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Hdes Bethesda - Seniorenzentrums -Gronau

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H auszeitung<br />

des B ethesda - S eniorenzentrums -G<br />

Sommer 2009<br />

die<br />

ronau<br />

Der ambulante Pflegedienst <strong>Bethesda</strong> informiert…<br />

Immer häufiger kommen Menschen aus <strong>Gronau</strong> und Umgebung zu uns in die<br />

Beratungsstelle im Herzen von <strong>Gronau</strong> an der Konrad Adenauerstraße 49.<br />

Sehr häufig geht es um zu pflegende Angehörige oder um die Absicherung der<br />

eigenen anstehenden Pflege.<br />

Viele Fragen beziehen sich auf die Finanzierung der Pflege und auf die Leistungen<br />

die die Pflegeversicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit erbringt.<br />

Wir möchten Ihnen hiermit die wichtigsten Begriffe und Leistungen näher<br />

bringen.<br />

Die Pflegebedürftigkeit stellt bei Kassenpatienten ein Gutachter des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenkassen (MDK) fest und beurteilt dabei vier Bereiche:<br />

Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.<br />

Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, setzt der MDK einen<br />

zeitlichen Aufwand (so genannte Zeitkorridore) fest. Die festgestellte Summe in<br />

Minuten ist Grundlage für eine entsprechende Einstufung in die Pflegestufen. Die<br />

Pflegeversicherung gewährt monatliche finanzielle Hilfen gestaffelt nach Sätzen,<br />

den zurzeit noch so genannten Pflegestufen:<br />

Pflegestufe 1 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten tägliche<br />

Hilfe benötigt, mehr als 45 Minuten davon als Grundpflege (waschen, anziehen,<br />

betten, lagern). Pflegt ein Angehöriger selbst, erhält er dafür ein Pflegegeld in<br />

Höhe von 215 Euro. Übernimmt ein Pflegedienst diese Aufgaben, dann erhält<br />

dieser eine Pflegesachleistung bis zu 420 Euro. Die Pflege durch Angehörige mit<br />

der Profipflege zu kombinieren ist oft üblich und in allen Pflegestufen möglich.<br />

(Kombinationsleistung)<br />

Pflegestufe 2 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden<br />

täglich Hilfe braucht – davon mehr als zwei Stunden Grundpflege – und die<br />

Haushaltsversorgung von mindestens einer Stunde. Pflegegeld: 420 Euro.<br />

Pflegesachleistung: bis 980 Euro.<br />

Pflegestufe 3 erhält, wer im Wochendurchschnitt mindestens 5 Stunden täglich<br />

Hilfe braucht – davon mindestens vier Stunden Grundpflege sowie regelmäßige<br />

Hilfe in den Nachtstunden. Pflegegeld : 675 Euro. Pflegesachleistung: bis 1470<br />

Euro, in besonderen Härtefällen bis 1750 Euro.<br />

Für privat versicherte gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung,<br />

die aber der Höhe nach der sozialen Pflegeversicherung entspricht.<br />

Weitere Leistungen der Pflegekassen:<br />

26<br />

- Die Pflegekassen übernehmen auch Kosten für Verbrauchshilfsmittel, die<br />

die häusliche Pflege erleichtern (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe<br />

etc) bis zu einer Höhe von 31 Euro monatlich.<br />

- Pflegebetten, Hausnotrufgeräte und weitere technische Hilfsmittel werden<br />

häufig leihweise zur Verfügung gestellt.<br />

Pflege mit<br />

und Verstand

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