BAUKAMMER BERLIN
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# 11<br />
<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />
Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />
Ausgegeben zu Berlin am 15.04.2009<br />
VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />
■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />
I-1 Auslandsaufträge und Ingenieurverträge 21. April 2009 um 17 Uhr<br />
mit Auslandsbezug im Haus der Baukammer<br />
Dipl.-jur. Bernd Mikosch, Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
Geschäftsführer UNITA DLG<br />
I-2 Sachverständige in der Baukammer Berlin 23. April 2009 um 17 Uhr<br />
- Eine Einführung in das Sachverständigenwesen im Haus der Baukammer<br />
Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-3 Planungshonorar bei verlängerter Bauzeit 28. April 2009 um 17 Uhr<br />
Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-4 Aktuelle Rechtsprechung 2008/2009 zur HOAI 06. Mai 2009 um 17 Uhr<br />
Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-5 Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) 12. Mai 2009 um 17 Uhr<br />
Rechtsanwältin Susanne Faisst im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
II-7 Europäische Normen für Trinkwasser-Installationen und 16. April 2009 um 18 Uhr<br />
deren Auswirkungen auf die nationale Normung im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />
Burkhard Klaus, Leiter Wasserverwendung der Berliner der TU Berlin,<br />
Wasserbetriebe und Dipl.-Ing. Thomas Klümper, Marchstr. 4,10587 Berlin<br />
DVGW kostenfrei, Anmeldung unter<br />
Fax: (030) 81 29 45 28 GG e.V.<br />
II-8 NO 2 Umwandlung durch Titandioxid 30. April 2009 um 17 Uhr<br />
- Lösungen in der Bauwirtschaft im Haus der Baukammer<br />
Gerd Bolte, Heidelberg Cement Technologie Center Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
und Werner Ohnesorge, Dachziegelwerk Nelskamp<br />
II-9 Entwicklung und Einsatz von 14. Mai 2009 um 18 Uhr<br />
Serien-Mini-BHKW in Wohngebäuden im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />
Arnd von Moers Berlin SenerTec Center der TU Berlin, Marchstr. 4,10587 Berlin<br />
Berlin-Brandenburg GmbH kostenfrei, Anmeldung unter<br />
Fax: (030) 81 29 45 28 GG e.V.<br />
1<br />
4/09
II-13 Lampen – Beleuchtungstechnik für Innenräume 07. Mai 2009 um 17 Uhr<br />
Prof. Dr.-Ing. Paul W. Schmits, im Haus der Baukammer<br />
Semperlux AG Lichttechnische Werke Berlin Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
II-14 Lichtplanung 14. Mai 2009 um 17 Uhr<br />
- Beleuchtungstechnik für Innenräume im Haus der Baukammer<br />
Prof. Dr.-Ing. Paul W. Schmits, Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
Semperlux AG Lichttechnische Werke Berlin<br />
II-16Schichtarbeit und Schlaf 23. April 2009 um 14 Uhr<br />
Dr. Sascha Plackov, BG Bau AMD Berlin im Haus der Berufsgenossenschaften<br />
Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />
kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich<br />
II-17Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe 14. Mai 2009 um 14 Uhr<br />
Frau Wilmes, BauA Dortmund im Haus der Berufsgenossenschaften<br />
Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />
kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich<br />
■ Besichtigung von Baustellen und bestehender<br />
Anlagen<br />
Nur für Baukammer-Mitglieder!<br />
Die Termine werden nach Eingang der Anmeldungen (ab<br />
10 Personen) mit den Gastgebern vereinbart, an -<br />
schließend werden Sie schriftlich informiert!<br />
Gebühr: 5,00 €€<br />
II-24 Museumsinsel: „Pergamonmuseum"<br />
II-25 U-Bahn, Bunker und Kalter Krieg<br />
II-26 Dunkle Welten<br />
II-27 Vom Flakturm zum Trümmerberg<br />
II-28 Faszination Rohrpost – Die kleinste U-Bahn Berlins<br />
II-29 Mythos Germania (Berliner Unterwelten e.V.)<br />
II-30 Bebauungsplanung Alexanderplatz<br />
II-31 Tiefgarage Alexanderplatz<br />
II-32 Flughafen Tempelhof<br />
II-33 Flughafen Schönefeld mit ARGE Tunnel + Bhf. BBI<br />
II-34 Olympiastadtion<br />
II-35 Olympisches Dorf von 1936<br />
II-36 Munitionsstudiensammlung der Polizei in Schulzendorf<br />
II-37 Alliiertenmuseum Clayallee (besondere Bauten)<br />
II-38 U-Bhf. Pariser Platz<br />
II-39 Hauptbahnhof mit fertiggestellter Tunnelröhre von<br />
der U55<br />
II-40 Neubau Bahnhof Adlershof mit Erweiterung<br />
II-41 Grunderneuerung der S-Bahnlinie 9<br />
II-42 Winzerberg und Alte Neuendorfer Kirche<br />
II-43 Muschelgrotte und Königliche Meierei<br />
II-44 Heizkraftwerk Reuter West<br />
II-45 Schwerbelastungskörper der DEGEBO von 1936,<br />
General-Pape-Straße<br />
II-46 ARGE Teltowkanal Los 2<br />
II-47 Ostkreuz<br />
II-48 Überdachung des U-Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park<br />
II-49 Spandauer Damm-Brücke<br />
II-50 Elsenstraßen-Brücke<br />
II-51 Kühnast-Brücke<br />
II-52 Ludwig-Hoffmann-Brücke (Westhafen)<br />
II-53 Tempelhofer Hafen<br />
2<br />
II-54 Haus des Rundfunks<br />
II-55 ICC<br />
II-56 Gründungsmaßnahmen für das Zoo-Fenster<br />
II-57 Deutschlandhalle<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen<br />
Weiterbildungsfaltblatt oder unseren Internetseiten<br />
www.baukammerberlin.de � Veranstaltungen.<br />
INFORMATIONEN<br />
■ Schützen Sie sich vor falschen<br />
Energieausweisen!<br />
Der Ausschuss für Energie und Umwelt hat ein Merkblatt<br />
„Schützen Sie sich vor falschen Energieausweisen!“ erstellt.<br />
Vor dem Hintergrund, dass auf dem Markt vielfach Energieausweise<br />
zweifelhafter Qualität angeboten werden,<br />
hält es die Baukammer Berlin für zwingend erforderlich,<br />
die Verbraucher zu informieren, was ein Energieausweis<br />
beinhalten muss und welche Ziele er hat, damit der Verbraucher<br />
nicht auf vermeintlich günstige Angebote hereinfällt.<br />
Das Merkblatt können Sie in der Geschäftsstelle anfordern<br />
bzw. im Internet als pdf-Datei herunterladen.<br />
■ Allgemeine Information zur<br />
Internetseite der Baukammer Berlin<br />
Die Internetpräsentation der Baukammer steht unter<br />
www.baukammerberlin.de zur Verfügung.<br />
Für Kammermitglieder, die über einen Internetanschluss<br />
verfügen, besteht die Möglichkeit, die persönlichen Daten<br />
direkt zu aktualisieren. Dazu dienen die Menüpunkte Mitglieder<br />
und Ihre Daten.<br />
Die Mitgliedersuche ermöglicht es, fachbezogen einzelne<br />
Kammermitglieder auszuwählen. Diese Recherche verlangt<br />
Angaben zu den Tätigkeitsfeldern sowie zur Bürogröße.<br />
Fachspezifische Angaben können von jedem Pflichtmitglied<br />
im Internet vorgenommen werden. Hierzu dienen die
Menüpunkte Mitglieder, Ihre Daten und Fachgebiete.<br />
Mitglieder, die über keinen Zugang zum Internet verfügen,<br />
können diese Informationen über die Geschäftsstelle<br />
der Baukammer einspeichern lassen.<br />
Das Erscheinungsbild und die inhaltliche Zusammenstellung<br />
der Informationen wurde von der Geschäftsstelle<br />
der Baukammer in Zusammenarbeit mit dem Mitgliederausschuss<br />
vorgenommen. Durch die Vielzahl der hierbei<br />
zu berücksichtigenden Interessen kann eine solche Lösung<br />
nur als ein Kompromiss zwischen zahlreichen Gedanken<br />
entstehen. Hinweise auf Fehler und Vorschläge<br />
zur Verbesserung und Erweiterung der Lösung sind demzufolge<br />
willkommen.<br />
In der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin steht hierfür<br />
als Ansprechpartner Frau Wagner, Telefon: 797443-14<br />
zur Verfügung.<br />
Die Baukammer dankt Herrn Dr. Sellmann für sein Engage<br />
ment bei der Erstellung der Seiten.<br />
Liste der Bauvorlageberechtigten<br />
Seit dem 01.02.2006 ist bauvorlageberechtigt gem.<br />
§ 66 II BauO Bln, wer auf Antrag in die Liste der Bauvorlageberechtigten<br />
der Baukammer Berlin eingetragen<br />
ist.<br />
Das Antragsformular auf Eintragung in die Liste der<br />
Bauvorlageberechtigten finden Sie auf unserer Internetseite<br />
unter Mitgliedschaft >> Antragsformulare<br />
oder im aktuellen Mitgliederverzeichnis 2009.<br />
■ Honorar-Dumpingangebote auf<br />
der Internetplattform „my-hammer“<br />
Der Vertragsausschuss der Baukammer Berlin muss feststellen,<br />
dass auf der Internetplattform „my-hammer“ immer<br />
wieder Angebote für Ingenieurleistungen zu Dump -<br />
inghonoraren eingestellt werden. Dieses berufsschädigende<br />
Verhalten einiger Ingenieure ist nicht akzeptabel<br />
und verstößt gegen die HOAI als gültiges Preisrecht. Der<br />
Vertragsausschuss der Baukammer Berlin hat bei einem<br />
zur Zeit laufenden Vorgang die Zusendung des Klarnamens,<br />
der sich hinter einem Dumpingangebot verbirgt,<br />
bei der Geschäftsführung von „my-hammer“ erwirken<br />
können.<br />
■ Bundesingenieurkammer und VBI loben<br />
Deutschen Brückenbaupreis 2010 aus<br />
Ausschreibungsunterlagen ab 10. März 2009 erhältlich –<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung<br />
übernimmt erneut Schirmherrschaft<br />
Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender<br />
Ingenieure VBI loben am 10. März den „Deutschen<br />
Brückenbaupreis 2010“ aus. Das Bundesministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung fördert den Preis im<br />
Rahmen der Initiative Baukultur und übernimmt erneut<br />
die Schirmherrschaft. Hauptsponsor ist die Deutsche<br />
Bahn AG.<br />
Der Preis wird alle zwei Jahre in den Kategorien<br />
„Straßen- und Eisenbahnbrücken" sowie „Fuß- und Radwegbrücken"<br />
für jeweils ein Bauwerk vergeben, dessen<br />
3<br />
Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zum Aus -<br />
lobungstag abgeschlossen ist. Vor dem 1. Januar 2006<br />
fertiggestellte Brücken können nicht mehr berücksichtigt<br />
werden (es zählt der Tag der Abnahme). Einsendeschluss<br />
ist am 19. September 2009.<br />
Ausgezeichnet werden die Bauwerke sowie die Ingenieure,<br />
die an verantwortlicher Stelle wesentlichen Anteil am<br />
Entstehen der Brücke hatten.<br />
Die Bewertung der eingereichten Arbeiten übernimmt eine<br />
aus neun anerkannten Brückenbauexperten bestehende<br />
Jury.<br />
Die feierliche Verleihung des „Deutschen Brückenbaupreises<br />
2010“ findet am 15. März 2010, dem Vorabend<br />
des 20. Dresdner Brückenbausymposiums, statt. An der<br />
Preisverleihung nehmen 1.300 Ingenieure sowie namhafte<br />
Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft teil.<br />
Der Deutsche Brückenbaupreis wurde 2006 ins Leben<br />
gerufen und 2008 zum zweiten Mal vergeben. Er ist inzwischen<br />
der bedeutendste Ingenieurpreis Deutschlands.<br />
2008 wurden die Humboldthafenbrücke in Berlin und die<br />
Dreiländerbrücke in Weil am Rhein als Preisträger gekürt.<br />
Als maßgeblich verantwortliche Ingenieure wurden Prof.<br />
Dr.-Ing. Jörg Schlaich und die Arbeitsgemeinschaft Dipl.-<br />
Ing. Wolfgang Strobl und Architekt Dietmar Feichtinger<br />
ausgezeichnet.<br />
Die Ausschreibungsunterlagen zum „Deutschen Brückenbaupreis<br />
2010“ werden am 10. März unter<br />
www.brueckenbaupreis.de veröffentlicht. Erhältlich sind<br />
die Teilnahmeunterlagen auch unter: Deutscher Brückenbaupreis,<br />
c/o Bundesingenieurkammer, Charlottenstraße<br />
4, 10969 Berlin, Tel.: 030 / 2534-2900, Fax: -2903,<br />
E-Mail: info@brueckenbaupreis.de.<br />
Weitere Informationen bei<br />
Hiltrud Relecker VBI, Tel.: 030 / 26062-210,<br />
E-Mail: relecker@vbi.de und<br />
Jost Hähnel BIngK, Tel: 030 / 253429-05,<br />
E-Mail: haehnel@bingk.de.<br />
■ Der Begriff „Ingenieur“ droht auszusterben<br />
Universitätsprofessor Gebbeken:<br />
Der „Ingenieur" hat es in Zukunft „schwör"<br />
Das Wort „Ingenieur“ droht nach Ansicht von Prof.<br />
Dr.-Ing. habil Norbert Gebbeken in den kommenden<br />
Jahren aus dem deutschen Sprachgebrauch zu verschwinden.<br />
Der Lehrstuhlinhaber für Baustatik am Institut<br />
für Statik und Mechanik an der Universität der Bundeswehr<br />
München und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau<br />
führt dies auf das gleichzeitige<br />
Aussterben der traditionellen Diplom- und Magisterabschlüsse<br />
zurück.<br />
„Künftig wird nur mehr von einem Bachelor oder bestenfalls<br />
Master of Engineering die Rede sein“, sagt Geb -<br />
beken. Das sei bedauerlich, denn als traditioneller Abschluss<br />
habe das Ingenieur-Diplom internationales Renommee<br />
und sei für Auftraggeber ein Qualitätsmerkmal.<br />
„Deshalb sollte ein Master of Science in Deutschland<br />
gleichzeitig offiziell als Diplom-Ingenieur bezeichnet werden<br />
dürfen“, fordert Gebbeken.<br />
„Dem Ingenieur ist nichts zu schwer“, reimte der Ingenieur<br />
und Dichter Heinrich Seidel in seinem Ingenieurlied.<br />
Die Übersetzerin Erika Fuchs machte daraus für die Comic-Figur<br />
des Erfinders Daniel Düsentrieb ein geflügeltes<br />
Sprichwort: „Dem Ingeniör ist nichts zu schwör“. Der Be-
griff „Ingenieur“ wird es nach Ansicht von Gebbeken im<br />
deutschen Sprachgebrauch künftig allerdings durchaus<br />
schwer haben. Und nicht nur damit ist der Universitätsprofessor<br />
äußerst unzufrieden: „Aufgrund des Bologna-<br />
Prozesses wird sich die Qualität der Ausbildung in<br />
Deutschland weiter verschlechtern.“<br />
Dabei hatten sich Bildungspolitiker mit dem sogenannten<br />
Bologna-Prozess wahre Wunder von der Einführung der<br />
gestuften Abschlüsse versprochen. Weil Bachelor und<br />
Master international üblich sind, sollten sie Studenten das<br />
Auslandsstudium erleichtern. Das Studienmodell, das<br />
nach und nach Diplom, Magister und Staatsexamen ersetzt,<br />
sollte zur Runderneuerung der Studieninhalte beitragen,<br />
zu deutlich kürzeren Studienzeiten und niedrigeren<br />
Abbrecherquoten führen.<br />
„Die Abschlüsse sollten international vergleichbar werden“,<br />
erklärt Gebbeken.<br />
Tatsächlich seien die Ziele nach fünf Jahren Praxiserfahrung<br />
verfehlt worden, kritisiert er. „Nach wie vor ist die<br />
Vergleichbarkeit der Abschlüsse nicht gegeben.“ Durch<br />
die kürzeren Studienzeiten habe der Stress für die Studenten<br />
erheblich zugenommen. Die Folge: Für ein Auslandssemester<br />
bliebe den Studenten kaum Zeit, sie seien immobil<br />
geworden. „Im Mittelpunkt steht allein das Prüfungswissen,<br />
was aber nicht mit Bildung verwechselt werden<br />
darf“, berichtet Gebbeken. Der Ingenieurstudiengang<br />
sei noch schwieriger geworden und die bereits hohe<br />
Abbrecherquote noch einmal gestiegen. Nun bliebe<br />
ein Drittel bis die Hälfte der Studenten auf der Strecke.<br />
Wer beim Bachelor bleibt, wird laut Gebbeken in Berufen,<br />
bei denen es auf Zeugnisse ankommt, in niedrigeren<br />
Gehaltsklassen stecken bleiben. Er empfiehlt deshalb alle<br />
Studenten den Master-Abschluss zu machen: „Nicht mehr<br />
der Bachelor, sondern der Master muss der Regelabschluss<br />
des universitären Studiums sein.“<br />
Quelle: DIB-Beilage Bayern 1-2/2009<br />
■ Bundesrat stimmt Novellierung<br />
Vergaberecht zu<br />
Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung<br />
des Vergaberechts zugestimmt, das den<br />
Bundestag, wie berichtet, am 19. Dezember 2008 passiert<br />
hatte. Es werden damit die Vorschriften der §§ 97 ff.<br />
GWB über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis -<br />
tungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge<br />
ab etwa 5,3 Mio. Euro dem europäischen Recht angepasst.<br />
Zur Verbesserung des Zugangs mittelständischer<br />
Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen sieht das Gesetz<br />
u.a. eine Verpflichtung vor, große Aufträge in Lose aufzuteilen,<br />
auf die auch kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich<br />
anbieten können.<br />
Quelle: ingletter Nr. 2 der IngK Sachsen<br />
■ BDB-Bundesvorstand:<br />
Bachelor und Master<br />
„Die Diskussion um den neuen ersten Studienabschluss<br />
Bachelor begleitet uns jetzt schon viele Jahre. In diesem<br />
Zusammenhang kann ich nur zu gut verstehen, dass viele<br />
das Thema eigentlich leid sind und nichts mehr davon<br />
hören wollen. Wie die HOAI ist die Angelegenheit aber<br />
viel zu wichtig für unseren Beruf und unsere Gesellschaft,<br />
als dass wir uns aus der Diskussion zurückziehen könn-<br />
4<br />
ten. Schon lange geht es dabei nicht mehr nur um ein gestuftes<br />
Studiensystem mit dem Bachelor als ersten schnellen<br />
Regelabschluss. Es geht vielmehr um den stetigen<br />
Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Hochschulausbildung.<br />
Mit dem Bologna-Prozess geht das System der Akkreditierung<br />
von Studiengängen einher, was nichts anderes als<br />
die Aufgabe der staatlichen Verantwortung für die Entwicklung<br />
der deutschen Hochschullandschaft bedeutet.<br />
Der freie Bildungsmarkt, der alleine alles zum Guten<br />
richten wird, ist also das Ziel der Bestrebungen. Gibt es<br />
da nicht gerade einen anderen Marktschauplatz, dem<br />
man ebenso zutraute, ohne staatliche Lenkung auszukommen<br />
und der uns jetzt vor größte Probleme stellt? In<br />
diesem Zusammenhang wirkt es schon ein wenig skurril,<br />
wenn Bund und Länder gerade im Kampf gegen die Wirtschaftskrise<br />
die Investition in die Bildung wiederentdecken.<br />
Ohne Zweifel ist diese Initiative aber zu begrüßen<br />
und löst hoffentlich einen Prozess aus, der über<br />
den Zeitraum der Konjunkturpakete hinausgeht.<br />
Alexander von Humboldt schrieb: „Wissen und Erkennen<br />
sind die Freude und die Berechtigung der Menschheit; sie<br />
sind Teile des Nationalreichtums, oft ein Ersatz für die<br />
Güter, welche die Natur in allzu kärglichem Maße ausgeteilt<br />
hat.“ Für unser Land ist dieser Satz wichtiger als für<br />
viele andere auf dieser Welt. Bildung ist unsere wichtigste<br />
Ressource, sie ist die Basis für unser Bestehen auf dem<br />
weltweiten Markt. Wenn andere Länder unsere Ideen aufnehmen<br />
und preiswerter produzieren, müssen wir schon<br />
die nächste Idee parat haben. Weltmeister der Ideen werden<br />
wir aber nur, wenn wir auch professionell trainieren<br />
und die dafür nach Humboldt entwickelten Methoden<br />
nicht für einen „Bachelor“ über Bord werfen. Vergleichen<br />
wir unsere Stellungnahmen und Beschlüsse zur Hochschulausbildung<br />
mit der aktuellen Entwicklung, so ist es<br />
schon erschreckend, wie sehr sich unsere Vorhersagen<br />
bewahrheiten. Wer hätte vor einigen Jahren gedacht,<br />
dass der Deutsche Hochschulverband den Bologna-Prozess<br />
so schnell für misslungen erklären würde und nicht<br />
nur die Abkehr von Kurzzeitstudiengängen, sondern sogar<br />
die Rückkehr zum Dipl.-Ing. fordert.<br />
Wir haben jedoch keinen Grund, uns jetzt in unserer Meinung<br />
bestätigt zurückzulehnen. Vielmehr gilt es, die<br />
Chance zu nutzen und mit der stärker werdenden Kritik<br />
weiter für eine Hochschulausbildung zu kämpfen, die den<br />
Studierenden eben die Problemlösungskompetenz vermittelt,<br />
mit der sie sich sicher durch den immer anspruchsvolleren<br />
Berufsalltag des Architekten bzw. Ingenieurs<br />
bewegen können. Es geht nicht darum, unbedingt<br />
Altes zu bewahren. Nein, es geht vielmehr darum, Bewährtes<br />
zu erhalten und sinnvoll zu reformieren, anstatt<br />
es für Worthülsen, die lediglich eine Reform suggerieren,<br />
zu zerstören. Für unser Land geht es dabei um die Wahrung<br />
von Wohlstand und die Existenz auf dem Weltmarkt.<br />
Für unseren Beruf geht es um die Qualität des Bauens,<br />
einem der prägendsten Bestandteil unserer Gesellschaft."<br />
Christoph Schild, BDB-Präsidiumsmitglied<br />
Quelle: BDB-Informationen, Chronik 2007/2008<br />
■ Wertsteigernde Maßnahmen bei<br />
rund 1,7 Millionen Wohnungen geplant<br />
Die Renovierung des Gebäudebestands ist die Herausforderung<br />
der nächsten Jahre – und für den Bau vielleicht
ein wichtiger Rettungsanker in Zeiten der Neubauflaute.<br />
Professionelle Wohnungsanbieter, die rund ein knappes<br />
Viertel des Wohnungsbestandes in Deutschland vereinen,<br />
planen in den kommenden 3 Jahren wertsteigernde<br />
Maßnahmen bei rund 1,7 Millionen Wohnungen. Dazu<br />
kommen werterhaltende Maßnahmen von mehr als<br />
10 Milliarden Euro jährlich, allein bei den professionellen<br />
Anbietern. Dies ist das Ergebnis einer Berechnung von<br />
BauInfoConsult auf Grundlage einer telefonischen Befragung<br />
von 201 professionellen Wohnungsunternehmen.<br />
Quelle: Pressemitteilung BauInfoConsult vom<br />
21.01.2009<br />
■ Ausbildungszahlen am Bau rückläufig<br />
Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge ist 2008 um<br />
10,45 Prozent zurückgegangen. Zum 31. Dezember<br />
2008 lagen SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse<br />
der Bauwirtschaft) 11.263 neue Ausbildungsverträge<br />
vor. Zum gleichen Stichtag des Vorjahres hatten<br />
12.577 Jugendliche eine Bauausbildung begonnen. Die<br />
Gesamtzahl aller Ausbildungsverhältnisse in der Bauwirtschaft<br />
lag Ende 2008 bei 38.281 (Ende 2007: 38.665).<br />
Quelle: Presseinformation SOKA-BAU vom 26.01.09<br />
■ Planer: keine Krisenstimmung trotz zunehmend<br />
schwierigerer Auftragssituation<br />
Auch im rezessionsüberschatteten Jahr 2009 erwartet die<br />
Mehrheit der Planer keine Verschlechterung der Geschäfte<br />
gegenüber dem Vorjahr. Ein knappes Viertel rechnet<br />
mit wachsenden Umsatzzahlen und mehr Aufträgen. Das<br />
zeigen die Ergebnisse des jüngsten Architektenbarometers<br />
von BauInfoConsult.<br />
Quelle: BauInfoConsult Update März 2009<br />
■ Fortbildung in Russland – Russische Regierung<br />
lädt zum Training für Geschäftsanbahnungen ein<br />
InWEnt bietet wieder deutschen Führungskräften und<br />
Führungsnachwuchskräften aus KMU eine dreiwöchige<br />
Fortbildung in russischen Wirtschaftszentren an. Die russische<br />
Regierung lädt dazu ein und übernimmt alle Kosten<br />
vor Ort. Bewerbungen sind über InWEnt möglich. Details<br />
finden Sie unter www.gc21.inwent.org/mp.<br />
Quelle: DIHK-Newsletter „INFORECHT 02/2009"<br />
■ Neues aus der Bauforschung<br />
Jetzt erschienen:<br />
Kurzberichte aus der Bauforschung, Ausgabe 1/2009<br />
Wie können Wohngebäude nachträglich gegen drückendes<br />
Wasser abgedichtet werden? Eine Forschungsarbeit,<br />
durchgeführt von Wolfgang Brameshuber und Rebecca<br />
Mott am Institut für Bauforschung (ibac) der TH Aachen,<br />
gibt Antworten.<br />
Lesen Sie außerdem Berichte zu folgenden Themen:<br />
- Forschungsprojekt energy:base – Konzeptionelle Entwicklung<br />
einer gebäudetechnischen Plattform für Gebäude<br />
mit niedrigem Energieverbrauch<br />
- Erarbeitung brauchbarer Schalldämm-Definitionen für<br />
die neue DIN 4109<br />
- Einfluss einer Ettringit- und Thaumasitbildung auf das<br />
5<br />
Tragverhalten von Mauerwerk aus Porenbetonplansteinen<br />
- Zur Berücksichtigung einer ungleichmäßigen Querkraftverteilung<br />
im Durchstanzbereich<br />
- Tragverhalten dünnwandiger Bauteile aus perforierten<br />
Blechen<br />
- Experimentelle Ermittlung von Wöhlerlinien großer<br />
Schrauben<br />
- Einfluss von Hüllrohren auf die maximale Durchstanzfähigkeit<br />
Ergänzt werden die Kurzberichte durch Hinweise auf laufende<br />
Forschungsprojekte und aktuelle Meldungen aus<br />
der Bauforschung.<br />
Bestellen Sie Heft 1/2009 unter:<br />
http://www.irb.fraunhofer.de/zeitschriften_abo.jsp?fz=ku<br />
rzberichte&lang=de<br />
MITGLIEDER<br />
■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />
neu aufgenommenen Mitglieder:<br />
Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Lutz-Henning Bock 1, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Matthias Bonowsky 6<br />
FM Dipl.-Ing. Ron-Henrik Eilert 1, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Thomas Fellerhoff 1, 5<br />
SPM Dr.-Ing. Frank Fingerloos 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Markus Göbler 4<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Knut Held 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Peter Hille<br />
FM Dipl.-Ing. Sandrine Knothe 1, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Sven Lützkendorf 1<br />
FM Dipl.-Ing. Jörg Ribbecke 4, 5<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Hans-Raiko Richter 1, 5<br />
SPM Dr.-Ing. Diana Siegert 5<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Martin Steinhöfel 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Bettina Trommer 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH)<br />
Reinhard Truschkowski 1, 5<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Klaus Vogel 1, 4, 5<br />
SPM Dr.-Ing. Wilfried Wallat 4<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Markus Weigold 6<br />
Statuswechsel:<br />
SPM Dipl.-Ing. Andreas Backofen 1, 3, 5, 6,<br />
FM Dipl.-Ing. Jürgen Ballstedt 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Oliver Beck 1, 6<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Jenny Eggen 4<br />
FM Dipl.-Ing. Hans Gabriel 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Carmen Grunwald 1, 5<br />
SPM Dipl.-Ing. Thomas Herter 4<br />
SPM Dipl.-Geol. Andreas Ivanof 1, 6<br />
FM Dr.-Ing. Klaus Leichter 3<br />
SPM Dipl.-Ing. Steffen Luci 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Klaus Matthies 2<br />
SPM Dr.-Ing./UdSSR Olga Panovko 1<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Uwe Rünger 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Stephan Schittkowski 1<br />
SPM Obering. Wolfgang Schneider 4
SPM Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Schneider 1<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Schönheit 1<br />
SPM Prof. Dipl.-Ing.<br />
Hans-Joachim Stegemann 1<br />
SPM Dipl.-Ing. Martina Teterra 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Manfred Thal 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Michael Vörkel 1<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Christian Willich 1, 5, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Karin Würdig 1<br />
Die Abkürzungen bedeuten:<br />
FG Fachgruppe SPM Pflichtmitglied<br />
FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />
RECHT<br />
■ Deutscher Baurechtstag e.V. Berlin<br />
In guter Tradition informierten Mitglieder des „Deutscher<br />
Baurechtstag e.V.“ am 27.02.2009 über aktuelle Änderungen<br />
in der für Ingenieure, Architekten, Projektsteuerer<br />
aber auch Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen<br />
relevanten Rechtsprechung oberster Gerichte und<br />
insbesondere über die aktuelle Gesetzgebung. Erneut<br />
spiegelte der Teilnehmerkreis eine hervorragende Mischung<br />
aller am Bau Beteiligten wider, so dass es dem<br />
Veranstalter gelang, genau diesen für das Bauen ganz<br />
allgemein so wichtigen Zuhörerkreis im Deutschen Architektur<br />
Zentrum zu versammeln.<br />
Die Veranstaltung befasste sich mit konkreten Darlegungen<br />
und Praxistipps zum aktuellen Ingenieur- und Architektenrecht,<br />
dem Vergaberecht – mit Hinweisen auf die<br />
durch das Konjunkturpaket temporär beeinflussten Vergaben<br />
unterhalb der EU-Schwellenwerte, dem Privaten<br />
Baurecht und der VOB – mit dem Wegfall der bisherigen<br />
Privilegierung dieser Vertragsbedingungen bei der Anwendung<br />
gegenüber privaten Auftraggebern – sowie<br />
dem öffentlichen Recht und hier insbesondere mit Angaben<br />
zu aktuellen Entwicklungen des Baugesetzbuches.<br />
Den Schwerpunkt der hochinteressanten Vortragsveranstaltung<br />
bildete aber der fast einstündige Prolog zu dem<br />
am 01.01.2009 in Kraft getretenen, umfassend formulierten<br />
und dem als Artikelgesetz ausgestalten Sicherung<br />
von Forderungen am Bau. Mehr als eine erste juristische<br />
Einschätzung kann es hierzu noch nicht geben, da die<br />
Tiefe der von dieser Neuregelung betroffenen Rechtsbereiche<br />
im Moment kaum auszuloten sind, denn die juristische<br />
Bewertung bzw. Klarstellung beginnt gerade.<br />
Besondere Beachtung ist gerade dem für freiberuflich<br />
Tätige hochbrisanten Forderungssicherungsgesetz, den<br />
Änderungen der Gesetze über die Sicherung der Bauforderungen<br />
(auch als Baugeld bekannt) sowie den Änderungen<br />
zur Verordnung über Abschlagszahlungen bei<br />
Bauverträgen und der Makler- und Bauträgerverordnung<br />
sowie den Änderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
von allen am Bau Beteiligten dringend<br />
zu widmen.<br />
Brennpunkte sind hier u.a. die zum Themenkomplex der<br />
Abschlagszahlungen in § 632a BGB getroffenen Regelungen,<br />
die insbesondere für freiberuflich Tätige bei allen<br />
Neuverträgen ab dem 01.01.2009 eine juristisch korrekte<br />
Formulierung geradezu erzwingen. Auch die Änderun-<br />
6<br />
gen zur Sicherung von Bauforderungen erfordert zum<br />
Beispiel bei den für Kreditgeber so unerlässlichen Baufortschrittsberichten<br />
die zielgerichtete Dokumentation der<br />
Verwendungsnachweise geleisteter Zahlungen im Zusammenhang<br />
mit den zur Verfügung gestellten Kreditbeträgen.<br />
Über die hier vorgenommene Ausweitung der bisherigen<br />
gesetzlichen Regelungen wird in Kürze noch heftig<br />
gestritten werden, doch schon jetzt lässt sich sagen, dass<br />
alle mit Drittmitteln finanzierten Bauvorhaben, oft bis hin<br />
zum Verwendungsnachweis gegenüber Subunternehmern,<br />
von diesen neuen Regelungen betroffen sind.<br />
Schlusspunkt der Veranstaltung war die Erstbetrachtung<br />
zu der am 04.12.2008 vom BGH getroffenen Entscheidung<br />
zur Grundbuchfähigkeit einer GbR (Az.: V ZB<br />
74/08). Die sich aus dieser grundlegenden Änderung der<br />
bisherigen Rechtsprechung ggf. für freiberuflich Tätige ergebenden<br />
Änderungen im Zusammenhang mit dem am<br />
01.07.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
lässt sich zur Zeit nur dahingehend verstehen, dass<br />
es sich hier um eine erst am Anfang stehende Rechtsentwicklung<br />
handelt, deren Inhaltsvermittlung nicht zum originären<br />
Berufs- oder Tätigkeitsbild von Ingenieuren und<br />
Architekten gehört.<br />
Fazit dieser Veranstaltung, es ist festzuhalten, dass freiberuflich<br />
Tätige sich zwingend mit dieser Rechts- und Gesetzesentwicklung<br />
auseinandersetzen müssen. Die Baukammer<br />
Berlin geht mit ihrer aktuellen Seminarplanung am<br />
12.05.2009 bereits auf diese für den juristischen Laien<br />
kaum überschaubare Entwicklung mit einem zweistündigen<br />
Referat ein. Doch in derart kompakter Form wie diese<br />
Fragen vom „Deutscher Baurechtstag e.V.“ aufgegriffen<br />
und auch künftig behandelt und dem Interessierten<br />
dargebracht werden, weckt es Freude, auf die nächste<br />
Veranstaltung am 19. Juni 2009 hinzuweisen. Als Veranstaltungsorte<br />
sind das DAZ oder die Fachhochschule<br />
Potsdam vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie<br />
vom Veranstalter: „Deutscher Baurechtstag e.V.“, Knesebeckstraße<br />
1, 10623 Berlin, Fax: 030 / 31 86 75 29.<br />
Dipl.-Ing. Ronald Berndt<br />
Vizepräsident der Baukammer Berlin<br />
■ Berufshaftpflicht:<br />
Schadenereignisse sofort anzeigen!<br />
Anlässlich eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts<br />
Stuttgart (OLG, 7 U 89/08) weisen wir erneut darauf hin,<br />
dass der Berufshaftpflichtversicherung mögliche Schadensfälle<br />
bereits dann angezeigt werden müssen, wenn<br />
der Versicherungsnehmer Kenntnis davon bekommt und<br />
er weiß oder zumindest damit rechnet, dass dieses Schadenereignis<br />
Haftpflichtansprüche Dritter gegen ihn zur<br />
Folge haben könnte. Die Anzeigepflicht besteht also nicht<br />
erst, wenn ein Geschädigter gegenüber dem Versicherungsnehmer<br />
einen Anspruch geltend macht.<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts,<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin, Tel.: (030) 79 74 43 -0,<br />
Fax: (030) 79 74 43 -29, E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
Internet: www.baukammerberlin.de<br />
Redaktion: H. J. Wanderer, J. Wanjura, Schlussredaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 13.03.2009<br />
Termine für die nächsten Ausgaben<br />
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin,<br />
15.04.2009 | 15.05.2009 5/09<br />
15.05.2009 | 16.06.2009 6/09
Grundsätzlich ist der Deckungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung<br />
vertragsrechtlich wirksam auf Schäden<br />
begrenzt, die spätestens fünf Jahre nach Ablauf des<br />
Vertrages gemeldet werden. Versäumt der Versicherungsnehmer<br />
diese Meldung, kann der Versicherer den<br />
Deckungsschutz allerdings nicht versagen, wenn den Versicherungsnehmer<br />
nachweislich kein Verschulden an der<br />
Versäumung der Frist trifft. Das OLG Stuttgart wertete<br />
aber im vorliegenden Fall selbst den Tod eines Architekten<br />
vier Jahre nach Eintritt des Schadensereignisses nicht<br />
als Beweis fehlenden Verschuldens. Das OLG argumentierte,<br />
die Ausschlussfrist wäre nicht versäumt worden,<br />
wenn der Architekt seiner unverzüglichen Anzeigeobliegenheit<br />
nachgekommen wäre.<br />
■ EuGH entscheidet über Anerkennung von Diplomen bei<br />
reglementierten Berufen<br />
In seinem Urteil vom 29. Januar 2009 in der Rechtssache<br />
Consiglio Nazionale degli Ingegneri gegen Ministerio de<br />
la Giustizia, Marco Cavallera (Rs. C 311/06) hat der Europäische<br />
Gerichtshof der Umgehung bestimmter, in einem<br />
Mitgliedstaat geltenden Mindestvoraussetzungen zur<br />
Ausübung eines reglementierten Berufs einen Riegel vorgeschoben.<br />
Demnach berechtigt die bloße Anerkennung<br />
eines italienischen Abschlusses in Spanien, der dort zur<br />
Berufsausübung genügt, einen italienischen Absolventen<br />
nicht dazu, bei einer Rückkehr nach Italien unter Berufung<br />
auf die Diplomanerkennungsrichtlinie (89/48/EWG)<br />
zu diesem Beruf zugelassen zu werden. In Italien ist für<br />
den Berufszugang zusätzlich zum Universitätsdiplom ein<br />
Staatsexamen erforderlich.<br />
Die Gleichsetzung des in Spanien als gleichwertig anerkannten<br />
italienischen Diploms mit dem italienischen<br />
Staatsexamen, so der Gerichtshof, verstoße gegen den<br />
Grundsatz der Richtlinie, wonach es den Mitgliedstaaten<br />
vorbehalten bleibt, das Mindestniveau der Qualifikation<br />
bei reglementierten Berufen mit dem Ziel festzulegen, dadurch<br />
die Qualität der Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet<br />
zu sichern. Dieser wichtige Grundsatz liegt auch<br />
der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) zugrunde<br />
(Erwägungsgrund 11), in welcher die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />
aufgegangen ist.<br />
■ Anbieterkennzeichnung im Internet<br />
Wer geschäftsmäßig im Internet eigene oder fremde<br />
elektronische Informations- oder Kommunikationsdienste<br />
zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung<br />
vermittelt (Diensteanbieter), hat nach dem Telemediengesetz<br />
bestimmte Informationen auf der Internetseite leicht<br />
erkennbar, unmittelbar und ständig verfügbar zu halten.<br />
Um Transparenz darüber zu schaffen, wer für die Inhalte<br />
eines Angebots verantwortlich ist, sind Kontaktdaten sowie<br />
einige andere Angaben zum Anbieter der Dienste bereitzustellen.<br />
Anbieter, die das Internet nutzen, um Verträge<br />
mit Verbrauchern abzuschließen (Fernabsatz-verträge),<br />
haben weitere Angabepflichten zu beachten (siehe<br />
dazu IHK-Merkblatt „Fernabsatzverträge“, Dok.-Nr.<br />
14618). Quelle: IHK Berlin<br />
7<br />
■ Neues UWG am 30.12.08 in Kraft getreten<br />
Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG), mit dem die Richtlinie über Unfaire Geschäftspraktiken<br />
in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist am<br />
30.12.08 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind<br />
neue Begrifflichkeiten („Geschäftspraktiken“ statt „Wettbewerbshandlung“)<br />
sowie die „Schwarze Liste“ absolut verbotener<br />
Praktiken.<br />
Durch den neuen Begriff der „Geschäft-praktiken“ wird<br />
nicht mehr allein auf vorvertragliche Werbung abgestellt,<br />
sondern es geht auch um alle Handlungen, Unterlassungen,<br />
Verhaltensweisen, die unmittelbar mit der Absatzförderung,<br />
dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts<br />
oder einer Dienstleistung zusammenhängen, insbesondere<br />
auch um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die<br />
sich auch noch nach Vertragsschluss auswirken.<br />
Noch deutlicher als bisher ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />
verboten. Es darf z.B. nicht hervorgehoben<br />
werden, dass ein gesetzliches Recht, wie z.B. die Gewährleistungsrechte,<br />
etwas ganz Besonderes sei.<br />
Den Informationspflichten kommt im neuen UWG eine<br />
besondere Bedeutung zu. Durch den neuen § 5a UWG<br />
(Irreführung durch Unterlassen) werden – trotz unserer<br />
Intervention – alle Informationen als wesentlich eingestuft,<br />
„die auf Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftlicher<br />
Richtlinien oder auf gemeinschaftsrechtlichen<br />
Verordnungen beruhen“. Welche Informationspflichten<br />
das im Einzelnen sind, lässt das Gesetz offen – welche<br />
Rechtsvorschriften dies sind, muss der Unternehmer<br />
selbst beurteilen. D. h., dass jedes Vergessen solcher Informationen<br />
per se und im Verhältnis zum Verbraucher<br />
ohne jede Möglichkeit einer Bagatellgrenze als rechtswidrig<br />
eingestuft wird.<br />
Wichtiger Bestandteil des neuen UWG ist die „Schwarze<br />
Liste“ von Handlungen, die – ohne jede Wertungsmöglichkeit<br />
– auf jeden Fall unlauter sind. Letztlich sind die<br />
meisten Fälle darin auch schon vorher vom UWG erfasst<br />
gewesen. Nun wird dies aber nochmals besonders aufgezählt,<br />
was den Vorteil von mehr Transparenz hat.<br />
Quelle: DIHK-Newsletter „INFORECHT 01/2009"<br />
■ Verlängerung der Architektenhaftung wegen Arglist<br />
oder aufgrund Sekundärhaftung?<br />
1. Der Architekt handelt nur dann arglistig, wenn er sich<br />
bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung<br />
des Bauherrn erheblich ist, er nach Treu<br />
und Glauben diesen Umstand mitzuteilen hat und ihn<br />
trotzdem nicht offenbart.<br />
2. Eine Sekundärhaftung des Architekten scheidet aus,<br />
wenn es um typische Architektenfehler geht, nämlich<br />
um eine nicht genehmigte Planung und deren Umsetzung<br />
vor der Entscheidung über die Genehmigung.<br />
OLG Saarbrücken/BGH:<br />
Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 U 228/06<br />
Quelle: ibr-online-newsletter 02/2009<br />
■ Nachtragsplanung nicht genehmigungsfähig –<br />
Wann verjährt Mängelhaftung des Architekten?<br />
1. Kosten zur Ertüchtigung der Decke eines Bauwerks,<br />
um es genehmigungsfähig zu machen, sowie Mietausfall<br />
und Sachverständigenkosten sind enge Man-
gelfolgeschäden der fehlerhaften Architektenplanung,<br />
weshalb der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers<br />
aus § 635 BGB a.F. folgt und in fünf Jahren verjährt.<br />
2. Wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Prozesskos -<br />
tenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen den Architekten<br />
wegen dessen nicht genehmigungsfähiger<br />
Planung stellt, verweigert er endgültig deren Abnahme<br />
und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt.<br />
3. Nach altem Recht konnte ein PKH-Verfahren die Verjährung<br />
nur hemmen, wenn es innerhalb der letzten<br />
sechs Monate der Verjährungsfrist betrieben wurde.<br />
OLG Saarbrücken/BGH:<br />
Entscheidung vom 27.11.2008 - VII ZR 148/07<br />
Quelle: ibr-online-newsletter 02/2009<br />
■ Praxiskommentar VOB<br />
Teile A, B und C<br />
LITERATUR<br />
Herig<br />
4. Auflage 2009, 700 Seiten, gebunden<br />
€ 68,- ISBN 978-3-8041-5121-5<br />
Werner Verlag Köln<br />
Der Autor zeigt präzise und verständlich formuliert auf,<br />
welche Auswirkungen die Vorschriften der VOB auf Bauleistungen<br />
haben unter Berücksichtigung der aktuellsten<br />
Rechtsprechung.<br />
Durch die kompakte und übersichtliche Darstellung sind<br />
die Vorschriften auch für den nichtjuristischen Leser<br />
schnell zu erfassen.<br />
Die zahlreichen eingearbeiteten Querverweise machen<br />
das Buch noch benutzerfreundlicher, indem dem Leser<br />
das Auffinden von gesuchten Textstellen weiter erleichtert<br />
wird.<br />
Die besonderen Vorzüge:<br />
Präzise und verständliche Formulierung<br />
Ablaufdiagramme zu wichtigen Verfahrensabschnitten<br />
Praxistipps für klarere Vertragsregelungen<br />
Die beiliegende CD-ROM dient als ergänzende Arbeitshilfe<br />
zum Buch und macht umständliches Nachschlagen<br />
überflüssig.<br />
Sie enthält die im Kommentar zitierten Entscheidungen<br />
aus der Zeitschrift „baurecht" im Wortlaut. Gesucht werden<br />
gezielt aufgrund der im Kommentar enthaltenen Urteilszitate.<br />
■ Ingenieurmethoden im Brandschutz<br />
Schneider<br />
2. Auflage 2009, 516 Seiten, kartoniert,<br />
€ 49,- ISBN 978-3-8041-5238-0<br />
Werner Verlag Köln<br />
Die 2. Auflage des o.g. Brandschutzbuches setzt den begonnenen<br />
Weg fort, eine für die Praxis anwendbare<br />
Grundlage für Brandschutzmessungen gegen Feuer und<br />
Rauch zu schaffen. Das Buch dient u.a. als Lehrbuch für<br />
Studierende des Brandschutzes, insbesondere für Teilneh-<br />
8<br />
mer der neuen Master-Studiengänge in Deutschland und<br />
Österreich, welche auch als Post-Graduierten-Studien -<br />
gänge angeboten werden, sowie als Handbuch für die<br />
Anwender von Brandsimulationsberechnungen.<br />
Die wesentlichen Grunddaten, Formeln und Gleichungen<br />
der Brandsimulationsmodelle werden vorgestellt und teilweise<br />
zusätzlich anhand einfacher Beispiele durchgerechnet.<br />
Gegenüber der ersten Auflage wurde das Buch erweitert<br />
durch einen ausführlichen Teil der Strahlenberechnung<br />
und der experimentellen Brandmodellierung. Die<br />
bestehenden Inhalte sind entsprechend dem neuesten<br />
Stand der Erkenntnisse unter Berücksichtigung der neuen<br />
DIN 18230-1 überarbeitet und durch weitere Beispiele<br />
ergänzt worden. Insbesondere wurden die vorhandenen<br />
Tabellen mit Stoffdaten und physikalischen Kennwerten<br />
nochmals erweitert.<br />
Das Buch ist somit einerseits als Standardwerk für die<br />
Lehre, andererseits jedoch vor allem für die praktische<br />
Anwendung, u.a. in Brandschutzingenieurbüros, bei<br />
Behörden, in Architekturbüros, bei Fachplanern und für<br />
Sachverständige des Brandschutzes gedacht. In dem Leserkreis<br />
soll anhand der Lektüre ein Gefühl dafür entstehen,<br />
dass man das Feuer an sich – in all seinen Erscheinungen<br />
und Wirkungen – grundsätzlich richtig verstanden<br />
und in vielen Fällen sogar im Voraus zu berechnen gelernt<br />
hat.<br />
Inhaltsübersicht:<br />
- Rechnerischen Modellierung von Bränden<br />
- Berechnung des Feuerplums<br />
- Schadenfeuer und Stoffdaten<br />
- Baurechtliche Grundlagen<br />
- Brandschutzkonzepte<br />
- Schutzziele<br />
- Brandszenarien<br />
- Rauch- und Wärmeableitung<br />
- Bauteilberechnung<br />
- Vorschriften<br />
- Beispiele<br />
■ Der Bauschadenssachverständige<br />
Norbert Bogusch, Gerd Motzke<br />
Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen<br />
im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter<br />
2009, 336 Seiten, zahlreiche Musterformulare, gebunden,<br />
€ 49,- ISBN 978-3-8167-7591-1<br />
www.baufachinformationen.de<br />
Ein Zivilprozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />
Sachverständigen und Juristen, bei der zahlreiche<br />
technische und rechtliche Belange zu berücksichtigen<br />
sind. Das Buch dient Sachverständigen und denjenigen,<br />
die sich der Ausbildung zum Sachverständigen unterziehen,<br />
als Hilfsmittel für die Bearbeitung von Bauschadensfällen.<br />
Ein Sachverständiger und ein Richter geben über<br />
das rechtlich-verfahrenstechnische Rüstzeug hinaus wertvolle<br />
praktische Empfehlungen für die gerichtsgutachterliche<br />
Tätigkeit des Bausachverständigen.