12.07.2015 Aufrufe

Raiba Gratkorn - ernest-kupfer.at

Raiba Gratkorn - ernest-kupfer.at

Raiba Gratkorn - ernest-kupfer.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RechtIhr Recht im Alltag:Was Sie wissen sollten!KostenloseRechtsber<strong>at</strong>ungDr. Gerda Schildbergerjeden 2. Freitagim Mon<strong>at</strong>, ab 13.00 UhrNur nach telefonischerVoranmeldung:(03124) 22 201 526,Fr. Leber• Durch eine gesetzliche Änderungwurde nun die unbefristeteMöglichkeit geschaffen, vonder AbfergungsanwartschaSystem ALT in das betrieblicheVorsorgekassensystem überzutreten.Ursprünglich wardiese Übertrittsmöglichkeitbis 31.12.2012 begrenzt, nunist sie unbefristet zulässig.vertraglich bestimmte Betätigungenüber das Ende desArbeitsverhältnisses hinaus,maximal für 1 Jahr ab Auflösungdes Arbeitsverhältnisses,untersagt werden. SolcheKlauseln sind aber nur insoweitzulässig, als sie sich auf dieTätigkeit im Geschäftszweigdes bisherigen Arbeitgebersbeziehen. Rechte aus dieserKonkurrenzklausel können nurdann geltend gemacht werden,wenn das letzte mon<strong>at</strong>licheEntgelt im Arbeitsverhältniszumindest € 2.516 Bruo betragenh<strong>at</strong>. Daneben ist dieDurchsetzung der Konkurrenzklauselauf bestimmteEndigungsformen im Dienstverhältnisbeschränkt.• In Arbeitsverträgen findetsich fallweise die Klausel, dassim Falle einer Diensreistellungder Arbeitnehmer seinenoffenen Resturlaub zuverbrauchen h<strong>at</strong>. Eine solcheKlausel ist mangels Besmmtheitgrundsätzlich keine geeigneteUrlaubsvereinbarung. DerArbeitgeber, der bis zur Auflösungdes Arbeitsverhältnisseseine Diensreistellung gewährenwill, ist daher gut ber<strong>at</strong>en,auch dann einen Urlaubskonsumanzubieten, wenn sichim Arbeitsvertrag eine solcheKlausel finden sollte und zwarsinnvollerweise vor Ausspruchder Diensreistellung.Büro <strong>Gr<strong>at</strong>korn</strong>A. Leykam-Pl<strong>at</strong>z 2/1/12Termine nach telefonischerVereinbarung0650 / 92 162 64gerda.schildberger@online-anwalt.<strong>at</strong>• Entstehen einem Arbeitnehmeraufgrund eines Unfallesauf dem Weg zur/von derArbeitsstäe Kosten wie z.B.Repar<strong>at</strong>urkosten am PKW,besteht die Möglichkeit, dieseKosten im Rahmen derLohnsteuerjahresausgleichesgeltend zu machen. Voraussetzungist, dass es sich um eineberuflich veranlasste Fahrthandelt, was grundsätzlich beiFahrten zwischen Wohnungund Arbeitsstäe bejaht wird.• Ein Arbeitgeber, der sich imZuge einer Stellenbewerbunggegenüber einem älteren Interessentenmit den Wortenablehnend geäußert h<strong>at</strong>, er seifür die Stelle zu alt, musste sichvor der Gleichbehandlungskommissionwegen unmielbarerDiskriminierung wegendes Alters des Stellensuchendenverantworten.• Soll nach dem Ende einesArbeitsverhältnisses eine konkurrenzierendeTägkeit einesehemaligen Arbeitnehmersvermieden werden, so empfiehltsich der Einbau einerKonkurrenzklausel in denArbeitsvertrag. Damit können• Der erkrankte Arbeitnehmerist verpflichtet, bei Dienstverhinderungdies dem Arbeitgeberohne Verzug zumelden. Auf Verlangen desArbeitgebers ist eine Bestägungder Gebietskrankenkassevorzulegen. Diese h<strong>at</strong> auch dieDauer der voraussichtlichenArbeitsunfähigkeit zu enthalten.Kommt der Arbeitgeberdieser Verpflichtung nichtnach, so verliert er für dieDauer der Versäumnis denAnspruch auf Entgelt. Wirdvom Arzt ein Wiederbestellungstermineingetragen, h<strong>at</strong>der Dienstnehmer nach dieserWiederbestellung eineneuerliche Bestägung beimArbeitgeber vorzulegen.• Zur priv<strong>at</strong>en Nutzung vonDienstkraftfahrzeugen gibtes weder gesetzliche noch kollekvvertraglicheRegelungen.Wenn dem Arbeitnehmer einepriv<strong>at</strong>e Nutzung eines firmeneigenenPKW eingeräumtwerden soll, ist der Abschlusseiner Nutzungsvereinbarungzu empfehlen. Neben Nutzungsbeschränkungen(zBVerbot der Nutzung durchandere Personen, Verbot bzwEinschränkungen von Fahrtenin das Ausland) wird ineiner solchen Vereinbarungüblicherweise die Möglichkeitdes Widerrufs des Rechts aufdie priv<strong>at</strong>e Nutzung durch denArbeitgeber geregelt.Die Ausübung des Widerrufsrechtsist jedoch an sachlicheGründe gebunden. Wird alsowegen einer Karenz oder einesPräsenzdienstes ein Widerruffür die Dauer der Absenz vomArbeitspl<strong>at</strong>z ausgesprochen,so ist dies berechgt.32 BMI 2 / 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!