Senioren-Info 2'12 - Stadt Wolfratshausen
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Wissenswertes zum Thema Pflege<br />
In der <strong>Senioren</strong>beiratsitzung vom<br />
30.11.2009 wurde das vorliegende Eckpunktepapier<br />
für die Endwicklung einer<br />
Verordnung zur Ausführung des Pflegeund<br />
Wohnqualitätsgesetzes diskutiert.<br />
Darin war eine Mindestgröße der Einzelzimmer<br />
von 14 qm vorgesehen mit<br />
einem Zuschlag für Rollstuhlfahrer von<br />
2 qm. Es wurde vorgeschlagen die Mindestgröße<br />
gleich auf 16 qm anzuheben,<br />
da viele ältere Menschen ohne Gehbehinderung<br />
ins Heim kommen und erst<br />
nach einer Zeit einen Rollator oder Rollstuhl<br />
benötigten; das Zimmer könne<br />
dann nicht um 2 qm vergrößert werden.<br />
Für ein Doppelzimmer wurden entsprechend<br />
22 qm empfohlen.<br />
Dem Vorschlag von <strong>Senioren</strong>beirat Möller,<br />
entsprechend der Regelung von<br />
Baden-Württemberg, generell nur Einzelzimmer<br />
zu verlangen, konnte das<br />
Gremium sich nicht anschließen und<br />
meinte mehrheitlich, 85% Einzelzimmer<br />
seien bedarfsorientiert.<br />
Die nun vorliegende Fassung der Verordnung<br />
legt die Mindestgröße des Einzelzimmers<br />
auf 14 qm fest. Von einem<br />
Zuschlag für Rollstuhlfahrer ist nicht<br />
mehr die Rede. Lediglich wird festgelegt,<br />
dass Vorflure und Sanitärbereiche<br />
nicht zur erforderlichen Zimmergröße<br />
gehören.<br />
Zum Anteil der Einzelzimmer in einem<br />
Pflegeheim bleibt nur noch die wachsweiche<br />
Bestimmung:<br />
§ 4 In den stationären Einrichtungen<br />
muss ein angemessener Anteil der<br />
Wohnplätze als Einzelwohnplätze ausgestaltet<br />
sein. 2 Wohnplätze für mehr<br />
als zwei Personen sind unzulässig.<br />
Der <strong>Senioren</strong>beirat schrieb am 12.12.2009<br />
an die Landtagsabgeordneten Martin<br />
Bachhuber und Florian Streibl mit der<br />
Bitte, die Position des <strong>Senioren</strong>beirates<br />
12<br />
des Landkreises Bad Tölz-<strong>Wolfratshausen</strong><br />
zu vertreten.<br />
In einem Artikel der SZ vertrat Herr Martin<br />
Bachhuber ausdrücklich die Position<br />
des <strong>Senioren</strong>beirates. In der vorliegenden<br />
Verordnung ist nichts davon geblieben.<br />
Offensichtlich haben sich in Bayern die<br />
Heimträger und deren Interessenvertreter<br />
durchgesetzt: Es kann alles beim<br />
Alten bleiben: größere Neu- und Umbauten<br />
sind nicht zu befürchten.<br />
Auch vergleichbare Vorschriften zu<br />
Baden-Württemberg fehlen in der Bayerischen<br />
Verordnung.<br />
Die in §10 festgelegten Fristen für Angleichungen<br />
sind mit 5 Jahren zwar relativ<br />
kurz, können auf Antrag aber bis<br />
zu 25 Jahre(!) hinaus geschoben werden.<br />
Dabei wurde die Chance vertan, die<br />
Wohnsituation pflegebedürftiger <strong>Senioren</strong><br />
im Heim langfristig wesentlich zu<br />
verbessern.<br />
Es ist heute, wo wir alle in größeren<br />
Räumen leben, kaum vorstellbar als<br />
Pflegefall im hohen Alter in einem solch<br />
kleinen Raum leben zu müssen. Noch<br />
weniger vorstellbar: ich müsste dann<br />
noch mit einer fremden Person in einem<br />
Raum von 20 qm Tag und Nacht leben.<br />
Da ist die Äußerung einer 90jährigen<br />
Frau nur zu verständlich, die gegenüber<br />
der Reporterin sagte, das größte Geschenk<br />
zu ihrem Geburtstag sei, dass sie<br />
jetzt nach drei Jahren im Heim endlich<br />
ein Einzelzimmer bekommen hätte. Die<br />
Frau hatte vor ihrem Unfall in einem eigenen<br />
Haus gelebt.<br />
Gott sei Dank, haben viele Heimträger<br />
auch bisher schon größere Einzelzimmer<br />
und Doppelzimmer gebaut und wissen<br />
es zu schätzen, wenn die Bewohner in<br />
ihrer letzten Wohnung sich wohl fühlen<br />
können.