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Arbeit, Beruf und EinkommenIch ziehe aus einem Land der EuropäischenUnion nach Deutschland. Was muss ich beachten,wenn ich in Deutschland arbeiten will?EU-Bürger können ohne Visum nach Deutschlandeinreisen. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel. Siehalten sich berechtigt in Deutschland auf, wenn siesich durch einen Pass oder amtlichen Personalausweisausweisen.Für rumänische und bulgarische Staatsangehörigegilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeitab dem 01.01.2014. Bis zu diesem Zeitpunktbenötigen Sie für eine Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung-EU.Diese müssen Sie vor Arbeitsaufnahmebei der >Agentur für Arbeit beantragen.Für kroatische Arbeitnehmer gelten die gleichenÜbergangsregelungen vorerst bis zum 30.06.2015.Informationen erhalten Sie auch bei der >Ausländerbehörde.Wo muss ich als Staatsangehöriger aus einemNicht-EU-Land eine Beschäftigungserlaubnis(ehemals Arbeitserlaubnis) beantragen?Sie dürfen in Deutschland arbeiten, wenn Sie einenAufenthaltstitel haben, der Ihnen eine Beschäftigungoder eine selbständige Erwerbstätigkeit gestattet.Informieren Sie sich bitte bei der>Ausländerbehörde.Muss ich meinen Führerschein umschreiben?Es gibt in Deutschland für die unterschiedlichenLänder unterschiedliche Regelungen. Ob Sie mitIhrem ausländischen Führerschein ein Auto fahrendürfen oder ob Sie diesen umschreiben müssen,erfahren Sie bei Ihrer >Führerscheinstelle.Wie erstelle ich professionelleBewerbungsunterlagen?Erste Informationen und Muster können Sie sichunter www.arbeitsagentur.de herunterladen.Sprechen Sie auch mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittlerbei der >Agentur für Arbeit oder im >Jobcenter<strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>.Ich habe körperliche Einschränkungen odereine Behinderung, wer kann mir bei der Suchefür eine Arbeitsstelle helfen?Sprechen Sie zuerst die für Sie zuständige >Agenturfür Arbeit, das >Jobcenter oder dem >Pflegestützpunktdes <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreises an. Außerdemkönnen Sie sich vom >Integrationsfachdienst desVereins Aufwind beraten lassen.Wie finde ich eine Arbeitsstelle?Hinweise auf freie Arbeitsstellen finden Sie bei der>Agentur für Arbeit, Ihrem >Jobcenter in der Jobbörse,Kontakt: www.arbeitsagentur.de, in örtlichenZeitungen sowie bei örtlichen Personaldienstleistern.Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ichnach einer Familienzeit (Erziehung der Kinder,Pflege von Angehörigen) wieder berufstätigsein will?Das >Gleichstellungsbüro <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreis,E-Mail: thekla.rotermund-capar@werra-meissnerkreis.de,berät und begleitet Frauen und Männer,die nach einer Familienzeit (Erziehung der Kinder,Pflege von Angehörigen) wieder beruflich tätigwerden wollen.Darf ich mich in Deutschlandselbständig machen?EU-Bürger und und Ausländer mit Niederlassungserlaubnisdürfen sich selbständig machen. Bürger,die eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben undaus Staaten stammen, die nicht der EuropäischenUnion angehören, können sich selbständig machen,11

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