Ich bin in der Ausbildung,wo kann ich BAföG beantragen?Wer eine weiterführende Schule besucht oder studierenwill, kann Bundesausbildungsbeihilfe(BAföG) beantragen. Informationen zum BAföG erhaltenSie beim >Fachbereich Jugend, Familie, Seniorenund Soziales oder im Internet unterwww.werra-meissner-kreis.net.Gibt es finanzielle Hilfen, damit mein Kindeinem Sportverein beitreten oder Musikunterrichtnehmen kann oder damit es in der Schuleam Mittagessen teilnehmen kann?Über das Bildungs- und Teilhabepaket können dieKosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagessenin der Schule oder Kindertagesstätten,Lernförderung im Einzelfall, persönlicher Schulbedarfin Höhe von 100 Euro pro Jahr sowie für Vereins-,Kultur oder Ferienangebote in Höhe von 120Euro pro Jahr bewilligt werden.Nähere Informationen erhalten Sie beim >Jobcenter,auf der Internetseite: www.jobcenter-werrameissner.debeim >Fachbereich Jugend, Familie,Senioren und Soziales, oder im Internet unter:www.werra-meissner-kreis.net.Seit dem 01.01.2011 können die Empfänger vonSGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oderSGB XII-Leistungen bis zum 25. Lebensjahr Leistungendes Bildungs- und Teilhabepakets beantragen.23
GesundheitIch bin krank und muss zum Arzt oder insKrankenhaus. Muss ich dafür etwas bezahlen?In Deutschland muss grundsätzlich jede Person eineKrankenversicherung abschließen. Die ärztliche Behandlungist dann grundsätzlich kostenfrei, allerdingsmüssen Sie einen kleinen Anteil für die Arzt-,Medikamenten- und Krankenhauskosten selbstzahlen. Kinder müssen bis zum 18. Lebensjahrnichts zuzahlen. Empfänger von SGB XII-Leistungenoder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzmüssen ebenfalls nichts zuzahlen.Personen mit geringem Einkommen können aufAntrag bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflichtbefreit werden. Nähere Informationenerhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Bitte beachten Sie, dass nicht alle Behandlungenvon den Krankenkassen übernommen werdenmüssen. Fragen Sie vor Beginn der BehandlungIhre Krankenkasse oder falls Sie SGB-XII-Leistungenoder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzerhalten, den >Fachbereich Jugend,Familie, Senioren und Soziales.Wo kann ich mich krankenversichern?Wer arbeitet und mehr als 450 € verdient, muss sichgesetzlich krankenversichern. Ehegatten und Kindersind bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei mit familienversichert.Sie können Ihre Krankenversicherung freiwählen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internetunter: www.krankenkassen.de. Personen, dienicht arbeiten, aber erwerbsfähig sind, sollten sichan das >Jobcenter wenden. Personen, die nicht erwerbsfähigsind, Asylbewerber und geduldete Personen,sollten sich bei den >Fachbereich Jugend,Familie, Senioren und Soziales erkundigen.Wie erreiche ich im Notfalloder an den Wochenenden einen Arzt?Wenn Sie in den Abend- und Nachtstunden einenArzt benötigen, wenden Sie sich an den ärztlichenNotdienst in Eschwege, Bad Sooden-Allendorf,<strong>Meißner</strong>vorland, Herleshausen, Ringgau, Weißenborn,Wehretal, Waldkappel, Wanfried, Sontra oderWitzenhausen.Die Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes könnenSie der Tageszeitung entnehmen oder aus demInternet unter www.seniorennetz-wmk.de. In Notfällenkönnen Sie auch direkt die Notrufnummer 112wählen oder direkt in ein >Krankenhaus fahren.Wo gibt es Krankenhäuserund wie erreiche ich sie?Sie finden Krankenhäuser in Eschwege oder inWitzenhausen unter >Notrufnummern.Wo erhalte ich Medikamente?Medikamente werden in den örtlichen Apothekenverkauft. In Deutschland kann man nicht alle Medikamentefrei kaufen. Manche Medikamente erhältman nur, wenn man ein Rezept vom Arzterhalten hat (verschreibungspflichtige Medikamente).In den Abend- und Nachtstunden und anden Wochenenden gibt es einen Apothekenbereitschaftsdienst.Die Adresse der Bereitschaftsapothekekönnen Sie der Tageszeitung oder demAushang Ihrer nächstgelegenen Apotheke entnehmen.Außerdem können Sie die Adressen im Internetunter www.seniorennetz-wmk.de finden.Wie finde ich einen Arzt?Muss ich dort etwas mitbringen?Adressen finden Sie in jedem Telefonbuch. Sie erhaltenvon Ihrer Krankenversicherung eine Versichertenkarteoder einen Überweisungsschein.Sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen vonKindern Pflicht?Damit sich Ihr Kind gut entwickeln kann und gesundheitlicheProbleme rechtzeitig erkannt werden,gibt es insgesamt 9 Vorsorgeuntersuchungen24