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EU- Städtepartnerschaften - Franziska Brantner

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Heide Rühle II <strong>Franziska</strong> <strong>Brantner</strong> IIII <strong>EU</strong>- <strong>Städtepartnerschaften</strong> 2007-2013 Wer?Netzwerke zwischen PartnerstädtenAntragstellerFörderfähige Antragsteller sind:- Gemeinden oder- Lokale/regionale Behörden oder- Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden oder- gemeinnützige Organisationen oderPartnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus(Rechtspersönlichkeit), die lokale Behörden vertreten.Der Antragsteller muss seinen Sitz in einem derteilnehmenden Länder des Programms haben.Partnerschaften- Förderfähige Projektpartner sind Gemeinden,lokale/regionale Behörden sowie gemeinnützigeOrganisationen oder Partnerschaftsausschüsse, dielokale Behörden der teilnehmenden Länder vertreten.- Mindestens zwei der an dem Projekt beteiligtenGemeinden müssen Partnerschaftsvereinbarungengeschlossen haben oder beabsichtigen, solcheVereinbarungen vorzubereiten.Anzahl der Projektpartner- An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestensvier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denenmindestens eines ein <strong>EU</strong>-Mitgliedstaatist.Teilnehmer- Ein Projekt muss mindestens 30 eingeladene Teilnehmerumfassen. „Eingeladene Teilnehmer“ sind die von denPartnergemeinden entsandten internationalenTeilnehmer.- Mindestens 30 % der Teilnehmer jeder Veranstaltungmüssen aus förderfähigen Ländern mit Ausnahme desGastlands kommen.36

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