Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />
<strong>Fortschreibung</strong><br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />
sich für die Mittelzentren durch die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne<br />
des städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />
In den Grundzentren Brand-Erbisdorf, Burgstädt, GZV Ehrenfriedersdorf –<br />
Thum – Geyer, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Meerane, Oederan, GZV<br />
Oelsnitz - Lugau, Olbernhau, Penig, Rochlitz, Zschopau und GZV Zwönitz -<br />
Thalheim sind Vorhaben des großflächigen Einzelhandels nach Maßgabe<br />
des LEP Z 6.2.2 in die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne des<br />
städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche einzuordnen.<br />
Werden von den Mittelzentren sowie den hier aufgeführten Grundzentren<br />
zukünftig eigene Einzelhandels-/Zentrenkonzepte auf der Grundlage der<br />
vorliegenden regionalplanerischen Ausweisungen weiterentwickelt und beschlossen,<br />
so treten sie an die Stelle der ausgewiesenen Versorgungskerne<br />
und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />
Z 5.2.3 Factory-Outlet-Center (FOC) als großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />
spezieller Ausprägung sollen nur im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> nach Einzelfallprüfung<br />
angesiedelt werden. Neben der notwendigen Integration in das<br />
Zentrenkonzept des Oberzentrums ist dabei auch die Verträglichkeit der<br />
FOC bezüglich der benachbarten Zentralen Orte zu sichern.<br />
6 Land- und Forstwirtschaft<br />
6.1 Landwirtschaft<br />
Karte Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Bodenwertzahlen überwiegend > 50 sind als Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
G 6.1.1 Sollen Erstaufforstungen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft vorgenommen<br />
werden, stehen diese als ebenfalls bodengebundene Nutzungen<br />
mit der Zweckbestimmung dieser Gebiete nicht im Widerspruch.<br />
Z 6.1.2 In allen Teilen der Region sollen die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche<br />
und an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft<br />
mit einer möglichst großen Breite in der Erzeugung landwirtschaftlicher<br />
Produkte und bei Dienstleistungen geschaffen und gesichert werden.<br />
Im Zusammenhang hiermit ist auch auf eine Erweiterung des Anbaus, der<br />
Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte aus der Region<br />
und auf den Erhalt der Basis für in der Region erzeugtes Obst und Gemüse,<br />
wie des Obstanbaugebietes Seelitz-Döhlen, hinzuwirken.<br />
Z 6.1.3 Der dauerhafte Entzug von Nutzfläche für Versiegelung soll mit Rücksicht<br />
auf den Erhalt der Existenzgrundlagen der Landwirtschaft sparsam erfolgen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
Z - 30