Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Z 2.3.6 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in den Grundzentren werden folgende<br />
Ortslagen ausgewiesen:<br />
Zentraler Ort<br />
GZV Ehrenfriedersdorf -Thum -Geyer<br />
GZV Scheibenberg - Schlettau<br />
Meerane<br />
Waldenburg<br />
Brand-Erbisdorf<br />
Flöha<br />
Frauenstein<br />
Oederan<br />
GZV Lengefeld - Pockau<br />
Olbernhau<br />
Zschopau<br />
Burgstädt<br />
Frankenberg<br />
Hainichen<br />
Rochlitz<br />
Penig<br />
GZV Oelsnitz - Lugau<br />
GZV Zwönitz - Thalheim<br />
Ortslage<br />
Ehrenfriedersdorf, Thum, Geyer<br />
Scheibenberg, Schlettau<br />
Meerane<br />
Waldenburg<br />
Brand-Erbisdorf<br />
Flöha<br />
Frauenstein<br />
Oederan<br />
Lengefeld, Pockau<br />
Olbernhau<br />
Zschopau<br />
Burgstädt<br />
Frankenberg<br />
Hainichen<br />
Rochlitz<br />
Penig<br />
Lugau, Oelsnitz, Neuoelsnitz<br />
Thalheim, Zwönitz<br />
Z 2.3.7 Die für die zentralörtliche Versorgung erforderlichen Einrichtungen sollen in<br />
den Versorgungs- und Siedlungskernen erhalten oder geschaffen werden.<br />
2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
Begriff Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />
einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer raumstrukturellen Wirkung<br />
deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich<br />
herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen.<br />
Als besondere Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung, Gewerbe,<br />
Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in Betracht. Die entsprechenden<br />
Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches<br />
Regelungserfordernis raumordnerisch begründet ist. Die Funktionen werden Gemeinden<br />
zugewiesen.<br />
Bei einem besonderen landesentwicklungspolitischen Interesse erfolgt diese Festlegung im<br />
Landesentwicklungsplan (Funktion als Standort für Aufgaben der Verteidigung).<br />
Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen<br />
sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde<br />
hinaus zulässig.<br />
Karte Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in<br />
der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />
Z 2.4.1 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ werden<br />
ausgewiesen<br />
- Brand-Erbisdorf, Flöha, Eppendorf<br />
- Olbernhau, Zschopau, Großrückerswalde<br />
- Rochlitz, Frankenberg<br />
- Oelsnitz, Zwönitz<br />
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Z - 6