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Publikationen zum 1.1.2012 - Institut für Zivilverfahrensrecht

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74. Unterlassungsanspruch und Unterlassungsexekution. Zum Verhältnis von § 18UWG zu § 355 EO, MR 1992, 99-102.5. Bestandskraft der Bescheide im Leistungsverfahren vor demSozialversicherungsträger und sukzessive Kompetenz, ZAS 1993, 85-92; gemeinsammit Walter H. Rechberger.6. Einstellung der Räumungsexekution infolge eines Wiedereinsetzungsantragesdes Verpflichteten und § 75 EO, wobl 1993, 129-132.7. Richtermacht, Wahrheitspflicht und Parteienvertretung, in: Kralik/Rechberger(Hg), Konfliktvermeidung und Konfliktregelung, Veröffentlichungen des LudwigBoltzmann-<strong>Institut</strong>es für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen XIII, Wien (1993) 31-84.8. Gläubigermehrheit in der Unterlassungsexekution. Zugleich ein Beitrag zurFunktion der Beugestrafen nach § 355 EO, JBl 1993, 356-363.9. Apropos Spaltungsgesetz: Gesamtrechtsnachfolge während des Zivilprozesses,ecolex 1993, 513-515; gemeinsam mit Walter H. Rechberger.10. Das Recht auf Mitwirkung im österreichischen Zivilverfahren im Lichte von Art.6 EMRK, ZZP 106 (1993) 347-370; gemeinsam mit Walter H. Rechberger.11. Zur Erbhofqualität überwiegend forstwirtschaftlich genutzterGroßgrundbesitzungen, NZ 1993, 249-251; gemeinsam mit Walter H. Rechberger.12. OGH erkennt repressiven Charakter der Beugestrafen gem § 355 EO an, RdW1994, 10-11.13. "Änderung der Abgabestelle" durch Delogierung und Hinterlegung ohnevorausgehenden Zustellversuch, wobl 1994, 18-23.

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