VKA - beim Verband Schleswig-Holsteiner Kommunalarchivarinnen ...
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Fachbeiträge<br />
Das KANF übernahm aus der Kreisverwaltung bereits ab 2002 alle Zweitregister<br />
bis 1900. Gleichzeitig wurde die hier beschäftigte Bibliothekarin zur<br />
Standesbeamtin ausgebildet, damit sie die Zweitregister führen kann. Von<br />
daher hatten wir eine Ahnung, was 2009 auf uns zukommen sollte. Andererseits<br />
verlief die Übergabe der weiteren Register problemlos, da für deren<br />
Abwicklung nur noch Archivpersonal zuständig war.<br />
Insgesamt wurden ca. 11.750 Zweitregister eingearbeitet. Wir erfassen dabei<br />
im KANF die Art des Registers, das Standesamt und das Jahr. Im Gegensatz<br />
zur Verwaltung haben wir die Register nach Standesämtern abgelegt.<br />
Von den 1874 gebildeten 70 Standesämtern auf dem Gebiet des heutigen<br />
Kreises Nordfriesland bestehen nur zwei ohne wesentliche Änderungen bis<br />
heute fort, dies sind die Standesämter Husum, das sich nur um die später<br />
eingemeindeten Ortsteile vergrößerte, und Amrum, das einige Namensänderungen<br />
erfuhr. Um die Vollständigkeit der abgegebenen Register kontrollieren<br />
und den Benutzern eine Handreichung geben zu können, erstellte ich zwei<br />
Verzeichnisse, die im Internet hinterlegt sind:<br />
- Auflistung aller Standesämter mit den jeweiligen Veränderungen wie Gebietserweiterung,<br />
Datum der Auflösung<br />
- Verzeichnis der Gemeinden mit deren zeitlichen Zugehörigkeiten zu den<br />
verschiedenen Standesämtern.<br />
Da das KANF auch für die Archivierung einzelner Ämter und Städte zuständig<br />
ist, müssen wir auch die Erstregistraturen von 5 Standesämtern übernehmen.<br />
Bisher haben erst 4 Standesämter abgegeben, damit liegen aus 17 Standesämtern<br />
die Erst- und Zweitregister im KANF. Ein Standesamt sah sich nach<br />
der Fusion von insgesamt 6 Standesämtern verbunden mit mehrfachen Umzügen<br />
und Personalwechsel innerhalb kürzester Zeit zur Abgabe noch nicht<br />
in der Lage.<br />
Die Standesämter unserer Vertragspartner verhielten sich sehr unterschiedlich,<br />
extremen Widerstand haben wir jedoch nicht erfahren. Es wollte sogar<br />
ein Standesamt die Register abgeben, mit dessen neuer Amtsverwaltung<br />
noch kein Vertrag zwecks Archivierung geschlossen worden ist. Hier setzten<br />
sich die Standesbeamten sogar für eine zügige Entscheidung ein - allerdings<br />
vergeblich.<br />
Schwer trennen sich die Standesämter jedoch von den Namensregistern, die<br />
wir auch noch nicht von allen erhalten haben. Viele Namensregister können<br />
auch noch nicht abgegeben werden, da sie über Jahrzehnte geführt wurden<br />
<strong>VKA</strong> Mitteilungen 2010 086