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BGI 809-2 Gefährdungsbeurteilungen in ... - Bremitec.de

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16 8.5 Flächenbedarf,Verkehrswege(Zustand)Luftre<strong>in</strong>igung:Die <strong>de</strong>n Arbeitsräumenzugeführte Luft (Außenluft/Umluft) muss durch Luftfiltergere<strong>in</strong>igt wer<strong>de</strong>n. Luftfilterals Vorfilter müssenm<strong>in</strong><strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r FilterklasseG4 nach DIN EN 779 entsprechen.Für Räume mithochwertigen Betriebsmittelns<strong>in</strong>d Luftfilter <strong>de</strong>r FilterklasseF6 o<strong>de</strong>r F7 erfor<strong>de</strong>rlich.Es s<strong>in</strong>d ausschließlichtypgeprüfte Filter nachDIN EN 779 zu verwen<strong>de</strong>n.Die Filtermaterialien müssenbei allen Betriebszustän<strong>de</strong>ngeruchsfrei undabriebfest se<strong>in</strong>.Sichtprüfung:Steht an je<strong>de</strong>m Arbeitsplatzm<strong>in</strong><strong>de</strong>stens e<strong>in</strong>e freie Bewegungsflächevon 1,5 m 2zur Verfügung, die an ke<strong>in</strong>erStelle weniger als 1 mbreit ist? Verkehrswegedürfen <strong>in</strong> die Fläche nichte<strong>in</strong>bezogen wer<strong>de</strong>n.Arbeitsräume für die BildundTonbearbeitung müssenfür e<strong>in</strong>en Arbeitsplatzm<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 10 m 2 großse<strong>in</strong>. Für Wartungsarbeiten(z.B. Austausch von Monitoren,Gerätee<strong>in</strong>schüben)muss ausreichen<strong>de</strong>r Freiraumzur Verfügung stehen.Dies gilt auch für <strong>de</strong>n E<strong>in</strong>satzvon Wartungshilfsmitteln,wie Leitern,Transport-wagen u.a.DIN 15 995Unfall- undGesundheitsgefahrenverh<strong>in</strong><strong>de</strong>rn:BGV A1;§24 ArbStättV,ASR 17/1,DIN 15 996Wartungs<strong>in</strong>tervalle <strong>de</strong>rraumlufttechnischen Anlagee<strong>in</strong>halten.Gegebenenfalls e<strong>in</strong>emikrobiologischeUntersuchung <strong>de</strong>r Raumluftdurchführen.Bewegungsflächen undVerkehrswege ausreichendbreit anlegen und freihalten.Verkehrswege dürfen imAllgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e Breite von0,875 m bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zugsgebietvon bis zu 5 Personennicht unterschreiten. Für <strong>de</strong>nZugang zum eigenenArbeitsplatz ist zum<strong>in</strong><strong>de</strong>ste<strong>in</strong>e Breite von 60 cm bzw.bei Vi<strong>de</strong>obearbeitungsplätzene<strong>in</strong> Abstand von1,6 m von <strong>de</strong>r Pultkante biszur Begrenzung, e<strong>in</strong>schließlich<strong>de</strong>r freien und unverstellbarenBewegungsfläche,vorzusehen.

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