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Gesamtarbeitsvertrag 2008-2010 - Wirtschaftskammer Liechtenstein

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dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und er dieses überwiegend selbstbetreut. Der Anspruch kann längstens bis zur Vollendung des fünftenLebensjahres des Kindes beansprucht werden. Für Stiefeltern gilt diessinngemäss.Die Modalitäten der Inanspruchnahme des Elternurlaubes richten sich nach §1173a, Art. 34b f. ABGB.Art. 62XVI.Art. 63Ausübung öffentlicher Ämter1. Für eine Mitarbeit in einer Kommission des Landes oder des <strong>Liechtenstein</strong>ischenArbeitnehmerInnenverbandes ist zum Besuche der Sitzungen dienötige Zeit freizugeben. Der Umfang der frei zu gegebender Zeit richtet sichnach § 1173a Art. 18 ABGB.2. Die liechtensteinische Gesetzgebung kennt keine Verpflichtung in Bezug aufdie Absenzentschädigung infolge Militär- und Zivildienst. Eine dementsprechendeVereinbarung ist im Einzelarbeitsvertrag zu regeln.VollzugsleistungsbeitragFinanzierung VollzugFür den Vollzug des vorliegenden <strong>Gesamtarbeitsvertrag</strong>es entrichten dieArbeitgeber an die Kosten des Vertragsvollzuges einen jährlichen Beitraggemäss Anzahl Mitarbeiter.Anzahl Mitarbeiter Betrag1 bis 6 CHF 150.--7 bis 15 CHF 180.--16 bis 20 CHF 240.--21 bis 30 CHF 360.--31 bis 50 CHF 600.--ab 51 CHF 900.--Die Arbeitnehmer entrichten einen Monatsbeitrag von CHF 5.--, welcher monatlichdurch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen wird.Sowohl der jährliche Beitrag seitens des Arbeitgebers als auch die monatlichenBeiträge seitens Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber an die ZPK abzuführen.Jugendliche bis 16 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die dieTätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.XVII.Art. 64Art. 65SchlussbestimmungenLohn- und ProtokollvereinbarungenDie Lohn- und Protokollvereinbarungen werden jährlich neu verhandelt (Art. 32),sind fester Bestandteil des vorliegenden <strong>Gesamtarbeitsvertrag</strong>es und werdenjährlich der Regierung zur Allgemeinverbindlichkeit zur Kenntnis gebracht.Vollzugskostenbeiträge bei vertragslosem ZustandIn einem vertragslosen Zustand werden die Vollzugskostenbeiträge weitergeführt.26

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