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36 Die Definition <strong>de</strong>s Rechtsnen Gesellschaften sich <strong>de</strong>m sozialen Soll tatsächlich unterwerfen. ImUnterschied zur Nominal<strong>de</strong>finition, wo wir gefragt haben, was die Menschensich unter <strong>de</strong>m Recht vorstellen, befassen wir uns jetzt mit ihrentatsächlichen Grün<strong>de</strong>n und Begründungen, um <strong>de</strong>rentwillen sie Rechtverwirklichen.Sieht es also doch so aus, als ob wir Auffassungen vom Recht untersuchenwollten ? Wer sich aber unsere Fragestellung richtig überlegt,wird herausmerken, daß es sich nicht um verschie<strong>de</strong>ne Erklärungen <strong>de</strong>sRechts, son<strong>de</strong>rn vielmehr um verschie<strong>de</strong>ne Motivierungen <strong>de</strong>r Rechtsverwirklichunghan<strong>de</strong>lt. Dabei wird noch in keiner Weise ein wertmäßigesUrteil gefällt, etwa eine Charakterisierung vorgenommen gemäß <strong>de</strong>n Ausdrückenwie Biologismus, Soziologismus, Positivismus usw. Wir fragenuns vielmehr ganz schlicht im Sinne positiver Bestandsaufnahme, wieetwa die Rechtstheorie sie vornimmt, in welcher Weise das rechtlicheSoll in <strong>de</strong>r Gesellschaft sich erfahrungsmäßig kundtut.ErsteReal<strong>de</strong>finitionDas Recht ist ein eine Vielheit von Menschen umfassen<strong>de</strong>s durchstaatliche Autorität auferlegtes Soll. In diesem Sinne treffen wir das Rechtin je<strong>de</strong>m Staatswesen an, solange dieses sich nicht in Anarchie auflöst.Die Art Und Weise, wie <strong>de</strong>r Machtinhaber an seine Macht gekommen ist,spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Man braucht also nichtnotwendigerweise an einen Monarchen zu <strong>de</strong>nken. Die Macht kann auchdas Resultat von Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen verschie<strong>de</strong>ner Kräfte sein.Denkt man aber beim Recht an ein System o<strong>de</strong>r eine ganze Ordnung vonRechten, dann wird man notwendigerweise an eine konstant bleiben<strong>de</strong>Machtausübung <strong>de</strong>nken müssen. In diesem Sinne gilt folgen<strong>de</strong> Definition<strong>de</strong>s Rechts : «Recht ist die Resultante relativ konstanter Machtfaktoren.» 1 2 Dieselbe Wirklichkeit hat Max Ernst Mayer im Auge : « Rechtim weiteren Sinn ist die Gesamtheit von Handlungen, die eine organisierteGesellschaft vornimmt, um die Pflege ihrer gemeinsamen Interessendurch Aufstellung und Durchführung eines Normensystems zusichern.» 13Eine Reihe von Autoren hat <strong>de</strong>n Gesichtspunkt <strong>de</strong>r staatlichen Machtim Recht herausgehoben. Wir führen sie hier nicht an, um Rechtsauffas-1 2Ludwig GUMPLOWICZ, Die sociologische Staatsi<strong>de</strong>e, Innsbruck 2 1902, 127 ;Alfred VIERKANDT, Gesellschaftslehre, Tübingen 1922, 257.1 3Rechtsphilosophie, Berlin 1922, 56.

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