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EU- Städtepartnerschaften - Franziska Brantner

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Heide Rühle II <strong>Franziska</strong> <strong>Brantner</strong> IIII <strong>EU</strong>- <strong>Städtepartnerschaften</strong> 2007-2013 Wer?<strong>Städtepartnerschaften</strong>AntragstellerAntragsteller können sein:– die Gemeinde, in der die Begegnung stattfindet, oder– gemeinnützige Organisationen oderPartnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus(Rechtspersönlichkeit), die lokale Behörden vertreten.Der Sitz des Antragstellers muss sich in einemteilnehmenden Land befinden. Eine Stadt kann nureinmal pro Kalenderjahr eine Bürgerbegegnungausrichten.PartnerschaftenProjektpartner förderfähiger Projekte sind:– Gemeinden oder– gemeinnützige Organisationen oderPartnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus(Rechtspersönlichkeit), die ihren Sitz in der Gemeindehaben, die sie vertreten.Der Sitz der Partnerschaft muss sich in einemteilnehmenden Land befinden.Die Partner müssen Partnerschaftsvereinbarungengeschlossen haben oder beabsichtigen, solcheVereinbarungen vorzubereiten (entsprechendihrer im Antragsformular abgegebenen Erklärung).Im Laufe eines Kalenderjahres kann nur für jeweils einbilaterales Projekt mit denselben Partnern ein Zuschussgewährt werden (mit Ausnahme von Projekten zurVorbereitung oder Unterzeichnung einer neuenPartnerschaftsvereinbarung).21

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