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BAUKAMMER BERLIN

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# 11<br />

<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />

Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />

Ausgegeben zu Berlin am 15.04.2009<br />

VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />

■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />

I-1 Auslandsaufträge und Ingenieurverträge 21. April 2009 um 17 Uhr<br />

mit Auslandsbezug im Haus der Baukammer<br />

Dipl.-jur. Bernd Mikosch, Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

Geschäftsführer UNITA DLG<br />

I-2 Sachverständige in der Baukammer Berlin 23. April 2009 um 17 Uhr<br />

- Eine Einführung in das Sachverständigenwesen im Haus der Baukammer<br />

Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-3 Planungshonorar bei verlängerter Bauzeit 28. April 2009 um 17 Uhr<br />

Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-4 Aktuelle Rechtsprechung 2008/2009 zur HOAI 06. Mai 2009 um 17 Uhr<br />

Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-5 Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) 12. Mai 2009 um 17 Uhr<br />

Rechtsanwältin Susanne Faisst im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

II-7 Europäische Normen für Trinkwasser-Installationen und 16. April 2009 um 18 Uhr<br />

deren Auswirkungen auf die nationale Normung im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />

Burkhard Klaus, Leiter Wasserverwendung der Berliner der TU Berlin,<br />

Wasserbetriebe und Dipl.-Ing. Thomas Klümper, Marchstr. 4,10587 Berlin<br />

DVGW kostenfrei, Anmeldung unter<br />

Fax: (030) 81 29 45 28 GG e.V.<br />

II-8 NO 2 Umwandlung durch Titandioxid 30. April 2009 um 17 Uhr<br />

- Lösungen in der Bauwirtschaft im Haus der Baukammer<br />

Gerd Bolte, Heidelberg Cement Technologie Center Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

und Werner Ohnesorge, Dachziegelwerk Nelskamp<br />

II-9 Entwicklung und Einsatz von 14. Mai 2009 um 18 Uhr<br />

Serien-Mini-BHKW in Wohngebäuden im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />

Arnd von Moers Berlin SenerTec Center der TU Berlin, Marchstr. 4,10587 Berlin<br />

Berlin-Brandenburg GmbH kostenfrei, Anmeldung unter<br />

Fax: (030) 81 29 45 28 GG e.V.<br />

1<br />

4/09


II-13 Lampen – Beleuchtungstechnik für Innenräume 07. Mai 2009 um 17 Uhr<br />

Prof. Dr.-Ing. Paul W. Schmits, im Haus der Baukammer<br />

Semperlux AG Lichttechnische Werke Berlin Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

II-14 Lichtplanung 14. Mai 2009 um 17 Uhr<br />

- Beleuchtungstechnik für Innenräume im Haus der Baukammer<br />

Prof. Dr.-Ing. Paul W. Schmits, Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

Semperlux AG Lichttechnische Werke Berlin<br />

II-16Schichtarbeit und Schlaf 23. April 2009 um 14 Uhr<br />

Dr. Sascha Plackov, BG Bau AMD Berlin im Haus der Berufsgenossenschaften<br />

Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />

kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich<br />

II-17Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe 14. Mai 2009 um 14 Uhr<br />

Frau Wilmes, BauA Dortmund im Haus der Berufsgenossenschaften<br />

Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />

kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich<br />

■ Besichtigung von Baustellen und bestehender<br />

Anlagen<br />

Nur für Baukammer-Mitglieder!<br />

Die Termine werden nach Eingang der Anmeldungen (ab<br />

10 Personen) mit den Gastgebern vereinbart, an -<br />

schließend werden Sie schriftlich informiert!<br />

Gebühr: 5,00 €€<br />

II-24 Museumsinsel: „Pergamonmuseum"<br />

II-25 U-Bahn, Bunker und Kalter Krieg<br />

II-26 Dunkle Welten<br />

II-27 Vom Flakturm zum Trümmerberg<br />

II-28 Faszination Rohrpost – Die kleinste U-Bahn Berlins<br />

II-29 Mythos Germania (Berliner Unterwelten e.V.)<br />

II-30 Bebauungsplanung Alexanderplatz<br />

II-31 Tiefgarage Alexanderplatz<br />

II-32 Flughafen Tempelhof<br />

II-33 Flughafen Schönefeld mit ARGE Tunnel + Bhf. BBI<br />

II-34 Olympiastadtion<br />

II-35 Olympisches Dorf von 1936<br />

II-36 Munitionsstudiensammlung der Polizei in Schulzendorf<br />

II-37 Alliiertenmuseum Clayallee (besondere Bauten)<br />

II-38 U-Bhf. Pariser Platz<br />

II-39 Hauptbahnhof mit fertiggestellter Tunnelröhre von<br />

der U55<br />

II-40 Neubau Bahnhof Adlershof mit Erweiterung<br />

II-41 Grunderneuerung der S-Bahnlinie 9<br />

II-42 Winzerberg und Alte Neuendorfer Kirche<br />

II-43 Muschelgrotte und Königliche Meierei<br />

II-44 Heizkraftwerk Reuter West<br />

II-45 Schwerbelastungskörper der DEGEBO von 1936,<br />

General-Pape-Straße<br />

II-46 ARGE Teltowkanal Los 2<br />

II-47 Ostkreuz<br />

II-48 Überdachung des U-Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park<br />

II-49 Spandauer Damm-Brücke<br />

II-50 Elsenstraßen-Brücke<br />

II-51 Kühnast-Brücke<br />

II-52 Ludwig-Hoffmann-Brücke (Westhafen)<br />

II-53 Tempelhofer Hafen<br />

2<br />

II-54 Haus des Rundfunks<br />

II-55 ICC<br />

II-56 Gründungsmaßnahmen für das Zoo-Fenster<br />

II-57 Deutschlandhalle<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen<br />

Weiterbildungsfaltblatt oder unseren Internetseiten<br />

www.baukammerberlin.de � Veranstaltungen.<br />

INFORMATIONEN<br />

■ Schützen Sie sich vor falschen<br />

Energieausweisen!<br />

Der Ausschuss für Energie und Umwelt hat ein Merkblatt<br />

„Schützen Sie sich vor falschen Energieausweisen!“ erstellt.<br />

Vor dem Hintergrund, dass auf dem Markt vielfach Energieausweise<br />

zweifelhafter Qualität angeboten werden,<br />

hält es die Baukammer Berlin für zwingend erforderlich,<br />

die Verbraucher zu informieren, was ein Energieausweis<br />

beinhalten muss und welche Ziele er hat, damit der Verbraucher<br />

nicht auf vermeintlich günstige Angebote hereinfällt.<br />

Das Merkblatt können Sie in der Geschäftsstelle anfordern<br />

bzw. im Internet als pdf-Datei herunterladen.<br />

■ Allgemeine Information zur<br />

Internetseite der Baukammer Berlin<br />

Die Internetpräsentation der Baukammer steht unter<br />

www.baukammerberlin.de zur Verfügung.<br />

Für Kammermitglieder, die über einen Internetanschluss<br />

verfügen, besteht die Möglichkeit, die persönlichen Daten<br />

direkt zu aktualisieren. Dazu dienen die Menüpunkte Mitglieder<br />

und Ihre Daten.<br />

Die Mitgliedersuche ermöglicht es, fachbezogen einzelne<br />

Kammermitglieder auszuwählen. Diese Recherche verlangt<br />

Angaben zu den Tätigkeitsfeldern sowie zur Bürogröße.<br />

Fachspezifische Angaben können von jedem Pflichtmitglied<br />

im Internet vorgenommen werden. Hierzu dienen die


Menüpunkte Mitglieder, Ihre Daten und Fachgebiete.<br />

Mitglieder, die über keinen Zugang zum Internet verfügen,<br />

können diese Informationen über die Geschäftsstelle<br />

der Baukammer einspeichern lassen.<br />

Das Erscheinungsbild und die inhaltliche Zusammenstellung<br />

der Informationen wurde von der Geschäftsstelle<br />

der Baukammer in Zusammenarbeit mit dem Mitgliederausschuss<br />

vorgenommen. Durch die Vielzahl der hierbei<br />

zu berücksichtigenden Interessen kann eine solche Lösung<br />

nur als ein Kompromiss zwischen zahlreichen Gedanken<br />

entstehen. Hinweise auf Fehler und Vorschläge<br />

zur Verbesserung und Erweiterung der Lösung sind demzufolge<br />

willkommen.<br />

In der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin steht hierfür<br />

als Ansprechpartner Frau Wagner, Telefon: 797443-14<br />

zur Verfügung.<br />

Die Baukammer dankt Herrn Dr. Sellmann für sein Engage<br />

ment bei der Erstellung der Seiten.<br />

Liste der Bauvorlageberechtigten<br />

Seit dem 01.02.2006 ist bauvorlageberechtigt gem.<br />

§ 66 II BauO Bln, wer auf Antrag in die Liste der Bauvorlageberechtigten<br />

der Baukammer Berlin eingetragen<br />

ist.<br />

Das Antragsformular auf Eintragung in die Liste der<br />

Bauvorlageberechtigten finden Sie auf unserer Internetseite<br />

unter Mitgliedschaft >> Antragsformulare<br />

oder im aktuellen Mitgliederverzeichnis 2009.<br />

■ Honorar-Dumpingangebote auf<br />

der Internetplattform „my-hammer“<br />

Der Vertragsausschuss der Baukammer Berlin muss feststellen,<br />

dass auf der Internetplattform „my-hammer“ immer<br />

wieder Angebote für Ingenieurleistungen zu Dump -<br />

inghonoraren eingestellt werden. Dieses berufsschädigende<br />

Verhalten einiger Ingenieure ist nicht akzeptabel<br />

und verstößt gegen die HOAI als gültiges Preisrecht. Der<br />

Vertragsausschuss der Baukammer Berlin hat bei einem<br />

zur Zeit laufenden Vorgang die Zusendung des Klarnamens,<br />

der sich hinter einem Dumpingangebot verbirgt,<br />

bei der Geschäftsführung von „my-hammer“ erwirken<br />

können.<br />

■ Bundesingenieurkammer und VBI loben<br />

Deutschen Brückenbaupreis 2010 aus<br />

Ausschreibungsunterlagen ab 10. März 2009 erhältlich –<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung<br />

übernimmt erneut Schirmherrschaft<br />

Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender<br />

Ingenieure VBI loben am 10. März den „Deutschen<br />

Brückenbaupreis 2010“ aus. Das Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung fördert den Preis im<br />

Rahmen der Initiative Baukultur und übernimmt erneut<br />

die Schirmherrschaft. Hauptsponsor ist die Deutsche<br />

Bahn AG.<br />

Der Preis wird alle zwei Jahre in den Kategorien<br />

„Straßen- und Eisenbahnbrücken" sowie „Fuß- und Radwegbrücken"<br />

für jeweils ein Bauwerk vergeben, dessen<br />

3<br />

Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zum Aus -<br />

lobungstag abgeschlossen ist. Vor dem 1. Januar 2006<br />

fertiggestellte Brücken können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden (es zählt der Tag der Abnahme). Einsendeschluss<br />

ist am 19. September 2009.<br />

Ausgezeichnet werden die Bauwerke sowie die Ingenieure,<br />

die an verantwortlicher Stelle wesentlichen Anteil am<br />

Entstehen der Brücke hatten.<br />

Die Bewertung der eingereichten Arbeiten übernimmt eine<br />

aus neun anerkannten Brückenbauexperten bestehende<br />

Jury.<br />

Die feierliche Verleihung des „Deutschen Brückenbaupreises<br />

2010“ findet am 15. März 2010, dem Vorabend<br />

des 20. Dresdner Brückenbausymposiums, statt. An der<br />

Preisverleihung nehmen 1.300 Ingenieure sowie namhafte<br />

Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft teil.<br />

Der Deutsche Brückenbaupreis wurde 2006 ins Leben<br />

gerufen und 2008 zum zweiten Mal vergeben. Er ist inzwischen<br />

der bedeutendste Ingenieurpreis Deutschlands.<br />

2008 wurden die Humboldthafenbrücke in Berlin und die<br />

Dreiländerbrücke in Weil am Rhein als Preisträger gekürt.<br />

Als maßgeblich verantwortliche Ingenieure wurden Prof.<br />

Dr.-Ing. Jörg Schlaich und die Arbeitsgemeinschaft Dipl.-<br />

Ing. Wolfgang Strobl und Architekt Dietmar Feichtinger<br />

ausgezeichnet.<br />

Die Ausschreibungsunterlagen zum „Deutschen Brückenbaupreis<br />

2010“ werden am 10. März unter<br />

www.brueckenbaupreis.de veröffentlicht. Erhältlich sind<br />

die Teilnahmeunterlagen auch unter: Deutscher Brückenbaupreis,<br />

c/o Bundesingenieurkammer, Charlottenstraße<br />

4, 10969 Berlin, Tel.: 030 / 2534-2900, Fax: -2903,<br />

E-Mail: info@brueckenbaupreis.de.<br />

Weitere Informationen bei<br />

Hiltrud Relecker VBI, Tel.: 030 / 26062-210,<br />

E-Mail: relecker@vbi.de und<br />

Jost Hähnel BIngK, Tel: 030 / 253429-05,<br />

E-Mail: haehnel@bingk.de.<br />

■ Der Begriff „Ingenieur“ droht auszusterben<br />

Universitätsprofessor Gebbeken:<br />

Der „Ingenieur" hat es in Zukunft „schwör"<br />

Das Wort „Ingenieur“ droht nach Ansicht von Prof.<br />

Dr.-Ing. habil Norbert Gebbeken in den kommenden<br />

Jahren aus dem deutschen Sprachgebrauch zu verschwinden.<br />

Der Lehrstuhlinhaber für Baustatik am Institut<br />

für Statik und Mechanik an der Universität der Bundeswehr<br />

München und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau<br />

führt dies auf das gleichzeitige<br />

Aussterben der traditionellen Diplom- und Magisterabschlüsse<br />

zurück.<br />

„Künftig wird nur mehr von einem Bachelor oder bestenfalls<br />

Master of Engineering die Rede sein“, sagt Geb -<br />

beken. Das sei bedauerlich, denn als traditioneller Abschluss<br />

habe das Ingenieur-Diplom internationales Renommee<br />

und sei für Auftraggeber ein Qualitätsmerkmal.<br />

„Deshalb sollte ein Master of Science in Deutschland<br />

gleichzeitig offiziell als Diplom-Ingenieur bezeichnet werden<br />

dürfen“, fordert Gebbeken.<br />

„Dem Ingenieur ist nichts zu schwer“, reimte der Ingenieur<br />

und Dichter Heinrich Seidel in seinem Ingenieurlied.<br />

Die Übersetzerin Erika Fuchs machte daraus für die Comic-Figur<br />

des Erfinders Daniel Düsentrieb ein geflügeltes<br />

Sprichwort: „Dem Ingeniör ist nichts zu schwör“. Der Be-


griff „Ingenieur“ wird es nach Ansicht von Gebbeken im<br />

deutschen Sprachgebrauch künftig allerdings durchaus<br />

schwer haben. Und nicht nur damit ist der Universitätsprofessor<br />

äußerst unzufrieden: „Aufgrund des Bologna-<br />

Prozesses wird sich die Qualität der Ausbildung in<br />

Deutschland weiter verschlechtern.“<br />

Dabei hatten sich Bildungspolitiker mit dem sogenannten<br />

Bologna-Prozess wahre Wunder von der Einführung der<br />

gestuften Abschlüsse versprochen. Weil Bachelor und<br />

Master international üblich sind, sollten sie Studenten das<br />

Auslandsstudium erleichtern. Das Studienmodell, das<br />

nach und nach Diplom, Magister und Staatsexamen ersetzt,<br />

sollte zur Runderneuerung der Studieninhalte beitragen,<br />

zu deutlich kürzeren Studienzeiten und niedrigeren<br />

Abbrecherquoten führen.<br />

„Die Abschlüsse sollten international vergleichbar werden“,<br />

erklärt Gebbeken.<br />

Tatsächlich seien die Ziele nach fünf Jahren Praxiserfahrung<br />

verfehlt worden, kritisiert er. „Nach wie vor ist die<br />

Vergleichbarkeit der Abschlüsse nicht gegeben.“ Durch<br />

die kürzeren Studienzeiten habe der Stress für die Studenten<br />

erheblich zugenommen. Die Folge: Für ein Auslandssemester<br />

bliebe den Studenten kaum Zeit, sie seien immobil<br />

geworden. „Im Mittelpunkt steht allein das Prüfungswissen,<br />

was aber nicht mit Bildung verwechselt werden<br />

darf“, berichtet Gebbeken. Der Ingenieurstudiengang<br />

sei noch schwieriger geworden und die bereits hohe<br />

Abbrecherquote noch einmal gestiegen. Nun bliebe<br />

ein Drittel bis die Hälfte der Studenten auf der Strecke.<br />

Wer beim Bachelor bleibt, wird laut Gebbeken in Berufen,<br />

bei denen es auf Zeugnisse ankommt, in niedrigeren<br />

Gehaltsklassen stecken bleiben. Er empfiehlt deshalb alle<br />

Studenten den Master-Abschluss zu machen: „Nicht mehr<br />

der Bachelor, sondern der Master muss der Regelabschluss<br />

des universitären Studiums sein.“<br />

Quelle: DIB-Beilage Bayern 1-2/2009<br />

■ Bundesrat stimmt Novellierung<br />

Vergaberecht zu<br />

Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts zugestimmt, das den<br />

Bundestag, wie berichtet, am 19. Dezember 2008 passiert<br />

hatte. Es werden damit die Vorschriften der §§ 97 ff.<br />

GWB über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis -<br />

tungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge<br />

ab etwa 5,3 Mio. Euro dem europäischen Recht angepasst.<br />

Zur Verbesserung des Zugangs mittelständischer<br />

Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen sieht das Gesetz<br />

u.a. eine Verpflichtung vor, große Aufträge in Lose aufzuteilen,<br />

auf die auch kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich<br />

anbieten können.<br />

Quelle: ingletter Nr. 2 der IngK Sachsen<br />

■ BDB-Bundesvorstand:<br />

Bachelor und Master<br />

„Die Diskussion um den neuen ersten Studienabschluss<br />

Bachelor begleitet uns jetzt schon viele Jahre. In diesem<br />

Zusammenhang kann ich nur zu gut verstehen, dass viele<br />

das Thema eigentlich leid sind und nichts mehr davon<br />

hören wollen. Wie die HOAI ist die Angelegenheit aber<br />

viel zu wichtig für unseren Beruf und unsere Gesellschaft,<br />

als dass wir uns aus der Diskussion zurückziehen könn-<br />

4<br />

ten. Schon lange geht es dabei nicht mehr nur um ein gestuftes<br />

Studiensystem mit dem Bachelor als ersten schnellen<br />

Regelabschluss. Es geht vielmehr um den stetigen<br />

Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Hochschulausbildung.<br />

Mit dem Bologna-Prozess geht das System der Akkreditierung<br />

von Studiengängen einher, was nichts anderes als<br />

die Aufgabe der staatlichen Verantwortung für die Entwicklung<br />

der deutschen Hochschullandschaft bedeutet.<br />

Der freie Bildungsmarkt, der alleine alles zum Guten<br />

richten wird, ist also das Ziel der Bestrebungen. Gibt es<br />

da nicht gerade einen anderen Marktschauplatz, dem<br />

man ebenso zutraute, ohne staatliche Lenkung auszukommen<br />

und der uns jetzt vor größte Probleme stellt? In<br />

diesem Zusammenhang wirkt es schon ein wenig skurril,<br />

wenn Bund und Länder gerade im Kampf gegen die Wirtschaftskrise<br />

die Investition in die Bildung wiederentdecken.<br />

Ohne Zweifel ist diese Initiative aber zu begrüßen<br />

und löst hoffentlich einen Prozess aus, der über<br />

den Zeitraum der Konjunkturpakete hinausgeht.<br />

Alexander von Humboldt schrieb: „Wissen und Erkennen<br />

sind die Freude und die Berechtigung der Menschheit; sie<br />

sind Teile des Nationalreichtums, oft ein Ersatz für die<br />

Güter, welche die Natur in allzu kärglichem Maße ausgeteilt<br />

hat.“ Für unser Land ist dieser Satz wichtiger als für<br />

viele andere auf dieser Welt. Bildung ist unsere wichtigste<br />

Ressource, sie ist die Basis für unser Bestehen auf dem<br />

weltweiten Markt. Wenn andere Länder unsere Ideen aufnehmen<br />

und preiswerter produzieren, müssen wir schon<br />

die nächste Idee parat haben. Weltmeister der Ideen werden<br />

wir aber nur, wenn wir auch professionell trainieren<br />

und die dafür nach Humboldt entwickelten Methoden<br />

nicht für einen „Bachelor“ über Bord werfen. Vergleichen<br />

wir unsere Stellungnahmen und Beschlüsse zur Hochschulausbildung<br />

mit der aktuellen Entwicklung, so ist es<br />

schon erschreckend, wie sehr sich unsere Vorhersagen<br />

bewahrheiten. Wer hätte vor einigen Jahren gedacht,<br />

dass der Deutsche Hochschulverband den Bologna-Prozess<br />

so schnell für misslungen erklären würde und nicht<br />

nur die Abkehr von Kurzzeitstudiengängen, sondern sogar<br />

die Rückkehr zum Dipl.-Ing. fordert.<br />

Wir haben jedoch keinen Grund, uns jetzt in unserer Meinung<br />

bestätigt zurückzulehnen. Vielmehr gilt es, die<br />

Chance zu nutzen und mit der stärker werdenden Kritik<br />

weiter für eine Hochschulausbildung zu kämpfen, die den<br />

Studierenden eben die Problemlösungskompetenz vermittelt,<br />

mit der sie sich sicher durch den immer anspruchsvolleren<br />

Berufsalltag des Architekten bzw. Ingenieurs<br />

bewegen können. Es geht nicht darum, unbedingt<br />

Altes zu bewahren. Nein, es geht vielmehr darum, Bewährtes<br />

zu erhalten und sinnvoll zu reformieren, anstatt<br />

es für Worthülsen, die lediglich eine Reform suggerieren,<br />

zu zerstören. Für unser Land geht es dabei um die Wahrung<br />

von Wohlstand und die Existenz auf dem Weltmarkt.<br />

Für unseren Beruf geht es um die Qualität des Bauens,<br />

einem der prägendsten Bestandteil unserer Gesellschaft."<br />

Christoph Schild, BDB-Präsidiumsmitglied<br />

Quelle: BDB-Informationen, Chronik 2007/2008<br />

■ Wertsteigernde Maßnahmen bei<br />

rund 1,7 Millionen Wohnungen geplant<br />

Die Renovierung des Gebäudebestands ist die Herausforderung<br />

der nächsten Jahre – und für den Bau vielleicht


ein wichtiger Rettungsanker in Zeiten der Neubauflaute.<br />

Professionelle Wohnungsanbieter, die rund ein knappes<br />

Viertel des Wohnungsbestandes in Deutschland vereinen,<br />

planen in den kommenden 3 Jahren wertsteigernde<br />

Maßnahmen bei rund 1,7 Millionen Wohnungen. Dazu<br />

kommen werterhaltende Maßnahmen von mehr als<br />

10 Milliarden Euro jährlich, allein bei den professionellen<br />

Anbietern. Dies ist das Ergebnis einer Berechnung von<br />

BauInfoConsult auf Grundlage einer telefonischen Befragung<br />

von 201 professionellen Wohnungsunternehmen.<br />

Quelle: Pressemitteilung BauInfoConsult vom<br />

21.01.2009<br />

■ Ausbildungszahlen am Bau rückläufig<br />

Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge ist 2008 um<br />

10,45 Prozent zurückgegangen. Zum 31. Dezember<br />

2008 lagen SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse<br />

der Bauwirtschaft) 11.263 neue Ausbildungsverträge<br />

vor. Zum gleichen Stichtag des Vorjahres hatten<br />

12.577 Jugendliche eine Bauausbildung begonnen. Die<br />

Gesamtzahl aller Ausbildungsverhältnisse in der Bauwirtschaft<br />

lag Ende 2008 bei 38.281 (Ende 2007: 38.665).<br />

Quelle: Presseinformation SOKA-BAU vom 26.01.09<br />

■ Planer: keine Krisenstimmung trotz zunehmend<br />

schwierigerer Auftragssituation<br />

Auch im rezessionsüberschatteten Jahr 2009 erwartet die<br />

Mehrheit der Planer keine Verschlechterung der Geschäfte<br />

gegenüber dem Vorjahr. Ein knappes Viertel rechnet<br />

mit wachsenden Umsatzzahlen und mehr Aufträgen. Das<br />

zeigen die Ergebnisse des jüngsten Architektenbarometers<br />

von BauInfoConsult.<br />

Quelle: BauInfoConsult Update März 2009<br />

■ Fortbildung in Russland – Russische Regierung<br />

lädt zum Training für Geschäftsanbahnungen ein<br />

InWEnt bietet wieder deutschen Führungskräften und<br />

Führungsnachwuchskräften aus KMU eine dreiwöchige<br />

Fortbildung in russischen Wirtschaftszentren an. Die russische<br />

Regierung lädt dazu ein und übernimmt alle Kosten<br />

vor Ort. Bewerbungen sind über InWEnt möglich. Details<br />

finden Sie unter www.gc21.inwent.org/mp.<br />

Quelle: DIHK-Newsletter „INFORECHT 02/2009"<br />

■ Neues aus der Bauforschung<br />

Jetzt erschienen:<br />

Kurzberichte aus der Bauforschung, Ausgabe 1/2009<br />

Wie können Wohngebäude nachträglich gegen drückendes<br />

Wasser abgedichtet werden? Eine Forschungsarbeit,<br />

durchgeführt von Wolfgang Brameshuber und Rebecca<br />

Mott am Institut für Bauforschung (ibac) der TH Aachen,<br />

gibt Antworten.<br />

Lesen Sie außerdem Berichte zu folgenden Themen:<br />

- Forschungsprojekt energy:base – Konzeptionelle Entwicklung<br />

einer gebäudetechnischen Plattform für Gebäude<br />

mit niedrigem Energieverbrauch<br />

- Erarbeitung brauchbarer Schalldämm-Definitionen für<br />

die neue DIN 4109<br />

- Einfluss einer Ettringit- und Thaumasitbildung auf das<br />

5<br />

Tragverhalten von Mauerwerk aus Porenbetonplansteinen<br />

- Zur Berücksichtigung einer ungleichmäßigen Querkraftverteilung<br />

im Durchstanzbereich<br />

- Tragverhalten dünnwandiger Bauteile aus perforierten<br />

Blechen<br />

- Experimentelle Ermittlung von Wöhlerlinien großer<br />

Schrauben<br />

- Einfluss von Hüllrohren auf die maximale Durchstanzfähigkeit<br />

Ergänzt werden die Kurzberichte durch Hinweise auf laufende<br />

Forschungsprojekte und aktuelle Meldungen aus<br />

der Bauforschung.<br />

Bestellen Sie Heft 1/2009 unter:<br />

http://www.irb.fraunhofer.de/zeitschriften_abo.jsp?fz=ku<br />

rzberichte&lang=de<br />

MITGLIEDER<br />

■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />

neu aufgenommenen Mitglieder:<br />

Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Lutz-Henning Bock 1, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Matthias Bonowsky 6<br />

FM Dipl.-Ing. Ron-Henrik Eilert 1, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Thomas Fellerhoff 1, 5<br />

SPM Dr.-Ing. Frank Fingerloos 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Markus Göbler 4<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Knut Held 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Peter Hille<br />

FM Dipl.-Ing. Sandrine Knothe 1, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Sven Lützkendorf 1<br />

FM Dipl.-Ing. Jörg Ribbecke 4, 5<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Hans-Raiko Richter 1, 5<br />

SPM Dr.-Ing. Diana Siegert 5<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Martin Steinhöfel 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Bettina Trommer 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH)<br />

Reinhard Truschkowski 1, 5<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Klaus Vogel 1, 4, 5<br />

SPM Dr.-Ing. Wilfried Wallat 4<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Markus Weigold 6<br />

Statuswechsel:<br />

SPM Dipl.-Ing. Andreas Backofen 1, 3, 5, 6,<br />

FM Dipl.-Ing. Jürgen Ballstedt 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Oliver Beck 1, 6<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Jenny Eggen 4<br />

FM Dipl.-Ing. Hans Gabriel 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Carmen Grunwald 1, 5<br />

SPM Dipl.-Ing. Thomas Herter 4<br />

SPM Dipl.-Geol. Andreas Ivanof 1, 6<br />

FM Dr.-Ing. Klaus Leichter 3<br />

SPM Dipl.-Ing. Steffen Luci 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Klaus Matthies 2<br />

SPM Dr.-Ing./UdSSR Olga Panovko 1<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Uwe Rünger 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Stephan Schittkowski 1<br />

SPM Obering. Wolfgang Schneider 4


SPM Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Schneider 1<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Schönheit 1<br />

SPM Prof. Dipl.-Ing.<br />

Hans-Joachim Stegemann 1<br />

SPM Dipl.-Ing. Martina Teterra 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Manfred Thal 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Michael Vörkel 1<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Christian Willich 1, 5, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Karin Würdig 1<br />

Die Abkürzungen bedeuten:<br />

FG Fachgruppe SPM Pflichtmitglied<br />

FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />

RECHT<br />

■ Deutscher Baurechtstag e.V. Berlin<br />

In guter Tradition informierten Mitglieder des „Deutscher<br />

Baurechtstag e.V.“ am 27.02.2009 über aktuelle Änderungen<br />

in der für Ingenieure, Architekten, Projektsteuerer<br />

aber auch Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen<br />

relevanten Rechtsprechung oberster Gerichte und<br />

insbesondere über die aktuelle Gesetzgebung. Erneut<br />

spiegelte der Teilnehmerkreis eine hervorragende Mischung<br />

aller am Bau Beteiligten wider, so dass es dem<br />

Veranstalter gelang, genau diesen für das Bauen ganz<br />

allgemein so wichtigen Zuhörerkreis im Deutschen Architektur<br />

Zentrum zu versammeln.<br />

Die Veranstaltung befasste sich mit konkreten Darlegungen<br />

und Praxistipps zum aktuellen Ingenieur- und Architektenrecht,<br />

dem Vergaberecht – mit Hinweisen auf die<br />

durch das Konjunkturpaket temporär beeinflussten Vergaben<br />

unterhalb der EU-Schwellenwerte, dem Privaten<br />

Baurecht und der VOB – mit dem Wegfall der bisherigen<br />

Privilegierung dieser Vertragsbedingungen bei der Anwendung<br />

gegenüber privaten Auftraggebern – sowie<br />

dem öffentlichen Recht und hier insbesondere mit Angaben<br />

zu aktuellen Entwicklungen des Baugesetzbuches.<br />

Den Schwerpunkt der hochinteressanten Vortragsveranstaltung<br />

bildete aber der fast einstündige Prolog zu dem<br />

am 01.01.2009 in Kraft getretenen, umfassend formulierten<br />

und dem als Artikelgesetz ausgestalten Sicherung<br />

von Forderungen am Bau. Mehr als eine erste juristische<br />

Einschätzung kann es hierzu noch nicht geben, da die<br />

Tiefe der von dieser Neuregelung betroffenen Rechtsbereiche<br />

im Moment kaum auszuloten sind, denn die juristische<br />

Bewertung bzw. Klarstellung beginnt gerade.<br />

Besondere Beachtung ist gerade dem für freiberuflich<br />

Tätige hochbrisanten Forderungssicherungsgesetz, den<br />

Änderungen der Gesetze über die Sicherung der Bauforderungen<br />

(auch als Baugeld bekannt) sowie den Änderungen<br />

zur Verordnung über Abschlagszahlungen bei<br />

Bauverträgen und der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

sowie den Änderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

von allen am Bau Beteiligten dringend<br />

zu widmen.<br />

Brennpunkte sind hier u.a. die zum Themenkomplex der<br />

Abschlagszahlungen in § 632a BGB getroffenen Regelungen,<br />

die insbesondere für freiberuflich Tätige bei allen<br />

Neuverträgen ab dem 01.01.2009 eine juristisch korrekte<br />

Formulierung geradezu erzwingen. Auch die Änderun-<br />

6<br />

gen zur Sicherung von Bauforderungen erfordert zum<br />

Beispiel bei den für Kreditgeber so unerlässlichen Baufortschrittsberichten<br />

die zielgerichtete Dokumentation der<br />

Verwendungsnachweise geleisteter Zahlungen im Zusammenhang<br />

mit den zur Verfügung gestellten Kreditbeträgen.<br />

Über die hier vorgenommene Ausweitung der bisherigen<br />

gesetzlichen Regelungen wird in Kürze noch heftig<br />

gestritten werden, doch schon jetzt lässt sich sagen, dass<br />

alle mit Drittmitteln finanzierten Bauvorhaben, oft bis hin<br />

zum Verwendungsnachweis gegenüber Subunternehmern,<br />

von diesen neuen Regelungen betroffen sind.<br />

Schlusspunkt der Veranstaltung war die Erstbetrachtung<br />

zu der am 04.12.2008 vom BGH getroffenen Entscheidung<br />

zur Grundbuchfähigkeit einer GbR (Az.: V ZB<br />

74/08). Die sich aus dieser grundlegenden Änderung der<br />

bisherigen Rechtsprechung ggf. für freiberuflich Tätige ergebenden<br />

Änderungen im Zusammenhang mit dem am<br />

01.07.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

lässt sich zur Zeit nur dahingehend verstehen, dass<br />

es sich hier um eine erst am Anfang stehende Rechtsentwicklung<br />

handelt, deren Inhaltsvermittlung nicht zum originären<br />

Berufs- oder Tätigkeitsbild von Ingenieuren und<br />

Architekten gehört.<br />

Fazit dieser Veranstaltung, es ist festzuhalten, dass freiberuflich<br />

Tätige sich zwingend mit dieser Rechts- und Gesetzesentwicklung<br />

auseinandersetzen müssen. Die Baukammer<br />

Berlin geht mit ihrer aktuellen Seminarplanung am<br />

12.05.2009 bereits auf diese für den juristischen Laien<br />

kaum überschaubare Entwicklung mit einem zweistündigen<br />

Referat ein. Doch in derart kompakter Form wie diese<br />

Fragen vom „Deutscher Baurechtstag e.V.“ aufgegriffen<br />

und auch künftig behandelt und dem Interessierten<br />

dargebracht werden, weckt es Freude, auf die nächste<br />

Veranstaltung am 19. Juni 2009 hinzuweisen. Als Veranstaltungsorte<br />

sind das DAZ oder die Fachhochschule<br />

Potsdam vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie<br />

vom Veranstalter: „Deutscher Baurechtstag e.V.“, Knesebeckstraße<br />

1, 10623 Berlin, Fax: 030 / 31 86 75 29.<br />

Dipl.-Ing. Ronald Berndt<br />

Vizepräsident der Baukammer Berlin<br />

■ Berufshaftpflicht:<br />

Schadenereignisse sofort anzeigen!<br />

Anlässlich eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts<br />

Stuttgart (OLG, 7 U 89/08) weisen wir erneut darauf hin,<br />

dass der Berufshaftpflichtversicherung mögliche Schadensfälle<br />

bereits dann angezeigt werden müssen, wenn<br />

der Versicherungsnehmer Kenntnis davon bekommt und<br />

er weiß oder zumindest damit rechnet, dass dieses Schadenereignis<br />

Haftpflichtansprüche Dritter gegen ihn zur<br />

Folge haben könnte. Die Anzeigepflicht besteht also nicht<br />

erst, wenn ein Geschädigter gegenüber dem Versicherungsnehmer<br />

einen Anspruch geltend macht.<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts,<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin, Tel.: (030) 79 74 43 -0,<br />

Fax: (030) 79 74 43 -29, E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: H. J. Wanderer, J. Wanjura, Schlussredaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 13.03.2009<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin,<br />

15.04.2009 | 15.05.2009 5/09<br />

15.05.2009 | 16.06.2009 6/09


Grundsätzlich ist der Deckungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung<br />

vertragsrechtlich wirksam auf Schäden<br />

begrenzt, die spätestens fünf Jahre nach Ablauf des<br />

Vertrages gemeldet werden. Versäumt der Versicherungsnehmer<br />

diese Meldung, kann der Versicherer den<br />

Deckungsschutz allerdings nicht versagen, wenn den Versicherungsnehmer<br />

nachweislich kein Verschulden an der<br />

Versäumung der Frist trifft. Das OLG Stuttgart wertete<br />

aber im vorliegenden Fall selbst den Tod eines Architekten<br />

vier Jahre nach Eintritt des Schadensereignisses nicht<br />

als Beweis fehlenden Verschuldens. Das OLG argumentierte,<br />

die Ausschlussfrist wäre nicht versäumt worden,<br />

wenn der Architekt seiner unverzüglichen Anzeigeobliegenheit<br />

nachgekommen wäre.<br />

■ EuGH entscheidet über Anerkennung von Diplomen bei<br />

reglementierten Berufen<br />

In seinem Urteil vom 29. Januar 2009 in der Rechtssache<br />

Consiglio Nazionale degli Ingegneri gegen Ministerio de<br />

la Giustizia, Marco Cavallera (Rs. C 311/06) hat der Europäische<br />

Gerichtshof der Umgehung bestimmter, in einem<br />

Mitgliedstaat geltenden Mindestvoraussetzungen zur<br />

Ausübung eines reglementierten Berufs einen Riegel vorgeschoben.<br />

Demnach berechtigt die bloße Anerkennung<br />

eines italienischen Abschlusses in Spanien, der dort zur<br />

Berufsausübung genügt, einen italienischen Absolventen<br />

nicht dazu, bei einer Rückkehr nach Italien unter Berufung<br />

auf die Diplomanerkennungsrichtlinie (89/48/EWG)<br />

zu diesem Beruf zugelassen zu werden. In Italien ist für<br />

den Berufszugang zusätzlich zum Universitätsdiplom ein<br />

Staatsexamen erforderlich.<br />

Die Gleichsetzung des in Spanien als gleichwertig anerkannten<br />

italienischen Diploms mit dem italienischen<br />

Staatsexamen, so der Gerichtshof, verstoße gegen den<br />

Grundsatz der Richtlinie, wonach es den Mitgliedstaaten<br />

vorbehalten bleibt, das Mindestniveau der Qualifikation<br />

bei reglementierten Berufen mit dem Ziel festzulegen, dadurch<br />

die Qualität der Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet<br />

zu sichern. Dieser wichtige Grundsatz liegt auch<br />

der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) zugrunde<br />

(Erwägungsgrund 11), in welcher die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />

aufgegangen ist.<br />

■ Anbieterkennzeichnung im Internet<br />

Wer geschäftsmäßig im Internet eigene oder fremde<br />

elektronische Informations- oder Kommunikationsdienste<br />

zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung<br />

vermittelt (Diensteanbieter), hat nach dem Telemediengesetz<br />

bestimmte Informationen auf der Internetseite leicht<br />

erkennbar, unmittelbar und ständig verfügbar zu halten.<br />

Um Transparenz darüber zu schaffen, wer für die Inhalte<br />

eines Angebots verantwortlich ist, sind Kontaktdaten sowie<br />

einige andere Angaben zum Anbieter der Dienste bereitzustellen.<br />

Anbieter, die das Internet nutzen, um Verträge<br />

mit Verbrauchern abzuschließen (Fernabsatz-verträge),<br />

haben weitere Angabepflichten zu beachten (siehe<br />

dazu IHK-Merkblatt „Fernabsatzverträge“, Dok.-Nr.<br />

14618). Quelle: IHK Berlin<br />

7<br />

■ Neues UWG am 30.12.08 in Kraft getreten<br />

Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG), mit dem die Richtlinie über Unfaire Geschäftspraktiken<br />

in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist am<br />

30.12.08 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind<br />

neue Begrifflichkeiten („Geschäftspraktiken“ statt „Wettbewerbshandlung“)<br />

sowie die „Schwarze Liste“ absolut verbotener<br />

Praktiken.<br />

Durch den neuen Begriff der „Geschäft-praktiken“ wird<br />

nicht mehr allein auf vorvertragliche Werbung abgestellt,<br />

sondern es geht auch um alle Handlungen, Unterlassungen,<br />

Verhaltensweisen, die unmittelbar mit der Absatzförderung,<br />

dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts<br />

oder einer Dienstleistung zusammenhängen, insbesondere<br />

auch um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die<br />

sich auch noch nach Vertragsschluss auswirken.<br />

Noch deutlicher als bisher ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten<br />

verboten. Es darf z.B. nicht hervorgehoben<br />

werden, dass ein gesetzliches Recht, wie z.B. die Gewährleistungsrechte,<br />

etwas ganz Besonderes sei.<br />

Den Informationspflichten kommt im neuen UWG eine<br />

besondere Bedeutung zu. Durch den neuen § 5a UWG<br />

(Irreführung durch Unterlassen) werden – trotz unserer<br />

Intervention – alle Informationen als wesentlich eingestuft,<br />

„die auf Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftlicher<br />

Richtlinien oder auf gemeinschaftsrechtlichen<br />

Verordnungen beruhen“. Welche Informationspflichten<br />

das im Einzelnen sind, lässt das Gesetz offen – welche<br />

Rechtsvorschriften dies sind, muss der Unternehmer<br />

selbst beurteilen. D. h., dass jedes Vergessen solcher Informationen<br />

per se und im Verhältnis zum Verbraucher<br />

ohne jede Möglichkeit einer Bagatellgrenze als rechtswidrig<br />

eingestuft wird.<br />

Wichtiger Bestandteil des neuen UWG ist die „Schwarze<br />

Liste“ von Handlungen, die – ohne jede Wertungsmöglichkeit<br />

– auf jeden Fall unlauter sind. Letztlich sind die<br />

meisten Fälle darin auch schon vorher vom UWG erfasst<br />

gewesen. Nun wird dies aber nochmals besonders aufgezählt,<br />

was den Vorteil von mehr Transparenz hat.<br />

Quelle: DIHK-Newsletter „INFORECHT 01/2009"<br />

■ Verlängerung der Architektenhaftung wegen Arglist<br />

oder aufgrund Sekundärhaftung?<br />

1. Der Architekt handelt nur dann arglistig, wenn er sich<br />

bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung<br />

des Bauherrn erheblich ist, er nach Treu<br />

und Glauben diesen Umstand mitzuteilen hat und ihn<br />

trotzdem nicht offenbart.<br />

2. Eine Sekundärhaftung des Architekten scheidet aus,<br />

wenn es um typische Architektenfehler geht, nämlich<br />

um eine nicht genehmigte Planung und deren Umsetzung<br />

vor der Entscheidung über die Genehmigung.<br />

OLG Saarbrücken/BGH:<br />

Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 U 228/06<br />

Quelle: ibr-online-newsletter 02/2009<br />

■ Nachtragsplanung nicht genehmigungsfähig –<br />

Wann verjährt Mängelhaftung des Architekten?<br />

1. Kosten zur Ertüchtigung der Decke eines Bauwerks,<br />

um es genehmigungsfähig zu machen, sowie Mietausfall<br />

und Sachverständigenkosten sind enge Man-


gelfolgeschäden der fehlerhaften Architektenplanung,<br />

weshalb der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers<br />

aus § 635 BGB a.F. folgt und in fünf Jahren verjährt.<br />

2. Wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Prozesskos -<br />

tenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen den Architekten<br />

wegen dessen nicht genehmigungsfähiger<br />

Planung stellt, verweigert er endgültig deren Abnahme<br />

und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt.<br />

3. Nach altem Recht konnte ein PKH-Verfahren die Verjährung<br />

nur hemmen, wenn es innerhalb der letzten<br />

sechs Monate der Verjährungsfrist betrieben wurde.<br />

OLG Saarbrücken/BGH:<br />

Entscheidung vom 27.11.2008 - VII ZR 148/07<br />

Quelle: ibr-online-newsletter 02/2009<br />

■ Praxiskommentar VOB<br />

Teile A, B und C<br />

LITERATUR<br />

Herig<br />

4. Auflage 2009, 700 Seiten, gebunden<br />

€ 68,- ISBN 978-3-8041-5121-5<br />

Werner Verlag Köln<br />

Der Autor zeigt präzise und verständlich formuliert auf,<br />

welche Auswirkungen die Vorschriften der VOB auf Bauleistungen<br />

haben unter Berücksichtigung der aktuellsten<br />

Rechtsprechung.<br />

Durch die kompakte und übersichtliche Darstellung sind<br />

die Vorschriften auch für den nichtjuristischen Leser<br />

schnell zu erfassen.<br />

Die zahlreichen eingearbeiteten Querverweise machen<br />

das Buch noch benutzerfreundlicher, indem dem Leser<br />

das Auffinden von gesuchten Textstellen weiter erleichtert<br />

wird.<br />

Die besonderen Vorzüge:<br />

Präzise und verständliche Formulierung<br />

Ablaufdiagramme zu wichtigen Verfahrensabschnitten<br />

Praxistipps für klarere Vertragsregelungen<br />

Die beiliegende CD-ROM dient als ergänzende Arbeitshilfe<br />

zum Buch und macht umständliches Nachschlagen<br />

überflüssig.<br />

Sie enthält die im Kommentar zitierten Entscheidungen<br />

aus der Zeitschrift „baurecht" im Wortlaut. Gesucht werden<br />

gezielt aufgrund der im Kommentar enthaltenen Urteilszitate.<br />

■ Ingenieurmethoden im Brandschutz<br />

Schneider<br />

2. Auflage 2009, 516 Seiten, kartoniert,<br />

€ 49,- ISBN 978-3-8041-5238-0<br />

Werner Verlag Köln<br />

Die 2. Auflage des o.g. Brandschutzbuches setzt den begonnenen<br />

Weg fort, eine für die Praxis anwendbare<br />

Grundlage für Brandschutzmessungen gegen Feuer und<br />

Rauch zu schaffen. Das Buch dient u.a. als Lehrbuch für<br />

Studierende des Brandschutzes, insbesondere für Teilneh-<br />

8<br />

mer der neuen Master-Studiengänge in Deutschland und<br />

Österreich, welche auch als Post-Graduierten-Studien -<br />

gänge angeboten werden, sowie als Handbuch für die<br />

Anwender von Brandsimulationsberechnungen.<br />

Die wesentlichen Grunddaten, Formeln und Gleichungen<br />

der Brandsimulationsmodelle werden vorgestellt und teilweise<br />

zusätzlich anhand einfacher Beispiele durchgerechnet.<br />

Gegenüber der ersten Auflage wurde das Buch erweitert<br />

durch einen ausführlichen Teil der Strahlenberechnung<br />

und der experimentellen Brandmodellierung. Die<br />

bestehenden Inhalte sind entsprechend dem neuesten<br />

Stand der Erkenntnisse unter Berücksichtigung der neuen<br />

DIN 18230-1 überarbeitet und durch weitere Beispiele<br />

ergänzt worden. Insbesondere wurden die vorhandenen<br />

Tabellen mit Stoffdaten und physikalischen Kennwerten<br />

nochmals erweitert.<br />

Das Buch ist somit einerseits als Standardwerk für die<br />

Lehre, andererseits jedoch vor allem für die praktische<br />

Anwendung, u.a. in Brandschutzingenieurbüros, bei<br />

Behörden, in Architekturbüros, bei Fachplanern und für<br />

Sachverständige des Brandschutzes gedacht. In dem Leserkreis<br />

soll anhand der Lektüre ein Gefühl dafür entstehen,<br />

dass man das Feuer an sich – in all seinen Erscheinungen<br />

und Wirkungen – grundsätzlich richtig verstanden<br />

und in vielen Fällen sogar im Voraus zu berechnen gelernt<br />

hat.<br />

Inhaltsübersicht:<br />

- Rechnerischen Modellierung von Bränden<br />

- Berechnung des Feuerplums<br />

- Schadenfeuer und Stoffdaten<br />

- Baurechtliche Grundlagen<br />

- Brandschutzkonzepte<br />

- Schutzziele<br />

- Brandszenarien<br />

- Rauch- und Wärmeableitung<br />

- Bauteilberechnung<br />

- Vorschriften<br />

- Beispiele<br />

■ Der Bauschadenssachverständige<br />

Norbert Bogusch, Gerd Motzke<br />

Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen<br />

im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter<br />

2009, 336 Seiten, zahlreiche Musterformulare, gebunden,<br />

€ 49,- ISBN 978-3-8167-7591-1<br />

www.baufachinformationen.de<br />

Ein Zivilprozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />

Sachverständigen und Juristen, bei der zahlreiche<br />

technische und rechtliche Belange zu berücksichtigen<br />

sind. Das Buch dient Sachverständigen und denjenigen,<br />

die sich der Ausbildung zum Sachverständigen unterziehen,<br />

als Hilfsmittel für die Bearbeitung von Bauschadensfällen.<br />

Ein Sachverständiger und ein Richter geben über<br />

das rechtlich-verfahrenstechnische Rüstzeug hinaus wertvolle<br />

praktische Empfehlungen für die gerichtsgutachterliche<br />

Tätigkeit des Bausachverständigen.

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