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Die REIT-LP - Fallstudie eines international-steuerrechtlichen ...

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412 WolfgangTischbirekanzurechnenden Vorab-Abzugsteuer in HÎhe von 35 %; 43 sie behalten dabeiihren Charakter als VerÌuÞerungsgewinne. In Deutschland als Wohnsitzstaat desGesellschafters sind sie von der Besteuerung freigestellt. 44 Wegen der steuerlichenBehandlung dieser Gewinne in den USA stellen sich hier die Problemenicht, die im Zusammenhang mit den laufenden VermietungseinkÏnften der<strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> zu diskutieren waren. 45dd) SonstigeVerÌuÞerungsgewinneGewinne, welche die <strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> aus der VerÌuÞerung von sonstigen VermÎgensgegenstÌnden,insbesondere solchen der LiquiditÌtsreserve erzielt, kÎnnen nachdem DBA in den USA nicht besteuert werden und werden daher ausschlieÞlichin Deutschland steuerlich erfasst. 463. ZwischenergebnisEin US-<strong>REIT</strong> ist verpflichtet, jÌhrlich mindestens 90 % s<strong>eines</strong> steuerpflichtigenEinkommens an seine Gesellschafter auszuschÏtten; er kann diese AusschÏttungbei seiner steuerlichen Einkommensermittlung abziehen.Soweit die AusschÏttung laufende z. B. Vermietungs-)EinkÏnfte enthÌlt, istdie US-amerikanische Steuer einer in Deutschland ansÌssigen natÏrlichen Person,die zu weniger als 10 % an dem <strong>REIT</strong> beteiligt ist, mit einer Quellensteuerabgegolten, die durch das DBA von 30 % auf 15 % reduziert wird. In Deutschlandwerden bei einer <strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> nicht die AusschÏttungen steuerlich erfasst diesestellen lediglich steuerlich irrelevante Entnahmen dar), sondern das ^ den Gesellschafternanteilig zur Versteuerung zugewiesene ^ Einkommen der Gesellschaftdie ,,Eingangsseite``). Laufende EinkÏnfte der <strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> aus unbeweglichemVermÎgen sind nach dem DBA unter Progressionsvorbehalt) von deutschenSteuern freigestellt; Sonderregeln, RÏckfallklauseln u.Ø. Ìndern darannichts.Gewinne der <strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> aus der VerÌuÞerung von US-GrundvermÎgen behaltenin den USA bei AusschÏttung ihren Charakter alsVerÌuÞerungsgewinne. Derdeutsche Gesellschafter unterliegt dort mit ihnen der Nettobesteuerung bzw.vorab einer auf die endgÏltige US-Steuerschuld anrechenbaren Abzugsteuer von35 %. <strong>Die</strong>se Gewinne sind nach dem DBA ebenfalls unter Progressionsvorbehalt)von der deutschen Besteuerung freigestellt.Laufende EinkÏnfte sowie VerÌuÞerungsgewinne, welche die <strong>REIT</strong>-<strong>LP</strong> imRahmen der LiquiditÌtsreserve erzielt, hat der Gesellschafter ausschlieÞlich inDeutschland zu versteuern.43Siehe oben II.1. b) aa) und bb).44Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA USA DBA 2006: Abs. 3 Buchst. a).45Siehe oben II. 2. b) aa).46Art.13 Abs. 5 i.V. m. Art. 23 Abs. 2 DBA 2006: Abs. 3) Satz1DBA USA.

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