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SozialesWas ist zu tun, wenn ein Kind geboren wird?Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, sowird die Geburt automatisch durch das Krankenhausdem zuständigen Standesamt angezeigt. DieUrkunden müssen dann nur noch beim Standesamtabgeholt werden. Wird Ihr Kind zu Hause geboren,muss diese Anmeldung innerhalb vonsieben Tagen erfolgen.Folgende Unterlagen werden für dieAnmeldung benötigt:Verheiratete Eltern:• Geburtsbescheinigung des Krankenhauses• Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigteAbschrift aus dem Familienbuch• Geburtsurkunde der ElternNicht verheiratete Eltern:• Personalausweise von den beiden Elternteilen• Geburtsurkunde der Mutter• Vaterschaftsanerkennungsurkunde(fragen Sie beim >Fachbereich Jugend, Familie,Senioren und Soziales nach)• Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sievom Standesamt gebührenfreie Bescheinigungen- für die Beantragung von Kindergeld- für die Beantragung von Elterngeld- für die Beantragung von Mutterschaftshilfebei Ihrer Krankenkasse- für religiöse ZweckeHaben Sie weitere Fragen, so können Sie sich gernan die Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie,Senioren und Soziales, des Standesamtesoder des Fachbereiches Gesundheit, Verbraucherschutzund Veterinärwesen wenden.Außerdem sollten Sie die Geburt Ihres Kindes beiIhrem zuständigen Konsulat anzeigen.Muss ich mein Kind bei derKrankenversicherung anmelden?Sind Sie gesetzlich versichert, ist das Kind kostenfreifamilienversichert. Bitte legen Sie die dafür vorgeseheneKopie der Geburtsurkunde der Krankenkassevor. Ihr Kind kann auch in die Krankenkassedes unverheirateten Vaters aufgenommen werden.Für diesen Fall benötigt die Krankenkasse die Vaterschaftsanerkennungsurkunde.Was ist zu tun im Sterbefall?Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarztoder der Notarzt zu verständigen. Bei einemSterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheimleitet das Pflegepersonal dies ein. Der Arztwird eine Todesbescheinigung ausstellen undIhnen aushändigen.Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut inVerbindung. Adressen finden Sie im örtlichen Telefonbuch.Wo erhalte ich finanzielle Hilfe, wenn ich dieBeerdigungskosten nicht bezahlen kann?Sie können in diesem Fall Bestattungskosten beantragen.Nähere Informationen erhalten Sie beim>Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales.Was ist weiter zu tun?Eventuell haben Sie einen Anspruch auf Renteoder Halbwaisenrente. Weitere Auskünfte darübererhalten Sie bei der >Deutschen Rentenversicherungoder per Mail: kundenservice-in-kassel@drvhessen.de.Wo finde ich Unterstützung bei Konfliktenin der Familie oder Partnerschaft?Opfer von familiärer Gewalt brauchen professionelleHilfe und Unterstützung. Hierzu steht im<strong>Werra</strong>-<strong>Meißner</strong>-Kreis ein breites Netz an Unterstützungseinrichtungenzur Verfügung.21

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