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BGI 809-2 Gefährdungsbeurteilungen in ... - Bremitec.de

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Abteilung Arbeitsbereich Studioräume Tätigkeit Darstellung, Mo<strong>de</strong>ration, MitwirkungBrand- und Explosionsgefährdung9 5.2 BrandgefährdungdurchFeststoffe,Flüssigkeiten,GaseKontrolle <strong>de</strong>r Hersteller-Besche<strong>in</strong>igungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rImprägnierungsnachweise:Wer<strong>de</strong>n nur Materialienverwen<strong>de</strong>t, die m<strong>in</strong><strong>de</strong>stensschwer entflammbar s<strong>in</strong>d?Schutz gegenEntstehungsbrän<strong>de</strong>:BGV C1 § 29,DIN 4101-1Aufbauten und Dekoration,mit Ausnahme von Möbelnund Requisiten, dürfen nurverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenndiese m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens schwerentflammbar s<strong>in</strong>d.Beobachtung/Befragung:Wird e<strong>in</strong>e ausreichen<strong>de</strong>Brandschutz-Vorsorge beimE<strong>in</strong>satz vonVerbrennungsmotoren <strong>in</strong>Räumen getroffen?<strong>BGI</strong> 810Nr. 9.3Kraftstoffvorrat im Tank aufdie notwendige Mengebegrenzen. Restvolumen <strong>de</strong>sTanks mit Inertgas (z.B.Stickstoff) auffüllen.Beobachtung/Befragung:Wird die nötige Vorsorgebei E<strong>in</strong>satz von Flüssiggasanlagengetroffen?10 5.4 Explosivstoffe Beobachtung/Befragung:Wer<strong>de</strong>n Gefährdungendurch pyrotechnischeGegenstän<strong>de</strong> und Sätzevermie<strong>de</strong>n?<strong>BGI</strong> 810Nr. 9.1Schutz gegenVerletzungen:BGV A1 § 2,SprengstoffG,BGV C1Brandsicherheitswachen mitHandfeuerlöschernaufstellen.Flüssiggasanlagen dürfen nurvon Sachkundigen errichtet,bedient und gewartet wer<strong>de</strong>n.Überwachung <strong>de</strong>s Betriebsvon Flüssiggasanlagen durchFeuersicherheitswachen.Pyrotechnische Gegenstän<strong>de</strong>und Sätze <strong>de</strong>r Klassen I, II, IIIsowie T1 und T2 müssengeprüft und zugelassen se<strong>in</strong>.Bei Verwendung pyrotechnischerGegenstän<strong>de</strong> undSätze zum Erzeugen vonEffekten ist dafür zu sorgen,dass die sprengstoffrechtlichenVorschriftene<strong>in</strong>gehalten wer<strong>de</strong>n.

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