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Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Hinweis Die dem <strong>Regionalplan</strong> in der fachplanerischen Anlage 3 als Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

beigefügten Leitbilder und die Liste der regionalen Leitarten bilden eine Orientierungshilfe<br />

zur weiteren inhaltlichen Konkretisierung der Schwerpunkte des Arten- und Biotopschutzes.<br />

Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die in den Leitbildern für Natur und<br />

Landschaft genannten naturraumtypischen Biotope (Leitbiotope) und die Vorkommen der<br />

regional bedeutsamen Arten (Leitarten).<br />

Karte NATURA 2000 - Gebiete und Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung für<br />

den Naturschutz sind in Karte B der Anlage 3 nachrichtlich dargestellt.<br />

G 3.1.3 In den NATURA 2000 - Gebieten und den Gebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung für den Naturschutz sollen Natur und Landschaft in<br />

besonderem Maße und im größerräumigen Zusammenhang entwickelt werden.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz<br />

Karte Schutzbedürftige Bereiche für den Arten- und Biotopschutz sind entsprechend Ziel 4.2.2 LEP<br />

2003 in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Natur- und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Diese Gebiete sichern das ökologische Verbundsystem<br />

(s.u.).<br />

Hinweis Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) bestehen<br />

aus regional bedeutsamen Lebensraumkomplexen in Form von<br />

• Talgebieten,<br />

• Teichgebieten,<br />

• Waldgebieten,<br />

• Heckengebieten/Steinrückengebieten,<br />

• Wiesengebieten,<br />

• Moorgebieten und<br />

• besonders naturschutzrelevanten Abbaugebieten.<br />

Die Lage dieser Lebensraumkomplexe (Talgebiete, Teichgebiete, Waldgebiete usw.) innerhalb<br />

der Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete ist im Zuge der Plananwendung bestimmbar.<br />

Zur Identifizierung von Lebensraumkomplexen kann Karte C „Regionale Verbundkulisse“ der<br />

Anlage 3 hinzugezogen werden.<br />

Für die raumordnerische Anwendung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

(Arten- und Biotopschutz) bildet Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe des<br />

ökologischen Verbundsystems) eine lebensraumbezogene Orientierungshilfe zur vertiefenden<br />

inhaltlichen Bestimmung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktion.<br />

Hinweis Naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften entsprechend Ziel 4.1.1 LEP 2003 sind in<br />

die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als<br />

Bestandteil der regional bedeutsamen Lebensraumkomplexe der Talgebiete integriert.<br />

Zur Renaturierung von Fließgewässern und Auen siehe Anlage 3 (2.1.2 Ziele für Lebensraumkomplexe<br />

des ökologischen Verbundsystems: Talgebiete) sowie regionale Schwerpunkte<br />

der Fließgewässersanierung im Kapitel 4 „Wasser“.<br />

Hinweis Zur Bewirtschaftung, Sanierung und Mehrung von Waldflächen siehe Kapitel 6 „Land- und<br />

Forstwirtschaft“.<br />

G 3.1.4 In den Schutzbedürftigen Bereichen für den Arten- und Biotopschutz soll die<br />

Bewirtschaftung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft besonders Natur<br />

schonend erfolgen.<br />

Vor allem auf besonders feuchten, trockenen, flachgründigen, hängigen,<br />

überschwemmungsgefährdeten und sonstigen durch geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

oder erschwerende Nutzungsbedingungen gekennzeichneten<br />

Böden sollen eine geringe Nutzungsintensität und die Entwicklung<br />

standorttypischer Biotope angestrebt werden.<br />

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Z - 16

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