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Die Soll-Wissenschaft vom Rechtlichen 13Gesellschaftsglie<strong>de</strong>r unangetastet bleibt. Im kantischen Denken ging esimmerhin darum, die Seinsbedingungen festzustellen, auf Grund <strong>de</strong>renSoll möglich wird.Das Recht als Gegenstand <strong>de</strong>r Soll-Wissenschaft im Sinne<strong>de</strong>r universalen NormenerkenntnisUnter <strong>de</strong>r Voraussetzung, daß es nicht nur eine Individual-, son<strong>de</strong>rnauch eine Sozialethik in <strong>de</strong>m von mir bereits beschriebenen Sinne gibt 6 ,lassen sich allgemeine Normen formulieren, die zugleich Rechtscharakterbesitzen. Diese sind naturgemäß noch nicht « Recht», wohl aber etwasRechtliches. Diese Normen sind, je allgemeiner sie formuliert wer<strong>de</strong>n,um so blasser. Die Scholastik sagt dafür : je extensiver, <strong>de</strong>sto wenigerintensiv. Man kann aber <strong>de</strong>swegen nicht von leeren Prinzipien sprechen,<strong>de</strong>nn potentiell sind diese Normen gefüllt, da sie nicht einfach allgemeineAussagen sind, son<strong>de</strong>rn eine inhaltlich bestimmte For<strong>de</strong>rung an die konkreteWirklichkeit aussprechen. So be<strong>de</strong>utet die Menschenwür<strong>de</strong> imSinne <strong>de</strong>r universalen Normenerkenntnis nicht nur die For<strong>de</strong>rung, dasfreie Gewissen <strong>de</strong>s einzelnen - auch das irrige - anzuerkennen, son<strong>de</strong>rnbeinhaltet ebenfalls die Fülle <strong>de</strong>s Personseins mit allen Zielsetzungen,die sich aus <strong>de</strong>m Sein <strong>de</strong>r menschlichen Person hic et nunc ergeben.Unsere praktische Vernunft for<strong>de</strong>rt spontan die Erfüllung dieser Seinsanlagen.Wäre <strong>de</strong>m nicht so, dann wür<strong>de</strong>n wir uns im konkreten Fallüber eine grobe Verletzung <strong>de</strong>r Menschenwür<strong>de</strong> überhaupt nicht mehraufregen. Die universalen Normen weisen, so «leer » sie auch erscheinenmögen, doch auf einen ganz bestimmten Inhalt hin, <strong>de</strong>r allerdings in <strong>de</strong>rkonkreten Situation je und je verschie<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>r aber <strong>de</strong>swegen jenemUniversale nicht fremd, son<strong>de</strong>rn in ihm mitgedacht ist, wie die verschie<strong>de</strong>nstenEinzelfälle in einem analogen Universale enthalten sind.Die Gefahr bei dieser Prinzipienbildung ist nur die, daß man voneiner engen Erfahrungsbasis überschnell eine Allgemeinfor<strong>de</strong>rung formt,die in dieser Formulierung gar keine Allgemeingültigkeit besitzen kann.Ein gutes Schulbeispiel für diesen Sachverhalt ist das Subsidiaritätsprinzip.Im Hinblick auf die geistige Situation unserer Gesellschaft, aufdie völlige weltanschauliche Zerrissenheit <strong>de</strong>r Gesellschaftsglie<strong>de</strong>r, aufdie Gefahr <strong>de</strong>s Mißbrauches <strong>de</strong>r Autorität (Totalitarismus) wur<strong>de</strong> dasziemlich formal gefaßte Subsidiaritätsprinzip geprägt: « Soviel Freiheit« Vgl. Sozialethik, Bd. I, Kapitel 3.

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