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INFORMATION 3Nachqualifizierung zum Bachelor of EducationStand: 15.01.2013Heinrich Himmer und Ferdinand AichmayrFür viele Kolleginnen und Kollegen miteinem Abschluss an einer PädagogischenHochschule ist mit der Nachqualifizierungzum Bachelor of Educationeine hochschulbasierte Aufwertungermöglicht worden. Nun sind die Vorbereitungsarbeitenabgeschlossen undseit Kurzem ist die Plattform www.nachqualifizierung.atonline. Über diese Internetseiteund ph-online wird das gesamteVerfahren nutzerfreundlich abgewickelt.Das bmukk bietet Unterstützungund Hilfe im gesamten Verfahrenmit einem Betreuungsteam an.Auch wir haben ein Informationsblattzusammengestellt, das Sie auf unsererInternetseite www. fsgbmhs.at downloadenkönnen.Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Wegzum Bachelor of Education viel Erfolgund stehen Ihnen selbstverständlich jederzeitzur Seite. Bleiben Sie auchweiterhin informiert und melden Sie sichfür unseren Newsletter an, besuchenSie uns auf twitter, facebook oderwww.fsgbmhs.at1. Grundsätzlicheszum autorFoto: PrivatHEINRICHHIMMER(MAG.)> Seit 2008 Lehrer an der BHAK undBHAS Wien 13, Mitglied der Projektgruppe„Wiener HAK“heinrich.himmer@fsgbmhs.euSeit 15. Jänner 2013 ist die Plattformwww.nachqualifzierung.at des bmukkmit allen Informationen zum Upgradingund zur Nachqualifizierung online. DieEinreichung erfolgt zur Gänze online.Sie finden auf der Plattform auch Hinweise,Erklärungen, Ausfüllhilfen undrechtliche Grundlagen zur Nachqualifizierung.Im Dienst befindliche LehrerInnen 1)können nun gemäß § 65a Hochschulgesetzihre Nachgraduierung mit demBachelor of Education beantragen.2. Ergänzungsstudiumund AnrechnungEin Ergänzungsstudium zur hochschulischenNachqualifizierung wirdAbsolventinnen und Absolventen vonfrüheren Lehramtsausbildungen ermöglichen,den Titel „Bachelor of Education“zu erlangen. Es umfasst insgesamt39 ECTS, wobei 30 ECTSdurch Lehrveranstaltungen und 9 ECTSdurch das Verfassen einer Bachelorarbeiterworben werden. Qualifikationenaus der Fort- und Weiterbildung, Führungstätigkeiten,Projektbetreuungenund einschlägige Veröffentlichungenwerden dabei bis zum Ausmaß von 30ECTS angerechnet. Wurde eine Bachelor-,Diplom-, Magister- oder Masterarbeitbzw. eine Dissertation an einerpostsekundären Bildungseinrichtungverfasst, kann diese zur Anrechnungebenfalls eingereicht werden.3. Antrag und EinreichungAuf der Plattform füllen alle BewerberInnendas elektronische Kompetenzportfolioaus, in welchem die Lehrgangserfordernissenachgewiesen werdenmüssen (Auflistung zusätzlicherLehrbefähigungen, von Fortbildungen,Veröffentlichungen etc.).Im Verwaltungssystem PH-Online sinddann die erforderlichen Dokumenteim Studierendenakt hochzuladen.Sobald der Antragsteller, die Antragstellerinalle Dokumente hochgeladenhat, sichtet der zentrale Support dasPortfolio auf Richtigkeit und Vollständigkeitund gibt eine Zulassungs-Empfehlungan die entsprechende PH ab.4. AbschlussIm letzten Schritt prüft die jeweilige PHalle Dokumente auf Echtheit und erteiltbei positivem Ausgang die formaleZulassung zum Ergänzungsstudiummittels Bescheid oder die Graduierungzum Bachelor of Education (BEd).Unterstützung: Das bmukk bietet eineumfassende Betreuung bei Fragenrund um die Antragstellung, Einreichungoder Abwicklung an. Erreichbarist das Team über die Hotline 0800205880 (Mo-Fr, 9-18 Uhr), die Email-Adresse nachqualifizierung@bmukk.gv.at oder direkt über die Internetseitewww.nachqualifizierung.atWir begrüßendie Möglichkeitzur Nachqualifizierung,die AufwertungpädagogischerAbschlüsseunddie serviceorientierte Umsetzung überdie Plattform www.nachqualifizierung.atMit der Möglichkeit der Anrechnung vonberufsspezifischen Kenntnissen undFortbildungen zeigt das bmukk eine besondereWertschätzung erreichter Leistungender Kolleginnen und Kollegen.Gemeinsam erreichen wir mehr!Mag. Heinrich Himmer, Ferdinand Aichmayr,MMag. Thomas Populorom1) Zulassungsvoraussetzung zum Ergänzungsstudiumzur hochschulischen Nachqualifizierung ist der Abschlussn einer insgesamt sechssemestrigen Lehramtsausbildungodern einer Lehramtsausbildung unter sechs Semestern sowieeines zusätzlichen Lehramtesnach der vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes2005 geltenden Studienrechtsvorschrift. Der Antrag aufZulassung kann an jeder Pädagogischen Hochschule,an jeder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulebzw. anerkanntem privaten Studiengang erfolgen.Voraussetzung ist, dass an dieser Hochschule bzw.diesem Studiengang die von Ihnen abgeschlosseneLehramtsausbildung im Studienangebot vorhandenist.zum autorFoto: PrivatFERDINANDAICHMAYR(DIPL.-PÄD.)> Vertragslehrer an der HTBLA LiTecLinzer TechnikumFachpraktischer Unterrichtferdinand.aichmayr@gmail.com

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