Senioren-Info 2'12 - Stadt Wolfratshausen
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Zuzahlungen im Gesundheitsbereich<br />
sonders preisgünstigen Arzneimittel von<br />
der Zuzahlung befreit. Die kann man im<br />
Internet einsehen.<br />
Rezeptfreie Medikamente müssen<br />
grundsätzlich selbst bezahlt werden. Zur<br />
Behandlung schwerwiegender Erkrankungen<br />
kann der Arzt bestimmte rezeptfreie<br />
Arzneimittel verordnen, die<br />
dann die Kasse übernimmt. Dann gelten<br />
dieselben Zuzahlungen wie bei verschreibungspflichtigen<br />
Medikamenten.<br />
Hilfsmittel<br />
10% der Kosten müssen selbst bezahlt<br />
werden, mindestens € 5, max. € 10 pro<br />
Mittel. Ohne Altersbegrenzung werden<br />
Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen, Leselupen,<br />
Fernrohrbrillen usw.) bezahlt,<br />
wenn schwere Sehbeeinträchtigungen,<br />
Augenverletzungen oder Augenerkrankungen<br />
vorliegen. Zusatzleistungen<br />
(z. B. Entspiegelung, Brillengestell) trägt<br />
der Versicherte selbst.<br />
Maßgebend für die Kostenübernahme<br />
sind Festbeträge bzw. Vertragspreis.<br />
Krankenhausbehandlung<br />
Für jeden Tag im Krankenhaus zahlen<br />
Sie 10 Euro zu. Das gilt aber höchstens<br />
für 28 Tage im Kalenderjahr.<br />
Reha-Maßnahmen und stationäre<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
€ 10 pro Kalendertag werden hier fällig.<br />
Heilmittel / Häusliche Krankenpflege<br />
Für Leistungen wie Krankengymnastik,<br />
Massagen oder häusliche Krankenpflege<br />
ist eine Zuzahlung von 10 Prozent zu<br />
entrichten. Außerdem fällt in diesem<br />
Bereich eine Zuzahlung von 10 Euro je<br />
Verordnung an. Die prozentuale Zuzahlung<br />
für die häusliche Krankenpflege ist<br />
auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme<br />
je Kalenderjahr begrenzt.<br />
Fahrkosten<br />
Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung<br />
können nur noch in besonde-<br />
17<br />
ren Ausnahmefällen, bei zwingender<br />
medizinischer Notwendigkeit und nach<br />
vorheriger Genehmigung von den Krankenkassen<br />
übernommen werden.<br />
Derartige Ausnahmeregelungen gelten<br />
für Dialysepatienten und Fahrten zur<br />
onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie,<br />
ebenso für Schwerbehinderte<br />
mit den Merkzeichen „aG“,„Bl“ oder<br />
„H“ im Schwerbehindertenausweis und<br />
Pflegebedürftige, die in Pflegestufe 2<br />
oder 3 eingestuft wurden. Darüber hinaus<br />
ist eine Verordnung bei vergleichbaren<br />
Erkrankungen bzw. Mobilitätseinschränkungen<br />
mit lang andauerndem<br />
Behandlungsbedarf möglich.<br />
In all diesen Fällen ist, wie z. B. auch bei<br />
Fahrten zur stationären Behandlung,<br />
eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens<br />
5 Euro jedoch nicht mehr als 10<br />
Euro je einfache Fahrt zu bezahlen. Kinder<br />
und Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr sind generell von der<br />
Zuzahlung befreit.<br />
Zahnersatzkosten<br />
werden zu 50% einer Regelversorgung<br />
übernommen. Je nach Vorsorgeverhalten<br />
(Bonusregelung) verringert sich die<br />
Zuzahlung auf 40% bzw. 35%.<br />
Belastungsgrenze<br />
Um eine finanzielle Überforderung zu<br />
vermeiden, sind Zuzahlungen nicht unbegrenzt<br />
zu leisten. Bei der Berechnung<br />
des Eigenanteils helfen die Krankenkassen.<br />
Egal ob Medikamente, Arztbesuch<br />
oder Krankenhausbehandlung: Für fast<br />
alle Leistungen müssen, so will es der<br />
Gesetzgeber, Zuzahlungen geleistet<br />
werden. Damit dadurch niemand übermäßig<br />
belastet wird, sind diese Zuzahlungen<br />
aber begrenzt. Pro Jahr muss<br />
niemand mehr als zwei Prozent seiner<br />
jährlichen Bruttoeinnahmen zuzahlen.<br />
Für chronisch Kranke, die wegen derselben<br />
schwerwiegenden Krankheit in