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VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...

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Fachbeiträge<br />

Das KANF übernahm aus der Kreisverwaltung bereits ab 2002 alle Zweitregister<br />

bis 1900. Gleichzeitig wurde die hier beschäftigte Bibliothekarin zur<br />

Standesbeamtin ausgebildet, damit sie die Zweitregister führen kann. Von<br />

daher hatten wir eine Ahnung, was 2009 auf uns zukommen sollte. Andererseits<br />

verlief die Übergabe der weiteren Register problemlos, da für deren<br />

Abwicklung nur noch Archivpersonal zuständig war.<br />

Insgesamt wurden ca. 11.750 Zweitregister eingearbeitet. Wir erfassen dabei<br />

im KANF die Art des Registers, das Standesamt und das Jahr. Im Gegensatz<br />

zur Verwaltung haben wir die Register nach Standesämtern abgelegt.<br />

Von den 1874 gebildeten 70 Standesämtern auf dem Gebiet des heutigen<br />

Kreises Nordfriesland bestehen nur zwei ohne wesentliche Änderungen bis<br />

heute fort, dies sind die Standesämter Husum, das sich nur um die später<br />

eingemeindeten Ortsteile vergrößerte, und Amrum, das einige Namensänderungen<br />

erfuhr. Um die Vollständigkeit der abgegebenen Register kontrollieren<br />

und den Benutzern eine Handreichung geben zu können, erstellte ich zwei<br />

Verzeichnisse, die im Internet hinterlegt sind:<br />

- Auflistung aller Standesämter mit den jeweiligen Veränderungen wie Gebietserweiterung,<br />

Datum der Auflösung<br />

- Verzeichnis der Gemeinden mit deren zeitlichen Zugehörigkeiten zu den<br />

verschiedenen Standesämtern.<br />

Da das KANF auch für die Archivierung einzelner Ämter und Städte zuständig<br />

ist, müssen wir auch die Erstregistraturen von 5 Standesämtern übernehmen.<br />

Bisher haben erst 4 Standesämter abgegeben, damit liegen aus 17 Standesämtern<br />

die Erst- und Zweitregister im KANF. Ein Standesamt sah sich nach<br />

der Fusion von insgesamt 6 Standesämtern verbunden mit mehrfachen Umzügen<br />

und Personalwechsel innerhalb kürzester Zeit zur Abgabe noch nicht<br />

in der Lage.<br />

Die Standesämter unserer Vertragspartner verhielten sich sehr unterschiedlich,<br />

extremen Widerstand haben wir jedoch nicht erfahren. Es wollte sogar<br />

ein Standesamt die Register abgeben, mit dessen neuer Amtsverwaltung<br />

noch kein Vertrag zwecks Archivierung geschlossen worden ist. Hier setzten<br />

sich die Standesbeamten sogar für eine zügige Entscheidung ein - allerdings<br />

vergeblich.<br />

Schwer trennen sich die Standesämter jedoch von den Namensregistern, die<br />

wir auch noch nicht von allen erhalten haben. Viele Namensregister können<br />

auch noch nicht abgegeben werden, da sie über Jahrzehnte geführt wurden<br />

<strong>VKA</strong> Mitteilungen 2010 086

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