12.07.2015 Aufrufe

Download Integrationswegweiser Werra-Meißner

Download Integrationswegweiser Werra-Meißner

Download Integrationswegweiser Werra-Meißner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schule und BildungMüssen alle Kinder in die Schule gehen?In Deutschland gilt die Schulpflicht. Alle Kinder ab6 Jahren müssen mindestens neun Jahre zurSchule gehen.Was kostet der Schulbesuch?Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos.Zusätzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen.Diese verlangen meist ein Schulgeldvon den Eltern.Welche Schulformen gibt es?Alle Kinder besuchen gemeinsam die >Grundschulevon der 1. bis zur 4. Klasse. Danach werdendie Kinder je nach Leistung auf weiterführendeSchulen verteilt. Das kann die >Hauptschule, die>Realschule oder das >Gymnasium sein. In Hessengibt es außerdem die >Gesamtschulen, indenen die Kinder ab dem fünften Schuljahr gemeinsamunterrichtet werden.Wo informiere ich mich, zu welcher Schule ichmein Kind schicken muss?Informationen erhalten Sie beim zuständigen>Staatlichen Schulamt.Wer bezahlt die Fahrkarte, wenn mein Kindmit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss?Grundsätzlich gilt, dass bei einem Schulweg vonmehr als 2 km zur zuständigen >Grundschule beziehungsweisevon mehr als 3 km zur >Haupt-,Realschule oder Gymnasium die Fahrtkostenübernommen werden. Ausnahmen sind möglich,wenn es für den jeweiligen Schüler eine Gefahrdarstellen würde, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen,oder wenn er aufgrund einer Behinderungdazu nicht in der Lage ist. Nach Abschlussder 10. Klasse muss der Schulweg eigenständigfinanziert werden. Weitere Informationen erhaltenSie bei Ihrer Schule.Muss mein Kind an einerKlassenfahrt teilnehmen?Klassenfahrten gehören zum Schulunterricht. Siekönnen sich auch bei der Schule erkundigen.Wenn Sie öffentliche Leistungen erhalten, könnenSie die Kosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaketerhalten. Bei Fragen wenden Sie sich an IhrenLeistungsträger.Was muss ich beachten, wenn eineKlassenfahrt ins Ausland geplant ist?Bei Klassenfahrten in ein Land, welches nicht Mitgliedin der EU ist, müssen Sie sich nach den Einreisevoraussetzungendes jeweiligen Landeserkundigen. Bei Klassenfahrten innerhalb der EUkann für Kinder mit ausländischem Pass von derAusländerbehörde eine sogenannte Schülersammellisteausgestellt werden. Fragen Sie den Lehrer,was Sie außerdem noch beachten müssen. Auchdie >Ausländerbehörde des <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreiseskann Sie über die Voraussetzungen informieren.Wie kann ich Deutsch lernenals Erwachsener?Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, könnenSie in bestimmten Fällen einen Integrationskurs(Deutschkurs) besuchen. Für die Teilnahme aneinem Integrationskurs muss Ihnen von der Ausländerbehördeoder - soweit Sie Leistungen nachdem SGB II beziehen - vom Jobcenter eine Teilnahmebescheinigungausgestellt werden. Trägerfür Deutschkurse sind: >GRONE Bildungszentrum,>Volkshochschule <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>. Um einen passendenKurs zu finden, können Sie sich auch aufder Seite des >Bundesamtes für Migration undFlüchtlinge (www.integrationskurse.de) im Internet17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!