Parlamentin Klausur10Die Präsidentin rief und ihr folgten 15 Mitglieder desStudentenparlamentes nach Franzensberg. Mitten indie mecklenburgische Einsamkeit. Hier erwartete die geladenenGäste eine studentischen Ansprüchen vollkommengenügende, von der Zivilisation abgelegene und dem Zieleiner intensiven, ungestörten Arbeit angemessene Unterkunft.Der Freitagabend diente dem näheren Kennenlernender einzelnen Mitglieder des Studentenparlamentes. Dieobligatorischen Kennenlernspiele, in diesem Falle Fußballund „Therapy“, nahmen sowohl die volle Konzentrationund ungeteilte Aufmerksamkeit der Angereisten, als auchihre körperliche Fitness in Anspruch. Bei dieser Gelegenheit,entpuppten sich einige Gäste als fußballerisch unbegabt,gefühlskalt, u<strong>nr</strong>omantisch, egoman und uncharmant. Diesestat der guten Laune aber keinen Abbruch. Die Zuhilfenahmeinspirierender Getränke lockerte die Atmosphäre noch weiterauf. Die sich anschließende Nacht nutzten einige zur Vorbereitungund Diskussion der anstehenden Tagesordnungspunkte.Der nächste Tag wurde mit einem ausgedehntenFrühstück und einem Walderlebnisspaziergang eingeläutet.Die Frischluftzufuhr und der Anblick der atemberaubendschönen Natur erleichterten die darauffolgende Arbeit inverschiedenen Arbeitsgruppen. Diese Arbeitsgruppen, zurHochschulpolitik auf Landesebene, zur Geschäftsordnungund den internen Strukturen der Universität, sollten denNeulingen den Einstieg in die Hochschulpolitik ermöglichen,da sich jedes Mitglied in diesen Bereichen auskennensollte. Die Arbeit wurde nach dem Mittagessen und einerkleinen Sonnenpause fortgesetzt. Am Nachmittag wurdeunter freiem Himmel, bei sengender Sonne und angenehmenTemperaturen, die Fachsschaftsrahmenordnungzum Teil kontrovers diskutiert. Die aufgeladene Stimmungkonnte mit Hilfe eines offenen Feuers, darüber gegrilltemFleisch und jeder Menge Flüssigkeit entspannt werden.Die Intensität der Diskussionen steigerte sich im Verlaufedes Abends jedoch wieder proportional zur Abnahme derGetränkevorräte. Teil unseres Disputs waren auch einigelauthals vorgetragene Gesangseinlagen. Gegen Mitternachtwurde einem Teil der diskutierenden Gesellschaft bewusst,dass die Argumente ausgetauscht waren und man sich nurnoch um sich selbst drehte. Zur Bewachung des offenenFeuers blieben nur zwei verwegene Gäste in der Dunkelheitzurück. Unter erschwerten Bedingungen begann die offizielleSitzung am Sonntagmittag. Im Verlaufe dieser Sitzung wurdebeschlossen, den einzelnen Bereichen eigene Sitzungen zuwidmen, da in einem derart kleinen Kreis keine so weitreichendenBeschlüsse gefasst werden sollten. Die ArbeitskreiseStuRa-Büro, Geschäftsordnung und Imageverbesserungerarbeiteten nach der Sitzung Vorlagen für die weitere Arbeitdes StuRas. Am Nachmittag vollzog sich dann die Abreiseverbunden mit dem Gefühl, tatsächlich etwas geschafft zuhaben. Die Ziele, die gesteckt wurden, nämlich das bessereKennenlernen der einzelnen Mitglieder und die Erstellungvon Arbeitsgrundlagen für die zukünftige StuRa-Arbeit,konnten erreicht werden.
Die unendliche Geschichte (ff)Ein neues Landeshochschulgesetz, ein besseres Lied, OFreunde, will ich Euch dichten.Teil 1: Erster ÜberblickEnde Mai diesen Jahres hat die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Landeshochschulgesetz (LHG)auf den Weg gebracht. Der Heuler will und muß die StudentInnendarüber informieren Aus Platzgründen wird eseine Serie zum neuen LHG geben. Hier nun der erste Teil:Ich kenne die Weise, ich kenne den Text, ich kenn‘ auch dieHerren Verfasser; ich weiß sie tranken heimlich...HistorischesSeit das LHG 1994 vom damals noch tiefschwarzen Landtagbeschlossen wurde, gibt es Bemühungen dieses zu verändern/novellieren.Diese Geschichte zu erzählen, würdezwar spannend, aber eher für InsiderInnen bei einem Bierbekömmlich sein. Nur soviel, die Interessen der Hochschulenstanden diesem nie im Wege, eher Koalitionsstreitereien,Werftenkrisen oder diverse Abteilungsleiter im Ministerium.Obwohl die Koalitionen in Mecklenburg nicht stabilereworden sind oder die Werften boomen würden, hat jetztdas Kabinett einen Entwurf für ein neues LHG beschlossen.Nun ist die Zeit der Anhörungen von Betroffenen, alsoauch StudentInnen, und ExpertInnen, leider meist keineStudentInnen , gekommen.AllgemeinesDer Aufgabenkatalog hat einige neue Nuancen erfahren,so z.B. daß, „die Hochschulen... zur Verwirklichung undVermittlung der Grundwerte eines freiheitlichen unddemokratischen Rechtsstaates beitragen“ oder eben auchUnternehmen gründen dürfen und sollen.(§3) Die Freiheitvon Studium, Lehre und Forschung wird an „die Verantwortunggegenüber Mensch, Gesellschaft und für die Natursowie an die Öffentlichkeit ihres Wirkens geknüpft“.(§5)Wer dachte dieses sei selbstverständlich, wird im alten LHGdieses vermissen.StudentischesWas ändert sich für die StudentInnen bei der anstehendenNovellierung des LHG? Im §6 ist ein Studiengebührenverbotverankert dieses gilt aber nicht uneingeschränkt: „Für einStudium werden Gebühren bis zu einem ersten berufsqualifizierendenund bei gestuften Studiengängen bis zu einemzweiten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erhoben.“Der Rest ist Interpretationssache: Variante a) „berufsqua-Übersicht 1 (Grobraster)DFGBildungsnachfrage(StudentInnen)WeiterbildungNachfrageKMKHochschule(n)NSBÖkolosieSoziologiegesamtgesellschaftlichesInteresseBAFöGHRGWissenschaftsrat /HBFGkommunaleundregionaleInteressenLHG etc.ökonomischerArbeitskräftebedarfForschungsnachfrageFachvorgabeBerufungenHaushaltBundLandStaatInteressenartikulation/Lobbyfzs, BdWi,HRK, DIHT,CHE, DHLV,BDI, CRE,ERT, GEW,BUND, polit.HSG, ÖTV,etclifizierend“ bezieht sich auf den Charakter des Studiums(positiv) Variante b) „berufsqualifizierend“ bezieht sich aufden Ausbildungsstand der/des Studentin/-en (negativ). DieToleranzsemester zur Überschreitung der Regelstudienzeitwurden verdoppelt (Zwischenprüfung: von 1 sauf 2 Semester;Abschlußprüfung: von 2 auf 4 Semester) und derSpielraum der Fachbereiche zur Anwendung von entsprechendenRegelungen zur Zwangsexmatrikulation vergrößert,so daß die persönliche Situation der/des Studentin/-en mehrberücksichtigt werden kann.(§36) Das Gesetz zielt auf eineweitere Einführung von gestuften Studiengängen (Bachalor/Master)ab, und will die Modularisierung des Studiumsfördern. §32 sieht eine permanente Selbstevaluation derLehre der Hochschulen vor, aber die einzige Konsequenzist die Veröffentlichung der Ergebnisse. Eine Sanktion negativeroder eine Belohnung positiver Bewertungen bei derEvaluation ist nicht vorgeschrieben.Neue Wege für das liebe GeldNeben der Auszahlung der Steuergelder des Landes an dieHochschulen in Form eines Globalhaushaltes, nicht wiebisher mit konkreten Haushaltsvorgaben, tritt eine leistungsorientierteMittelvergabe, deren Kriterien in Eckwertenfestgehalten werden, die zwischen den Hochschulen unddem Ministerium ausgehandelt werden. Dieses Prinzip sollauch hochschulintern angewandt werden. Einzige inhaltlicheVorgaben durch das Gesetz sind diesbezüglich: „Forschungund Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchsund Erfüllung des Gleichstellungsauftrages.“(§15)Neue EntscheidungsstrukturenDie wichtigsten Neuerungen sind in diesem Teil des Gesetzeszu finden. So ist die Genehmigungspflichten des Ministeriumsfür jegliche Satzung und Ordnung der Universitätteilweise durch ein zeitlich begrenztes Vetorecht des Ministeriumsersetzt.(§12) Die Leitungstrukturen innerhalb derUniversität werden auch umgekrempelt Der Rektor und seineFührungsriege bekommen mehr Entscheidungsbefugnisund neben dem Senat (intern) noch ein weiteres Gremiumzur Hilfe bei der Entscheidungsfindung: den Hochschulrat(extern). In der Hochschulleitung kann dann auch eine/einwissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in oder eine/ein Student/-inMitglied sein. Noch wichtiger ist wohl die neueFestlegung zur Zusammensetzung des erweiterten Senats(an der Uni Rostock = Konzil). Das Gesetz sieht hier einedrittelparitätische Zusammensetzung vor, d.h. genauso vieleProffesorInnen wie StudentInnen und wie MitarbeiterInnen.Dieses Gremium der Universität wählt die/den Rektor/-in und legt die Grundordnung der Uni fest. Hier ergebensich für die StudentInnen der Universität bedeutende neueMitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Alleindie neue Stimmkraft der StudentInnen im Konzil wird beider RektorInnenwahl zu einer stärkeren Brücksichtigung derstudentischen Interessen führen. Die StudentInnen wählenebenfalls einen Studiendekan an ihrem Fachbereich. Mitdieser Neuerung ist erstmalig das „ständische Wahlprinzip“(jeder Stand/jede Gruppe wählt nur direkt eigene VertreterInnen)aufgehoben. Weiter so.( Wie wäre es denn mal miteiner Direktwahl der/des Rektorin/Rektors?)11