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Raiba Gratkorn - ernest-kupfer.at

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Einladung zumgroßen FrühjahrsputzNach dem verspäteten Wintereinbruch ist nun endlich überallder Frühling eingezogen. Die neue Kra und Energie werdenjetzt dafür eingesetzt, im Haus und Garten wieder für Ordnungzu sorgen.Für jedes helfende Paar Händegibt’s übrigens als kleinesDankeschön wieder eine kleineJause.Aus demGemeindeamtOrdnung soll aber auch wiederins Ortsbild gebracht werden.Nach der Schneeschmelzekommen auf Wiesen und nebenWegen auch jene Dingewieder zum Vorschein, dievon Mitbürgern zuvor achtlosweggeworfen wurden.Am 13. April findet daherwieder die alljährliche Flurreinigungsakon„Frühjahrsputz2013“ st<strong>at</strong>t. Alle <strong>Gr<strong>at</strong>korn</strong>erInnen,Vereine und SchülerInnensind herzlich eingeladen,gemeinsam das Ortsgebietzu durchstreifen und sorglosweggeworfenen Müll einzusammeln.„Im letzten Jahrhaben sich sehr viele <strong>Gr<strong>at</strong>korn</strong>erInnendieser Akon angeschlossenund damit gezeigt,dass ihnen eine saubere Umweltund ein schönes Ortsbildwichg sind. Wir hoffen auchheuer wieder, viele BewohnerInnendazu begeistern zukönnen“, erklärt BürgermeisterErnest Kupfer.Frühjahrsputz 2013Wann: Samstag, 13. April, ab 9.00 UhrTreffpunkt: Stadion <strong>Gr<strong>at</strong>korn</strong>Dauer: 9.00 bis 12.00 UhrHandschuhe und Müllsäckewerden von der Marktgemeinde <strong>Gr<strong>at</strong>korn</strong> bereitgestellt!Reiten und Biken:Im Wald nur mit Zustimmung des Eigentümers!Der Wald ist ein wichger Erholungsraum für die Menschenund ein bedeutender Faktor für ihre Freizeitgestaltung. NebenSpaziergängern tri man im Wald immer öer auch auf Reiterund Mountainbiker.Doch Achtung! Eine über dasBetreten und Aufhalten zuErholungszwecken hinausgehendeBenutzung des Waldes,wie das Reiten, aber auch dasLagern bei Dunkelheit, Zelten,oder Befahren mit Fahrrädern,ist nur mit Zustimmung desWaldeigentümers zulässig. InBezug auf Forststraßen ist diesnur mit Zusmmung des Forststraßenerhalters(der zumeistzugleich der Waldeigentümerist) möglich.Dies bedeutet, dass der Waldeigentümer-oder Forststraßenerhalterdas Reiten oderBiken (ausgenommen davon istdas Befahren von gekennzeichnetenMountainbikestrecken)ausdrücklich erlauben muss.Besteht keine solche Erlaubnis,ist diese Nutzung verboten.Beachten Sie weiters, dassReitverbote auch nach anderenRechtsvorschrien alsdem Forstgesetz, etwa nachdem N<strong>at</strong>urschutzrecht, bestehenkönnen. Diese sind imRechtsinform<strong>at</strong>ionssystem(RIS – www.ris.bka.gv.<strong>at</strong>) desBundes abruar.BMI 2 / 2013 5

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