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Zürich für Sie - vollständige Version (PDF, 67 Seiten - Stadt Zürich

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<strong>Stadt</strong>rat<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ist die <strong>Stadt</strong>regierung (Exekutive). Er wird im<br />

Majorzverfahren gewählt und besteht aus neun vollamtlich<br />

tätigen Mitgliedern, die je einem Departement vorstehen<br />

und als Kollegialbehörde regieren. Der Rat tritt in<br />

der Regel am Mittwochmorgen zu einer nicht öffentlichen<br />

Sitzung zusammen. Den Vorsitz führt die <strong>Stadt</strong>präsidentin.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat wird alle vier Jahre von den<br />

<strong>Stadt</strong>zürcher Wahlberechtigten gewählt, und zwar am<br />

selben Tag wie der Gemeinderat.<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

www.stadt-zuerich.ch/stadtrat<br />

<strong>Stadt</strong>schreiber und Rechtskonsulent<br />

Der <strong>Stadt</strong>schreiber und der Rechtskonsulent unterstützen<br />

den <strong>Stadt</strong>rat und wohnen den Sitzungen mit beratender<br />

Stimme bei. Der <strong>Stadt</strong>schreiber ist der Stabschef<br />

des <strong>Stadt</strong>rates. Er prüft alle an den <strong>Stadt</strong>rat gerichteten<br />

Geschäfte und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter<br />

bzw. traktandiert sie <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong>ratssitzung. Die vom<br />

<strong>Stadt</strong>schreiber geführte <strong>Stadt</strong>kanzlei ist die administrative<br />

Drehscheibe <strong>für</strong> den <strong>Stadt</strong>rat. <strong>Sie</strong> führt unter anderem<br />

Wahlen und Abstimmungen durch, begleitet die Einbürgerungen<br />

und koordiniert die Kommunikation der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Der Rechtskonsulent berät den <strong>Stadt</strong>rat in Rechtsfragen<br />

und führt in dessen Auftrag auch Prozesse.<br />

<strong>Stadt</strong>schreiber<br />

www.stadt-zuerich.ch/stadtkanzlei<br />

Rechtskonsulent<br />

www.stadt-zuerich.ch/rechtskonsulent<br />

Ombudsstelle<br />

Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann wird vom Gemeinderat<br />

<strong>für</strong> eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Die<br />

Ombudsstelle berät, vermittelt und prüft Beschwerden<br />

neutral sowie kostenlos bei Konfl ikten zwischen der Bevölkerung<br />

und der <strong>Stadt</strong>verwaltung. <strong>Sie</strong> ist <strong>für</strong> alle zugänglich<br />

und von der Verwaltung unabhängig.<br />

Ombudsstelle<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Ombudsstelle<br />

Oberdorfstrasse 10, 8001 <strong>Zürich</strong><br />

Telefon 044 261 37 33, Sprechstunde nach Vereinbarung<br />

www.stadt-zuerich.ch/ombudsstelle<br />

<strong>Zürich</strong> <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> | Politik und Verwaltung<br />

<strong>Stadt</strong>archiv und Amtliche Sammlung<br />

Zu den Beständen des <strong>Stadt</strong>archivs gehören Akten der<br />

städtischen Verwaltung, Bürgerbücher und pfarramtliche<br />

Register, die teilweise bis in die vorhelvetische Zeit<br />

zurückreichen. <strong>Sie</strong> sind öffentlich zugänglich.<br />

Die <strong>Stadt</strong>kanzlei publiziert in der Amtlichen Sammlung<br />

seit 2002 jeden Erlass (Verordnungen, Reglemente<br />

und Richtlinien) als <strong>PDF</strong>-Dokument im Internet. Um die<br />

gewünschten Dokumente in der kommunalen Rechtssammlung<br />

schnell zu fi nden, steht Ihnen eine Suchfunktion<br />

zur Verfügung.<br />

<strong>Stadt</strong>archiv<br />

www.stadt-zuerich.ch/stadtarchiv<br />

Amtliche Sammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />

www.stadt-zuerich.ch/as<br />

Einbürgerung<br />

Das Zürcher Bürgerrecht kann erwerben, wer als unbescholtener<br />

Schweizer Bürger oder Bürgerin seit mindestens<br />

zwei Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong> wohnt oder als<br />

Ausländer oder Ausländerin die eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse<br />

erfüllt und seit mindestens sechs<br />

Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong> lebt.<br />

Einbürgerung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, <strong>Stadt</strong>kanzlei, Bürgerrechtsabteilung<br />

<strong>Stadt</strong>haus, <strong>Stadt</strong>hausquai 17, 8022 <strong>Zürich</strong><br />

Telefon 044 412 11 11<br />

www.stadt-zuerich.ch/einbuergerung<br />

Gleichstellung von Frau und Mann<br />

Die gleichnamige Fachstelle setzt sich <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />

von Frau und Mann in allen Lebensbereichen ein.<br />

<strong>Sie</strong> ist Anlaufstelle <strong>für</strong> die Bevölkerung und städtische<br />

Mitarbeitende, erteilt Auskünfte und berät in Fragen der<br />

Gleichstellung, führt Kampagnen durch, realisiert Projekte,<br />

publiziert Broschüren und verfügt über eine öffentlich<br />

zugängliche Fachbibliothek.<br />

Gleichstellung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Fachstelle <strong>für</strong> Gleichstellung<br />

<strong>Stadt</strong>hausquai 17, 8022 <strong>Zürich</strong><br />

Telefon 044 412 48 68<br />

www.stadt-zuerich.ch/gleichstellung<br />

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