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Zürich für Sie - vollständige Version (PDF, 67 Seiten - Stadt Zürich

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Zuziehen, Umziehen und Anmeldung<br />

Weltoffenes <strong>Zürich</strong>: Menschen aus über 160 Nationen leben hier.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> neu nach <strong>Zürich</strong> gezogen sind, melden <strong>Sie</strong><br />

sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der <strong>Stadt</strong>.<br />

Kontaktstellen sind die Kreisbüros in den Wohnquartieren.<br />

Die Kreisbüros nehmen auch Adressänderungen<br />

entgegen und sind <strong>für</strong> Identitätskartenanträge zuständig.<br />

Das Ausstellen von Heimatausweisen, Lebensbestätigungen<br />

oder provisorischen Parkkarten sowie die<br />

Ermöglichung einer vorzeitigen Stimmabgabe gehören<br />

ebenfalls zu den Aufgaben der Kreisbüros.<br />

14<br />

Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> den Zuzug<br />

und Umzug<br />

Für die Anmeldung in <strong>Zürich</strong> sind die Kreisbüros zuständig.<br />

Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> den Zuzug und<br />

Umzug<br />

Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten nach Vorweisen<br />

des Heimatscheins, des (wenn vorhanden) Familienbüchleins<br />

sowie (sofern dienstpfl ichtig) des Dienst-<br />

oder Zivilschutzbüchleins eine Meldebestätigung, die<br />

auch als Schriftenempfangsschein dient.<br />

Ausländische Staatsangehörige erhalten nach Vorweisen<br />

eines gültigen Reisepasses / einer gültigen Identitätskarte,<br />

eines Passbildes sowie (wenn vorhanden) des<br />

Ausländerausweises eine Meldebestätigung als Nachweis<br />

der Anmeldung und einen Ausländerausweis.<br />

Wohnungswechsel innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />

Jeder Wohnungswechsel innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />

muss dem <strong>für</strong> die neue Adresse zuständigen Kreisbüro<br />

innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Meldebestätigung<br />

oder Wochenaufenthaltsbewilligung gemeldet<br />

werden. Militär- oder Zivilschutzdienstbüchlein sind bei<br />

Dienstpfl icht ebenfalls vorzuweisen. Ausländische<br />

Staatsangehörige müssen ihre Meldebestätigung und<br />

den Ausländerausweis mitbringen.<br />

Zuzug von ausländischen Personen aus dem<br />

Ausland<br />

Für viele Länder besteht eine Visumspfl icht beim Zuzug<br />

in die Schweiz. Eine Übersicht über die visumspfl ichtigen<br />

Länder ist unter www.bfm.admin.ch (unter > Favoriten ><br />

Visum) oder bei den Kreisbüros verfügbar.<br />

Kreisbüro 1<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Kreisbüro 1<br />

<strong>Stadt</strong>haus, <strong>Stadt</strong>hausquai 17, Postfach, 8022 <strong>Zürich</strong><br />

Telefon 044 412 36 77<br />

Kreisbüro 2<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Kreisbüro 2<br />

Ulmbergstrasse 1, Postfach, 8027 <strong>Zürich</strong><br />

Telefon 044 201 75 44<br />

<strong>Zürich</strong> <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> | Ankommen und Weggehen

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