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EU- Städtepartnerschaften - Franziska Brantner

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Heide Rühle II <strong>Franziska</strong> <strong>Brantner</strong> IIII <strong>EU</strong>- <strong>Städtepartnerschaften</strong> 2007-2013 Wie?Netzwerke zwischen PartnerstädtenFörderfähige AnträgeDas offizielle Antragsformular ist vollständig und maschinenschriftlichin einer der Amtssprachen der <strong>EU</strong> auszufüllen. DieProjektanträge müssen binnen der vorgesehenen Fristeneingereicht werden und einen Projektbeginn innerhalb desentsprechenden Förderfähigkeitszeitraums vorsehen:Mit dem Antragsformular sinddie folgenden Dokumentevorzulegen:Verwaltungsdokumente- die vom gesetzlichen Vertreter der Antrag stellendenEinrichtung ausgefüllte und unterzeichnete ehrenwörtlicheErklärung, die fester Bestandteil des Antragsformulars ist. Indieser Erklärung ist zu bestätigen, dass die Einrichtung alsjuristische Person besteht und finanziell und fachlich in derLage ist, die vorgeschlagenen Aktivitäten vollständigdurchzuführen- bei gemeinnützigen Organisationen oder Partnerschaftsausschüssenein Nachweis darüber, dass die gemeinnützigenOrganisationen oder Partnerschaftsausschüsse im Namenlokaler Behörden handeln;- das Formular „Finanzangaben“ (Bankverbindung), das vomAntragsteller zu unterzeichnen und von der Bank zu bestätigenist. Der Stempel der Bank und die Unterschrift ihres Vertreterssind nicht erforderlich, falls diesem Formular die Kopie einesKontoauszugs beiliegt. Die Unterschrift des Kontoinhabers istin jedem Falle erforderlich:http://ec.europa.eu/budget/execution/ftiers_de.htm;- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular„Rechtsträger“. Bei Partnerschaftsausschüssen/gemeinnützigen Organisationen sind dem Formular„Rechtsträger“ ein offizielles Dokument, das die Gründung desAusschusses/der Organisation bestätigt (Gründungsvertrag,Eintragsurkunde mit Datum und Ort der Eintragung, Satzungusw.) beizulegen:http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_de.htm;- wird ein Zuschuss in Höhe von mehr als 25 000 <strong>EU</strong>R beantragt,müssen Antragsteller, die keine Körperschaften desöffentlichen Rechts sind, ihrem Antrag die offizielle GewinnundVerlustrechnung und die Bilanz beilegen :http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm.39

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