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Senioren-Info 2'12 - Stadt Wolfratshausen

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Zuzahlungen im Gesundheitsbereich<br />

sonders preisgünstigen Arzneimittel von<br />

der Zuzahlung befreit. Die kann man im<br />

Internet einsehen.<br />

Rezeptfreie Medikamente müssen<br />

grundsätzlich selbst bezahlt werden. Zur<br />

Behandlung schwerwiegender Erkrankungen<br />

kann der Arzt bestimmte rezeptfreie<br />

Arzneimittel verordnen, die<br />

dann die Kasse übernimmt. Dann gelten<br />

dieselben Zuzahlungen wie bei verschreibungspflichtigen<br />

Medikamenten.<br />

Hilfsmittel<br />

10% der Kosten müssen selbst bezahlt<br />

werden, mindestens € 5, max. € 10 pro<br />

Mittel. Ohne Altersbegrenzung werden<br />

Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen, Leselupen,<br />

Fernrohrbrillen usw.) bezahlt,<br />

wenn schwere Sehbeeinträchtigungen,<br />

Augenverletzungen oder Augenerkrankungen<br />

vorliegen. Zusatzleistungen<br />

(z. B. Entspiegelung, Brillengestell) trägt<br />

der Versicherte selbst.<br />

Maßgebend für die Kostenübernahme<br />

sind Festbeträge bzw. Vertragspreis.<br />

Krankenhausbehandlung<br />

Für jeden Tag im Krankenhaus zahlen<br />

Sie 10 Euro zu. Das gilt aber höchstens<br />

für 28 Tage im Kalenderjahr.<br />

Reha-Maßnahmen und stationäre<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

€ 10 pro Kalendertag werden hier fällig.<br />

Heilmittel / Häusliche Krankenpflege<br />

Für Leistungen wie Krankengymnastik,<br />

Massagen oder häusliche Krankenpflege<br />

ist eine Zuzahlung von 10 Prozent zu<br />

entrichten. Außerdem fällt in diesem<br />

Bereich eine Zuzahlung von 10 Euro je<br />

Verordnung an. Die prozentuale Zuzahlung<br />

für die häusliche Krankenpflege ist<br />

auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme<br />

je Kalenderjahr begrenzt.<br />

Fahrkosten<br />

Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung<br />

können nur noch in besonde-<br />

17<br />

ren Ausnahmefällen, bei zwingender<br />

medizinischer Notwendigkeit und nach<br />

vorheriger Genehmigung von den Krankenkassen<br />

übernommen werden.<br />

Derartige Ausnahmeregelungen gelten<br />

für Dialysepatienten und Fahrten zur<br />

onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie,<br />

ebenso für Schwerbehinderte<br />

mit den Merkzeichen „aG“,„Bl“ oder<br />

„H“ im Schwerbehindertenausweis und<br />

Pflegebedürftige, die in Pflegestufe 2<br />

oder 3 eingestuft wurden. Darüber hinaus<br />

ist eine Verordnung bei vergleichbaren<br />

Erkrankungen bzw. Mobilitätseinschränkungen<br />

mit lang andauerndem<br />

Behandlungsbedarf möglich.<br />

In all diesen Fällen ist, wie z. B. auch bei<br />

Fahrten zur stationären Behandlung,<br />

eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens<br />

5 Euro jedoch nicht mehr als 10<br />

Euro je einfache Fahrt zu bezahlen. Kinder<br />

und Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr sind generell von der<br />

Zuzahlung befreit.<br />

Zahnersatzkosten<br />

werden zu 50% einer Regelversorgung<br />

übernommen. Je nach Vorsorgeverhalten<br />

(Bonusregelung) verringert sich die<br />

Zuzahlung auf 40% bzw. 35%.<br />

Belastungsgrenze<br />

Um eine finanzielle Überforderung zu<br />

vermeiden, sind Zuzahlungen nicht unbegrenzt<br />

zu leisten. Bei der Berechnung<br />

des Eigenanteils helfen die Krankenkassen.<br />

Egal ob Medikamente, Arztbesuch<br />

oder Krankenhausbehandlung: Für fast<br />

alle Leistungen müssen, so will es der<br />

Gesetzgeber, Zuzahlungen geleistet<br />

werden. Damit dadurch niemand übermäßig<br />

belastet wird, sind diese Zuzahlungen<br />

aber begrenzt. Pro Jahr muss<br />

niemand mehr als zwei Prozent seiner<br />

jährlichen Bruttoeinnahmen zuzahlen.<br />

Für chronisch Kranke, die wegen derselben<br />

schwerwiegenden Krankheit in

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