Zürich für Sie - vollständige Version (PDF, 67 Seiten - Stadt Zürich
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Zuziehen, Umziehen und Anmeldung<br />
Weltoffenes <strong>Zürich</strong>: Menschen aus über 160 Nationen leben hier.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> neu nach <strong>Zürich</strong> gezogen sind, melden <strong>Sie</strong><br />
sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der <strong>Stadt</strong>.<br />
Kontaktstellen sind die Kreisbüros in den Wohnquartieren.<br />
Die Kreisbüros nehmen auch Adressänderungen<br />
entgegen und sind <strong>für</strong> Identitätskartenanträge zuständig.<br />
Das Ausstellen von Heimatausweisen, Lebensbestätigungen<br />
oder provisorischen Parkkarten sowie die<br />
Ermöglichung einer vorzeitigen Stimmabgabe gehören<br />
ebenfalls zu den Aufgaben der Kreisbüros.<br />
14<br />
Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> den Zuzug<br />
und Umzug<br />
Für die Anmeldung in <strong>Zürich</strong> sind die Kreisbüros zuständig.<br />
Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> den Zuzug und<br />
Umzug<br />
Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten nach Vorweisen<br />
des Heimatscheins, des (wenn vorhanden) Familienbüchleins<br />
sowie (sofern dienstpfl ichtig) des Dienst-<br />
oder Zivilschutzbüchleins eine Meldebestätigung, die<br />
auch als Schriftenempfangsschein dient.<br />
Ausländische Staatsangehörige erhalten nach Vorweisen<br />
eines gültigen Reisepasses / einer gültigen Identitätskarte,<br />
eines Passbildes sowie (wenn vorhanden) des<br />
Ausländerausweises eine Meldebestätigung als Nachweis<br />
der Anmeldung und einen Ausländerausweis.<br />
Wohnungswechsel innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />
Jeder Wohnungswechsel innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />
muss dem <strong>für</strong> die neue Adresse zuständigen Kreisbüro<br />
innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Meldebestätigung<br />
oder Wochenaufenthaltsbewilligung gemeldet<br />
werden. Militär- oder Zivilschutzdienstbüchlein sind bei<br />
Dienstpfl icht ebenfalls vorzuweisen. Ausländische<br />
Staatsangehörige müssen ihre Meldebestätigung und<br />
den Ausländerausweis mitbringen.<br />
Zuzug von ausländischen Personen aus dem<br />
Ausland<br />
Für viele Länder besteht eine Visumspfl icht beim Zuzug<br />
in die Schweiz. Eine Übersicht über die visumspfl ichtigen<br />
Länder ist unter www.bfm.admin.ch (unter > Favoriten ><br />
Visum) oder bei den Kreisbüros verfügbar.<br />
Kreisbüro 1<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Kreisbüro 1<br />
<strong>Stadt</strong>haus, <strong>Stadt</strong>hausquai 17, Postfach, 8022 <strong>Zürich</strong><br />
Telefon 044 412 36 77<br />
Kreisbüro 2<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Kreisbüro 2<br />
Ulmbergstrasse 1, Postfach, 8027 <strong>Zürich</strong><br />
Telefon 044 201 75 44<br />
<strong>Zürich</strong> <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> | Ankommen und Weggehen