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1. Teil [2,02 MB] - Kaufmännisches Berufskolleg Oberberg

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Fremdsprachenunterricht in der BerufsschuleViele export-orientierte oberbergischeBetriebe legen heute Wert auf dieFremdsprachenkenntnisse ihrer Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter. Nicht nur in den berufsvorbereitendenVollzeit-Bildungsgängen spielt deshalbder Fremdsprachenunterricht eine wichtigeRolle; die Kaufmännischen Schulen Gummersbachund Waldbröl bieten auch in der Berufsschuleschon seit 13 Jahren Englischkursean. Mitte der 90er Jahre beteiligten wir unsan einem Schulversuch zur Erprobung derNRW-Richtlinien Englisch in der Berufsschule.Damals waren alle Kurse freiwillig und fandenin den Randstunden oder am Abend statt. Diesgalt vor allem für den Vorbereitungskurs zumErwerb der „Zusatzqualifikation Fremdsprachefür kaufmännische Auszubildende“, einer Prüfungder IHK.Die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfungumfasst folgende Inhalte:- Geschäftsbrief nach deutschen Stichwortangaben- Kurzgefasste Mitteilung über einen in derFremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall- Gesprächsnotiz in Deutsch über ein in derFremdsprache geführtes Gespräch- Zusammenfassung in Deutsch über einen inder Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief- Wiederholung grundlegender grammatikalischerStrukturenDie Benennung der Kurse wurde bisher durchdie erworbenen Schulabschlüsse der <strong>Teil</strong>nehmerinnenund <strong>Teil</strong>nehmer festgelegt. Diese Regelunggalt bis zum Ende des Schuljahres 2003/2004.Um die Fremdsprachenkenntnisse der Berufsschülerinnenund Berufsschüler vergleichbar zumachen orientiert sich der Unterricht ab demSchuljahr 2004/2005 am Gemeinsamen europäischenReferenzrahmen des Europarats. Dortwerden für alle Kompetenzbereiche Niveaustufenbeschrieben, die im Kurs erreicht werdensollen. Geschult werden folgende 5 Kompetenzbereiche:das Hör- und Leseverstehen, dasErstellen und der Austausch von Mitteilungenund deren Übertragung in die andere Sprache.Ziel unserer Schule ist es, bald in Gummersbachein Prüfungsverfahren anzubieten, nachdem die Fremdsprachenkenntnisse gemäß denVereinbarungen der Kultusministerkonferenzzertifiziert werden können.Inzwischen ist die Ausbildung in zahlreichen Bildungsgängendes dualen Systems neu geordnetworden. Seitdem ist in einigen kaufmännischenBildungsgängen die Fremdsprache EnglischPflicht. Aus der Neuordnung ergibt sich,dass der Englischunterricht in der Berufsschulekünftig auf unterschiedliche Weise organisiertsein kann:Er kann ein eigenes Fach mit eigener Note imDifferenzierungsbereich sein, z. B. in unserenBankfachklassen oder im o. g. Vorbereitungskursfür die IHK-Prüfung.Er kann ein Fach im berufsbezogenen Bereichsein, z. B. im Groß- und Außenhandel, in derIndustrie, im Einzelhandel und im BildungsgangZahnmedizinische Fachangestellte.In der mündlichen Prüfung geht es ums Telefonierenund ein Gespräch in der Fremdspracheüber Themen des Ausbildungsbereiches undhäufig auftretende Alltagssituationen.Er kann aber auch in ein Lernfeld mit anderenFächern eingebunden sein. In diesem Fall wirddie Englischnote in die Gesamtnote für dasFach oder Lernfeld integriert.Helmut Kranenberg22

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