VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...
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Fachbeiträge<br />
lich zulässig ist, wobei es auf die Art und Weise nicht ankommt.<br />
Die Archivierung von Zeitungsausschnitten – konventionell oder elektronisch<br />
– und die Verwendung durch Archivbenutzer ist also nach<br />
dem Urheberrechtsgesetz zulässig. Weiter schreibt der Justitiar der<br />
Stadt:<br />
Resümee<br />
Auch wenn es sich nicht um Berichterstattung tatsächlicher Art<br />
handelt, sondern um Artikel kommentierenden oder wertenden<br />
Inhalts, also Produkte eines schreibenden Journalisten, wären<br />
deren Veröffentlichung und Verbreitung ebenfalls - u. U. gegen<br />
eine angemessene Vergütung - zulässig, sofern sie sich mit politischen,<br />
wirtschaftlichen oder religiösen Fragen befassen und<br />
nicht mit einem Rechtevorbehalt versehen sind.( § 49 I UrhG).<br />
Da Sie derartiges (nämlich die Veröffentlichung und Verbreitung)<br />
jedoch nicht vorhaben, bestehen gegen die von Ihnen beschriebene<br />
Art der Archivierung insoweit keine rechtlichen Bedenken.*<br />
Das Schweizerische Sozialarchiv in Zürich hat seine Zeitungsausschnittsammlung<br />
Ende 2006 eingestellt, weil sich „mit der Digitalisierung von Presseinformationen<br />
und der Verfügbarkeit von großen Datenbeständen über<br />
Internet … die Position herkömmlicher Zeitungsausschnittsammlungen sehr<br />
verändert (hat).“<br />
Auf der Homepage des Sozialarchivs 13 hieß es dazu:<br />
„Presseinformationen bleiben auch in Zukunft für Forschung, Ausbildung und<br />
Öffentlichkeit eine wichtige und zum Teil zentrale Informationsquelle. Verschiedene<br />
Befragungen durch das Schweizerische Sozialarchiv haben ergeben,<br />
dass für tagesaktuelle Informationen fast ausschließlich das<br />
Internetangebot genutzt wird und dass für fast alle Befragten die Informationen<br />
nützlicher sind, wenn sie elektronisch vorhanden sind. Aus diesen Gründen<br />
hat das Schweizerische Sozialarchiv beschlossen, seine Zeitungsausschnittsammlung<br />
Ende 2006 abzuschließen.“<br />
Dieses ist meiner Meinung nach die falsche Schlussfolgerung. Eine elektronische<br />
Zeitungsausschnittsammlung schlägt nämlich zwei Fliegen mit einer<br />
Klappe. Sie verringert für das Archiv den Arbeitsaufwand für die technische<br />
Bearbeitung erheblich und reduziert damit Kosten. Für Archivare und Benutzer<br />
sind die Zeitungsausschnitte erheblich komfortabler zu benutzen. Mitarbeiter<br />
des Archivs können jederzeit auf den Datenbestand zugreifen, ohne<br />
die Ausschnittmappen erst aus dem Magazin holen zu müssen. Eine gezielte<br />
065 <strong>VKA</strong> Mitteilungen 2010