Hdes Bethesda - Seniorenzentrums -Gronau
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H auszeitung<br />
des B ethesda - S eniorenzentrums -G<br />
Sommer 2009<br />
die<br />
ronau<br />
Der ambulante Pflegedienst <strong>Bethesda</strong> informiert…<br />
Immer häufiger kommen Menschen aus <strong>Gronau</strong> und Umgebung zu uns in die<br />
Beratungsstelle im Herzen von <strong>Gronau</strong> an der Konrad Adenauerstraße 49.<br />
Sehr häufig geht es um zu pflegende Angehörige oder um die Absicherung der<br />
eigenen anstehenden Pflege.<br />
Viele Fragen beziehen sich auf die Finanzierung der Pflege und auf die Leistungen<br />
die die Pflegeversicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit erbringt.<br />
Wir möchten Ihnen hiermit die wichtigsten Begriffe und Leistungen näher<br />
bringen.<br />
Die Pflegebedürftigkeit stellt bei Kassenpatienten ein Gutachter des Medizinischen<br />
Dienstes der Krankenkassen (MDK) fest und beurteilt dabei vier Bereiche:<br />
Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.<br />
Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, setzt der MDK einen<br />
zeitlichen Aufwand (so genannte Zeitkorridore) fest. Die festgestellte Summe in<br />
Minuten ist Grundlage für eine entsprechende Einstufung in die Pflegestufen. Die<br />
Pflegeversicherung gewährt monatliche finanzielle Hilfen gestaffelt nach Sätzen,<br />
den zurzeit noch so genannten Pflegestufen:<br />
Pflegestufe 1 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten tägliche<br />
Hilfe benötigt, mehr als 45 Minuten davon als Grundpflege (waschen, anziehen,<br />
betten, lagern). Pflegt ein Angehöriger selbst, erhält er dafür ein Pflegegeld in<br />
Höhe von 215 Euro. Übernimmt ein Pflegedienst diese Aufgaben, dann erhält<br />
dieser eine Pflegesachleistung bis zu 420 Euro. Die Pflege durch Angehörige mit<br />
der Profipflege zu kombinieren ist oft üblich und in allen Pflegestufen möglich.<br />
(Kombinationsleistung)<br />
Pflegestufe 2 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden<br />
täglich Hilfe braucht – davon mehr als zwei Stunden Grundpflege – und die<br />
Haushaltsversorgung von mindestens einer Stunde. Pflegegeld: 420 Euro.<br />
Pflegesachleistung: bis 980 Euro.<br />
Pflegestufe 3 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens 5 Stunden täglich<br />
Hilfe braucht – davon mindestens vier Stunden Grundpflege sowie regelmäßige<br />
Hilfe in den Nachtstunden. Pflegegeld : 675 Euro. Pflegesachleistung: bis 1470<br />
Euro, in besonderen Härtefällen bis 1750 Euro.<br />
Für privat versicherte gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung,<br />
die aber der Höhe nach der sozialen Pflegeversicherung entspricht.<br />
Weitere Leistungen der Pflegekassen:<br />
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- Die Pflegekassen übernehmen auch Kosten für Verbrauchshilfsmittel, die<br />
die häusliche Pflege erleichtern (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe<br />
etc) bis zu einer Höhe von 31 Euro monatlich.<br />
- Pflegebetten, Hausnotrufgeräte und weitere technische Hilfsmittel werden<br />
häufig leihweise zur Verfügung gestellt.<br />
Pflege mit<br />
und Verstand