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BGI 809-2 Gefährdungsbeurteilungen in ... - Bremitec.de

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Bei Vi<strong>de</strong>obearbeitungsplätzenmuss die Beleuchtungauf die Fernsehwie<strong>de</strong>rgabee<strong>in</strong>gestellt se<strong>in</strong>.Gegebenenfalls InstallationspeziellerRegieraumleuchten.H<strong>in</strong>weis:Für die Vi<strong>de</strong>obearbeitungsplätzedarf die max. Raumbeleuchtungals Auflicht beiausgeschaltetem Monitor0,5 % <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rzugeben<strong>de</strong>nSpitzenleuchtdichte beie<strong>in</strong>geschaltetem Monitornicht überschreiten. Dasheißt, bei e<strong>in</strong>er festgelegtenSpitzenleuchtdichte von80 cd/m 2 sollte das Auflichtsomit < 0,4 cd/m 2 se<strong>in</strong>.Die Script- undPultbeleuchtungsstärke beiVi<strong>de</strong>obearbeitungsplätzensollte im Allgeme<strong>in</strong>en200 lux nicht überschreiten.Bei qualitativer Bildbeurteilungdürfen die Scriptbeleuchtung100 lux und diePultbeleuchtung 40 luxnicht überschreiten.Verwendung vondunkelgründigen Monitor-Bildschirmen.Stören<strong>de</strong> Tastaturbeleuchtungenmitlichtschwächeren Lampenversehen und/o<strong>de</strong>r LED-Anzeigen ger<strong>in</strong>geraussteuern.

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