Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
beigefügten Leitbilder und die Liste der regionalen Leitarten bilden eine Orientierungshilfe<br />
zur weiteren inhaltlichen Konkretisierung der Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />
Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die in den Leitbildern für Natur und<br />
Landschaft genannten naturraumtypischen Biotope (Leitbiotope) und die Vorkommen der<br />
regional bedeutsamen Arten (Leitarten).<br />
Karte NATURA 2000 - Gebiete und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung für<br />
den Naturschutz sind in Karte B der Anlage 3 nachrichtlich dargestellt.<br />
G 3.1.3 In den NATURA 2000 - Gebieten und den Gebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />
Bedeutung für den Naturschutz sollen Natur und Landschaft in<br />
besonderem Maße und im größerräumigen Zusammenhang entwickelt werden.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />
Karte Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz sind entsprechend Ziel 4.2.2 LEP<br />
2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur- und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Diese Gebiete sichern das ökologische Verbundsystem<br />
(s.u.).<br />
Hinweis Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) bestehen<br />
aus regional bedeutsamen Lebensraumkomplexen in Form von<br />
• Talgebieten,<br />
• Teichgebieten,<br />
• Waldgebieten,<br />
• Heckengebieten/Steinrückengebieten,<br />
• Wiesengebieten,<br />
• Moorgebieten und<br />
• besonders naturschutzrelevanten Abbaugebieten.<br />
Die Lage dieser Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete usw.) innerhalb<br />
der Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete ist im Zuge der Plananwendung bestimmbar.<br />
Zur Identifizierung von Lebensraumkomplexen kann Karte C „Regionale Verbundkulisse“ der<br />
Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />
Für die raumordnerische Anwendung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />
(Arten- und Biotopschutz) bildet Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe des<br />
ökologischen Verbundsystems) eine lebensraumbezogene Orientierungshilfe zur vertiefenden<br />
inhaltlichen Bestimmung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktion.<br />
Hinweis Naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften entsprechend Ziel 4.1.1 LEP 2003 sind in<br />
die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als<br />
Bestandteil der regional bedeutsamen Lebensraumkomplexe der Talgebiete integriert.<br />
Zur Renaturierung von Fließgewässern und Auen siehe Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe<br />
des ökologischen Verbundsystems: Talgebiete) sowie regionale Schwerpunkte<br />
der Fließgewässersanierung im Kapitel 4 „Wasser“.<br />
Hinweis Zur Bewirtschaftung, Sanierung und Mehrung von Waldflächen siehe Kapitel 6 „Land- und<br />
Forstwirtschaft“.<br />
G 3.1.4 In den Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz soll die<br />
Bewirtschaftung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft besonders Natur<br />
schonend erfolgen.<br />
Vor allem auf besonders feuchten, trockenen, flachgründigen, hängigen,<br />
überschwemmungsgefährdeten und sonstigen durch geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
oder erschwerende Nutzungsbedingungen gekennzeichneten<br />
Böden sollen eine geringe Nutzungsintensität und die Entwicklung<br />
standorttypischer Biotope angestrebt werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 16