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Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Fortschreibung

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Chemnitz</strong>-<strong>Erzgebirge</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong><br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Städtebaulich integrierte Lagen als Ausformung des LEP-Zieles 6.2.1 ergeben<br />

sich für die Mittelzentren durch die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne<br />

des städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />

In den Grundzentren Brand-Erbisdorf, Burgstädt, GZV Ehrenfriedersdorf –<br />

Thum – Geyer, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Meerane, Oederan, GZV<br />

Oelsnitz - Lugau, Olbernhau, Penig, Rochlitz, Zschopau und GZV Zwönitz -<br />

Thalheim sind Vorhaben des großflächigen Einzelhandels nach Maßgabe<br />

des LEP Z 6.2.2 in die in Anlage 5 ausgewiesenen Versorgungskerne des<br />

städtischen Einzelhandels und Zentralörtlichen Standortbereiche einzuordnen.<br />

Werden von den Mittelzentren sowie den hier aufgeführten Grundzentren<br />

zukünftig eigene Einzelhandels-/Zentrenkonzepte auf der Grundlage der<br />

vorliegenden regionalplanerischen Ausweisungen weiterentwickelt und beschlossen,<br />

so treten sie an die Stelle der ausgewiesenen Versorgungskerne<br />

und Zentralörtlichen Standortbereiche.<br />

Z 5.2.3 Factory-Outlet-Center (FOC) als großflächige Einzelhandelseinrichtungen<br />

spezieller Ausprägung sollen nur im Oberzentrum <strong>Chemnitz</strong> nach Einzelfallprüfung<br />

angesiedelt werden. Neben der notwendigen Integration in das<br />

Zentrenkonzept des Oberzentrums ist dabei auch die Verträglichkeit der<br />

FOC bezüglich der benachbarten Zentralen Orte zu sichern.<br />

6 Land- und Forstwirtschaft<br />

6.1 Landwirtschaft<br />

Karte Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Bodenwertzahlen überwiegend > 50 sind als Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

G 6.1.1 Sollen Erstaufforstungen in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft vorgenommen<br />

werden, stehen diese als ebenfalls bodengebundene Nutzungen<br />

mit der Zweckbestimmung dieser Gebiete nicht im Widerspruch.<br />

Z 6.1.2 In allen Teilen der Region sollen die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche<br />

und an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft<br />

mit einer möglichst großen Breite in der Erzeugung landwirtschaftlicher<br />

Produkte und bei Dienstleistungen geschaffen und gesichert werden.<br />

Im Zusammenhang hiermit ist auch auf eine Erweiterung des Anbaus, der<br />

Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte aus der Region<br />

und auf den Erhalt der Basis für in der Region erzeugtes Obst und Gemüse,<br />

wie des Obstanbaugebietes Seelitz-Döhlen, hinzuwirken.<br />

Z 6.1.3 Der dauerhafte Entzug von Nutzfläche für Versiegelung soll mit Rücksicht<br />

auf den Erhalt der Existenzgrundlagen der Landwirtschaft sparsam erfolgen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

Z - 30

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