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Januar 2009 DWS Investments

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<strong>DWS</strong> BasisRente PremiumAusgabe 4/2008Basis-RenteHerausforderung:<strong>DWS</strong> BasisRentePremiumSeit Oktober 2008 wird der Versicherungsvertriebvon der <strong>DWS</strong> erneut zum Fremdgehen verführt.Von Thorben S. HagenauAnders als ihr Schwesterprodukt <strong>DWS</strong>RiesterRente Premium kommt dieBasisvariante ohne Zillmerung aus. Grundist § 125 des Investmentgesetzes wie eszum 01.01.2008 verabschiedet wurde. 1Hiernach ist eine Verteilung der Abschlusskostenauf die ersten Jahre derVertragslaufzeit für reine Fondssparpläneunzulässig. Ausgenommen davon sind lediglichRiesterprodukte, so Frank Breiting,Leiter private Altersvorsorge der <strong>DWS</strong>.Anders als bei Riesterverträgen schreibtder Gesetzgeber für Rürupverträge keineBeitragsrückgewähr vor. Da für viele Kundenjedoch Garantien im Zusammenhangmit Altersvorsorgeverträgen vonhoher Bedeutung sind, sieht auch dasBasisprodukt der <strong>DWS</strong> eine Beitragsrückgewährvor. Allerdings handelt essich anders als in der RiesterRente Premiumum eine Nettobeitragsrückgewähr.Garantiert werden die eingezahlten Beiträgeabzüglich Vertriebskosten. Diesebetragen 5 % von jeder Einzahlung undwerden 1:1 an den Vertrieb weitergereicht.Insofern beträgt die Garantie effektiv 95 %der bis zum Ablauf eingezahlten Beiträge.An weiteren Kosten fallen in der Ansparphaseeine jährliche Depotvergütungin Höhe von 15,40 Euro, sowie die Verwaltungsvergütungfür die hinterlegtenAktien- und Rentenfonds (zwischen 0,601„Wurde die Abnahme von Anteilen für einenmehrjährigen Zeitraum vereinbart, so darf von jeder derfür das erste Jahr vereinbarten Zahlungen höchstensein Drittel für die Deckung von Kosten verwendetwerden, die restlichen Kosten müssen auf alle späterenZahlungen gleichmäßig verteilt werden.“ § 125 InvGund 1,50% p.a.) an. In der Verrentungsphasekommt ein Entgelt von 18 Euro p.a.zur Anrechnung, das monatlich anteiligerhoben wird. Die Vergütung für den Vermittlerbesteht somit aus den AbschlussundVertriebskosten in Höhe von 5% jederZahlung sowie einer Beteiligung amFondsvermögen der zugrunde liegendenFonds. Für die Wiederanlage ausgeschütteterBeiträge keine erneuten Vertriebskostenan.Damit ist die <strong>DWS</strong> auch mit ihremneuen Produkt transparent hinsichtlich derKosten. Optional und ohne Mehrbeitragsteht es jedem Kunden frei, die Wertentwicklungseines Vertrages börsentäglichin einem geschützten Bereich einzusehen(Online-Konto).Ab dem 55. Lebensjahr besteht fürDepotinhaber analog zur <strong>DWS</strong> RiesterRente Premium die Möglichkeit optionaleine monatliche Höchststandssicherungzu wählen, für die keine zusätzlichenKosten anfallen. Diese kann bis 3 Monatevor Beginn der Rentenphase in Anspruchgenommen werden. Zur Ermittlung möglicherneuer Höchststände ist stets derfünfte Kalendertag eines Monats maßgeblich.Die Höchststandssicherung entfälltbei Inanspruchnahme der Rentenleistungvor dem Erreichen des vereinbartenRentenbeginns.Zusätzliche FlexibilitätTrotz des stark reglementierten Rahmensder Basisrente, bietet die <strong>DWS</strong> Basis-Rente Premium einige Besonderheiten.So ist im Todesfall des Depotinhabersneben einer Hinterbliebenenrente auch dieÜbertragung des angesparten Fondsvermögensin einen Basisrentenvertragdes Ehepartners möglich.Anstatt eine niedrige Witwen-/Witwerrentezu erhalten, kann das vorhandeneGuthaben weiter im Rahmen eines Rürupvertragesangelegt werden.Auf dieses Wahlrecht weist die <strong>DWS</strong> miteiner Frist von mindestens 6 Wochen hin.Sofern nur minderjährige oder waisengeldberechtigteKinder vorhanden sind,erhalten diese eine zeitlich befristeteWaisenrente. Diese endet jedoch spätestensmit dem vollendeten 25. Lebensjahrdes betroffenen Kindes und ist abhängigvon der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungenfür eine gesetzliche Halb- oderVollwaisenrente. Wenn keine Hinterbliebenenvorhanden sind, die diese Voraussetzungenerfüllen, kommt das Depotguthabender „<strong>DWS</strong> Rürup-Sparergemeinde“zu Gute. Eine Vererbung aufDritte scheidet – analog zu Versicherungslösungen– aufgrund der gesetzlichenVorgaben aus.Die Regelung der Vererbung im Rahmenvon Rürup-Fondssparplänen warauch der Grund, weshalb die <strong>DWS</strong> erstjetzt als zweiter Anbieter mit einem Rürup-Fondssparplan auf den Markt kommt.Lange blieb nämliche eine Anfrage beimBMF unbeantwortet, ob freiwerdendeHinterbliebenenleistungen, die nicht anberechtigte Hinterbliebene ausgezahltwerden können und daher der „<strong>DWS</strong>Rürup-Sparergemeinde“ zufließen, derErbschaftssteuer unterliegen. Dies warfraglich, da Leistungen an berechtigteHinterbliebene grundsätzlich der Erb-3

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