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Jahresbericht 2012 - Ehe-, Familien- und Lebensberatung im ...

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Was ist zu tun?Suizidalität...Notfallnummern:Notfallambulanzen:LVR-Klinik Köln: 0221-89930Tagesklink Alteburger Straße: 0221-33940Uniklinik Köln: 0221-4780Alexianer-Krankenhaus: 02203-369110000TelefonseelsorgeKath. Telefonseelsorge: 0800-1110222Ev. Telefonseelsorge: 0800-1110111Rettungsdienst: 110 oder 112welchen emotionalen Gefühlsqualitäten (Traurigkeit,Angst, Wut, Hoffnungslosigkeit etc.) dieser Leidensdruckeinhergeht, kann sehr unterschiedlich sein, doch siealle können die Not des Klienten kenntlich machen.Ob <strong>und</strong> inwieweit für diese Klienten Suizidalität einThema darstellt, ist zunächst offen. Es braucht aber dieBewusstheit, dass es gr<strong>und</strong>sätzlich für jeden Klientenein Thema sein kann. Besonders aufmerksam werdenwir BeraterInnen, wenn die „typischen“ Symptomeeiner Depression/einer depressiven Verst<strong>im</strong>mungbenannt werden. Dazu zählen: Schlafstörungen,Appetit-, Konzentrations-, <strong>und</strong> Libidostörungen, Apathie,Müdigkeit, Freud- <strong>und</strong> Lustlosigkeit, Selbstabwertung,Schuldgefühle <strong>und</strong> Hoffnungslosigkeit. Hintergr<strong>und</strong>dafür ist, dass in Fachkreisen Einigkeit darüber besteht,dass nahezu jeder Suizidgefährdete eine zumindestleichte depressive Verst<strong>im</strong>mung hat. Außerdem habenpsychisch kranke Menschen (Schwerpunkt depressiveErkrankungen) ein erhöhtes Risiko, <strong>im</strong> Verlauf ihrerErkrankung suizidales Verhalten zu zeigen (s.u.Risikogruppen).Gibt es also Hinweise auf diese Symptome, so ist es <strong>im</strong>Rahmen des ersten Beratungsgespräches unerlässlich,das Thema Suizidalität mit den Klienten zu besprechen.Ziel dessen ist es, eine erste Einschätzung darüber zugewinnen, ob bzw. in welchem Ausmaß, <strong>im</strong> Sinne deroben beschriebenen verschiedenen Suizidalitätsformen,der Klient damit beschäftigt ist bzw. gefährdet ist.Diese Einschätzung zu treffen, stellt bereits für Fachkräfteeine Anforderung dar <strong>und</strong> bedeutet für Angehörige,Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Kollegen des Betroffenen oft eineÜberforderung. Doch was können diese Personen tun?An was ist zu denken?Wenn man den Verdacht hat, dass ein Verwandter,Bekannter oder Fre<strong>und</strong> suizidgefährdet sein könnte, istes hilfreich, diese Person darauf anzusprechen. Geschiehtdas in einer klaren, ehrlichen, offenen <strong>und</strong> einfühlsamenWeise, sind die Betroffenen nicht selten erleichtert.Leider wird das Thema Suizidalität <strong>im</strong>mer noch vielfachtabuisiert <strong>und</strong> ist mit Gefühlen von Angst <strong>und</strong> Schambesetzt. Den Betroffenen <strong>und</strong> deren Angehörigen fällt esschwer, es von sich aus anzusprechen.Die Befürchtung, durch konkretes Ansprechen vonfraglicher Suizidalität die Personen eventuell erst aufsolche Gedanken zu bringen, hat sich als unbegründeterwiesen. Im Gegenteil: in der Fachliteratur wird daraufhingewiesen, wie hilfreich <strong>und</strong> entlastend es meistfür die Betroffenen ist, mit einer anderen Person überdie quälenden Gedanken sprechen zu können. In derBeratungsarbeit finden wir das bestätigt.Wird die Vermutung erhärtet oder kann sie nicht ganzausgeräumt werden, ist es nötig, professionelle Hilfehinzuzuziehen. Als Fre<strong>und</strong> oder Verwandter sollte mandahingehend unterstützen <strong>und</strong> motivieren. Von derÜbernahme einer therapeutischen Rolle dem Betroffenengegenüber ist jedoch abzuraten. Mögliche Anlaufstellensind Beratungsstellen, Psychotherapeuten, Ärzte <strong>und</strong>Kliniken.Gewinnt man den Eindruck einer akuten Gefährdung, istes nötig, den Betroffenen nicht alleine zu lassen <strong>und</strong> ihmzu signalisieren, für ihn da zu sein. Eine Begleitung zumArzt oder in eine psychiatrische Notfallambulanz (auchnachts besetzt) sollte erfolgen. Bei extremer Zuspitzungkann es auch nötig werden, den Rettungsdienst zu rufen.Hintergr<strong>und</strong> all dieser Überlegungen ist es, dass einMensch mit akuter Suizidalität nicht alleine in der fürihn aussichtslos erscheinenden Situation bleiben sollte.Aufgr<strong>und</strong> der Pflicht zur Hilfeleistung müssen Ärzte,aber auch andere anwesende Personen, <strong>im</strong> Rahmenihrer Möglichkeiten den Betroffenen daran hindern, sichdas Leben zu nehmen (vgl. Bronisch, <strong>2012</strong>). Bronischweist ebenso daraufhin, dass prinzipiell alle Handlungengerechtfertigt sind, die den Betroffenen vom Vollzug desSuizids zurückhalten.Auch in unserer Beratungsstelle müssen wir manchmalsolche Notfallentscheidungen treffen.Kommen wir jedoch nach dem Gespräch mit demBetroffenen zu der Einschätzung, dass keine akuteSuizidalität vorliegt, werden mit ihm mögliche weitereVorgehensweisen erörtert, in Abhängigkeit von dernötig erscheinenden Unterstützung. Das kann einengmaschiges Beratungsangebot in der Beratungsstellesein oder auch die Empfehlung einer ambulanten oderstationären Psychotherapie. Da letzteres oft nicht zeitnah<strong>2012</strong> Köln 43

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