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BGI 809-2 Gefährdungsbeurteilungen in ... - Bremitec.de

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23 11.1 Sturz auf <strong>de</strong>r Beobachtung/Befragung: Schutz gegen Während <strong>de</strong>s Arbeitsablaufsauf Ordnung im Studioachten.Ebene,Ausrutschen,Stolpern,FehltretenWird Stolpern, Umknicken,Fehltreten durch ungenügendbefestigte Kabel,Versatzstücke, abgelegteWerkzeuge o<strong>de</strong>r über <strong>de</strong>nBühnenbo<strong>de</strong>nrand herausragen<strong>de</strong>o<strong>de</strong>r nicht exaktgeklebte Belägevermie<strong>de</strong>n?Stürzen:BGV C1§§ 5, 6Kabel <strong>in</strong> Verkehrswegendurch Matten o<strong>de</strong>rKabelbrücken ab<strong>de</strong>cken.Freigabe <strong>de</strong>r Bühne bzw.Szenenfläche nur durch <strong>de</strong>nStudiomeister.H<strong>in</strong>weis <strong>de</strong>r Beschäftigtenauf nicht vermeidbareGefährdungen.24 11.6 durchMenschenBeobachtung/Befragung:Wer<strong>de</strong>n Verletzungsgefahrendurch Kampfszeneno<strong>de</strong>r Stuntsvermie<strong>de</strong>n?Schutz gegenVerletzungen:BGV A1,BGV C1 § 20Gefährliche Szenen dürfennur nach Zustimmung <strong>de</strong>rBühnen- und Studiofachkraftrealisiert wer<strong>de</strong>n.Gefährliche Szenen unterAnwendung von Schutzmaßnahmendurchführen undausreichend proben.Für gefährliche Szenen nurfachlich und körperlich geeignetePersonen e<strong>in</strong>setzen.

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