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Ihrem >Jobcenter stellen. Für Kinder, Jugendlicheund junge Erwachsene, welche Leistungen nachdem SGB XII (Grundsicherung), Wohngeld oderaber Kinderzugschlag erhalten, ist der Antrag beidem >Fachbereich Jugend, Familie, Senioren undSoziales zu stellen.Wer bekommt Leistungen nach dem SGB XII?Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenenKräften und Mitteln, insbesondere Einkommen undVermögen bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit,Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)zu beantragen. Außerdem erhalten Personen Leistungennach dem SGB XII (Grundsicherung), diewegen Alters, festgestellter Krankheit oder Behinderungnicht arbeiten können und Unterstützungbrauchen. Der Antrag ist beim >Fachbereich Jugend,Familie, Senioren und Soziales zu stellen.Anträge und Beratung erhalten Sie auch im >Rathausoder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.Was ist Rente und wer hateinen Anspruch darauf?Rente ist eine Geldleistung, die sie mit Erreichen derAltersgrenze (zur Zeit in 2013 = 67 Jahre) erhaltenkönnen, wenn sie z.B. in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigeArbeit nachgegangen sind.Wer kann mich zum Thema Rente beraten?Zuständig ist zuerst die >Deutsche Rentenversicherung.Informationen erhalten Sie auch in Ihrem>Rathaus oder Gemeindeverwaltung des Wohnortesund bei Ihrem Versicherungsältesten. Eine Listeder Versicherungsältesten (ehrenamtliche Beratung)für Ihre Region können Sie bei der DeutschenRentenversicherung erfragen.13

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