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Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Z 2.3.6 Als Versorgungs- und Siedlungskerne in den Grundzentren werden folgende<br />

Ortslagen ausgewiesen:<br />

Zentraler Ort<br />

GZV Ehrenfriedersdorf -Thum -Geyer<br />

GZV Scheibenberg - Schlettau<br />

Meerane<br />

Waldenburg<br />

Brand-Erbisdorf<br />

Flöha<br />

Frauenstein<br />

Oederan<br />

GZV Lengefeld - Pockau<br />

Olbernhau<br />

Zschopau<br />

Burgstädt<br />

Frankenberg<br />

Hainichen<br />

Rochlitz<br />

Penig<br />

GZV Oelsnitz - Lugau<br />

GZV Zwönitz - Thalheim<br />

Ortslage<br />

Ehrenfriedersdorf, Thum, Geyer<br />

Scheibenberg, Schlettau<br />

Meerane<br />

Waldenburg<br />

Brand-Erbisdorf<br />

Flöha<br />

Frauenstein<br />

Oederan<br />

Lengefeld, Pockau<br />

Olbernhau<br />

Zschopau<br />

Burgstädt<br />

Frankenberg<br />

Hainichen<br />

Rochlitz<br />

Penig<br />

Lugau, Oelsnitz, Neuoelsnitz<br />

Thalheim, Zwönitz<br />

Z 2.3.7 Die für die zentralörtliche Versorgung erforderlichen Einrichtungen sollen in<br />

den Versorgungs- und Siedlungskernen erhalten oder geschaffen werden.<br />

2.4 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

Begriff Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />

einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer raumstrukturellen Wirkung<br />

deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich<br />

herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen.<br />

Als besondere Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung, Gewerbe,<br />

Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in Betracht. Die entsprechenden<br />

Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen, sofern ein überörtliches<br />

Regelungserfordernis raumordnerisch begründet ist. Die Funktionen werden Gemeinden<br />

zugewiesen.<br />

Bei einem besonderen landesentwicklungspolitischen Interesse erfolgt diese Festlegung im<br />

Landesentwicklungsplan (Funktion als Standort für Aufgaben der Verteidigung).<br />

Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen<br />

sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde<br />

hinaus zulässig.<br />

Karte Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion der Region <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong> sind in<br />

der Karte 7 „Siedlungsstruktur“ ausgewiesen.<br />

Z 2.4.1 Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ werden<br />

ausgewiesen<br />

- Brand-Erbisdorf, Flöha, Eppendorf<br />

- Olbernhau, Zschopau, Großrückerswalde<br />

- Rochlitz, Frankenberg<br />

- Oelsnitz, Zwönitz<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 6

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