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Senioren-Info 2'12 - Stadt Wolfratshausen

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Wissenswertes zum Thema Pflege<br />

In der <strong>Senioren</strong>beiratsitzung vom<br />

30.11.2009 wurde das vorliegende Eckpunktepapier<br />

für die Endwicklung einer<br />

Verordnung zur Ausführung des Pflegeund<br />

Wohnqualitätsgesetzes diskutiert.<br />

Darin war eine Mindestgröße der Einzelzimmer<br />

von 14 qm vorgesehen mit<br />

einem Zuschlag für Rollstuhlfahrer von<br />

2 qm. Es wurde vorgeschlagen die Mindestgröße<br />

gleich auf 16 qm anzuheben,<br />

da viele ältere Menschen ohne Gehbehinderung<br />

ins Heim kommen und erst<br />

nach einer Zeit einen Rollator oder Rollstuhl<br />

benötigten; das Zimmer könne<br />

dann nicht um 2 qm vergrößert werden.<br />

Für ein Doppelzimmer wurden entsprechend<br />

22 qm empfohlen.<br />

Dem Vorschlag von <strong>Senioren</strong>beirat Möller,<br />

entsprechend der Regelung von<br />

Baden-Württemberg, generell nur Einzelzimmer<br />

zu verlangen, konnte das<br />

Gremium sich nicht anschließen und<br />

meinte mehrheitlich, 85% Einzelzimmer<br />

seien bedarfsorientiert.<br />

Die nun vorliegende Fassung der Verordnung<br />

legt die Mindestgröße des Einzelzimmers<br />

auf 14 qm fest. Von einem<br />

Zuschlag für Rollstuhlfahrer ist nicht<br />

mehr die Rede. Lediglich wird festgelegt,<br />

dass Vorflure und Sanitärbereiche<br />

nicht zur erforderlichen Zimmergröße<br />

gehören.<br />

Zum Anteil der Einzelzimmer in einem<br />

Pflegeheim bleibt nur noch die wachsweiche<br />

Bestimmung:<br />

§ 4 In den stationären Einrichtungen<br />

muss ein angemessener Anteil der<br />

Wohnplätze als Einzelwohnplätze ausgestaltet<br />

sein. 2 Wohnplätze für mehr<br />

als zwei Personen sind unzulässig.<br />

Der <strong>Senioren</strong>beirat schrieb am 12.12.2009<br />

an die Landtagsabgeordneten Martin<br />

Bachhuber und Florian Streibl mit der<br />

Bitte, die Position des <strong>Senioren</strong>beirates<br />

12<br />

des Landkreises Bad Tölz-<strong>Wolfratshausen</strong><br />

zu vertreten.<br />

In einem Artikel der SZ vertrat Herr Martin<br />

Bachhuber ausdrücklich die Position<br />

des <strong>Senioren</strong>beirates. In der vorliegenden<br />

Verordnung ist nichts davon geblieben.<br />

Offensichtlich haben sich in Bayern die<br />

Heimträger und deren Interessenvertreter<br />

durchgesetzt: Es kann alles beim<br />

Alten bleiben: größere Neu- und Umbauten<br />

sind nicht zu befürchten.<br />

Auch vergleichbare Vorschriften zu<br />

Baden-Württemberg fehlen in der Bayerischen<br />

Verordnung.<br />

Die in §10 festgelegten Fristen für Angleichungen<br />

sind mit 5 Jahren zwar relativ<br />

kurz, können auf Antrag aber bis<br />

zu 25 Jahre(!) hinaus geschoben werden.<br />

Dabei wurde die Chance vertan, die<br />

Wohnsituation pflegebedürftiger <strong>Senioren</strong><br />

im Heim langfristig wesentlich zu<br />

verbessern.<br />

Es ist heute, wo wir alle in größeren<br />

Räumen leben, kaum vorstellbar als<br />

Pflegefall im hohen Alter in einem solch<br />

kleinen Raum leben zu müssen. Noch<br />

weniger vorstellbar: ich müsste dann<br />

noch mit einer fremden Person in einem<br />

Raum von 20 qm Tag und Nacht leben.<br />

Da ist die Äußerung einer 90jährigen<br />

Frau nur zu verständlich, die gegenüber<br />

der Reporterin sagte, das größte Geschenk<br />

zu ihrem Geburtstag sei, dass sie<br />

jetzt nach drei Jahren im Heim endlich<br />

ein Einzelzimmer bekommen hätte. Die<br />

Frau hatte vor ihrem Unfall in einem eigenen<br />

Haus gelebt.<br />

Gott sei Dank, haben viele Heimträger<br />

auch bisher schon größere Einzelzimmer<br />

und Doppelzimmer gebaut und wissen<br />

es zu schätzen, wenn die Bewohner in<br />

ihrer letzten Wohnung sich wohl fühlen<br />

können.

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