimmte. Die Rede ist<br />

vom Grundsatzurteil des schweizerischen<br />

Bundesverwaltungsgerichtes, das die Rolle<br />

der „Sorgfaltspflicht des Betreibers“ als zentrales<br />

Element der Seilbahngesetzgebung<br />

stärkt. Konkret hatten sich die Bergbahnen<br />

Zermatt gegen das zuständige BAV gewehrt,<br />

das als Auflage zur Konzessionserneuerung<br />

und Betriebsbewilligung einer bestehenden<br />

4er-Sesselbahn die nahezu komplette<br />

Neuerstellung einer umfangreichen<br />

Betriebs- und Sicherheitsdokumentation forderte.<br />

Das Gericht schloss sich der Argumentation<br />

der klagenden Bergbahnen Zermatt<br />

an, wonach alleine die Erfüllung der<br />

gesetzlich festgelegten Sorgfaltspflicht des<br />

Betreibers (§ 18 Seilbahngesetz) Gegenstand<br />

der behördlichen Überprüfung sein<br />

dürfe, da sie klar die Sicherheitsverantwortung<br />

auf den Betreiber übertrage. Zwischenzeitlich<br />

akzeptierte das BAV das Urteil und<br />

kündigte an, bei zukünftigen Erneuerungen<br />

von Betriebsbewilligung alleine die Einhaltung<br />

der Sorgfaltspflicht zu bewerten.<br />

Die unzweifelhafte Vereinfachung der zukünftig<br />

anstehenden Verfahren rückt natürlich<br />

die Verantwortung der technischen Betriebsleitung<br />

für die Einhaltung der klar geregelten<br />

Sorgfaltspflichten und deren Dokumentation<br />

in den Vordergrund. Drei anlagenbezogene<br />

Elemente sind dabei herauszuheben:<br />

Zustandsbeurteilung,<br />

Betriebsorganisation und Instandhaltung.<br />

Fulvio Sartori, Vizepräsident des „Unternehmerverbandes“<br />

SBS, appellierte an die versammelten<br />

Betriebsleiter, ihre sicherheitsrelevanten<br />

Aufgaben streng prozessual abzuarbeiten<br />

und sich damit einen Mehrwert für<br />

die eigene Betriebsorganisation zu schaffen.<br />

Entsprechende Handreichungen gäben unter<br />

anderem die von Sicherheitsspezialisten<br />

des SBS erarbeiteten Dokumente, die Verantwortlichkeiten<br />

und Aufgaben von Geschäftsleitung<br />

und Technischer Leitung klar<br />

definieren.<br />

DIE GASTREFERATE<br />

Natürlich stand die „praktizierte Sicherheit“<br />

auch im Mittelpunkt der Gastreferate. So<br />

stellte Dirk Moll, Universität Stuttgart, ein<br />

spezielles Videosystem zur visuellen Seilprüfung<br />

vor. Eine z.B. im Stationsbereich montierte,<br />

„vieräugige“ Videokamera erfasst das<br />

umlaufende Seil (max. 2,5 m/s; ohne Demontage<br />

z.B. fixer Klemmen) im gesamten<br />

Umfang und auf ganzer Länge. Die zugehörige<br />

Software verarbeitet die Kameradaten<br />

und erlaubt vielfältige Auswertungen sowie<br />

die „sicherheits-historische“ Dokumentation<br />

des Seilzustandes. Nach mehrjähriger Forschungsarbeit<br />

ist das System nun praxisreif<br />

und wurde von einem Lizenzpartner des Instituts<br />

für Fördertechnik bereits an Seilbahnunternehmen<br />

ausgeliefert.<br />

Das Seilbahnseil und die Ermüdungserscheinungen<br />

von Stahlbauteilen standen im Mittelpunkt<br />

weiterer Referate. Fatzer-Spezialist<br />

Bruno Longatti erläuterte die Verschleißszenarien<br />

und deren Einflussfaktoren auf unterschiedliche<br />

Seiltypen. Neben der korrekten<br />

Auswahl und Dimensionierung des jeweiligen<br />

Seiltyps sind auch die korrekte Antriebstechnik<br />

(Scheibendurchmesser) und deren<br />

fehlerfreie Funktion (z.B. Schräglauf) entscheidend<br />

für die Seillebensdauer. Und –<br />

fast banal, aber immer wieder belegt –,<br />

„wer (nach-)schmiert, fährt länger“: über<br />

doppelt so lange könne ein optimal nachgeschmiertes<br />

Seil gegenüber einem lebenslang<br />

ungewarteten halten, mahnte Longatti die<br />

anwesenden Techniker.<br />

i<br />

Info: www.vtk-uct.ch<br />

Einstimmig wurde VTK-Präsident Peter Julen<br />

in Martigny für zwei Jahre wieder gewählt.

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