Ihrem >Jobcenter stellen. Für Kinder, Jugendlicheund junge Erwachsene, welche Leistungen nachdem SGB XII (Grundsicherung), Wohngeld oderaber Kinderzugschlag erhalten, ist der Antrag beidem >Fachbereich Jugend, Familie, Senioren undSoziales zu stellen.Wer bekommt Leistungen nach dem SGB XII?Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenenKräften und Mitteln, insbesondere Einkommen undVermögen bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit,Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)zu beantragen. Außerdem erhalten Personen Leistungennach dem SGB XII (Grundsicherung), diewegen Alters, festgestellter Krankheit oder Behinderungnicht arbeiten können und Unterstützungbrauchen. Der Antrag ist beim >Fachbereich Jugend,Familie, Senioren und Soziales zu stellen.Anträge und Beratung erhalten Sie auch im >Rathausoder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.Was ist Rente und wer hateinen Anspruch darauf?Rente ist eine Geldleistung, die sie mit Erreichen derAltersgrenze (zur Zeit in 2013 = 67 Jahre) erhaltenkönnen, wenn sie z.B. in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigeArbeit nachgegangen sind.Wer kann mich zum Thema Rente beraten?Zuständig ist zuerst die >Deutsche Rentenversicherung.Informationen erhalten Sie auch in Ihrem>Rathaus oder Gemeindeverwaltung des Wohnortesund bei Ihrem Versicherungsältesten. Eine Listeder Versicherungsältesten (ehrenamtliche Beratung)für Ihre Region können Sie bei der DeutschenRentenversicherung erfragen.13
Kinder und JugendlicheWelche Hilfe gibt es junge Eltern?Bereits während der Schwangerschaft, nach derGeburt und bis zum Schuleintritt Ihres Kindes gibtes bei Fragen und Problemen viele Hilfen, die Sie inAnspruch nehmen können. So bieten die >Arbeiterwohlfahrt,Kreisverband Eschwege in Eschwegeund >Pro Familia Kassel in Witzenhausen eineSchwangerschafts- und Konfliktberatung an.Die Familienhebammen des <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreisesunterstützen Sie in alltagspraktischen Fragen, stehenIhnen aber auch mit Rat und Tat im Umgangund bei der Pflege Ihrer Kinder zur Seite. WeitereInformationen erhalten Sie unter www.werrameissner-kreis.de.Hilfe erhalten Sie auch beim Fachgebiet Frühe Hilfendes ><strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreises, Frau Hemmer.Die Frühförder- und Beratungsstelle des >DiakonischenWerkes Eschwege-Witzenhausen hilft Ihnenbei Problemen während der ersten sechs Lebensjahre(von Geburt bis zur Einschulung) Ihres Kindes,bei Problemen in der Familie oder in der Eheoder Partnerschaft. Frauen, Kinder und Jugendliche,die Opfer von (sexueller) Gewalt sind, könnensich vertrauensvoll an die Beratungsstelle >desVereins Frauen für Frauen – Frauen für Kinder im<strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreis e.V. wenden. Weitere Beratungsstellenund umfassende Informationen findenSie unter www.familiennetz-wmk.de.Bekomme ich finanzielle Unterstützungfür mein Kind?In Deutschland wird in der Regel für jedes Kind vonder >Familienkasse Kindergeld bis zum 18. Lebensjahrgezahlt. Außerdem gibt es die Möglichkeit,Kinderzuschlag zu beantragen.Für Familien im <strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreis werden dasKindergeld und Kinderzuschlag bei der FamilienkasseKassel, Kontakt: familienkasse-kassel@arbeitsagentur.deoder bei der Familienkasse BadHersfeld, Kontakt: familienkasse-badhersfeld@arbeitsagentur.debeantragt.Für Ihr neugeborenes Kind können Sie auch Anspruchauf Elterngeld haben. Elterngeld muss vonIhnen beim >Hessischen Amt für Versorgung undSoziales in Kassel, Kontakt: info@havs-kas.hessen.debeantragt werden.Wenn Ihr Kind zwischen ein und drei Jahren alt istund Sie es selbst zu Hause betreuen, dann könnenSie bei dem >Hessischen Amt für Versorgung undSoziales Betreuungsgeld beantragen.Mein Mann/meine Frau hat mich verlassenund ich sorge allein für mein Kind.Von wem erhalte ich Unterhalt für mein Kind?Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, fürden Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Elterngetrennt leben und der Elternteil, bei dem die Kindernicht leben, seiner Verpflichtung Unterhalt zuzahlen nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit,für Kinder bis zum 12. Lebensjahr beim > FachbereichJugend, Familie, Senioren und Soziales zubeantragen. Mit dieser Leistung wird der LebensunterhaltIhrer Kinder sichergestellt. Gleichzeitigkann eine Beistandschaft beantragt werden.Durch eine Beistandschaft werden Sie in Unterhaltsfragenkostenlos beraten und unterstützt.Nähere Informationen können Sie unter www.familien-netz-wmk.denachlesen oder sich direktan den >Fachbereich für Jugend, Familie, Seniorenund Soziales wenden.Der Vater meines Kindes erkennt dieVaterschaft nicht an. Was kann ich tun?Hier gibt es umfassende Beratung und Hilfe in derBeistandsschaft des >Fachbereiches Jugend, Familie,Senioren und Soziales . Sie erhalten Unterstützungin gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrenoder können die Vaterschaft kostenlosbeurkunden lassen. Nähere Informationenkönnen Sie unter www.familien-netz-wmk.denachlesen.14