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Rechts-oder-was_2014

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TriskeleDie Triskele ist ein keltisches Sonnensymbol, das heute u.a. vomKu-Klux-Klan genutzt wird und oft als Ersatz für das HakenkreuzVerwendung findet. Das öffentliche Zurschaustellen der Triskeleist nicht strafbar.W <strong>oder</strong> „Aktion Widerstand“Dieses Zeichen wurde vor allem in den 1970er Jahren von der sog.„Aktion Widerstand“ benutzt. Diese wurde mit massiver Unterstützungder NPD initiiert, um deren Zerfallsprozess nach einigenmissglückten Wahlteilnahmen durch die Installierung einer außerparlamentarischenOpposition aufzuhalten. Mit ihren militantenParolen wie „Willy Brandt - an die Wand“ <strong>oder</strong> „Deutsches Landwird nicht verschenkt, eher wird der Brandt gehängt“ protestiertedie „Aktion Widerstand“ gegen die Ost-Politik von Willy Brandt.Dadurch sollten alle Fraktionen des rechten Lagers geeint und darüberhinaus das entsprechende Gedankengut auch in nationalebürgerliche Kreise, v.a. in die Vertriebenenverbände, getragenwerden.Heute werden das Zeichen und der Name „Aktion Widerstand“noch vereinzelt von den „Jungen Nationaldemokraten“ (JN), derJugendorganisation der NPD, benutzt. In diesem Zusammenhangist das Zeichen nicht strafbar. Gleichzeitig schmückte das „W“Ende der 1980er Jahre auch den Titel der Zeitschrift „Die NeueFront“ des damaligen Neonazi-Führers Michael Kühnen. Von derZeitschrift leiteten sich sowohl der Name der dahinter stehendenOrganisation, der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front“(GdNF), als auch der sog. „Widerstandsgruß“ bzw. „Kühnengruß“ab. Dieser ist eine abgewandelte Form des „Hitler-Grußes“: Dabeiwird der Arm ausgestreckt, Daumen, Zeige- und Mittelfinger abgespreiztund der Ringfinger und der kleine Finger angewinkelt. Der„Widerstandsgruß“ ist verboten.Wolfsangel <strong>oder</strong> Gibor-RuneDie Wolfsangel <strong>oder</strong> Gibor-Rune war das Zeichen des „DeutschenJungvolkes“, der späteren „Hitlerjugend“. Heute wird sie vor allemvon militanten Neonazi-Gruppierungen verwendet. Die „WanderjugendGibor“, eine Nachfolgeorganisation der verbotenen„Wiking Jugend“ (WJ), und die verbotene „Junge Front“, die Jugendorganisationder 1982 verbotenen VSBD/PdA, verwenden dieWolfsangel in ihren Logos. Das Zeigen der Wolfsangel im Zusammenhangmit der „Jungen Front“ ist als Kennzeichen einer verbotenenOrganisation nach § 86a StGB strafbar. Da dieser Zusammenhangaber nicht immer nachgewiesen werden kann, bleibt dieStrafbarkeit umstritten. Die isoliert dargestellte Wolfsangel ohneBezug zu den genannten Organisationen ist nicht strafbar39

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