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Immer wieder Ärger<br />

mit der Hunde...<br />

Wir haben schon<br />

oft das leidige Thema angesprochen. Viele Hundebesitzer<br />

verhalten sich inzwischen vorbildlich und haben beim Gassigehen<br />

Plastiktüten und ein kleines Schippchen dabei, damit die Hinter -<br />

lassenschaft ihres Lieblings andere Mitmenschen nicht belästigen.<br />

Doch immer noch gibt es sogenannte Tierfreunde, die ohne Rücksicht<br />

auf andere ihre Mistköter überall hinscheißen lassen und sich<br />

nicht darum kümmern. Und deshalb sehen wir immer häufiger<br />

Schilder wie diese, die aber offensichtlich keine Wirkung zeigen.<br />

Darum haben wir uns einmal Gedanken über eine Lösung gemacht<br />

und schlagen den Gemeindegremien vor, eine Satzung zur Beseitigung<br />

des Hundekotes auf öffentlichen Plätzen, Bürgersteigen, Grünanlagen<br />

und Kinderspielplätzen zu verabschieden, bei der folgende<br />

Paragrafen eingefügt werden sollten:<br />

1. Alle Hundebesitzer/innen müssen die Hinterlassenschaften ihres<br />

Vierbeiners beim Gassigehen ordentlich beseitigen. Zuwiderhandlungen<br />

werden mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 20<br />

geahndet.<br />

2. Damit Verstöße gemäß § 1 nachgewiesen werden können, müssen<br />

alle Hundebesitzer bei der Anmeldung des Hundes für die<br />

Hundesteuer den Hund zwecks Feststellung einer DNA-Analyse<br />

mitbringen, damit eine Speichelprobe entnommen werden kann.<br />

Bereits angemeldete Hunde sind innerhalb der nächsten 30 Tage<br />

nach Inkrafttretung dieser Satzung beim Ordnungsamt der<br />

Gemeinde vorzuführen.<br />

3. Die Kosten für die DNA-Analyse trägt der Hundehalter (ca. 250<br />

€), ebenso die Kosten für einen positiven DNA-Vergleich der<br />

Kotprobe (ca. 175 €).<br />

4. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 40 €;<br />

beim dritten Mal sind 80 € fällig, und beim 4. Verstoß wird der<br />

Hund mit amtlicher Verfügung eingeschläfert, und zwar im<br />

Beisein und auf Kosten des Hundebesitzers.<br />

35452 Heuchelheim Tel. 06 41 / 6 29 85, Fax 06 41 / 9 60 94 94

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