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Rechts-oder-was_2014

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11. DemonstrationsrechtWas ist das Demonstrationsrecht und wo kommt es her?Das Demonstrationsrecht setzt sich zusammen aus dem Recht auffreie Meinungsäußerung (Art. 5, Abs. 1 GG) und der Versammlungsfreiheit(Art. 8 GG). Nach Art. 5, Abs. 1 GG hat jeder dasRecht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Nach Art.8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffenzu versammeln.Sollte man rechte Demonstrationen besser ignorieren <strong>oder</strong>et<strong>was</strong> dagegen unternehmen?Teilweise wird sich dafür ausgesprochen, rechte Demonstrationenbewusst zu ignorieren, damit Rechte keine (mediale) Aufmerksamkeitbekommen, um sich in der breiten Öffentlichkeit zupräsentieren. Allerdings sollte man, auch in Anbetracht der Opferrechter Gewalt, menschenverachtende Parolen nicht einfach sostehen lassen. Rechte besetzen oft Themenfelder, z.B. Moscheebau,Intensivstraftäter <strong>oder</strong> Zuwanderung und öffentliche Räume,um dadurch Präsenz zu zeigen, ihre Positionen in der Öffentlichkeitzu verbreiten und dafür zu werben (sg. Strategien des „Wortergreifens“und des „Besetzens öffentlicher Räume“). Das Ignorieren<strong>oder</strong> Verharmlosen rechter Aktivitäten, z.B. die Leugnungvon Problemen durch <strong>Rechts</strong>extreme, um als Kommune keinenschlechten Ruf zu riskieren, gibt Rechten erst den Raum für ihreIdeologie und fördert ihre Aktivität eher. Daher sollte man als Zivilgesellschaftden Rechten nicht die Meinungshoheit an den vonihnen besetzten Themen überlassen, indem man ihre Ansichtendazu unkommentiert lässt, sondern ihnen auf einer möglichstbreiten gesellschaftlichen Basis zeigen, dass rechte Aktivitätennicht einfach akzeptiert werden. Eine solche engagierte Auseinandersetzungmit dem <strong>Rechts</strong>extremismus würde daneben den Rufeiner Kommune eher aufwerten als ihm schaden. Ein Bewusstseinfür das Problem und Aufklärungs- und Präventionsarbeit sind dereinzige wirksame Weg, <strong>Rechts</strong>extremen (argumentativ) in derÖffentlichkeit zu begegnen. Außerdem ist dies wichtig, um auchrechtes Gedankengut (z.B. Fremdenfeindlichkeit <strong>oder</strong> Homophobie),welches immer noch weit in der Bevölkerung verbreitet ist,auszuräumen.Wie sind insgesamt die Reaktionsmöglichkeiten der staatlichenInstitutionen auf <strong>Rechts</strong>extremismus?Reaktionen des juristischen Systems und staatlicher Institutionenauf das Problem des <strong>Rechts</strong>extremismus sind begrenzt und nurim Rahmen der Gesetze möglich. Unsere freiheitliche Grundordnungbedeutet eben auch, dass man die Freiheitsausübung anderer,also auch <strong>Rechts</strong>extremer, im Rahmen der Gesetze tolerieren66 <strong>Rechts</strong>, <strong>oder</strong> <strong>was</strong>?!

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