<strong>DWS</strong> BasisRente PremiumAusgabe 10/2008<strong>DWS</strong> BasisRente PremiumDr. Mark Ortmann, Gründer und Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorgein Berlin, nimmt an dieser Stelle regelmäßig aktuelle Vorsorgeprodukte unter die Lupe. Die Analysendes ITA geben Beratern eine Entscheidungsgrundlage für die Produktauswahl.Seit Anfang des Jahres 2008 gibt eseine erste Basis- oder Rürup-Rente alsFondssparplan. Zum 1. Oktober 2008 ziehtdie <strong>DWS</strong> mit einem Rürup-Fondssparplannach. Sie versucht, sich aus dem immergrößer werdenden Beitragskuchen derersten Schicht ein gehöriges Stück herauszuschneiden.Mit der ähnlich konzipierten<strong>DWS</strong> RiesterRente Premium gelang der<strong>DWS</strong> ein fulminanter Einstieg in das Riestergeschäft.Ob auch die <strong>DWS</strong> BasisRentePremium das Herz der Vermittler treffenwird, untersuchen wir in dieser Ausgabe.Über die <strong>DWS</strong> selbst braucht nicht viel gesagtzu werden. Die <strong>DWS</strong> ist nach verwaltetemFondsvermögen der größte deutscheAnbieter von Publikumsfonds. In denmeisten Fondspolicen stehen <strong>DWS</strong>-Fondszur Auswahl.Flexibel wie ein FondssparplanDer Anleger schließt zu Beginn nicht nureinen Fondssparvertrag ab, sondern einenAltersvorsorgevertrag, in dem unter anderemdie bekannten Rürup-Restriktionengeregelt sind. Gleichzeitig eröffnet er einDepot bei der <strong>DWS</strong>. Auf dieser Basis zahltder Kunde entweder regelmäßig Beiträgeoder einen Einmalbeitrag ein. Der monatlicheMindestbeitrag liegt bei 25 Euro.Zulässig sind auch vierteljährliche (mindestens75 Euro), halbjährliche (mindestens150 Euro) und jährliche (mindestens 300Euro) Beiträge. Einmalbeiträge können ab2.500 Euro geleistet werden.Bei gemeinsam veranlagten Ehepaarendürfen höchstens 20.000 Euro beziehungsweise40.000 Euro eingezahlt werden.Die Höhe der Beitragszahlung kannjederzeit innerhalb der vorgegebenenMindest- und Höchstgrenzen erhöht odervermindert werden. Einzige Bedingung:Die Veränderung ist der <strong>DWS</strong> anzuzeigen.Widerspricht sie innerhalb von vierWochen nicht, gilt der neue, vom Anlegergewählte Beitrag als vereinbart. Auch Zuzahlungenkann der Sparer leisten,wenn sie mindestens 500Euro betragen.Der Anleger kann dieBeitragszahlung jederzeitaussetzenund den Vertragruhen lassen.Dies sollte er der<strong>DWS</strong> zehn Tagevorher anzeigen,um Lastschriftretourenzu vermeiden.EntsprechendAuf den Punkt gebracht• <strong>DWS</strong> BasisRente Premium:ungezillmerter Fondssparplan nach dengesetzlichen Vorgaben für Rürup-Produkte.• Große Flexibilität in der Ansparphase,vielfältige Möglichkeiten bei Rentenbeginn undtransparente Bedingungen.• Großes Renditepotential durch Chanceauf hohe Aktienquote trotzNettobeitragsgarantie.der gesetzlichen Vorgabefür Rürup-Verträgeführt die Kündigung zu einerBeitragsfreistellung bis zum Rentenbeginn.Auszahlungen dürfen nicht vorgenommenwerden. Gebühren fallen dafürnicht an. Bei Vertragsabschluss kann eineDynamisierung der Beiträge in Höhe vonfünf Prozent vereinbart werden, der jederzeitwidersprochen, die aber auch jederzeitunbeschränkt wieder aufgenommenwerden kann. Andere automatische prozentualeBeitragssteigerungen sind nichtmöglich. Angesprochen werden Kundenim Alter von 15 bis 82 Jahren. Die Mindestansparzeitbeträgt nur zwei Jahre. DieRentenphase muss spätestens mit 85 Jahrenbeginnen.Wie bei allen Rürup-Verträgen sind dieAnsprüche aus diesem Vertrag nicht vererblich,nicht übertragbar, nicht beleihbar,nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.Das macht die Ausgestaltung derLeistungen bei Tod des Anlegers komplizierterals bei Versicherungsunternehmen.Die Verteilung von Vermögen für den Falldes Todes kann die Assekuranz schließlicheinfach regeln. Risikoverteilungüber ein Kollektiv istderen tägliches Geschäft.Eine Investmentgesellschaftzahlt dagegennormalerweisedas vorhandeneGuthaben andie legitimiertenErben aus. Abergenau das verbietetder Gesetzgeberbei Basisrentenverträgen.Der Gesetzgeber gibtKapitalanlagegesellschaftendrei Lösungen vor: Treuhandlösung,Fondslösung und vertragliche Lösung. Die<strong>DWS</strong> hat die vertragliche Lösung umgesetzt,die das BMF erst Ende 2007 als zulässigenWeg akzeptiert hat, da die beidenersten Alternativen in der Umsetzung zuaufwändig gewesen wären.Verstirbt der Kunde in der Ansparphase,gehen alle Rechte am Vertrag zu treuenHänden auf die <strong>DWS</strong> über. Zwei Möglichkeitenwerden angeboten: Hat der Anlegereinen Ehepartner, schließt die <strong>DWS</strong> zudessen Gunsten eine sofort beginnendeRentenversicherung ab. Der Ehepartnererhält demnach eine lebenslange Renteaus dem vorhandenen Guthaben. War derAnleger zum Zeitpunkt des Todes nicht10
<strong>DWS</strong> BasisRente Premiumwww.photocase.com © Irina Lauterbachverheiratet, erhalten die Kinder eine Rente,solange sie für den Bezug von Kindergeldberechtigt sind. Auch hierfür schließt <strong>DWS</strong>eine sofort beginnende Waisenrentenversicherungab. Hatte der Anleger wedereinen Ehepartner noch Kinder, bleibt dasGeld bei der <strong>DWS</strong> – zu treuen Händen.Zu bestimmten Stichtagen (mindestenseinmal pro Jahr) teilt die <strong>DWS</strong> die Treuhandgelderauf die bestehenden Verträgeentsprechend der vorhandenen Guthabenauf. Für diese Organisation eines Risikoausgleichsim Kollektiv erhebt die <strong>DWS</strong>keine Gebühren. Dem Ehepartner stehtnoch eine weitere Alternative zur Auswahl:Statt einer lebenslangen Rente überträgtdie <strong>DWS</strong> auf ausdrücklichen Wunsch desEhepartners das Guthaben auf einen abzuschließendenoder bestehenden Rürup-Vertrag bei der <strong>DWS</strong> oder einem anderenAnbieter. Für die Übertragung innerhalbder <strong>DWS</strong> werden keine Kosten erhoben,bei Übertragung auf einen anderen Anbieterfallen 51,30 Euro an.Diesen Anbieterwechsel kann auch derlebende Anleger in Anspruch nehmen, indemer das gebildete Guthaben auf einenanderen Anbieter überträgt, sofern es sichebenfalls um einen Rürup-Vertrag handelt.Diese Option ist besonders hervorzuheben,weil sie nur von wenigen Anbieterngewährt wird. Gerade bei der Basis renteist der Anleger sehr lange – ein Lebenlang – an seine Basisrente gebunden. Niemandkann einschätzen, ob eine heutesehr gute Gesellschaft bei Rentenbeginnnoch die erste Wahl sein wird. Die Optiondes Anbieterwechsel ist daher bei der Auswahleines Rürup-Vertrages fast schon einMuss. Übrigens, auch umgekehrt kann einbei einem anderen Anbieter bestehendesRürup-Guthaben auf den <strong>DWS</strong>-Vertragübertragen werden. Dafür fallen seitensder <strong>DWS</strong> keine Gebühren an.Neben der besonders wichtigen Option,das Guthaben auf einen anderen Anbieterübertragen zu können, bietet die <strong>DWS</strong> BasisRentePremium alle im Rahmen der vomGesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten,die Beiträge flexibel zu zahlen. Hervorzuhebensind insbesondere die Anpassungsmöglichkeitenbei der Beitragszahlung.Dass nur eine Dynamisierung von fünf Prozentjährlich angeboten wird, kann aufgrundder jederzeit erhöhbaren Beiträgeund der Möglichkeit der Zuzahlung vernachlässigtwerden. Die Hinterbliebenenversorgungist in den engen gesetzlichenGrenzen gut und auch fair gelöst. Ein weitergehenderRisikoschutz, zum Beispiel beiBerufsunfähigkeit, wird nicht geboten. Hiersteht die Kapitalanlage im Vordergrund.Vielfältige Optionen bei RentenbeginnDie in eine Basisrente eingezahlten Beiträgewerden großzügig steuerlich gefördert.Im Jahr 2008 können 66 Prozentder Einzahlungen vom zu versteuerndenEinkommen abgezogen werden, wobeider Höchsteinzahlbetrag auf 20.000 Eurofür Ledige beziehungsweise 40.000 Eurofür gemeinsam veranlagte Ehepartnerbeschränkt ist. Der davon absetzbare Teilsteigt jährlich um zwei Prozent an. Dafürsind die Renten später zu versteuern. Heutemüssen 66 Prozent der Rente versteuertwerden, ab dem Jahr 2040 dann die volleRente.Diese Vergünstigungen erkauft sich derAnleger mit gesetzlichen Beschränkungendes Produkts. Eine wesentliche Vorgabe istdie unbedingte Zahlung einer lebenslangenRente. Auszahlungen von Einmalbeiträgensind nicht gestattet. Die Zahlunglebenslanger Renten ist nun aber den Lebensversicherungenvorbehalten. Eine Kapitalanlagegesellschaftwie die <strong>DWS</strong> alleindarf keine lebenslangen Renten zusagen.Dies gefällt der Fondsbranche natürlichgar nicht. So hat sie auch massiv beimBundesfinanzminister interveniert, weil siesich vom Gesetzgeber benachteiligt sieht.Ziel der Gespräche war es, wenigstenseinen Gleichlauf mit den Riester-Vorgabenzu erreichen. Dort genügt es, wennab dem 65. Lebensjahr ein Auszahlplanmit einer Restkapitalverrentung ab dem85. Lebensjahr vorgesehen ist. Darauf hatsich das Ministerium bis jetzt aber nichteingelassen. Für die Fondsbranche ist diesärgerlich, weil sie ihre Stärken jetzt nurwährend des Ansparvorgangs ausspielen11