Zürich für Sie - vollständige Version (PDF, 67 Seiten - Stadt Zürich
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<strong>Stadt</strong>rat<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ist die <strong>Stadt</strong>regierung (Exekutive). Er wird im<br />
Majorzverfahren gewählt und besteht aus neun vollamtlich<br />
tätigen Mitgliedern, die je einem Departement vorstehen<br />
und als Kollegialbehörde regieren. Der Rat tritt in<br />
der Regel am Mittwochmorgen zu einer nicht öffentlichen<br />
Sitzung zusammen. Den Vorsitz führt die <strong>Stadt</strong>präsidentin.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat wird alle vier Jahre von den<br />
<strong>Stadt</strong>zürcher Wahlberechtigten gewählt, und zwar am<br />
selben Tag wie der Gemeinderat.<br />
<strong>Stadt</strong>rat<br />
www.stadt-zuerich.ch/stadtrat<br />
<strong>Stadt</strong>schreiber und Rechtskonsulent<br />
Der <strong>Stadt</strong>schreiber und der Rechtskonsulent unterstützen<br />
den <strong>Stadt</strong>rat und wohnen den Sitzungen mit beratender<br />
Stimme bei. Der <strong>Stadt</strong>schreiber ist der Stabschef<br />
des <strong>Stadt</strong>rates. Er prüft alle an den <strong>Stadt</strong>rat gerichteten<br />
Geschäfte und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter<br />
bzw. traktandiert sie <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong>ratssitzung. Die vom<br />
<strong>Stadt</strong>schreiber geführte <strong>Stadt</strong>kanzlei ist die administrative<br />
Drehscheibe <strong>für</strong> den <strong>Stadt</strong>rat. <strong>Sie</strong> führt unter anderem<br />
Wahlen und Abstimmungen durch, begleitet die Einbürgerungen<br />
und koordiniert die Kommunikation der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />
Der Rechtskonsulent berät den <strong>Stadt</strong>rat in Rechtsfragen<br />
und führt in dessen Auftrag auch Prozesse.<br />
<strong>Stadt</strong>schreiber<br />
www.stadt-zuerich.ch/stadtkanzlei<br />
Rechtskonsulent<br />
www.stadt-zuerich.ch/rechtskonsulent<br />
Ombudsstelle<br />
Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann wird vom Gemeinderat<br />
<strong>für</strong> eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Die<br />
Ombudsstelle berät, vermittelt und prüft Beschwerden<br />
neutral sowie kostenlos bei Konfl ikten zwischen der Bevölkerung<br />
und der <strong>Stadt</strong>verwaltung. <strong>Sie</strong> ist <strong>für</strong> alle zugänglich<br />
und von der Verwaltung unabhängig.<br />
Ombudsstelle<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Ombudsstelle<br />
Oberdorfstrasse 10, 8001 <strong>Zürich</strong><br />
Telefon 044 261 37 33, Sprechstunde nach Vereinbarung<br />
www.stadt-zuerich.ch/ombudsstelle<br />
<strong>Zürich</strong> <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> | Politik und Verwaltung<br />
<strong>Stadt</strong>archiv und Amtliche Sammlung<br />
Zu den Beständen des <strong>Stadt</strong>archivs gehören Akten der<br />
städtischen Verwaltung, Bürgerbücher und pfarramtliche<br />
Register, die teilweise bis in die vorhelvetische Zeit<br />
zurückreichen. <strong>Sie</strong> sind öffentlich zugänglich.<br />
Die <strong>Stadt</strong>kanzlei publiziert in der Amtlichen Sammlung<br />
seit 2002 jeden Erlass (Verordnungen, Reglemente<br />
und Richtlinien) als <strong>PDF</strong>-Dokument im Internet. Um die<br />
gewünschten Dokumente in der kommunalen Rechtssammlung<br />
schnell zu fi nden, steht Ihnen eine Suchfunktion<br />
zur Verfügung.<br />
<strong>Stadt</strong>archiv<br />
www.stadt-zuerich.ch/stadtarchiv<br />
Amtliche Sammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong><br />
www.stadt-zuerich.ch/as<br />
Einbürgerung<br />
Das Zürcher Bürgerrecht kann erwerben, wer als unbescholtener<br />
Schweizer Bürger oder Bürgerin seit mindestens<br />
zwei Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong> wohnt oder als<br />
Ausländer oder Ausländerin die eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse<br />
erfüllt und seit mindestens sechs<br />
Jahren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong> lebt.<br />
Einbürgerung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, <strong>Stadt</strong>kanzlei, Bürgerrechtsabteilung<br />
<strong>Stadt</strong>haus, <strong>Stadt</strong>hausquai 17, 8022 <strong>Zürich</strong><br />
Telefon 044 412 11 11<br />
www.stadt-zuerich.ch/einbuergerung<br />
Gleichstellung von Frau und Mann<br />
Die gleichnamige Fachstelle setzt sich <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />
von Frau und Mann in allen Lebensbereichen ein.<br />
<strong>Sie</strong> ist Anlaufstelle <strong>für</strong> die Bevölkerung und städtische<br />
Mitarbeitende, erteilt Auskünfte und berät in Fragen der<br />
Gleichstellung, führt Kampagnen durch, realisiert Projekte,<br />
publiziert Broschüren und verfügt über eine öffentlich<br />
zugängliche Fachbibliothek.<br />
Gleichstellung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zürich</strong>, Fachstelle <strong>für</strong> Gleichstellung<br />
<strong>Stadt</strong>hausquai 17, 8022 <strong>Zürich</strong><br />
Telefon 044 412 48 68<br />
www.stadt-zuerich.ch/gleichstellung<br />
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