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und Betreuungsbereich im Bezirk Steyr- Land

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dürfnis der pflegebedürftigen Menschen. Das steigende Einkommensniveau, bessere Wohnungen<br />

<strong>und</strong> die ersten familien- <strong>und</strong> gemeindenahen Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsangebote (Selbsthilfegrup-<br />

pen, Nachbarschaftshilfe, etc.) machten es auch für viele Familien mit pflegebedürftigen Ange-<br />

hörigen möglich, diese weiterhin zu Hause zu behalten. Den damaligen extramuralen<br />

Leistungsanbietern wurde dadurch bewusst, dass für ein adäquates (fachlich kompetent, wirt-<br />

schaftlich <strong>und</strong> organisatorisch durchführbar) Angebot der Dienstleistung Hauskrankenpflege die<br />

normale Pflegeausbildung <strong>und</strong> ein durchschnittliches Managementwissen über den entsprechen-<br />

den Wirtschaftsbereich nicht ausreichen. Es entwickelten sich die ersten Weiterbildungsmög-<br />

lichkeiten für Pflegepersonen. Die Bildungsangebote <strong>im</strong> Bereich des Sozialmanagements erfuh-<br />

ren ebenfalls eine Erweiterung. Den wirklichen Durchbruch schaffte die Hauskrankenpflege al-<br />

lerdings erst in den 1990er Jahren. Die Kostenexplosion des stationären Bereiches (hauptsächlich<br />

Spitäler) war politisch nicht mehr zu rechtfertigen. Die längst überfällige Aufteilung der Leis-<br />

tungen zwischen Medizin, Therapie <strong>und</strong> Pflege wurde vollzogen. Eine klare Zuordnung der Kos-<br />

tenträger war nun möglich <strong>und</strong> schaffte wesentlich mehr Transparenz. In der Hauskrankenpflege<br />

sah man die Möglichkeit, Menschen nun früher als bisher aus dem Krankenhaus zu entlassen.<br />

Die Kostenreduktion hatte oberste Priorität. Die Krankenhäuser sollten sich rein auf ihren medi-<br />

zinischen Auftrag konzentrieren (vgl. Ertl et al., 2001, 11).<br />

1993 wurde per Gesetzesbeschluss <strong>im</strong> Rahmen der Pflegevorsorge das Pflegegeld <strong>und</strong> 1997 das<br />

leistungsorientierte Krankenhausfinanzierungssystem (LKF) eingeführt. Ebenfalls kam es 1997,<br />

<strong>im</strong> Zuge der Novellierung des österreichischen Krankenpflegegesetzes, zur Verankerung der<br />

Hauskrankenpflege in der Ausbildung <strong>und</strong> <strong>im</strong> Berufsbild. Dadurch erfuhr die Hauskrankenpflege<br />

erstmals einen rechtlichen <strong>und</strong> öffentlichen Stellenwert. Zusätzlich wurde ein Teil der Hauskran-<br />

kenpflege, die medizinische Hauskrankenpflege, <strong>im</strong> ASVG von den Krankenkassen als Pflicht-<br />

leistung anerkannt (vgl. Ertl et al., 2001, 11).<br />

Das leistungsorientierte Krankenhausfinanzierungssystem (LKF) sollte die Krankenhausverweil-<br />

dauer verkürzen. Allerdings hätten bereits zu diesem Zeitpunkt (1997) in den B<strong>und</strong>esländern<br />

funktionierende <strong>und</strong> flächendeckende Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialsprengel vorhanden sein müssen.<br />

Die Folgen waren Versorgungslücken <strong>und</strong> –engpässe in der nachstationären Pflege <strong>und</strong> Betreu-<br />

ung (Hauskrankenpflege) <strong>und</strong> eine abermalige stationäre Aufnahme (vgl. Gigl, 2000, 326). Diese<br />

Problematik ist nach wie vor zum Teil noch präsent <strong>und</strong> ein Indiz für qualitative <strong>und</strong> quantitative<br />

Mängel in der Hauskrankenpflege.<br />

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