VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...
VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...
VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fachbeiträge<br />
lich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf<br />
die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern<br />
dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier<br />
oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger fotomechanischer<br />
Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.<br />
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen<br />
oder herstellen zu lassen<br />
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung<br />
zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken<br />
dient,<br />
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung<br />
zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes<br />
Werkstück benutzt wird,<br />
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch<br />
Funk gesendetes Werk handelt,<br />
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,<br />
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes<br />
oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder<br />
Zeitschriften erschienen sind,<br />
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren<br />
vergriffenes Werk handelt.<br />
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich<br />
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger<br />
fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung<br />
vorgenommen wird oder<br />
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder<br />
3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder<br />
mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.<br />
Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der<br />
Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.<br />
Es ist umstritten, ob die Inhouse-Nutzung der Archivkopie an PCs vor Ort urheberrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Die Nutzung an elektronischen Leseplätzen nach § 52b UrhG ist nur bei bereits<br />
veröffentlichten Bildern erlaubt.<br />
5. Veröffentlichung der Fotobestände<br />
Vor einer Veröffentlichung sind zu prüfen:<br />
<strong>VKA</strong> Mitteilungen 2010 054