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Juli 2012 - Anwalt aktuell

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P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

© Franz Pfluegl 2011<br />

„Bei Scheidung<br />

geht es nicht nur<br />

ums Gewinnen<br />

sondern um<br />

optimale<br />

Lösungen!”<br />

Scheidungsexperte Dr. Alfred Kriegler<br />

Dr. Michael Enzinger<br />

AWAK-Intensivseminar<br />

im Stift Melk 12<br />

Rückforderung Kindergeld<br />

Nicht immer ist die<br />

GGK erfolgreich! 22<br />

05/12 – <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

Seite 4/5<br />

Dr. Birgit Leb<br />

Ehe: Verlust des<br />

Unternehmens? 24


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www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

COvER-StORY<br />

„Bei Scheidung geht es nicht nur<br />

ums Gewinnen sondern um optimale Lösungen!”<br />

Scheidungs- und Familienrechtsexperte<br />

Dr. Alfred Kriegler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5<br />

HOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . 6/30<br />

ÖRAK<br />

Dr. Rupert Wolff:<br />

„Verschwiegenheit muss unangetastet bleiben!” . . . . . . . . . . .7<br />

BRiEF AuS NEw YORK<br />

Stephen M. Harnik:<br />

Das Ende von Dewey LeBoeuf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-9<br />

EiNSpRuCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

wEitERBiLDuND<br />

Donau-Universität Krems: Bank- und Kapitalmarktrecht . . . .9<br />

AWAK: Persönlichkeitsrecht 2.0 – Stift Melk . . . . . . . . . . . . 12<br />

AWAK: „Update Ehe und Unternehmen” . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Rechtsanwaltsverein: Seminare <strong>2012</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Uni Graz: Master Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

RECHt uND wiRtSCHAFt<br />

Mag. Ewald Scheucher: Österreich ist „unfrei”. . . . . . . . . 16-17<br />

Mag. Rudolf Siart: Zuschuss bei Entgeltfortzahlung . . . . . . . 18<br />

Dr. Nikolaus Forgó: Das Blitzdings. . . . . . . . . . . . . . . . . 20-21<br />

Mag. Klaus Hübner: Schwarzgeldabkommen mit der CH . . . . 32<br />

KANZLEiSOFtwARE<br />

EDV 2000: Mobiles Arbeiten auf höchstem Niveau . . . . . . 2/23<br />

BERGSpORt<br />

Mag. Clemens Strauss: Gipfelsturm warum?. . . . . . . . . . . . . 26<br />

KuNStAuKtiON<br />

SOS Mitmensch <strong>2012</strong>: Nachverkauf hat begonnen . . . . . . . . 28<br />

wARtEZiMMER<br />

Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

Editorial<br />

Nichts zu lachen?<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

FOYER<br />

Spricht man mit Anwälten, die über 50 Jahre alt sind und<br />

ihre nachrückende Kollegenschaft aufmerksam im Blick<br />

haben, dann hört man nicht selten: „Ich weiß nicht,<br />

ob ich diesen Beruf unter den heutigen Bedingungen<br />

nochmal wählen würde.“<br />

Damit meinen sie nicht den Kern der Aufgabe, die<br />

Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung für die Klienten.<br />

Sie meinen auch nicht die Arbeit bei Gericht.<br />

Zwei Aspekte sind es, die kritisch gesehen werden.<br />

Zum einen, wie junge Juristen an den Universitäten<br />

ausgebildet werden. Das teilweise gnadenlose „Selektieren“<br />

nimmt vielen den Mut. Wenn bei einer Klausur 94<br />

Prozent der Angetretenen negativ beurteilt werden stellt<br />

sich schon die Frage, ob die studentische Dummheit derart<br />

fortgeschritten ist oder ob hier eventuell andere dunkle<br />

Kräfte walten.<br />

Reife Anwälte erinnern sich noch, von ihren Lehrern zu<br />

Zusammenhängen und nicht nur zu Paragrafen geführt<br />

worden zu sein.<br />

Hat sich die Studentin/der Student durch den rauen<br />

Selektionsapparat der Ausbildung gekämpft, steht er oft<br />

ratlos vor einem Gebilde namens „Markt“. In den langen<br />

harten Jahren des Memorierens (nicht Lernens!) hat<br />

sie/er nur in Ausnahmefällen die Muße gefunden, ein<br />

„Lieblingsgebiet“ zu entdecken, auf das zu konzentrieren<br />

es sich lohnte.<br />

Erst dann beginnt das richtige Lernen. Die junge Anwältin/der<br />

junge <strong>Anwalt</strong> stellt erst einmal fest, dass die<br />

irgendwann erträumte Warteschlange draußen vor der<br />

neuen Kanzlei fehlt.<br />

Dafür sieht sie/er reichlich Konkurrenz, die einiges schon<br />

viel besser kann.<br />

Dietmar Dworschak<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen<br />

3


titEL StORY<br />

„<br />

Bei Scheidung geht es nicht nur<br />

ums Gewinnen sondern um optimale<br />

Lösungen!” Scheidungs- und Familienrechtsexperte Dr. Alfred<br />

Kriegler über emotionale Ausnahmezustände, internationale Eheverträge<br />

und sein neues Präsidentenamt<br />

AA: Herr Dr. Kriegler, kann man,<br />

da eine Scheidung heutzutage fast<br />

schon eine alltägliche Angelegenheit<br />

ist, inzwischen sagen, dass<br />

Scheiden nicht mehr weh tut?<br />

Dr. Kriegler: Bei guter Beratung und<br />

Vertretung tut Scheidung nicht oder weniger<br />

weh als bei schlechter Beratung.<br />

Deshalb ist es wichtig, vom Experten beraten<br />

und vertreten zu werden.<br />

Es gibt bei der Scheidung keine Gewinner,<br />

es gibt nur Lösungen. Man muss<br />

eben, aufgrund der teilweise traurigen<br />

Gegebenheiten, das Bestmögliche draus<br />

machen.<br />

AA: wie weit sind Sie in dieser<br />

Situation auch Coach, Beistand?<br />

Dr. Kriegler: Das Wichtige ist einerseits<br />

die notwendige innere Festigkeit, andererseits<br />

die Einhaltung der gebotenen Abgrenzung.<br />

Es ist wichtig, Empathie zu<br />

zeigen und zu empfinden, um sich in die<br />

Situation der Betroffenen hinein zu versetzen.<br />

Die rechtliche Beratung ist aber nur dann<br />

erfolgreich, wenn sich der Klient daran<br />

hält. Dazu braucht er eine intensive, persönliche<br />

Beratung, weil er in einer emotionalen<br />

Ausnahmesituation ist.<br />

Offizielle<br />

russische<br />

Regierungs-<br />

delegation<br />

zur Beratung<br />

bei Dr. Alfred<br />

Kriegler<br />

Besuch der russischen Regierungsdelegation<br />

Nach dem <strong>aktuell</strong>en Beitritt Russlands zum „Hager Kindesentführungsabkommen” wurden Delegationen<br />

der russischen Regierung in einige EU-Länder entsandt.<br />

In Österreich besuchte die offizielle russische Regierungsdelegation unter Leitung von Sergey V.<br />

Pchelintsev zunächst das Österreichische Bundesministerium für Justiz und danach den anerkannten<br />

Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler in seiner Kanzlei. Zweck der mehr als zweistündigen<br />

Unterredung der Delegation bei Dr. Kriegler war die Beratung und der Meinungsaustausch betreffend<br />

die Errichtung der entsprechenden Institutionen in Russland sowie die Schulung der handelnden<br />

Personen in diesem Fachbereich.<br />

4<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Als wesentlichen Angelpunkt einer<br />

Scheidung sieht Dr. Alfred Kriegler<br />

auch heute das Geld:<br />

„Allerdings zeigt sich, dass die Menschen<br />

inzwischen mit der Geldproblematik<br />

professioneller umgehen als früher.”<br />

© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />

AA: wie bekommen Sie als Berater<br />

und Scheidungsanwalt die negativen<br />

Emotionen ihrer Klienten in<br />

den Griff?<br />

Dr. Kriegler: Die Frage, ob Emotionen,<br />

die da sind, in Böswilligkeit ausarten,<br />

hängt wesentlich davon ab, ob sich die<br />

Betroffenen vernünftig beraten lassen.<br />

Solche Böswilligkeit bringt nichts, da sie<br />

sehr oft auf den Verursacher zurückfällt.<br />

Ich sehe meine Aufgabe darin, den Menschen<br />

bei vernünftigen Lösungen zu helfen.<br />

Ich habe den Sachverhalt zu analysieren<br />

und zu klären, wie die rechtliche Beurteilung<br />

aussieht. Auf Basis dieser Vorarbeit<br />

hat der Klient dann die Entscheidung<br />

selbst zu treffen.<br />

Er soll auch später sagen können, wie er<br />

zu seiner Entscheidung gekommen ist<br />

und diese nicht bereut, mögen sich auch<br />

die Verhältnisse geändert haben.<br />

AA: Können Sie ein Scheidungs-<br />

Szenario feststellen, das<br />

dominiert?<br />

Dr. Kriegler: Ich glaube, dass es immer<br />

um das Geld geht. Das sagt nicht, dass<br />

Kinder nicht etwas Wichtiges wären, das<br />

man in Geld nicht quantifizieren kann.<br />

Allerdings zeigt sich, dass die Menschen<br />

inzwischen mit der Geldproblematik<br />

professioneller umgehen als früher. Auch<br />

suchen sie verstärkt den Expertenrat.<br />

Das Problem ist aber oft, dass man meint,<br />

ohne <strong>Anwalt</strong> auskommen zu müssen. Es<br />

ist grundsätzlich klar, dass die Parteien<br />

überhaupt keinen Rechtsvertreter benötigen.<br />

Leider berät sie dann aber auch keiner,<br />

was ihre Rechte sind. Es soll jeder<br />

verzichten, worauf er will, doch soll er<br />

wissen, dass er verzichtet.<br />

AA: ich nehme an, dass Sie nicht<br />

nur für den „worst case”, die<br />

Scheidung, angefragt werden,<br />

sondern bereits im vorfeld einer<br />

Heirat?<br />

Dr. Kriegler: Die Verhütung von Schwierigkeiten<br />

ist sicher besser als das entstandene<br />

Problem dann lösen zu müssen.<br />

Eheverträge kommen immer mehr in<br />

Mode und erscheinen auch sinnvoll, wo-


ei man sich wirklich gut überlegen<br />

muss, welche Form für wen auch wirklich<br />

notwendig ist. Gerade bei internationalen<br />

Beziehungen, wenn es beispielsweise<br />

um zwei Partner aus verschiedenen<br />

nicht-österreichischen Ländern geht, sind<br />

Eheverträge zunehmend gefragt, wobei<br />

die Klärung der teilweise komplexen<br />

rechtlichen Situationen unter Umständen<br />

sehr schwierig ist. Ich meine jedoch, dass<br />

man hier gut daran tut, in eine Art „rechtlichen<br />

Regenschirm“ zu investieren als<br />

danach im Regen zu stehen.<br />

AA: Arbeiten Sie auch für<br />

ausländische Ehepartner,<br />

die sich in Österreich<br />

verheiraten wollen?<br />

Dr. Kriegler: Sowohl in Österreich wie<br />

auch in einem eventuell dritten Land, aus<br />

dem keiner der beiden Ehepartner<br />

kommt. Immer wieder stellt sich – sowohl<br />

beim Ehevertrag wie auch bei der<br />

Scheidung – die Frage, welches Recht zur<br />

Anwendung kommt. Gerade bei diesen<br />

internationalen Scheidungsfällen ist oft<br />

auch die Möglichkeit einer Rechtswahl<br />

gegeben.<br />

Speziell in der Europäischen Union gibt<br />

es, aufgrund der Abkommen, oft mehrere<br />

mögliche Gerichtsstände mit vollkommen<br />

verschiedenen Endergebnissen. Gerade<br />

deshalb ist ein Spezialist wichtig,<br />

der die verschiedenen Optionen erkennt<br />

und beurteilt.<br />

Dafür braucht man allerdings ein entsprechendes<br />

internationales Netzwerk,<br />

damit man so einen Rat in kompetenter<br />

Weise erteilen kann.<br />

AA: wie sehen Sie ihre gesellschaftliche<br />

Funktion als Scheidungsanwalt?<br />

Dr. Kriegler: Liebe und Triebe wird es<br />

geben, so lange es Menschen gibt. Bei<br />

Scheidungen menschelt es. Genauso wie<br />

die Böswilligkeiten, die aufkommen<br />

können gibt es auch sehr große Verletzungen.<br />

Meine Aufgabe ist es, den<br />

Klienten zu stützen und ihm zu helfen,<br />

eine vernünftige Entscheidung zu<br />

treffen, die er auch später gut findet. Das<br />

ist oft schwer, aber das ist mein Job.<br />

AA: Über ihren eigentlichen Job<br />

hinaus hat Sie soeben eine große<br />

internationale Berufung ereilt:<br />

Sie wurden, für zwei Jahre,<br />

präsident des European Chapter<br />

der international Academy of<br />

Matrimonial Lawyers. wie kam<br />

es zur ehrenvollen Aufgabe?<br />

Dr. Kriegler: Die IAML ist eine Vereinigung<br />

der internationalen Top-Scheidungsanwälte,<br />

der man nicht beitreten<br />

kann, sondern zu der man eingeladen<br />

wird. Ich bin dort mehr als ein Jahrzehnt<br />

Mitglied, habe mich in Diskussionen und<br />

mit Vorträgen dort eingebracht und vor<br />

fünf Jahren einen Kongress hier in Wien<br />

organisiert. Meine Tätigkeit in dieser Organisation<br />

wurde durch Vertrauen belohnt<br />

und deshalb habe ich jetzt diese<br />

Aufgabe übernommen.<br />

Ich sehe darin eine Anerkennung nicht<br />

nur für meine Tätigkeit, sondern auch für<br />

Österreich, mein Heimatland.<br />

AA: ist es richtig, dass Sie für 2013<br />

wieder einen internationalen<br />

Kongress der iAML in Österreich<br />

planen?<br />

Dr. Kriegler: Im nächsten Jahr wird es<br />

den Europakongress in Salzburg geben.<br />

Ich hoffe, dass wir bei dieser Gelegenheit<br />

Dekan Shuhei<br />

Ninomiya (2.v.r.)<br />

und professor<br />

Fujiko Sakakibara<br />

(3.v.l.) mit der<br />

japanischen<br />

Hochschul-<br />

delegation bei<br />

Dr. Kriegler<br />

Japanische Hochschuldelegation bei Dr. Kriegler<br />

Am 05.03. besuchte eine hochrangige Delegation an Universitätsprofessoren von vier japanischen<br />

Hochschulen den Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler zur offiziellen Beratung in seiner<br />

Wiener Kanzlei. Konkreter Anlass ist der <strong>aktuell</strong>e Beitritt Japans zum „Haager Kindesentführungsabkommen”.<br />

titEL StORY<br />

Neuer und alter präsident der iAML:<br />

Dr. Alfred Kriegler und william Longrigg<br />

Dr. Kriegler zum Europa-präsident<br />

der iAML gekürt!<br />

Die diesjährige Tagung des Europaen Chapters<br />

der International Association of Matrimonial<br />

Lawyers (IAML), also der Weltverband der Familienrechtsanwälte,<br />

fand heuer in Kreta statt.<br />

Anlässlich dieser Tagung wurde dem Österreichischen<br />

Familienrecht-Experten RA Dr. Alfred<br />

Kriegler die Präsidentschaft dieser Organisation<br />

für die nächsten zwei Jahre über-<br />

tragen!<br />

nicht nur einiges in Sachen Kontaktintensivierung<br />

und Weiterbildung, sondern<br />

auch für Österreich und Salzburg tun<br />

können. Ich bin überzeugt, dass diese Zusammenkunft<br />

ein großer Erfolg werden<br />

wird, weil ich immer wieder höre, dass<br />

Österreich bei unseren Mitgliedern hohe<br />

Wertschätzung genießt.<br />

Nicht zuletzt ist das österreichische Familienrecht<br />

international vorbildlich.<br />

So hatte ich die Ehre, eine russische<br />

Regierungsdelegation sowie eine japanische<br />

Universitätsdelegation hier in meiner<br />

Kanzlei zu begrüßen.<br />

Schwerpunkt des Interesses meiner Besucher<br />

war die Einführung des Haager Kindesentführungsabkommens<br />

in Russland<br />

und in Japan. Dabei wollten diese Experten<br />

von einem Praktiker Erfahrungen aus<br />

dem Alltag hören, wofür sie sehr dankbar<br />

waren.<br />

AA: Auch wir danken für das<br />

Gespräch, Herr Dr. Kriegler.<br />

Dr. Alfred Kriegler<br />

Rechtsanwalt<br />

Hoher Markt 1, 1010 Wien<br />

Tel: +43 (0)1 533 42 65<br />

Fax: +43 (0)1 533 42 65-4<br />

www.divorce.at<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

5


HOt SpOtS<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

Foto: RAK/KK<br />

wenn es eine „Runde“ weiter geht<br />

Das Thema „Rechtsmittelsystem im Strafverfahren“ ist <strong>aktuell</strong>er<br />

denn je. Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten widmete<br />

eine Aus- und Fortbildungsveranstaltung diesem juristischen<br />

„Dauerbrenner“ und konnte mit dem Präsidenten des OGH Dr.<br />

Eckart Ratz einen Topreferenten gewinnen.<br />

Landesgericht Klagenfurt, Saal 29. Im Hypo-Prozess III verkündet<br />

die Richterin die Urteile: unbedingte Haftstrafen für alle<br />

vier Angeklagten. Diese legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde<br />

ein.<br />

Nur wenige Stunden später diskutierte man im Rahmen einer<br />

Aus-und Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer<br />

für Kärnten genau zu diesem Thema. Der Titel: Das Rechtsmittelsystem<br />

im Strafverfahren. Referent: Präsident des Obersten<br />

Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz.<br />

Ratz gab einen Überblick über sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten<br />

im Strafverfahren und einen tieferen Einblick in die Besonderheiten<br />

einzelner Rechtsmittel. Insbesondere wurde der<br />

Sinn von Formerfordernissen im Verfahren über Nichtigkeitsbeschwerden<br />

vermittelt und diskutiert. Der Experte in Strafsachen<br />

gab gleichzeitig auch die Gelegenheit für eine offene Diskussion<br />

über Defizite in Strafverfahren: Was kann der OGH aus Sicht<br />

von Verteidigungsprofis für die Sicherstellung sachgerechter<br />

Verteidigung in seiner Rechtsprechung tun?<br />

www.rechtsanwaelte-kaernten.at<br />

wolfgang Kinner verstärkt ab sofort<br />

das team von DORDA BRuGGER<br />

JORDiS, einer führenden wirtschaftsanwaltskanzlei<br />

in Österreich.<br />

Dr Wolfgang Kinner (33) ist Experte für<br />

Arbeitsrecht und damit verbundene Gerichtsverfahren.<br />

Zu seiner Tätigkeit gehört<br />

auch die arbeitsrechtliche Beratung bei<br />

Transaktionen und Umstrukturierungen. Dr. wolfgang Kinner<br />

Wolfgang Kinner sammelte wertvolle Auslandserfahrung<br />

bei der renommierten <strong>Anwalt</strong>skanzlei Weil,<br />

Gotshal & Manges LLP in New York, wo er von Oktober 2011<br />

bis März <strong>2012</strong> als Secondee im Einsatz war. Einblick in die rechtlichen<br />

Angelegenheiten eines internationalen Konzerns erlangte<br />

er in mehr als zwei Jahren als Jurist in der Arbeitsrechtsabteilung<br />

der Siemens AG Österreich (09/2005-03/2008). Danach<br />

wechselte er als Rechtsanwaltsanwärter zu DORDA BRUGGER<br />

JORDIS. Wolfgang Kinner studierte Rechtswissenschaften an<br />

der Universität Wien (Dr iur 2006, Mag iur 2002), wo er außerdem<br />

eine Schwerpunktausbildung in Steuerrecht und Rechnungswesen<br />

absolvierte. Wolfgang Kinner ist Autor mehrerer<br />

Fachpublikationen im Bereich Arbeitsrecht und seit März <strong>2012</strong><br />

als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.<br />

www.dbj.at<br />

6<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Kanzlei-werbung:<br />

Sommer-pause<br />

nützen!<br />

Mit Strategie und Kommunikation<br />

neue Herbst-Klienten gewinnen<br />

„Ich weiß, dass unser Kanzleiauftritt nicht optimal ist, doch<br />

fehlt mir ganz einfach die Zeit“.<br />

Resignative Aussagen wie diese sind unter Anwälten nicht selten<br />

und zeigen, dass die tägliche Kanzleiarbeit das größte Hindernis<br />

auf dem Weg zu einer guten Homepage oder einem<br />

wichtigen Kanzleifolder darstellt.<br />

Durch ständiges Verschieben ändert sich jedoch nichts an der<br />

Tatsache, dass laut repräsentativen Klientenumfragen mittlerweile<br />

mehr als 50 Prozent der Rechtssuchenden „ihren <strong>Anwalt</strong>“<br />

und ihre Rechtsberatung im Internet suchen.<br />

„Umso wichtiger ist es, die Schwerpunkte der Kanzlei zu beschränken<br />

und präzise darzustellen“ weiß Marketing-Experte<br />

Dietmar Dworschak, der seit über 12 Jahren Anwälte und Kanzleien<br />

bei der Gestaltung ihres werblichen Auftritts berät und betreut.<br />

Net & print<br />

Neben der Homepage, die dem Beratung suchenden Klienten<br />

Kompetenz und Sympathie einer Kanzlei vermittelt rät Dietmar<br />

Dworschak auch zum guten alten Kanzleifolder, in dem Arbeitsschwerpunkte<br />

und handelnde Personen „zum Nachlesen“<br />

und „zum Weitergeben“ dargestellt sind.<br />

„Bevor man allerdings in die konkrete Gestaltung und Kommunikation<br />

für eine Kanzlei einsteigt empfiehlt es sich, ein paar<br />

Stunden lang das Ziel und den Weg dorthin zu klären“ sagt der<br />

Marketing-Profi. Zuerst Strategie, dann Aktion!<br />

Sommerpause nützen<br />

Bevor sich ab September die anwaltliche Terminlawine wieder<br />

in Bewegung setzt bieten die „ruhigeren“ Monate des Sommers<br />

die Gelegenheit, über Konzept und Realisierung eines werblich<br />

wirksamen Kanzlei-Auftritts nachzudenken.<br />

„Und wir sorgen dafür, dass das neue, frische Bild der Kanzlei<br />

im Herbst schon zur Verfügung steht“ versichert Dietmar<br />

Dworschak (www.ra-kanzleimarketing.com).<br />

ra kanzlei<br />

marketing ®<br />

by Dworschak & Partner KG<br />

5020 Salzburg, Österreich<br />

Linzer Bundesstraße 10,<br />

T: +43/(0)662/651 651-0, Fax: DW -30<br />

office@ra-kanzleimarketing.com<br />

www.ra-kanzleimarketing.com


Herr präsident, Europa ist<br />

mehr denn je im Fokus<br />

des Bewusstseins. Dies<br />

leider vor allem durch<br />

täglich neue Meldungen<br />

zur drohenden Havarie<br />

einzelner Staaten.<br />

Zwischendurch werden<br />

Richtlinien produziert mit<br />

denen die Bürgerinnen<br />

und Bürger keine Freude<br />

haben, wie die der<br />

vorratsdatenspeicherung.<br />

Selbst für einen überzeugten<br />

Europäer scheint<br />

die derzeitige Lage oft<br />

unbefriedigend. Gibt es<br />

ihrer Meinung nach noch<br />

platz für europäische<br />

politik die die Bürger<br />

auch wollen?<br />

wolff: Selbstverständlich gibt<br />

es diesen Platz. Wir dürfen<br />

nicht vergessen, dass ein<br />

Großteil unseres Rechtsbestandes<br />

auf Richtlinien und<br />

Verordnungen der Europäischen<br />

Union beruht. Zum<br />

Glück sind nicht alle dieser<br />

Richtlinien so problematisch<br />

wie die von Ihnen genannte<br />

Vorratsdatenspeicherung.<br />

Rechtsstaatlichkeit und vor<br />

allem Freiheitsrechte werden<br />

immer kostbarer in einer wirtschaftlich<br />

turbulenten Zeit<br />

und gerade wir Rechtsanwälte<br />

sind authentisch in unserem<br />

Eintreten für diese Rechte,<br />

sowohl als betroffene<br />

Bürger als auch als Berufsgruppe<br />

deren Existenz mit<br />

rechtsstaatlichen Grundsätzen<br />

untrennbar verbunden<br />

ist.<br />

Mit welchen weiteren<br />

Einschränkungen der<br />

Grundrechte muss man<br />

noch rechnen? Sind die<br />

Kommission und ihre<br />

vorschläge zu weit weg<br />

von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern der einzelnen<br />

europäischen Staaten?<br />

wolff: Die <strong>aktuell</strong>e Justizkommissarin<br />

Viviane Reding<br />

ist durchaus bemüht und umsichtig<br />

bei ihren Vorschlägen.<br />

Die Stärkung rechtsstaatlicher<br />

Grundsätze in Europa ist ihr<br />

ein ehrliches Anliegen. Ihr<br />

<strong>aktuell</strong>er Richtlinienentwurf<br />

zum Rechtsbeistand in Strafverfahren<br />

und das Recht auf<br />

Kontaktaufnahme bei der<br />

Festnahme geht genau in die<br />

richtige Richtung. Ihr Vorschlag<br />

sah ursprünglich vor,<br />

dass jeder Bürger, der verdächtigt<br />

wird eine Straftat begangen<br />

zu haben, das Recht<br />

hat, umgehend und noch vor<br />

einem Verhör einen Rechtsanwalt<br />

zu kontaktieren, zu sehen<br />

und sich mit diesem vertraulich<br />

zu beraten.<br />

Leider aber hat der Rat diesen<br />

begrüßenswerten und mit der<br />

EMRK übereinstimmenden<br />

Entwurf völlig umgekrempelt.<br />

Der Änderungsvorschlag<br />

des Rates weicht in entscheidenden<br />

Punkten vom ursprünglichen<br />

Vorschlag der<br />

Kommission ab: Wieder einmal<br />

wird das Grundrecht der<br />

verschwiegenen Beratung von<br />

Bürgerinnen und Bürgern mit<br />

ihrem <strong>Anwalt</strong> torpediert.<br />

Das erinnert an die<br />

Diskussion über die<br />

Aushöhlung des<br />

Berufsgeheimnisses<br />

mit §112 StpO gegen<br />

den die Zivilgesellschaft<br />

in Österreich Sturm<br />

gelaufen ist.<br />

wolff: Ja, letztendlich konnten<br />

wir die Justizministerin<br />

von unseren Bedenken überzeugen.<br />

Jetzt bekommen wir<br />

das Ganze über Umwege aus<br />

Brüssel neu aufgetischt. Und<br />

zwar nicht von der Kommission<br />

sondern vom Rat, in dem<br />

Österreich durch die jeweils<br />

zuständigen Minister vertreten<br />

wird. Österreich sollte<br />

sich auch auf europäischer<br />

Ebene klar für die Einhaltung<br />

der Grundrechte aussprechen,<br />

das betrifft auch<br />

das Grundrecht auf verschwiegene<br />

Kommunikation<br />

mit einem Rechtsanwalt.<br />

Es reicht nicht, wie zB bei der<br />

Vorratsdatenspeicherung zähneknirschend<br />

zu sagen, man<br />

müsse eben umsetzen was in<br />

Brüssel beschlossen wurde.<br />

Immerhin sitzt die Republik<br />

Österreich ja mit am Verhandlungstisch<br />

und hat direkten<br />

Einfluss auf das Ergebnis.<br />

was ist ihr Hauptkritikpunkt<br />

an dem Abänderungsvorschlag<br />

des<br />

Rates?<br />

wolff: Die grundsätzlich garantierte<br />

Vertraulichkeit der<br />

Kommunikation zwischen<br />

Beschuldigtem und Rechtsanwalt<br />

soll unter bestimmten<br />

Voraussetzungen, die in Artikel<br />

4 des Richtlinienentwurfs<br />

geregelt sind, außer Kraft gesetzt<br />

werden können. Zum<br />

Beispiel wenn eine „dringende<br />

Notwendigkeit besteht,<br />

schwere Verbrechen zu verhindern“<br />

oder wenn ein „ausreichender<br />

Grund“ besteht<br />

anzunehmen, dass ein bestimmter<br />

Rechtsanwalt in eine<br />

Straftat zusammen mit der<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

ÖRAK<br />

„<br />

verschwiegenheit muss<br />

unangetastet bleiben!”<br />

Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Recht auf Rechtsbeistand<br />

in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme<br />

(„Measure C“) ist nach Bearbeitung durch den Rat kaum mehr wiederzuerkennen.<br />

ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff erläutert im Gespräch mit <strong>Anwalt</strong><br />

Aktuell die Gefahren und Probleme, die sich plötzlich darin verbergen.<br />

verdächtigten oder beschuldigten<br />

Person involviert ist.<br />

Die Mitgliedstaaten hätten<br />

demnach die Möglichkeit, die<br />

Vertraulichkeit der Kommunikation<br />

zwischen Klient und<br />

Rechtsanwalt mit der bloßen<br />

Behauptung aufzuheben, er<br />

sei verdächtigt, mit seinem<br />

Klienten eine Straftat begangen<br />

zu haben. Aus unserer<br />

Sicht darf es aber keine Ausnahme<br />

des Prinzips der Verschwiegenheit<br />

geben. Wenn<br />

der Rechtsanwalt verdächtigt<br />

wird, mit dem Verdächtigen<br />

zusammenzuwirken, dann<br />

sollte sofort die Disziplinarbehörde<br />

verständigt werden.<br />

Das Grundrecht auf Verschwiegenheit<br />

muss jedenfalls<br />

intakt bleiben. Es ist ein<br />

fundamentales Element des<br />

Rechtsstaates.<br />

wie werden Sie dagegen<br />

vorgehen?<br />

wolff: Die Rechtsanwälte<br />

Europas treten geschlossen<br />

und entschieden gegen den<br />

Änderungsvorschlag des Rates<br />

auf. Der CCBE hat bereits<br />

alle Mitgliedstaaten aufgefordert,<br />

diese Abänderungen<br />

strikt abzulehnen und den<br />

ursprünglichen Entwurf der<br />

Kommission zu unterstützen.<br />

Auch der ÖRAK wird Überzeugungsarbeit<br />

im Inland<br />

leisten, dass die Verschwiegenheit<br />

im Interesse der Bürgerinnen<br />

und Bürger unangetastet<br />

bleiben muss.<br />

Herr präsident, danke für<br />

ihre klaren worte!<br />

www.rechtsanwaelte.at<br />

7


BRiEF AuS NEw YORK | Stephen M. Harnik<br />

Das Ende von<br />

Dewey LeBoeuf<br />

... wenn Mega Law Firms scheitern.<br />

Eine weitere große Rechtsanwaltskanzlei<br />

ist zusammengebrochen.<br />

Ob dies nun der schwierigen<br />

Wirtschaftslage, dem schlechtem<br />

Management oder Schlimmerem zuzurechnen<br />

ist, ermittelt zur Zeit die New<br />

Yorker Staatsanwaltschaft. Jedenfalls<br />

war es einige Schlagzeilen wert, dass mit<br />

dem Konkursantrag von Dewey LeBoeuf<br />

die größte Insolvenz einer Rechtsanwaltskanzlei<br />

in der Geschichte der U.S.A.<br />

Gewissheit wurde. Auf Ihrem Höchststand<br />

beschäftigte die Sozietät etwa 1.400<br />

Rechtsanwälte, und hatte 26 Büros (in<br />

halb so vielen Staaten der Welt) und Einnahmen<br />

von jährlich mehr als $ 1 Milliarde.<br />

Dewey LeBoeuf entstand 2007 aus einem<br />

Zusammenschluss der Kanzleien Dewey<br />

Ballantine und LeBoeuf, Lamb, Greene &<br />

MacRae. LeBoeuf Lamb wurde im Jahr<br />

1929 gegründet und machte sich vor allem<br />

in den Bereichen Versicherungsrecht<br />

und Energieversorgung einen Namen.<br />

Die Wurzeln von Dewey Ballantine reichen<br />

bis ins Jahr 1909 zurück. Der Name<br />

wurde im Lauf der Zeit mehrmals geändert,<br />

die Kanzlei erfreute sich aber immer<br />

sehr prominenter Partner, wie zB Arthur<br />

A. Ballantine, den ersten solicitor der U.S.<br />

Finanzbehörde Internal Revenue Service<br />

und John Harlan, der später als Richter<br />

an den Supreme Court berufen wurde.<br />

1955 trat der frühere Gouverneur des<br />

Staates New York, Thomas E. Dewey in<br />

die Sozietät ein, welche ab dann auch seinen<br />

Namen an führender Stelle trug.<br />

Thomas Dewey war eine interessante<br />

Persönlichkeit und trat auch zweimal als<br />

republikanischer Kandidat für die Präsidentschaftswahlen<br />

der Vereinigten Staaten<br />

an. Er verlor beide Male, 1944 gegen<br />

Franklin D. Roosevelt und 1948 gegen<br />

Harry Truman. Während des Wahlkampfs<br />

1944 fügte ihm die Tochter des<br />

früheren Präsidenten Theodore Roosevelt<br />

Schaden zu, indem sie in Anspielung<br />

an seinen stets penibel gepflegten<br />

Schnurrbart und sein förmliches Auftreten<br />

meinte, er erinnerte sie an „the little<br />

man on the wedding cake“. Herbert Hoover,<br />

ein weiterer ehemaliger Präsident sagte<br />

angeblich über ihn: „Dewey has no inner<br />

reservoir of knowledge on which to draw for<br />

his thinking,“ und weiters „A man couldn‘t<br />

wear a mustache like that without having it<br />

affect his mind.“<br />

8<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Der Wahlkampf 1948 ging unter anderem<br />

auch deshalb besonders in die Geschichte<br />

ein, weil Dewey in den Umfragen und bei<br />

der Presse als großer Favorit gehandelt<br />

wurde. Die Chicago Daily Tribune ließ<br />

nach dem Wahlabend sogar etwas voreilig<br />

die Schlagzeile „DEWEY DEFEATS<br />

TRUMAN“ drucken, und musste diese<br />

dann in der nächsten Ausgabe schnell<br />

korrigieren. Ein berühmt gewordenes Foto<br />

zeigte den tatsächlichen Wahlsieger<br />

Truman die falsche Schlagzeile lächelnd<br />

in die Kamera halten. Dewey könnte diese<br />

Wahl vor allem deshalb verloren haben,<br />

weil er zu vorsichtig war und sich<br />

scheute irgendwelche potentiell kontro-<br />

versiellen Aussagen zu tätigen. Dazu<br />

wurde ihm vorgeworfen sich in seinen<br />

Positionen mit dem Wind zu drehen und<br />

insgesamt zu vage zu agieren. Er selbst<br />

sagte damals einmal er wollte nicht<br />

“prematurely specific” irgendetwas sagen,<br />

was einen Redakteur des Louisville Courier-Journal<br />

zu folgendem Kommentar<br />

veranlasste:<br />

No presidential candidate in the future<br />

will be so inept that four of his major speeches<br />

can be boiled down to these historic<br />

four sentences: Agriculture is important.<br />

Our rivers are full of fish. You cannot<br />

have freedom without liberty. Our future<br />

lies ahead.<br />

Auch ohne U.S. Präsident geworden zu<br />

sein konnte Dewey zu diesem Zeitpunkt<br />

bereits auf eine ausgezeichnete Karriere<br />

zurückblicken. Schon in den Jahren 1935-<br />

37 war er sehr erfolgreich als special<br />

prosecutor gegen das organisierte Verbrechen<br />

tätig. Er obsiegte in 72 von 73<br />

Verfahren. Auch galt er als Mann von hoher<br />

Integrität und als guter und effizienter<br />

Gouverneur. In dieser Funktion gelang<br />

es ihm auch in New York das<br />

U.S.-weit erste Gesetz gegen Diskriminierung<br />

am Arbeitsplatz zu verwirklichen.<br />

Im Jahr 1968, drei Jahre vor Deweys Tod<br />

bot ihm Präsident Nixon sogar die Funktion<br />

als Chief Justice des U.S. Supreme<br />

Court an. Dewey fühlte sich nicht mehr<br />

jung genug und schlug dieses Angebot aus.<br />

Nach Dewey’s Tod wurde der 496 Meilen<br />

lange New York State Thruway nach ihm<br />

benannt, was als passend empfunden<br />

wurde, da sich der Name beim schnel-<br />

len Aussprechen reimt: “The Dewee-thruwee.”<br />

Der Zusammenschluss der beiden Kanzleien<br />

Dewey Ballantine und LeBoeuf<br />

Lamb im Jahr 2007 war Teil einer aggressiven<br />

Strategie einnahmenstarke Partner<br />

zu gewinnen indem diesen mehrjährige<br />

Boni in Millionenhöhe garantiert wurden.<br />

Dann kam aber die Wirtschaftskrise<br />

2008 und die Auszahlung der versprochenen<br />

Boni musste wiederholt ver-<br />

© David Lat. Feel


schoben werden, was zunehmende Nervosität<br />

bei den betroffenen Partnern<br />

auslöste. Ein befreundeter ehemaliger<br />

Dewey Partner erzählte mir aber, dass<br />

der eigentliche Todesstoß für Dewey Le-<br />

Boeuf nicht die akkumulierten Boni waren<br />

(zumal die Kanzlei Berichten zufolge<br />

gerade in den Monaten vor der Auflösung<br />

wieder vermehrt größere Aufträge<br />

erhalten hatte) sondern das unnachgiebige<br />

Medieninteresse nach Bekanntwerden<br />

der ersten Probleme. Seine Einschätzung<br />

war “This story is not going to end until the<br />

media kills the firm.” Und so geschah es<br />

auch. Jeder Abgang von Kanzleipartnern<br />

wurde in Windeseile an die Öffentlichkeit<br />

gebracht und das Vertrauen<br />

in einen Umschwung bei Dewey LeBoeuf<br />

sank zusehends bis zur Auflösung<br />

der Kanzlei.<br />

Eine interessante Rechtsfrage die in der<br />

Aufarbeitung der Dewey Insolvenz bestimmt<br />

noch zum Tragen kommt ist gerade<br />

Gegenstand eines Streites im bis dahin<br />

berühmtesten Konkurs einer U.S. Kanzlei,<br />

nämlich jenem der Coudert Brothers.<br />

Die Coudert Sozietät wird als erste international<br />

law firm der USA betrachtet. Sie<br />

wurde 1853 in New York gegründet und<br />

wuchs auf über 650 Anwälte und 28<br />

Büros in 15 Staaten an. Im Jahr 2004 sah<br />

sich die Kanzlei aber mit zwei großen<br />

Haftpflichtfällen konfrontiert, die sie in<br />

massive wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />

brachte. 2006 meldete Coudert schließlich<br />

Konkurs an.<br />

Im Liquidationsverfahren klagte nun<br />

der Masseverwalter zehn Rechtsanwaltskanzleien<br />

welche ehemalige Coudert<br />

Brothers Partner beschäftigen und zu<br />

welchen diese ihre Klienten mitbrachten.<br />

Die Argumentation des Masseverwalters<br />

ist, dass diese Partner, und daher deren<br />

neue Kanzleien der Konkursmasse Rechnungslegung<br />

über die Profite aus weitergeführten<br />

Causen schulden, da diese<br />

einen Vermögenswert von Coudert dar-<br />

Ins. AA EURO_DUK 04.12_: 04.04.12 13:32 Seite 1<br />

stellen. Die beklagten Parteien, Akin<br />

Gump Strauss Hauer & Feld LLP, Jones<br />

Day, Dechert LLP, Arent Fox LLP, DLA<br />

Piper LLP, Duane Morris LLP, Dorsey &<br />

Whitney LLP, K&L Gates LLP, Morrison<br />

& Foerster LLP und Sheppard Mullin<br />

Richter & Hampton LLP halten dagegen,<br />

dass diese offenen Causen nicht Coudert<br />

„gehören,“ da die Abrechnung jeweils<br />

nach Zeitaufwand und nicht etwa auf Erfolgshonorarbasis<br />

erfolgte und die späteren<br />

Profite daher direkt auf geleistete<br />

Arbeit der Partner zurückzuführen sei,<br />

nachdem diese Coudert verlassen hatten.<br />

In dem Verfahren vor dem U.S. District<br />

Court (Southern District of New York)<br />

wies Richterin Colleen McMahon am 24.<br />

Mai <strong>2012</strong> in einer 54 Seiten starken Entscheidung<br />

den entsprechenden Antrag<br />

der beklagten Partein ab:<br />

A departing partner is not free to walk out<br />

of his firm‘s office carrying a Jackson Pollack<br />

painting he ripped off the wall of the<br />

reception area, simply because the firm<br />

has dissolved.<br />

Under the Partnership Law, the Client<br />

Matters are presumed to be Coudert‘s assets<br />

on the Dissolution Date…Because<br />

they are Coudert assets, the Former Coudert<br />

Partners are obligated to account for<br />

any profits they earned while winding the<br />

Client Matters up at the Firms.<br />

In Ihrer Besprechung des relevanten<br />

NY Partnership Law räumte Richterin<br />

McMahon aber auch ein, dass dieses<br />

möglicherweise nicht mehr auf die wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten passt:<br />

The provisions of the Partnership Law…<br />

may appear dated, or even downright<br />

quaint, to observers of the kind of sophisticated<br />

corporate law practice that was<br />

carried on at Coudert. In the context<br />

of the „mega-firm“ model — divisions<br />

BRiEF AuS NEw YORK | Stephen M. Harnik<br />

Stephen M. Harnik<br />

ist Vertrauensanwalt der<br />

Republik Österreich in<br />

New York und Partner<br />

der Sozietät „Harnik &<br />

Finkelstein LLP”, die unter<br />

anderem große öster-<br />

reichische Unternehmen<br />

in den USA vertritt.<br />

www.harnik.com<br />

among classes of partners, client hoarding,<br />

and mercenary lateral hiring — one<br />

could argue that the law‘s presumption<br />

that partners are mutual owners of all of a<br />

law firm‘s business, and that all contribute<br />

to its success and so are entitled to share<br />

in the profits, no longer reflects the reality<br />

of practice…Many partners at such firms<br />

no longer view their „book of business“ as<br />

an asset of the firm, but as a jealously guarded<br />

piece of personal property…Such a<br />

view undermines the conclusion that such<br />

client matters really are property of the<br />

firm, … But the Partnership Law says<br />

otherwise.<br />

Die beklagten <strong>Anwalt</strong>skanzleien werden<br />

wohl ziemlich sicher Berufung gegen diese<br />

Entscheidung einlegen, im Moment<br />

bedeutet diese aber auch für Deweys<br />

ehemalige Partner schlechte Neuigkeiten.<br />

Diese werden sich jedenfalls noch längere<br />

Zeit mit dem Untergang der Kanzlei<br />

befassen müssen.<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

im internationalen Kontext<br />

Abschluss: LL.M. – Master of Laws<br />

Start des Lehrgangs: September <strong>2012</strong><br />

Donau-Universität Krems<br />

Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration<br />

www.donau-uni.ac.at/bankundkapital<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

9


EiNSpRuCH | Dietmar Dworschak<br />

10<br />

waidmann tv. Schluss mit „Waldesruh“. Seit eine<br />

Kamera den Beischlaf eines Lokalpolitikers im stillen Forst<br />

dokumentierte ist die Nation gespalten. Die einen hoffen auf eine<br />

neue Staffel von „Big brother“, die anderen befürchten den Angriff<br />

auf die letzten Korruptions-Biotope.<br />

Für die ORF-Zentrale am Küniglberg war<br />

die Nachricht aus Kärnten von ähnlicher<br />

Qualität wie in der Bibel das Manna, das<br />

vom Himmel fiel. Nach Jahrzehnten der<br />

wüstenartigen Einfallslosigkeit bot sich<br />

unerwartet ein neues TV-Format, von<br />

dem man bereits heute sagen kann, dass<br />

es das Zeug zum Straßenfeger haben<br />

wird!<br />

Endlich bekommt Österreich eine Version<br />

des „Big Brother“, die international Furore<br />

machen wird. Schluss mit tätowierten<br />

Arbeitslosen, die einander Prosecco ins<br />

Gesicht schütten, Schluss mit Vorstadt-<br />

Dialekten und Schilderungen des sozialen<br />

Elends.<br />

Stattdessen: Die ideale Verbindung von<br />

Unterhaltung und Bildungsauftrag!<br />

Eine Nation wird sich gebannt um die<br />

TV-Geräte scharen, wenn um 20.15 Uhr<br />

die Waldkamera ihren ersten Schwenk<br />

durch die Zweige des Waldes tut.<br />

Vögel zwitschern völlig kostenfrei, ein<br />

Bächlein murmelt ohne jedes Entgelt. Einer<br />

der letzten Füchse, die die gnadenlosen<br />

Tollwutfeldzüge der Jäger in den letzten<br />

Jahrzehnten überlebt hat, huscht<br />

unsicher durchs Unterholz.<br />

Erwin Steinhauer, der Universalkommentator<br />

des österreichischen Universums,<br />

spricht und singt eigene und fremde<br />

Texte über Gott, die Welt, die Tiere, die<br />

Menschen, die Pflanzen, die Quellen, die<br />

Ruhe und den Tod….<br />

Äktschn<br />

Beim allseits bekannten Ur-„Big Brother“<br />

war es ein wenig irritierend, die Bekanntschaft<br />

mit Menschen zu machen, die man<br />

eigentlich nie kennen lernen wollte.<br />

Umso wohltuender dagegen „Big Brother<br />

Woodside“!<br />

Neben dem reichen Fundus an Insekten,<br />

Reptilien und Säugetieren präsentiert der<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

neue TV-Hit jenes Personal, das bereits<br />

unseren Ur-Ahnen und Ahnen schlaflose<br />

Nächte bereitete:<br />

Vorbeihuschende Liebespaare, resche<br />

Jägersmänner (inzwischen auch Jägersmännerinnen!!!),<br />

wadenstarke Förster<br />

und vielleicht sogar einen Millionär, der<br />

gerade einen serbischen Bären aussetzt.<br />

Besonderer Höhepunkt jeder Sendung ist<br />

der scheinbar ganz zufällige Beischlaf eines<br />

prominenten Politikers mit Frau oder<br />

Sekretärin.<br />

Die „Zeit im Bild“-Sendungen werden<br />

aus dem Programm genommen, weil<br />

sämtliche österreichische Spitzenpolitiker<br />

nur noch vor der Waldkamera auftreten<br />

wollen.<br />

In der Kronenzeitung bekommt „Big<br />

Brother Woodside“ täglich sieben Sterne<br />

(=neue Kategorie), aber auch die wesentlichen<br />

Feuilletonisten des Landes kriegen<br />

sich nicht mehr ein vor lauter Begeis-<br />

terung. Erste Promotionsarbeiten in der<br />

neu geschaffenen Fächerkombination<br />

Bio-Kommunikation entstehen.<br />

Wegen des überragenden Erfolges der<br />

täglichen Live-Übertragung bringt das<br />

„Ronacher“ eine weltweit beachtete, jah-<br />

relang ausverkaufte Musicalversion heraus.<br />

Die 100. Sendung, für die Wolfgang<br />

Ambros den Hit „Da Föasta woas“ komponiert,<br />

erringt ungefährdet den Auslands-Oscar.<br />

Soko<br />

Während aus dem latenten Alkoholismus<br />

am Küniglberg aufgrund des überraschenden<br />

Programmerfolges eine selbstbewusste<br />

Permanenzsauferei wird hängt<br />

der Haussegen bei der Staatspolizei so<br />

schief wie seit Jahrzehnten nicht.<br />

Über Auftrag des zuständigen Sektionschefs<br />

wurde aus den ekligsten Charak-<br />

teren der Truppe ein internes Ermitt-<br />

ler-Team geformt, das feststellen soll,<br />

welcher Quelle im Apparat die<br />

Nation die Zeitungsmeldung<br />

über die Kamera im Kärntner<br />

Wald verdankt.<br />

Nichts weniger als die sensationelle<br />

Ausbeute flächendeckenderKamerabeobachtungen<br />

durch die „Soko Rumpelstilz“<br />

steht auf dem Spiel.<br />

Erste Journalistenanrufe beim<br />

Sektionschef lassen befürchten,<br />

dass sich „die Öffentlichkeit“<br />

für die streng geheime Überwachungsarbeit<br />

der „Soko<br />

Rumpelstilz“ zu interessieren<br />

beginnt.<br />

Eine entsprechende Panik herrscht in der<br />

Politik.<br />

Aus ultrastrenggeheimen Unterlagen des<br />

Innen- und Justizministeriums geht hervor,<br />

dass die beiden Ministerinnen sämtliche<br />

Überwachungsbänder aus bur-<br />

genländischen Jagdgebieten unter den<br />

Holzstapeln eines Sonnwendfeuers in<br />

Brand setzen und damit unwiderbringlich<br />

vernichten werden.<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen


AwAK<br />

persönlichkeitsrecht 2.0<br />

im Stift Melk<br />

AWAK-Intensivseminar zum Schutz<br />

des Menschen in der Datengesellschaft<br />

„Der gläserne Mensch“ – ursprünglich<br />

eine Bezeichnung<br />

für anatomische Modelle, ist<br />

sie heute eine Metapher für<br />

die Durchleuchtung der Bürger.<br />

Und das Glas um uns herum<br />

wird immer mehr zur<br />

scharfen Lupe, die sogar die<br />

kleinsten Details eines Menschen<br />

offenbart. Doch wie<br />

gehen wir in der „Datengesellschaft“<br />

künftig mit Privatsphäre,<br />

sensiblen Daten und<br />

Persönlichkeitsrechten um?<br />

Damit beschäftigt sich das<br />

diesjährige Intensivseminar<br />

der <strong>Anwalt</strong>sakademie im Stift<br />

Melk.<br />

Vom 4. bis 6. Oktober tauschen<br />

sich hochrangige Experten<br />

aus Praxis, Lehre und Forschung<br />

mit den Teilnehmern<br />

über die künftigen Herausforderungen<br />

im Persönlichkeitsrecht<br />

aus. Nach der Eröffnung<br />

durch den Präsidenten der<br />

RAK Niederösterreich, Dr.<br />

Michael Schwarz, zeigen Dr.<br />

Manfred Vogel, Hofrat des<br />

OGH, <strong>Anwalt</strong> Dr. Thomas<br />

Höhne und o. Univ.-Prof. Dr.<br />

Dr. hc Willibald Posch von der<br />

Karl-Franzens-Universität<br />

Graz die Entwicklung der Persönlichkeitsrechte<br />

auf. Dabei<br />

steht am Ende die Vision eines<br />

umfassend geschützten „Persönlichkeitsbildes“.<br />

Die Persönlichkeitsrechte reichen<br />

freilich auch in andere<br />

Rechtsmaterien hinein, etwa<br />

das Schadenersatzrecht. Eine<br />

Standortbestimmung beim<br />

umstrittenen Geldersatz für<br />

immaterielle Schäden nimmt<br />

daher Hon.-Prof. Dr. Irmgard<br />

Griss, ehemalige Präsidentin<br />

des OGH, vor. Derzeit gehen<br />

die Überlegungen hin zu einer<br />

Erweiterung des Ersatzes, vor<br />

allem bei schweren Verletzungen<br />

des Persönlichkeitsrechtes,<br />

beispielsweise Verleumdung<br />

in sozialen Netzwerken.<br />

12<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Löchrige privatsphäre<br />

Oft geschehen solche Verletzungen<br />

nicht virtuell im Web,<br />

sondern ganz konkret im täglichen<br />

Leben und Umfeld.<br />

Dies reicht von diskriminierenden<br />

Stellenanzeigen und<br />

Versicherungstarifen bis hin<br />

zu rassistischen Beschimpfungen<br />

im Job. Hier soll das<br />

Gleichbehandlungsgesetz<br />

Schutz bieten. Dr. Andreas<br />

Gerhartl vom AMS Niederösterreich<br />

berichtet über die Anwendung<br />

in der Praxis.<br />

Aber selbst im Persönlichkeitsrecht<br />

sind wohl nicht alle<br />

Menschen gleich. VIPs und<br />

Promis, die freiwillig ein öffentliches<br />

Leben führen, müssen<br />

sich mehr gefallen lassen<br />

als „Normalbürger“, primär<br />

von Medien. Aber wie viel ist<br />

zu viel? Das zeigt der Fall<br />

„Caroline von H.“ eindrucksvoll.<br />

O. Univ.-Prof. Dr. Walter<br />

Berka von der Universität<br />

Salzburg bewegt sich in seinem<br />

Referat im Spannungsfeld<br />

„freie Meinungsäußerung<br />

versus Privatsphäre“.<br />

Die Grundrechte bilden den<br />

Auftakt des zweiten Seminartages:<br />

Dr. Christoph Bezemek,<br />

BA, LL.M. von der WU Wien<br />

zeichnet die Metamorphosen<br />

des Gleichheitssatzes nach,<br />

Dr. Maria Berger, ehemalige<br />

Justizministerin und nunmehrige<br />

Richterin am EuGH beleuchtet<br />

die Grundrechte anhand<br />

ausgewählter Entschei-<br />

dungen des Europäischen Gerichtshofes.<br />

Zahnloser Datenschutz<br />

Sowohl Gesetzgebung als<br />

auch Rechtsprechung hinken<br />

in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte<br />

zwangsläufig<br />

der raschen Entwicklung digitaler<br />

Dienste nach. So ist der<br />

Datenschutz zwar in aller<br />

Munde, aber oft nicht mehr<br />

als ein Lippenbekenntnis.<br />

MMag. Dr. Waltraut Kotschy,<br />

ehemals in der Datenschutzkommission<br />

tätig, liefert hierzu<br />

eine Bestandsaufnahme.<br />

Zuletzt hat die Klage Wiener<br />

Studenten gegen facebook nur<br />

zu deutlich gezeigt, welche<br />

Auswüchse das Sammeln persönlicher<br />

Daten annehmen<br />

kann und wie hilflos Nutzer<br />

dem gegenüberstehen. Rechts-<br />

anwalt Dr. Clemens Thiele,<br />

LL.M. Tax (GGU), beleuchtet<br />

den Persönlichkeitsschutz in<br />

neuen Medien und sozialen<br />

Netzwerken.<br />

Der einstweilige Rechtschutz<br />

ist zwar kein Wundermittel,<br />

kann aber in gewissen Situationen<br />

zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte<br />

beitragen,<br />

ganz nach dem Motto „Wer<br />

schnell hilft, hilft doppelt!“<br />

Rechtsanwalt Dr. Peter Zöchbauer<br />

wird sich in seinem Referat<br />

mit den Anwendungsbereichen<br />

auseinandersetzen.<br />

persönliche Rechte<br />

im verfahren<br />

Dem Spannungsverhältnis<br />

zwischen Opferschutz und<br />

Beschuldigtenrechte im Strafverfahren<br />

widmet sich Hon.-<br />

Prof. Dr. Udo Jesionek, Prä-<br />

sident der Hilfsorganisation<br />

„Weisser Ring“. Insbesondere<br />

die Stellung der Opfer hat sich<br />

in den vergangenen Jahren<br />

durch die StPO-Reform verbessert,<br />

die von Kritikern befürchtete<br />

Emotionalisierung<br />

des Strafverfahrens ist laut Experten<br />

ausgeblieben. Zu Problemen<br />

kann hingegen das<br />

Recht auf schonende kontradiktorische<br />

Einvernahme führen,<br />

wenn dadurch Fragen offenbleiben<br />

oder sich im Lauf<br />

der Verhandlung neue Fragen<br />

ergeben. Auf der anderen<br />

Seite scheint jene Regelung<br />

tagungsleitung:<br />

RA ao. univ.-prof.<br />

Dr. Michael Enzinger<br />

verbesserungswürdig, die es<br />

dem Beschuldigten ermöglicht,<br />

sich gegen Ermittlungsschritte<br />

zu wehren. In der Praxis<br />

werden diese Rechte ohne<br />

anwaltliche Vertretung kaum,<br />

bei großen Wirtschaftsverfahren<br />

hingegen über Gebühr genützt.<br />

Am Samstag endet der thematische<br />

Bogen mit einem Re-<br />

ferat zu Verfahrensgarantien.<br />

Dr. Robert Fucik, leitender<br />

Staatsanwalt im Justizministerium,<br />

wird sich mit dem rechtlichen<br />

Gehör im Zivilpro-<br />

zess, Exekutionsverfahren,<br />

Außerstreitverfahren und vor<br />

dem Schiedsgericht befassen.<br />

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang<br />

Moringer skizziert daran anschließend<br />

noch standesrechtliche<br />

Grenzen für die Rechtsdurchsetzung.<br />

Neben dem fachlichen Austausch<br />

bietet das Rahmenprogramm<br />

auch die Gelegenheit,<br />

die Reize des Seminarortes zu<br />

genießen: „Lustwandeln“ im<br />

Stiftsgarten, eine Führung<br />

durch das Stift Melk, Fitnessangebote<br />

und ein geselliger<br />

Abend im nahe gelegenen<br />

Schloss Schallaburg sorgen<br />

für den nötigen Ausgleich.<br />

n termin:<br />

Intensivseminar<br />

„Im Mittelpunkt – der Mensch:<br />

Schutz der Privatsphäre,<br />

der Persönlichkeitsrechte,<br />

der Daten und der Grundrechte”<br />

04.10 bis 06.10.<strong>2012</strong>,<br />

Stift Melk


unternehmer-Ehe ohne<br />

Rosenkrieg scheiden<br />

AWAK-Update zeigt Gestaltungsmöglichkeiten<br />

wunsch und Wirklichkeit:<br />

Fast die<br />

Hälfte aller Ehen<br />

in Österreich wird<br />

geschieden, im Schnitt halten<br />

sie rund 10 Jahre. Vielen Scheidungen<br />

folgt ein langwieriger<br />

Streit vor Gericht – vor allem,<br />

wenn die bisherigen Ehepartner<br />

nicht nur privat, sondern<br />

auch beruflich als Unternehmer<br />

verbunden waren. Wie<br />

Anwälte für eine gütliche Trennung<br />

sorgen, zeigt ein Update<br />

der AWAK.<br />

Die beiden Referentinnen sind<br />

mit der Materie bestens vertraut:<br />

a. Univ.-Prof. Dr. Astrid<br />

Deixler-Hübner ist stv. Vorstand<br />

des Institutes für Europäisches<br />

und Österreichisches<br />

Zivilverfahrensrecht an der<br />

Johannes Kepler Universität<br />

Linz und publiziert regelmäßig<br />

zu Zivil- und Familien-<br />

recht. Mag. Dr. Birgit Leb<br />

beschäftigt sich als Rechtsanwältin<br />

unter anderem mit<br />

dem Scheidungsrecht in Unternehmer-Ehen.<br />

Zu diesem<br />

Thema hat sie bereits Beiträge<br />

veröffentlicht.<br />

Anhand der Neuerungen des<br />

FamRÄG 2009 erfahren die<br />

Teilnehmer, welche Besonderheiten<br />

beim Ehegattenunterhalt<br />

für Unternehmer gelten,<br />

wie gegenseitige Auskunftspflichten<br />

im streitigen und<br />

außerstreitigen Verfahren geregelt<br />

werden und welche<br />

Grundsätze und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

es bei der Aufteilung<br />

des Ehevermögens<br />

gibt, etwa mittels Vorwegvereinbarungen.<br />

Auch im unternehmensrechtlichen<br />

Bereich kann eine Ehe<br />

bzw. Scheidung bereits im<br />

Vorfeld berücksichtigt werden,<br />

etwa im Gesellschaftsvertrag.<br />

Mag. Dr. Leb erläutert<br />

weiters, wie im Scheidungsfall<br />

Unternehmenserträgnisse,<br />

Gesellschaftsbeteiligungen<br />

und Veräußerungserlöse aus<br />

Verkauf oder Liquidation eines<br />

Unternehmens und speziell<br />

Vermögenswerte aus Privatstiftungen<br />

aufzuteilen sind.<br />

Abschließend behandelt sie<br />

noch gebührenrechtliche Fragen<br />

bei Vorwegvereinbarungen.<br />

n termin:<br />

„Update Ehe und Unternehmen”<br />

19.09.<strong>2012</strong>, 14.30 – 17.30 Uhr,<br />

Innsbruck, Hilton Innsbruck<br />

AwAK<br />

a. univ.-prof.<br />

Dr. Astrid Deixler-Hübner<br />

Mag. Dr. Birgit Leb<br />

Profitieren Sie für Ihre<br />

tägliche Arbeit vom Wissen<br />

kompetenter Experten.<br />

Melden Sie sich jetzt schnell an:<br />

ANwALtSAKADEMiE<br />

Reisnerstr. 5/3/2/5, 1030 Wien,<br />

Tel.: (0)1 710 57 22, Fax: DW 20<br />

E-Mail: office@awak.at<br />

Web: http://fortbildung.awak.at


SOCiAL MEDiA<br />

Facebook als Marketing-<br />

plattform für<br />

<strong>Anwalt</strong>skanzleien?<br />

Durch die in der heutigen<br />

Zeit immer<br />

weiter steigende Bekanntheit<br />

und weit<br />

verbreitete Nutzung von Social<br />

Media Kanälen wie Facebook,<br />

Twitter und Co stellt<br />

sich die Frage, inwieweit solche<br />

Marketing Plattformen<br />

für <strong>Anwalt</strong>skanzleien förderlich<br />

sind und inwiefern sie<br />

diese für ihr Unternehmen im<br />

Alltag nützen können.<br />

Für eine professionelle Nutzung<br />

von Facebook seitens<br />

Bislang werden<br />

Social Media<br />

Kanäle nur<br />

geringfügig von<br />

<strong>Anwalt</strong>skanz-<br />

leien verwendet.<br />

14<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei spricht<br />

vor allem, dass juristische<br />

Themen und Inhalte sehr<br />

leicht einer breit gefächerten<br />

Leserschaft zugetragen werden<br />

können. Auch wird die<br />

Bekanntheit der Kanzlei durch<br />

die Präsentation des Unternehmens<br />

auf Facebook gesteigert,<br />

da tages<strong>aktuell</strong>e Themen,<br />

welche die Kanzlei<br />

betreffen, bei einer effektiven<br />

Nutzung des Social Media<br />

Kanals für ein großes Publikum<br />

leicht erfassbar sind. Vor<br />

allem für junge Juristen, die<br />

noch in der Ausbildung sind<br />

oder kurz vor ihrem Einstieg<br />

in die Berufswelt stehen, ist es<br />

von Interesse über Facebook<br />

zu kommunizieren und sich<br />

durch die Benutzung dieses<br />

Kommunikationstools über<br />

Recruiting-Veranstaltungen,<br />

Kanzlei-Events und die Aktivitäten<br />

einer Kanzlei zu informieren.<br />

Ein großer Vorteil für <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

beim Betrei-<br />

Foto: Altmann/pixelio.de<br />

ben einer Unternehmensseite<br />

auf Facebook besteht darin,<br />

dass ein Diskussionsforum<br />

zur Verfügung steht, welches<br />

einen raschen Gedankenaustausch<br />

zu einem juristischen<br />

Thema fördert. Es besteht die<br />

Möglichkeit, zu einem „Posting“<br />

einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

einen Kommentar hinzuzufügen<br />

und dadurch eine Diskussion<br />

zu einem speziellen<br />

Thema anzuregen. Auf diesem<br />

Wege kommt es zur Verbreitung<br />

von juristischen Inhalten<br />

da auch „Freunde“ von<br />

Diskussionsteilnehmern dieser<br />

folgen und sich bei Interesse<br />

gegebenenfalls beteiligen<br />

können. Es ist vor allem wichtig<br />

schnell auf Fragen oder<br />

Kommentare, die auf die jeweilige<br />

Unternehmensseite<br />

„gepostet“ werden, zu reagieren,<br />

denn nur so wird das Interesse<br />

der Facebook-User beibehalten<br />

und geweckt. Dafür<br />

müssen aber auch die notwendigen<br />

Ressourcen vorhanden<br />

sein, da die ständige und vor<br />

allem <strong>aktuell</strong>e Betreuung einer<br />

Facebook Seite Zeit in<br />

Anspruch nimmt.<br />

Bislang werden Social Media<br />

Kanäle nur geringfügig von<br />

<strong>Anwalt</strong>skanzleien verwendet.<br />

Die in Wien und Salzburg ansässige<br />

Kanzlei Prochaksa,<br />

Heine, Havranek, Vavrovsky<br />

Rechtsanwälte (PHHV) ist in<br />

der Nutzung von Facebook<br />

als Marketing-Plattform Vorreiter<br />

und sieht vor allem in<br />

der effizienten Verwendung<br />

von Facebook die Möglichkeit<br />

das eigene Unternehmen, neben<br />

dem Betreiben einer<br />

Homepage, im World Wide<br />

Web zu präsentieren. Das junge<br />

und dynmische Team von<br />

PHHV geht mit der Verwendung<br />

eines Unternehmensprofils<br />

auf Facebook mit der<br />

Zeit und ermöglicht einem<br />

jungen Publikum, vor allem<br />

Studenten aber auch Mandanten<br />

und Kollegen, den zeitgemäßen<br />

Zugang zu juristischen<br />

Inhalten durch die Veröffentlichung<br />

von interessanten Artikeln,<br />

Urteilen, Publikationen<br />

sowie wichtige Daten der<br />

Kanzlei. Facebook wird von<br />

PHHV auch dazu eingesetzt,<br />

den „Usern“ durch das Hochladen<br />

von Bildern, beispielsweise<br />

einer Veranstaltung, einen<br />

Einblick in kanzleiinterne<br />

und externe Aktivitäten zu geben.<br />

In diesem Zusammenhang<br />

muss aber auch erwähnt werden,<br />

dass es für <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

weitaus schwieriger ist,<br />

ihren Facebook Auftritt interessant<br />

zu gestalten, da das<br />

„Produkt“ an sich – die Beratung<br />

der Mandanten – unter<br />

die Verschwiegenheitspflicht<br />

fällt und somit nicht auf diesem<br />

Netzwerk thematisiert<br />

werden darf.<br />

Abschließend lässt sich sagen,<br />

dass Facebook als Kommunikationsdrehscheibe<br />

der heu-<br />

tigen Zeit ein wirksames<br />

Instrument für Unternehmen<br />

und auch <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

geworden ist, um es für ihre<br />

Zwecke zu nutzen und den<br />

Bekanntheitsgrad zu steigern.


wenn Klienten<br />

zu Stammkunden<br />

werden<br />

Egal ob via Telefon, E-Mail oder face-to-face: ein persönlicher<br />

und regelmäßiger Kontakt ist unerlässlich für eine langfristige<br />

Beziehung zwischen <strong>Anwalt</strong> und Klient. Die CRM-Software<br />

KundenMeister sorgt dafür, dass dieser Kontakt strukturiert<br />

und effizient abläuft. Darüber hinaus unterstützt die Software<br />

bei Newsletter-Versand, Zeiterfassung, Fakturierung und<br />

zahlreichen weiteren Arbeiten des täglichen Kanzlei-Alltages.<br />

„Der KundenMeister ist eine webbasierte Cloud-Software, die<br />

in einzelne Module aufgebaut ist“, erläutert Mario Körbler,<br />

Geschäftsführer der südsteirischen WebAgentur Körbler und<br />

Erfinder dieser CRM-Lösung. Bereits ab 5 Euro pro Monat und<br />

Benutzer sind die einzelnen Module aus den Bereichen Kontakte,<br />

Marketing, Vertrieb und Organisation erhältlich.<br />

Kundendaten können im KundenMeister unterschiedlichen<br />

Gruppen zugeordnet werden. Dies ermöglicht den Versand von<br />

individuell angepassten Newslettern im professionellen Design.<br />

Übersichtliche Auswertungen ermöglichen danach eine<br />

rasche Erfolgskontrolle und geben unter anderem Aufschluss<br />

darüber, wer den Newsletter gelesen hat.<br />

Zum Erfolg einzelner Geschäftsfälle einer Kanzlei trägt das<br />

Projekt- und Aufgabenmanagement bei. Die Zuständigkeiten<br />

werden klar definiert und projektrelevante Unterlagen stehen<br />

ExKLuSiv<br />

den Mitarbeitern und externen Beteiligten jederzeit zur Verfügung.<br />

Dazu Mario Körbler: „So wissen Mitarbeiter und Geschäftsführung<br />

jederzeit, wer zu welchem Zeitpunkt an welchen<br />

Aufgaben arbeitet.“<br />

Bereits mehr als 600 Unternehmen – größtenteils Klein- und<br />

Mittelunternehmen – arbeiten täglich mit dem KundenMeister.<br />

„Und es werden immer mehr“, freut sich Mario Körbler über<br />

die starke Nachfrage nach seiner CRM-Lösung „Kunden-<br />

Meister“.<br />

www.kundenmeister.com


vORRAtSDAtENSpEiCHERuNG<br />

Überwachungsstaat<br />

Am 01.04.<strong>2012</strong> ging das Zeitalter der<br />

westlichen Aufklärung in Österreich zu<br />

Ende. Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit,<br />

eine Privatsphäre, zu welcher<br />

der Zutritt nur in gesetzlich definierten<br />

Fällen erzwungen werden kann – diese<br />

tragenden Säulen einer freien Gesellschaft<br />

sind innerlich brüchig geworden<br />

und werden hauptsächlich durch den<br />

verbliebenen formal-demokratischen Anstrich<br />

noch zusammengehalten. Wir sind<br />

im Zeitalter unserer völligen Überwachung<br />

durch den wohlmeinenden, um<br />

unsere Sicherheit besorgten Staat angekommen.<br />

In der guten alten Zeit durften die Sicherheitsbehörden<br />

Peilsender am Auto anbringen,<br />

Videokameras in einer Wohnung<br />

installieren, V-Leute in vermeint-<br />

lich kriminelle Tierschutzorganisationen<br />

einschleusen, Telefone (mit Genehmigung)<br />

abhören.<br />

Und schon vor dem 01.04.<strong>2012</strong> wurden<br />

vielfältige personenbezogene Daten ermittelt<br />

und verarbeitet, entweder zur<br />

individuellen Aufklärung und Verfolgung<br />

konkret begangener Straftaten<br />

(staatlich), oder zur Erfüllung eines Vertrages<br />

und somit zumindest mittelbar auf<br />

Wunsch bzw. mit Zustimmung der datenschutzrechtlich<br />

Betroffenen (privat),<br />

16<br />

Österreich<br />

ist „unfrei”<br />

Der überwachte Feindrechtsstaat<br />

oder die überwachte Republik<br />

oder aber mit dem Ziel, der Gesellschaft<br />

die unterschiedlichsten Leistungen der<br />

öffentlichen Daseinsversorgung zur Verfügung<br />

zu stellen (staatlich).<br />

vorratsdatenspeicherung<br />

Die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/<br />

EG in Österreich – durch eine Novellierung<br />

des Telekommunikationsgesetzes<br />

(insbesondere durch die §§ 102a bis c<br />

TKG), der StPO (hier insbesondere deren<br />

§ 76 a Abs 2) sowie des Sicherheitspolizeigesetzes<br />

(§ 53 Abs 3a und 3b SPG) – führte<br />

in einer Art „Quantensprung“ zu einer<br />

verdachtsunabhängigen, flächendeckenden<br />

Datenspeicherungspflicht, die die<br />

Bekämpfung „schwerer Straftaten“, insbesondere<br />

von Terrorakten und organisierter<br />

Kriminalität, erleichtern sollte.<br />

Seit 01.04.<strong>2012</strong> wird nun für sechs Monate<br />

gespeichert, wer wann wie lange von<br />

wo aus mit wem kommuniziert. Aufgezeichnet<br />

werden alle Verbindungsdaten<br />

(nicht Inhalte!) von Handy- und Festnetztelefonie,<br />

Email, Voice-over-IP, IP-Adressen,<br />

bei Mitwirkung des jeweiligen<br />

website-Anbieters auch jede aufgerufene<br />

Website, und das samt Namen und Anschrift<br />

des/der Inhaber/in. Sozusagen<br />

auf „Vorrat“: ohne irgendeinen konkreten<br />

Tatverdacht, präventiv, nur zum Zwecke<br />

einer allfälligen (späteren) Ermittlung<br />

oder Verfolgung von Straftaten.<br />

„Seit 1. April werden alle verbindungsdaten,<br />

nicht aber inhalte, für 6 Monate für eine<br />

allfällige spätere Ermittlung gespeichert!”<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Die so gewonnenen Daten stehen auch allen<br />

Ermittlungsbehörden der Europäischen<br />

Union zur Verfügung (Österreich<br />

hat dieser Richtlinie in Brüssel zugestimmt).<br />

Mittels elektronischer Datenverarbeitung<br />

sind Einzelangaben über persönliche<br />

oder sachliche Verhältnisse einer Person<br />

unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne<br />

Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle<br />

abrufbar. Sie können darüber<br />

hinaus mit anderen Datensammlungen<br />

zusammengefügt werden, wodurch vielfältige<br />

Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten<br />

entstehen. Aus diesen Verbindungs-<br />

und Standortdaten lassen sich<br />

auch Profile erstellen, die auf Inhalte<br />

schließen lassen. Zum Beispiel kann der<br />

häufige Kontakt zu Aidsberatungsstellen,<br />

psychologischen Diensten, Seelsorgern,<br />

Rechtsanwälten, Ärzten, oder ganz allgemein<br />

zu unter „Generalverdacht“ stehenden<br />

Gruppen interessante Fragen aufwerfen.<br />

Erfasst durch die VDS sind auch<br />

Mitteilungen an Redaktionen (whistleblowing!),<br />

Meinungsäußerungen in<br />

Blogs, Foren etc. Auch die Kontaktnahme<br />

zu politischen Parteien, Religionsgemeinschaften,<br />

Vereinigungen (zB unbequeme<br />

Bürgerinitiativen), die Teilnahme<br />

an Demonstrationen etc. sind nicht länger<br />

(ausschließliche) Privatsache.<br />

„Mia wer’n kan Richter brauch’n!”<br />

Die Sicherheitsbehörden sind nunmehr<br />

ausdrücklich ermächtigt, ohne gericht-<br />

liche oder sonstige Genehmigung von<br />

Anbietern von Telekommunikationsdiensten<br />

und sonstigen Dienstanbietern<br />

kostenlos Auskunft zu IP-Adressen zu<br />

verlangen, zB entweder die IP-Adresse<br />

zu einer – anhand relevanter Kriterien,<br />

etwa Pseudonymen, Internetforen und<br />

Zeiträume (eingeschränkt auf eine Stunde)<br />

– bestimmten Nachricht samt dem<br />

Zeitpunkt ihrer Übermittlung, oder Name<br />

und Anschrift des Teilnehmers zu einer<br />

bereits bekannten IP-Adresse. Der Telekommunikationsanbieter<br />

erhält von<br />

einer der insgesamt 12 berechtigten<br />

Dienststellen eine schriftliche Anfrage<br />

und muss die angeforderten Daten ausfolgen.<br />

Diese verfahrensrechtlichen Details<br />

sind nicht gesetzlich normiert, sondern<br />

in einem Erlass des BM.I zu § 53 Abs<br />

3b und 3b SPG geregelt. Für den präventiven<br />

Bereich gibt es anlässlich der Vorratsdatenspeicherung<br />

keine Einschränkungen<br />

auf bestimmte Delikte oder den<br />

Schutz bestimmter besonders hochwertiger<br />

Rechtsgüter.<br />

terroristenbekämpfung durch vDS<br />

Profis können die VDS leicht umgehen,<br />

Untersuchungen zeigten auch, dass Ter-


oristen bereits jetzt so kommunizieren,<br />

dass sie von der VDS nicht erfasst werden.<br />

Gerade Terrorismus ist auch ein<br />

„Langzeitdelikt“, das sich über viele Jahre<br />

ziehen kann. Durch die Umsetzung der<br />

VDS könnten Aufklärung und Prävention<br />

letztlich sogar erschwert werden, da<br />

Kriminelle aktiv Maßnahmen gegen die<br />

VDS ergreifen. Beachtenswert sind in diesem<br />

Zusammenhang insbesondere die<br />

kolportierten Pläne in Großbritannien,<br />

die VDS auszuweiten auf Facebook-,<br />

Twitter- und Online-Spiel-Kommunikation<br />

– also sind die bisherigen Mittel der<br />

VDS offensichtlich unzureichend oder<br />

ungeeignet.<br />

Feindrechtsstaat<br />

Bürger begehen manchmal Straftaten, sie<br />

können bestraft und resozialisiert werden.<br />

Feinde, wie z.B. Terroristen und Mafiaorganisationen,<br />

befinden sich hingegen<br />

in grundsätzlicher Opposition zu<br />

Staat und Gesellschaft. Feinde müssen<br />

nach der VDS-Logik aufgespürt und ausgeschaltet<br />

werden. Konsequenterweise<br />

wurde das Strafrecht selbst in den letzten<br />

zehn Jahren in seiner Ausrichtung wesentlich<br />

verändert. War die Strafe bis dahin<br />

eine Reaktion auf eine begangene Tat<br />

(eines Bürgers), wird heute, im Zeitalter<br />

des „Feindrechtsstaats“, die Strafbarkeit<br />

der Tat immer weiter in den Vorbereitungsbereich<br />

„vorverlagert“ (Planung,<br />

Verabredung, Teilnahme an und Ausbildung<br />

in „Terror-Camps“, „Gutheißen“<br />

von Terroranschlägen).<br />

Offen bleibt, wie die Behörden zB von<br />

„Terror-Campern“ erfahren – aber es liegt<br />

der Verdacht nahe, dass geheimdienstliche<br />

Informationen eine Rolle spielen. Angemerkt<br />

sei in diesem Zusammenhang,<br />

dass Beweiserhebungs-, aber vor allem<br />

auch -verwertungsverbote in Österreich<br />

(insbesondere in der Praxis) nur rudimentär<br />

existieren. Und die StPO, die in<br />

ihrer Stammfassung aus dem Jahre 1873<br />

als „Magna Charta“ des Angeklagten angedacht<br />

war, ist heute im Wesent-<br />

lichen eine „Eingriffermächtigung“ für<br />

Strafverfolgungsbehörden mit wenigen<br />

Sicherungsschranken.<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

unverhältnismäßig<br />

In den meisten Fällen reichten<br />

schon die bislang betrieblich<br />

notwendig vorhandenen Daten,<br />

würden die Investitionen zur<br />

VDS in mehr Personal der Exekutive<br />

investiert und Ermittlungen<br />

beschleunigt. In den<br />

übrigen Fällen brächte ein abgekürztes<br />

Verfahren, bei dem<br />

ein Gericht bei entsprechender<br />

Verdachtslage anordnet, bestimmte<br />

Daten von bestimmten<br />

Teilnehmern „einzufrieren“ (sog.<br />

„Quick-Freeze“), wohl das gleiche<br />

Ergebnis.<br />

volksmund: „wer nichts zu verbergen<br />

hat, hat nichts zu befürchten.”<br />

Das ist Unsinn. Jede/r hat etwas zu verbergen,<br />

zumindest in dem Sinne, dass<br />

man selbst entscheiden möchte, wer dieses<br />

oder jenes über eine/n selbst weiß,<br />

oder ob man es für sich behalten möchte.<br />

Ein Klima der Unsicherheit wird sich<br />

breitmachen und viele Menschen werden<br />

viele Fragen beantworten müssen. Hier<br />

gleich eine Frage: Sie erinnern sich sicher,<br />

wo Sie am 11. September 2001 gerade waren,<br />

als Sie vom Anschlag auf das World<br />

Trade Center erfahren haben. Aber: Wissen<br />

Sie noch, was Sie am 13. September<br />

2001 gemacht haben? Eben.<br />

Ein Paradigmenwechsel hat in unserer<br />

Gesellschaft stattgefunden, nur haben<br />

Regierung und Parlament, unsere von<br />

uns bezahlten Angestellten, vergessen zu<br />

fragen, ob wir bereit sind, unsere Freiheit<br />

der Staatssicherheit zu opfern. Aber vielleicht<br />

ist das unsere eigene Schuld und<br />

Alexis de Tocqueville (1805-1859) hatte<br />

recht: „Es ist wirklich schwer einzusehen,<br />

wie Menschen, die der Gewohnheit, sich<br />

selbst zu regieren, vollständig entsagt haben,<br />

imstande sein könnten, diejenigen<br />

gut auszuwählen, die sie regieren sollen.“<br />

11.139 individualanträge<br />

gegen vDS<br />

Jedenfalls ist seit 15. Juni <strong>2012</strong> beim VfGH<br />

ein vom Verein „AK Vorrat“ organisierter,<br />

von mehr als zehntausend Menschen<br />

vORRAtSDAtENSpEiCHERuNG<br />

Die Sicherheitsbehörden sind nunmehr aus-<br />

drücklich ermächtigt, ohne gerichtliche Genehmigung<br />

Auskunft zu ip-Adressen zu verlangen.<br />

getragener, „Sammelindividualantrag“<br />

gegen die Novellierungen des TKG, der<br />

StPO und des SPG anhängig. Geltend gemacht<br />

werden zahlreiche Grundrechtsverletzungen<br />

durch die VDS, angeregt<br />

wird auch eine Vorlage der Frage, ob<br />

nicht bereits die zugrunde liegende Richtlinie<br />

mit der Europäischen Grundrechte –<br />

Charta unvereinbar ist. Der Autor dieses<br />

Artikels vertritt die Antragsteller/innen<br />

in diesem Verfahren.<br />

Mag. Ewald Scheucher<br />

arbeitet interesse- und<br />

schwerpunktmäßig in den<br />

Bereichen Wirtschaftsrecht,<br />

Wirtschaftsstrafrecht und<br />

allg. Strafrecht, sowie zu<br />

Fragen der Grund- und<br />

Freiheitsrechte.<br />

SCHEUCHER<br />

Rechtsanwalt GmbH<br />

Lindengasse 39, 1070 Wien<br />

www.scheucher.eu<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

17


ENtGELtFORtZAHLuNGSGESEtZ<br />

Zuschuss bei Entgeltfortzahlung<br />

Finanzielle Unterstützung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />

bei Krankheit oder Unfall von Dienstnehmern<br />

Egal zu welcher Jahreszeit, Sport<br />

jeder Art ist gesund und macht<br />

Spaß! Dabei gibt es aber oft ein<br />

hohes Verletzungsrisiko und dies<br />

führt leider manchmal zu Unfällen und<br />

in weiterer Folge zu Mitarbeiterausfällen<br />

in Unternehmen. Gerade auf Klein- und<br />

Mittelbetriebe hat der krankheitsbedingte<br />

Ausfall ihrer Dienstnehmer drastische<br />

Auswirkungen – deshalb können sie zur<br />

finanziellen Entlastung bei der Allgemeinen<br />

Unfallversicherungsanstalt (AUVA)<br />

Vergütungen anfordern.<br />

Die AUVA entlastet kleinere Betriebe<br />

mit maximal 50 Beschäftigten durch Zuschüsse<br />

für Entgeltfortzahlungen bei<br />

Arbeits- und Freizeitunfällen.<br />

Jeder Mitarbeiter hat einen arbeitsrechtlichen<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />

(ausgenommen geringfügig Beschäftigte,<br />

welche nur in der Unfallversicherung<br />

versichert sind). Sei es aufgrund von<br />

Krankheit, Unfall oder Berufskrankheit.<br />

Dieser Anspruch ist abhängig von der<br />

Anzahl der Dienstjahre sowie davon, ob<br />

eine Ersterkrankung oder Wiedererkrankung<br />

vorliegt (siehe Tabelle unten). Die<br />

gesetzlichen Regelungen hierzu finden<br />

sich im EntgeltfortzahlungsG für Arbeiter,<br />

AngestelltenG für Angestellte und im<br />

BerufsausbildungsG für Lehrlinge.<br />

Wichtig bei der Korrespondenz mit der<br />

AUVA ist, dass die Unfallmeldung und<br />

der Antrag auf Zuschuss separat erfolgen<br />

müssen! Ist einem Angestellten, Arbeiter,<br />

Lehrling oder Teilzeitbeschäftigten eines<br />

Betriebes etwas zugestoßen, sollte der<br />

Unfall möglichst rasch gemeldet werden.<br />

Im Falle eines Arbeitsunfalls muss die<br />

Meldung innerhalb von fünf Tagen erfolgen,<br />

bei einem Freizeitunfall so schnell<br />

wie möglich. (Tipp: Idealerweise mit einer<br />

unterschriebenen Bestätigung des betroffenen<br />

Dienstnehmers.)<br />

Der Anspruch auf Zuschuss beträgt 50%<br />

zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen<br />

in Höhe von 8,34% des jeweils<br />

tatsächlich fortgezahlten Entgelts<br />

(mit Ausnahme der Sonderzahlungen).<br />

Krankheitsbedingte<br />

Ausfälle von Dienstnehmern<br />

haben drastische<br />

Auswirkungen!<br />

18<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Bei Freizeit- und Arbeitsunfällen steht<br />

der Zuschuss schon ab dem ersten Tag<br />

der Arbeitsverhinderung zu, wenn die<br />

Arbeitsverhinderung länger als drei Tage<br />

dauert, im Falle einer Krankheit ab dem<br />

elften Tag der Abwesenheit. Insgesamt<br />

besteht der Anspruch auf Zuschuss bis<br />

zum 42. Tag einer ununterbrochenen Entgeltfortzahlung.<br />

Der Antrag an die AUVA kann ent-<br />

weder mittels Formular (erhältlich unter<br />

www.auva.at) oder seit Jänner 2007 auch<br />

elektronisch mittels des ELDA- Services<br />

gestellt werden. Wird ein Unternehmen<br />

steuerlich betreut, übernimmt dies die<br />

Lohnverrechnung. Tipp: Der Antrag kann<br />

auch nachträglich innerhalb von drei<br />

Jahren nach Beginn des Anspruches gestellt<br />

werden!<br />

Ansprüche der Angestellten<br />

im Krankheitsfall<br />

n liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit<br />

vor, so verlängert sich bis<br />

zum fünften Dienstjahr die Anspruchsdauer<br />

von sechs auf höchstens acht Wochen:<br />

Ansprüche der Arbeiter<br />

n im Krankheitsfall gleich dem Grundanspruch<br />

der Angestellten, aber OHNE<br />

Folgeanspruch!<br />

Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />

(separater Topf):<br />

Mag. Rudolf Siart,<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater in Wien,<br />

Siart + Team Treuhand,<br />

1160 Wien, Enenkelstraße 26,<br />

Tel.: (01) 49 31 399,<br />

siart@siart.at www.siart.at


Neueintragungen Mai<br />

Rechtsanwaltskammer Kärnten<br />

• Mag. Eva HAMMERSCHLAG,<br />

9020 Klagenfurt, Gabelsbergerstraße 5<br />

Rechtsanwaltskammer NÖ<br />

• Mag. Martina HACKL,<br />

2340 Mödling, Bahnhofplatz 6<br />

• Mag. Maria STROHMAYER,<br />

3100 St. Pölten, Wiener Straße 12<br />

OÖ Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Daniela GRUBER,<br />

4810 Gmunden, Marktplatz 16<br />

• Mag. Viktoria Imelda Barbara MAIER,<br />

4020 Linz, Landstraße 47<br />

• Mag. Roland GRÖßWANG,<br />

4820 Bad Ischl, Wiesingerstraße 4<br />

• MMag. Lisa Maria JARMER,<br />

4600 Wels, Bauernstraße 9/WDZ 3<br />

• Mag. Matthias LIPP,<br />

4873 Frankenburg, Haselbachstraße 16<br />

• Dr. Philip WORTHING-SMITH,<br />

4020 Linz, Lederergasse 18<br />

• Dr. Rainer HABLE,<br />

4020 Linz, Waltherstraße 22<br />

Sbg. Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Jörg DOSTAL,<br />

5020 Salzburg, Jahnstraße 11<br />

• Mag. Martina RAINER,<br />

5020 Salzburg, Otto Holzbauer Straße 1<br />

• Mag. Sebastian BOECKER,<br />

5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 13<br />

• Mag. Andrea Ernestine LEHNER,<br />

5760 Saalfelden, Almerstraße 2/3<br />

• Mag. Angelika VITZTHUM-MILLINGER,<br />

5760 Saalfelden, Almerstraße 2/3<br />

• Dr. Ewald ULLMANN,<br />

5020 Salzburg, Hellbrunnerstraße 7A<br />

tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Hüseyin KILIC,<br />

6500 Landeck, Innstraße 28<br />

vbg. Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Stefan HUCHLER,<br />

6845 Hohenems, Franz-Michael-<br />

Felder-Straße 6<br />

Rechtsanwaltskammer wien<br />

• Tatiana URDANETA WITTEK,<br />

1010 Wien, Rotenturmstraße 29/9<br />

• Mag. Angelika PAULITSCH,<br />

1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16<br />

• Mag. Manuela Anna<br />

SUMAH-VOSPERNIK,<br />

1230 Wien, Inzersdorf-<br />

Kirchenplatz 1a/Stg. 2/1<br />

• Dr. Lukas EMBERGER,<br />

1010 Wien, Plankengasse 2<br />

• Dr. Olivier André FRÜHWIRTH,<br />

1010 Wien, Hegelgasse 13/3a<br />

• Mag. Clemens HIRSCH,<br />

1030 Wien, Weyrgasse 8<br />

• Dr. Andreas STEINDL,<br />

1030 Wien, Landstraßer<br />

Hauptstraße 88/2-4<br />

• MMag. Dr. Kazim YILMAZ,<br />

1014 Wien, Tuchlauben 17<br />

• Dr. Anja Monire DUSTDAR,<br />

1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />

• Mag. Claudia FESSLER,<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Mag. Katharina RAABE,<br />

1040 Wien, Karlsgasse 15<br />

• MMag. Dr. Florian STEINHART,<br />

1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Platz 5<br />

• Dott. Federica ANSALONI,<br />

1010 Wien, Sterngasse 13<br />

wiSSENSwERt<br />

ÖSTERREICHISCHER<br />

RECHTSANWALTSVEREIN<br />

WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATION<br />

DER RECHTSANWÄLTE ÖSTERREICHS<br />

1011 Wien, Rotenturmstraße 13, Pf 612<br />

Tel. erreichbar 01/40127-1591<br />

Fax: 01/533 27 18-29<br />

Seminare <strong>2012</strong><br />

für (Rechtsanwalts-)Angestellte:<br />

Sommer-Block-Seminar, Wien . . . . . . . . . . . . Beginn 09.07.<strong>2012</strong><br />

What´s news?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 20.07.<strong>2012</strong><br />

– Wichtige Neuerungen 2010-<strong>2012</strong><br />

Grundlehrgang (BU-Kurs), Wien . . . . . . . . . . Beginn 04.09.<strong>2012</strong><br />

Fristen-Intensivkurs, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 11.09.<strong>2012</strong><br />

Kurrentien-Grundseminar, Wien . . . . . . . . . . . Beginn 13.09.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch I, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 14.09.<strong>2012</strong><br />

Verfahren Außer Streitsachen, Wien . . . . . . . . . . . am 25.09.<strong>2012</strong><br />

Einführungsseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 03.10.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch II, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 12.10.<strong>2012</strong><br />

Kosten-Aufbauseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . Beginn 31.10.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch III, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 09.11.<strong>2012</strong><br />

Kosten-Aufbauseminar, Linz . . . . . . . . . . . . . Beginn 29.11.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch II, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 10.12.<strong>2012</strong><br />

Seminare für Juristen:<br />

Dr. Eva Novotny:<br />

„Rationale und irrationale<br />

Aspekte unserer Urteilskraft“ . . . . . . . . . . . . . . . . am 19.07.<strong>2012</strong><br />

Anmeldungen via Homepage möglich!<br />

www.rechtsanwaltsverein.at<br />

Mail to: office@rechtsanwaltsverein.at Änderungen vorbehalten


DAtENSCHutZRECHt<br />

Mitunter setzt Altersmilde<br />

ein, die<br />

die eine oder andere,<br />

damals begangene<br />

Dummheit erträglicher<br />

macht. Man erinnert sich<br />

aber auch an manche Jugendtorheit.<br />

Manche Hose hätte<br />

nie getragen, mache Dauerwelle<br />

nie gemacht, manche<br />

Partei nie gewählt werden sollen.<br />

Den einen oder anderen<br />

Brief (damals schrieb man<br />

noch Briefe!) an eine oder einen<br />

längst Verflossene/n hätte<br />

man auch besser nie verfassen<br />

sollen. Man erinnert sich<br />

nur noch vage an den Inhalt.<br />

Seit 20 oder 30 Jahren nun<br />

liegt dieser Brief bei der/<br />

dem Ex-Geliebten, verstaubt<br />

im Schreibtisch unter Stapeln<br />

von Rechnungen, wird vielleicht<br />

vom neuen Partner gefunden,<br />

auf Kindergeburtstagen<br />

vorgelesen, achtlos zwi-<br />

„ich möchte,<br />

dass Sie<br />

diesen text<br />

vergessen.”<br />

20<br />

Das Blitzdings.<br />

Mit zunehmendem Alter häufen sich Gelegenheiten, über<br />

das bisherige eigene, ganz private Leben Bilanz zu ziehen.<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

schen Briefe anderer Verflossener<br />

gelegt. Er kann jederzeit<br />

hervorgezogen, wieder gelesen,<br />

verlacht werden, während<br />

man sich selbst nur noch<br />

vage an den Inhalt erinnert.<br />

Peinlich. Könnte man den<br />

Brief nicht heraus verlangen,<br />

dann verstecken, vernichten,<br />

besser noch den Empfänger/die<br />

Empfängerin zwingen,<br />

sich nicht mehr daran zu<br />

erinnern? Und, wenn man<br />

schon dabei ist, die vielen alten<br />

Fotos, auf denen man die<br />

schreckliche Frisur trägt, oder<br />

das hässliche Kleid, das man<br />

schon damals nicht mochte,<br />

gleich aus den Alben reißen<br />

lassen, zerreißen, zerstören?<br />

Das ist absurd.<br />

Spricht man nicht mehr von<br />

Briefen und Fotos, sondern<br />

von Postings in sozialen Netzwerken,<br />

wird aus der Absurdität<br />

schnell rechtspolitische<br />

Realität.<br />

Es ist eine Binsenweisheit,<br />

dass im Datenschutzrecht in<br />

Europa vieles im Argen liegt.<br />

Es beginnt ja schon bei der eigenartigen<br />

Bezeichnung „Datenschutzrecht“<br />

selbst, geht es<br />

darin doch gerade nicht um<br />

einen Schutz der Daten, sondern<br />

der Menschen. Veraltete<br />

Regelungen aus den 80-er Jahren<br />

sind zu finden, enorme<br />

Kluften zwischen Anspruch<br />

und Wirklichkeit, Vollzugsdefizite<br />

bei strukturell überlasteten<br />

Behörden allerorten, die<br />

außerhalb Europas fast spöttisch<br />

bemerkt werden: „Europeans<br />

have a long tradition<br />

of declaring abstract privacy<br />

rights in theory that they fail<br />

to enforce in practice.” –<br />

schreibt etwa Jeffrey Rosen,<br />

Professor an der George Washington<br />

University, im Februar<br />

<strong>2012</strong>.<br />

Es ist daher ebenso wenig<br />

überraschend wie begrüßenswert,<br />

dass die Europäische<br />

Kommission das Thema nun<br />

grundsätzlicher angehen will<br />

und einen Vorschlag für<br />

eine Datenschutzverordnung<br />

präsentiert hat (KOM(<strong>2012</strong>)<br />

11 endg.). Wiewohl manche<br />

Eigenartigkeit sogleich erkennbar<br />

ist – etwa, dass ausgerechnet<br />

der Bereich der po-<br />

lizeilichen und justiziellen<br />

Zusammenarbeit durch eine<br />

Richtlinie und nicht eine Verordnung<br />

behandelt werden<br />

soll, sodass hier weiterhin 27<br />

bunte Gärten blühen werden<br />

(KOM(<strong>2012</strong>) 10 endg.) –, so ist<br />

doch begrüßenswert, dass<br />

Vereinheitlichung insgesamt<br />

angestrebt wird. Allerdings<br />

soll es dabei nicht sein Bewenden<br />

haben.<br />

Eine der großen, „neuen“ Ideen,<br />

die die Kommission umsetzen<br />

will, ist die Schaffung<br />

eines schon sprachlich eigenartig<br />

anmutenden „Recht[s]<br />

auf Vergessenwerden und auf<br />

Löschung“ durch Art. 17 des<br />

Entwurfs. Der dieses Recht<br />

ausgestaltende Artikel hat –<br />

ohne die begleitenden Erwägungsgründe<br />

– eine Länge<br />

von ca. 2 Seiten, weswegen<br />

hier eine differenziertere Analyse<br />

aus Platzgründen unterbleiben<br />

muss. Hingewiesen<br />

sei hier nur auf ein Detail und<br />

drei grundsätzliche Fragen:<br />

Das Detail<br />

Das Recht vergessen zu werden<br />

richtet sich gegen den für<br />

die Verarbeitung Verantwortlichen.<br />

Ist das in einem sozialen<br />

Netzwerk mit mehreren<br />

hundert Millionen Nutzern jeder<br />

einzelne dieser Nutzer,<br />

der die vom Netzwerkbetreiber<br />

zur Verfügung gestellte<br />

Infrastruktur verwendet oder<br />

ist es nur der Netzwerkbetreiber<br />

selbst? Es ist zu befürchten,<br />

dass ersteres anzuneh-


men ist, woraus eine Vielzahl<br />

von Verantwortlichkeits- und<br />

Abwägungsfragen resultiert,<br />

die Datenschutzanwälte für<br />

die nächsten zehn Jahre in<br />

Lohn und Brot halten wird.<br />

Das Grundsätzliche (1):<br />

Das Recht vergessen zu werden<br />

ist ausweislich der Überschrift<br />

zu Artikel 17 etwas<br />

Anderes als das Recht auf Löschung,<br />

es geht offenbar über<br />

dieses hinaus. Worin besteht<br />

aber dann dieser über das Gelöschtwerden<br />

hinausgehende<br />

Inhalt? Möglich ist, dass damit<br />

die Information Dritter<br />

gemeint ist: Art. 17 Abs. 2<br />

schafft eine Verpflichtung,<br />

dass der Verantwortliche Dritte<br />

davon informiert, dass der<br />

Betroffene Löschung verlangt<br />

hat. Das führt jedoch nicht<br />

zum Vergessen, sondern im<br />

Gegenteil zum Aufmerksamwerden<br />

auf den Betroffenen.<br />

Das Grundsätzliche (2):<br />

Der Anspruch vergessen zu<br />

werden, soll insb. dann bestehen,<br />

wenn der Betroffene sei-<br />

ne Einwilligung zur Verarbeitung<br />

widerruft. Stellen wir<br />

uns dazu vor, A postet etwas<br />

auf der „Wall“ der B über C,<br />

worauf D und E Kommentare<br />

abgeben, F einen Link auf ein<br />

passendes Posting der G setzt,<br />

H ein Foto dazustellt, auf dem<br />

I, J und K zu sehen sind, worüber<br />

L einen Artikel schreibt.<br />

Welche Inhalte sind warum zu<br />

löschen, wenn A die Einwilligung<br />

widerruft (und gegenüber<br />

wem muss bzw. darf A<br />

widerrufen?)?<br />

Das Grundsätzliche (3):<br />

Das Recht vergessen zu werden<br />

soll nicht bestehen, wenn<br />

die Speicherung erforderlich<br />

ist zur Ausübung des Rechts<br />

auf freie Meinungsäußerung,<br />

offenbar aber nicht, um die<br />

Erinnerung an Tatsachen zu<br />

erhalten. Wollen wir in einer<br />

Gesellschaft leben, in der<br />

Tatsachen vergessen werden<br />

müssen, weil sie dem Betroffenen<br />

nicht (mehr) angenehm<br />

sind? Der digitale Liebesbrief<br />

verschwindet bei Nichtmehrgefallen<br />

im Nirvana?<br />

Wie so oft, ist man in Hollywood<br />

schon viel weiter. In<br />

dem gerade in dritter Folge<br />

erscheinenden Film „Men in<br />

Black“ gibt es den Neutralisator,<br />

vulgo das „Blitzdings“,<br />

mit dem Betroffenen die Erinnerung<br />

an die „echte“ Welt<br />

voller Weltraumagenten und<br />

extraterrestrischer Gefahren<br />

einfach weggeblitzt wird, sobald<br />

sie davon nichts mehr<br />

wissen sollen. Damit kann<br />

man sich die mühsamen rechtlichen<br />

Details um das Recht<br />

auf Vergessenwerden recht<br />

kommod ersparen.<br />

A propos. Ich möchte, dass Sie<br />

diesen Text vergessen. Ich mache<br />

mein Recht auf Vergessenwerden<br />

geltend. Jetzt. Blitz.<br />

DAtENSCHutZRECHt<br />

Dr. Nikolaus Forgó<br />

ist Universitätsprofessor an<br />

der Leibniz Universität<br />

Hannover sowie Honorarprofessor<br />

an der Universität<br />

Wien und leitet hier den<br />

Universitätslehrgang für<br />

Informations- und Medienrecht(www.postgraduatecenter.at/informationsrecht).<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

21


RECHt & FAMiLiE<br />

Rückforderung Kindergeld<br />

Nicht immer ist die Gebietskrankenkasse erfolgreich!<br />

Der Familienlastenaus-<br />

gleichsfond hat eine<br />

regelrechte Rückforderungswelle<br />

von<br />

Kindergeld und Kindergeldzuschuss<br />

veranlasst. Die Gebietskrankenkassen,<br />

die für<br />

den Familienlastenausgleichsfond<br />

die Rückforderungen betreiben,<br />

haben bisher mehr als<br />

3.500 Bescheide zur Rückforderung<br />

von Kindergeld und<br />

mehr als 17.800 Bescheide zur<br />

Rückforderung von Kindergeldzuschuss<br />

für die Jahre<br />

2002 bis 2007 erlassen.<br />

Ein erheblicher Teil der von<br />

den Eltern gegen die Rückforderungsbescheideangestrengten<br />

Klagen blieb jedoch<br />

erfolglos, weil tatsächlich relevante<br />

Zuverdienstgrenzen<br />

überschritten wurden.<br />

In einem besonderen Fall entschied<br />

der Oberste Gerichtshof<br />

in seinem Urteil vom<br />

03.05.<strong>2012</strong> (10 ObS 51/12s) jedoch,<br />

dass eine von der Landl<br />

Edelmann Ganzert Rechtsanwaltspartnerschaft<br />

vertretene<br />

Klägerin keine Rückzahlung<br />

zu leisten hat.<br />

Die Klägerin war Kommanditistin<br />

einer KG und hat ihren<br />

Kommanditanteil samt Vermögenseinlage<br />

innerhalb der<br />

Familie verschenkt. Dabei<br />

wurde vereinbart, dass dieser<br />

Kommanditanteil ohne Mitübertragung<br />

des Stands auf<br />

22<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

dem Gesellschafterverrechnungskonto<br />

übereignet wird.<br />

Zum Zeitpunkt der Schenkung<br />

wies das Kapitalkonto<br />

des Kommanditanteiles einen<br />

negativen Saldo auf, zu dessen<br />

Auffüllung die Klägerin<br />

nicht verpflichtet war.<br />

Diesen negativen Saldo musste<br />

die Klägerin versteuern und<br />

erzielte sie dadurch einen zu<br />

versteuernden Veräußerungsgewinn<br />

nach § 24 EStG 1988<br />

und trug auch eine daraus resultierende<br />

erhebliche Steuerlast.<br />

Die Gebietskrankenkasse<br />

machte unter Berufung auf die<br />

steuerliche Veranlagung der<br />

Klägerin für das Jahr 2007 im<br />

Rückforderungsbescheid die<br />

Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes<br />

des Jahres 2007<br />

mit der Argumentation geltend,<br />

dass der Veräußerungsgewinn<br />

ein Einkommen darstelle,<br />

dadurch die Zuverdienstgrenze<br />

überschritten<br />

worden wäre und daher Rückzahlung<br />

zu leisten sei.<br />

Die Klägerin erhob dagegen<br />

Feststellungsklage und hat in<br />

allen drei Instanzen Recht<br />

bekommen.<br />

Der OGH hat, der Argumentation<br />

der Klägerin folgend,<br />

seine Rechtsprechung zum<br />

Leistungsrecht bestätigt, und<br />

auf den Bereich des Kinderbetreuungsgeldes<br />

angewandt.<br />

Mag. <strong>Juli</strong>a Ganzert,<br />

Mag. Martin Edelmann<br />

(sitzend)<br />

Mag. werner Landl<br />

von Landl Edelmann<br />

Ganzert Rechtsanwaltspartnerschaft<br />

www.lexlet.at<br />

Zunächst hielt der OGH fest,<br />

dass bei der Ermittlung der<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

(„Zuverdienstgrenze“) auf<br />

das individuelle Einkommen<br />

des Anspruchsberechtigten<br />

abzustellen ist. Zwischen dem<br />

Einkommen im Sinn des EStG<br />

1988 und dem Erwerbseinkommen<br />

im Sinn der Sozialversicherungsgesetze<br />

können<br />

erhebliche Unterschiede bestehen,<br />

sodass die Versicherungsträger<br />

(sowie aufgrund<br />

der sukzessiven Kompetenz<br />

die Gerichte) bei der Ermittlung<br />

des relevanten Einkommens<br />

zu durchaus anderen<br />

Ergebnissen als die Steuerbehörden<br />

im Abgabeverfahren<br />

kommen können.<br />

Eine Bindung der Gerichte an<br />

einen Einkommensteuerbescheid<br />

der Abgabebehörde<br />

wurde vom OGH verneint,<br />

vielmehr ist es Aufgabe der<br />

Gerichte zu klären, welche<br />

Einkünfte bzw. Abzüge bei<br />

der Ermittlung der Höhe des<br />

Erwerbseinkommens im Sinne<br />

der Sozialversicherungsgesetze<br />

zu berücksichtigen<br />

sind. Es entspricht der Zielsetzung<br />

des KBGG, das Kinderbetreuungsgeld<br />

nur jenen<br />

Eltern(-teilen) zu gewähren,<br />

die bereit sind, die Berufstätigkeit<br />

im Hinblick auf die<br />

Kinderbetreuung einzuschränken.<br />

Es ergibt sich somit, dass es<br />

sachlich nicht gerechtfertigt<br />

ist, Veräußerungsgewinne im<br />

Sinn des § 24 EStG 1988 als ein<br />

im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2<br />

KBGG relevantes Einkommen<br />

zu behandeln. Auch in der Judikatur<br />

zur Ausgleichszulage<br />

bei der Berechnung der Witwenpension<br />

wurde in der Vergangenheit<br />

dieser Grundsatz<br />

bereits angewandt. Im Leistungsrecht<br />

ist entsprechend<br />

der Ausführungen des OGH<br />

davon auszugehen, dass es<br />

sich beim zu beurteilenden<br />

„fiktiven“, eine Konstruktion<br />

des Steuerrechts darstellenden<br />

Veräußerungsgewinn, um<br />

kein im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2<br />

KBGG relevantes Einkommen<br />

handelt, welches dem für die<br />

Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes<br />

maßgebenden<br />

Zeitraum zugeordnet werden<br />

könnte.<br />

Aus der Schenkung des Kommanditanteils<br />

erzielte die Klägerin<br />

weder einen tatsächlichen<br />

Erlös noch ein sonstiges<br />

Einkommen, noch wurde sie<br />

durch die Übernahme des<br />

Kommanditanteils durch andere<br />

Familienmitglieder von<br />

einer Verpflichtung befreit.<br />

Die Gebietskrankenkasse ist<br />

entsprechend dieser Grundsätze<br />

mit ihren Forderungen<br />

nicht durchgedrungen.


im 21. Jahrhundert kann das Büro<br />

überall sein. Auf der sonnigen Terrasse<br />

ebenso, wie auf einer Segelyacht.<br />

Wer bei Hardware und Software<br />

auf zeitgemäße IT-Lösungen baut,<br />

ist mobil und effizient zugleich. EDV<br />

2000 bietet mit WinCaus.net zahlreiche<br />

richtungsweisende Facetten dieser Mobilität<br />

für Rechtsanwälte.<br />

termine synchronisieren<br />

Dass man Termine mit Smartphones<br />

synchronisieren kann, ist keine Neuheit.<br />

Neu ist jedoch die Art und Weise, wie<br />

WinCaus.net das tut. Zusammen mit Microsoft<br />

Exchange 2010 läuft die Synchronisation<br />

praktisch von alleine. Anstelle<br />

überholter technischer Lösungen, bei denen<br />

der Abgleich händisch und mit dem<br />

lokalen Outlook der jeweiligen Benutzer<br />

durchgeführt werden musste, löst Win-<br />

Caus.net mit Microsoft Exchange 2010<br />

die Synchronisation ganz automatisch<br />

und de facto in Echtzeit und bedient<br />

sich der Webservice Schnittstelle des<br />

Exchange Servers.<br />

Der Vorteil für den Nutzer ist klar: automatische<br />

Synchronisation, ohne Unterbrechung<br />

des Arbeitsflusses, und das<br />

gleich für Outlook und Smartphone.<br />

Empfängt beispielsweise WinCaus.net eine<br />

Ladung im webERV, wird diese automatisch<br />

im richtigen Akt erfasst. Die Synchronisation<br />

erzeugt dann wiederum<br />

automatisch einen Termin im Outlook.<br />

Gleichzeitig erscheint der Termin am<br />

Handy. Dasselbe gilt für die andere Richtung:<br />

Wird ein Termin, etwa für die<br />

nächste Verhandlung, am Smartphone erfasst,<br />

erfolgt sogleich die Synchronisation<br />

mit Outlook und WinCaus.net.<br />

winCaus.net App für iphone<br />

und Android<br />

Wer neben den Terminen auch auf die in<br />

WinCaus.net gespeicherten Daten der<br />

Kanzlei zugreifen möchte, ist mit dem<br />

WinCaus.net App gut bedient. Die App<br />

steht für iPhone bzw. iPad und Android-<br />

Systeme zur Verfügung und bietet Zugriff<br />

auf die Aktdaten und die Personenverwaltung<br />

von WinCaus.net. Auch hier<br />

wurde ein zeitgemäßes System entwi-<br />

ckelt, das ein Webservice nutzt, und nicht<br />

etwa bloß Terminalserver-Verbindungen<br />

zum Server öffnet. Das ist möglich, weil<br />

WinCaus.net nach wie vor als echte Client-Server<br />

Software auf einen technischen<br />

Vorsprung bauen kann.<br />

Mit dem neu zusammengestellten Modul<br />

Termine/E-Mail/App hat WinCaus.net<br />

ein Mobilitätspaket geschnürt, das mobiles<br />

Arbeiten ohne Umweglösungen ermöglicht.<br />

In dieselbe Kerbe schlägt auch<br />

die WinCaus.net Funktion, die das Bereitstellen<br />

von Dokumenten in einer Cloud<br />

ermöglicht. Das Hochladen kann auch<br />

hier automatisiert werden. Dokumente<br />

aus WinCaus.net sind damit überall und<br />

jederzeit verfügbar.<br />

Wer dieses Konzept mit seinen Mandanten<br />

nutzen möchte, kann sich auf diese<br />

Weise das oftmalige Mailen von Dokumenten<br />

ersparen. In diesem Zusammenhang<br />

muss jedoch auf Sicherheit Bedacht<br />

genommen werden, weshalb EDV 2000<br />

hier neben Dropbox auch andere Services<br />

bedienen kann. Ein verschlüsselter bzw.<br />

gesicherter Zugang ist für die Wahrung<br />

der anwaltlichen Verschwiegenheit jedenfalls<br />

erforderlich. Darin liegt im Übrigen<br />

auch ein Vorteil des Systems ge-<br />

genüber dem klassischen und vielfach<br />

weiterhin üblichen Versenden von Dokumenten<br />

über E-Mail. Der Mailverkehr erfolgt<br />

in der Regel unsigniert und bietet<br />

damit praktisch keinerlei Sicherheit für<br />

Zugriffe von außen. Aus technischer<br />

Sicht kann eine Veränderung bzw. Verfälschung<br />

von Daten nicht ausgeschlossen<br />

werden. Auch ist es mit wenig Aufwand<br />

möglich, den Absender zu fälschen.<br />

Letztlich weiß man auch nie, wo Daten<br />

aus einer E-Mail zwischengespeichert<br />

werden.<br />

Neues Grundbuch<br />

Neu ist seit kurzem auch das elektronische<br />

Grundbuch, das seitens der Justiz<br />

nach langer Vorbereitung einer gründlichen<br />

Überarbeitung unterzogen wurde.<br />

Grund genug, auch die Funktionen in<br />

WinCaus.net entsprechend zu adaptieren.<br />

Grundbuch- und Firmenbuchabfragen<br />

sind jetzt im neuen Recherchemana-<br />

KANZLEiSOFtwARE<br />

Mobiles Arbeiten<br />

auf höchstem Niveau<br />

ger zusammengefasst. Von dort aus<br />

können Abfragen in die jeweiligen Akten<br />

der Drag & Drop hineingezogen werden.<br />

Wird dieselbe Abfrage noch einmal durchgeführt,<br />

können so die alten Abfragen auf<br />

Wunsch aktualisiert werden.<br />

Die Grundbuchabfragen werden übrigens<br />

jetzt als PDF übertragen. Das verhilft<br />

ihnen zwar zu einer verbesserten<br />

Optik, ist jedoch für die Weiterverarbeitung<br />

der enthaltenen Daten kontraproduktiv.<br />

Auch hier bietet WinCaus.net eine<br />

praxisorientierte Lösung und stellt die<br />

Inhalte zusätzlichen in einer Form bereit,<br />

die bequem weiterverarbeitet und auch<br />

in Verträge integriert werden kann. Die<br />

Abfragedaten können sogar im Programm<br />

bequem weiter genutzt werden<br />

und lassen sich etwa mittels Drag & Drop<br />

von der Abfrage in ein neues Begehren<br />

ziehen. Der Gutsbestand oder die zu<br />

löschende Eintragung komplettiert sich<br />

damit fast von selbst.<br />

Mehr noch, es ist sogar möglich, die Fußzeile<br />

zu entfernen und die Abfragedaten<br />

in den eigenen Kanzleibriefkopf einzubetten.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung der<br />

Daten nach der Umstellung stellt Win-<br />

Caus.net auf Wunsch zusätzlich auch den<br />

alten Grundbuchsauszug bereit, damit<br />

ein Vergleich vorgenommen werden<br />

kann.<br />

Arbeiten auch Sie mobil und zukunftsorientiert<br />

mit WinCaus.net!<br />

<strong>2012</strong><br />

EDv 2000<br />

Systembetreuung GmbH<br />

1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />

office@edv2000.net<br />

www.edv2000.net<br />

Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />

Fax: DW-20<br />

Dragon Dictation Solutions<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

23


SCHEiDuNGSRECHt<br />

Ehe: verlust des<br />

unternehmens?<br />

Scheidungsrecht ist in<br />

der Praxis häufig ein<br />

Boulevard der Eitelkeiten,<br />

der Berater<br />

und der Beratenen. Wenn die<br />

Ehe zu Ende geht, sind die<br />

Ehegatten häufig in einem<br />

emotionalen Ausnahmezustand.<br />

Unsachliche Verhaltensweisen<br />

treten verstärkt zu<br />

Tage, wenn auch das Unternehmen<br />

in die Trennung<br />

oder Scheidung „einzubeziehen“<br />

ist. Obwohl das Unternehmen<br />

nach den gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht der Aufteilung<br />

unterliegt, besteht<br />

verständlicherweise ein Interesse<br />

der scheidenden Ehepartner<br />

auch über die rechtlichen<br />

Verhältnisse im Unternehmen<br />

– möglichst gleichzeitig mit<br />

der Scheidung – eine abschließende<br />

Regelung zu treffen.<br />

Kriselt die Ehe ist aber nicht<br />

auch (zwangsläufig) das Unternehmen<br />

in Gefahr. In diesem<br />

Fall ist jedoch Know-How<br />

aus dem Unternehmens-, Gesellschafts-<br />

und Familienrecht<br />

gleichermaßen gefragt.<br />

vorsorge durch verträge<br />

Zukünftige Ehegatten benötigen<br />

Problembewusstsein dahingehend,<br />

welche Themenbereiche<br />

in einem „Ehevertrag“<br />

oder einer „Vorwegvereinbarung“<br />

nach § 97 EheG geregelt<br />

werden und/oder etwa Eingang<br />

in den Gesellschaftsvertrag<br />

finden sollten. Das Familienrechts-Änderungsgesetz<br />

2009 (FamRÄG 2009) brachte<br />

Neuerungen, wonach es unter<br />

anderem möglich sein soll, die<br />

Übertragung des Eigentumsrechtes<br />

von einer in die Ehe<br />

eingebrachten Wohnung (häufig<br />

die Ehewohnung) vertraglich<br />

auszuschließen (so genanntes<br />

„opt-out“) oder eine<br />

eingebrachte Wohnung in die<br />

Aufteilung mit einzubeziehen<br />

( so genanntes „opt-in“). Die<br />

Krux liegt hier allerdings im<br />

Detail; nach bedeutenden<br />

Stimmen in der Literatur lassen<br />

die einschlägigen Geset-<br />

24 AnwAltAktuell 05/12<br />

zesstellen einigen Interpreta-<br />

tionsspielraum offen. So ist<br />

insbesondere unklar, ob von einer<br />

„opt-in“-Vereinbarungen<br />

nur die in die Ehe eingebrachte<br />

oder jede Ehewohnung umfasst<br />

sein kann. Bei derartigen<br />

„Eheverträgen“, „Eheübereinkommen“<br />

oder „Vorwegvereinbarungen“<br />

nach § 97 EheG<br />

handelt es sich nach herrschender<br />

Meinung des VwGH um<br />

einen außergerichtlichen Vergleich<br />

zwischen den Ehegatten,<br />

welcher mit 2 % der jeweils<br />

von den Vertragsparteien<br />

übernommenen Gesamtleistung,<br />

zu vergebühren sind (vgl<br />

§ 33 TP 20 Abs 1 Z 1/Z 2<br />

GebG). Es ist also Kreativität<br />

des Vertragserrichters gefragt,<br />

wenn diese Gebühr gespart<br />

werden soll.<br />

Der ehelichen Aufteilung unterliegen<br />

unter anderem nicht<br />

Sachen, die zu einem Unternehmen<br />

gehören, oder Anteile<br />

an einem Unternehmen, außer<br />

es handelt sich um bloße Wertanlagen<br />

(§ 82 Abs 1 Z 3 und Z 4<br />

EheG). Im gesellschafts- oder<br />

unternehmensrechtlichen Bereich<br />

können Unternehmer-<br />

Ehegatten zwar keinen Unternehmerehevertrag<br />

(etwa zum<br />

Zugewinnausgleich, wozu auch<br />

das Unternehmen zählt) – wie<br />

beispielsweise in Deutschland<br />

– abschließen. Es bleibt aber<br />

sehr wohl die Möglichkeit, bestimmte<br />

Vereinbarungen – beispielsweise<br />

in Form von Aufgriffs-,<br />

Vorkaufs- oder Gewinnausschüttungs-<br />

und Vetoregelungen<br />

– zu treffen, damit<br />

die Scheidung im wirtschaftlichen<br />

Bereich keine nachteiligen<br />

Konsequenzen mit sich bringt.<br />

Änderungen der<br />

Rechtsprechung<br />

Bedeutend ist für jeden Berater<br />

natürlich in diesem Zusammenhang<br />

auch die <strong>aktuell</strong>e<br />

oberstgerichtliche Judikatur<br />

aus der sich stets Beratungsbedarf<br />

ergibt. Vorab ist im Bereich<br />

der Schnittstelle „Ehe<br />

und Unternehmen“ abzuklä-<br />

RA Dr. Birgit Leb<br />

Saxinger, Chalupsky &<br />

Partner Rechtsanwälte<br />

www.scwp.com<br />

ren, ob es sich beim jeweiligen<br />

Vermögen um ein Unternehmen<br />

oder eine Sache handelt,<br />

die zu einem Unternehmen gehört<br />

(§ 82 Abs 1 Z 3 und Z 4<br />

EheG). Bis vor kurzem war etwa<br />

unklar, ob schon die Vermietung<br />

einer kleineren Anzahl<br />

von Wohnungen als<br />

Unternehmen anzusehen ist.<br />

Nach oberstgerichtlicher Rechts-<br />

prechung wurde bisher ein<br />

Zinshaus mit 37 Wohnungen,<br />

deren Vermietung einen nicht<br />

unbeträchtlichen Organisationsaufwand<br />

bedarf, als Unternehmen<br />

qualifiziert (vgl OGH<br />

9 Ob 42/99p, 1 Ob 89/01x). Die<br />

Dauervermietung von zwei<br />

Wohnungen stellte jedoch noch<br />

kein Unternehmen dar (vgl<br />

OGH 3 Ob 631/86). Vom OGH<br />

wurde entschieden, dass ein<br />

Miethaus mit neun Wohnungen,<br />

welches angesichts einer<br />

größeren Anzahl von Mietverhältnissen<br />

eine auf Dauer angelegte<br />

Organisation erfordert,<br />

ein Unternehmen iSd § 82 Abs<br />

1 Z 3 EheG ist. Begründet wurde<br />

dies damit, dass neben der<br />

Kontrolle der Mietzinszahlungen<br />

und der Durchführung<br />

der Betriebskostenabrechnung<br />

die Buchhaltung durch eine<br />

Steuerberatungskanzlei und<br />

Kontrolllisten für die Reinigung<br />

und Schneeräumung geführt<br />

wurden (vgl. OGH 6 Ob<br />

87/10b).<br />

Häufig kommt es zur Umwidmung<br />

von nach § 82 Abs 1<br />

EheG von der Aufteilung ausgenommenenVermögensteilen.<br />

Gewährt beispielsweise<br />

ein Ehegatten dem anderen<br />

Ehegatten ein Darlehen ohne<br />

Rückzahlungsverpflichtung<br />

zur Abwendung der Insolvenz<br />

dessen Unternehmens und erfolgt<br />

keine Rückzahlung des<br />

Darlehens, sondern eine Inves-<br />

tition in das gemeinsame Haus<br />

(hier: Ehewohnung), besteht<br />

die Gefahr, dass der Geldbetrag<br />

schlüssig zu gemeinsamen<br />

wirtschaftlichen Zwecken<br />

gewidmet wurde (OGH 4 Ob<br />

115/10f). In diesem Fall kann<br />

der Geldbetrag nicht mehr real<br />

aus der Aufteilungsmasse ausgesondert<br />

werden, weil dieser<br />

durch die entsprechende tatsächliche<br />

Verwendung zur<br />

Anschaffung ehelichen Gebrauchsvermögens<br />

bzw zur<br />

Bildung ehelicher Ersparnisse<br />

gewidmet wurde.<br />

Bei Investitionen der Ehegatten<br />

in ein kreditfinanziertes<br />

Pensionsmodell hängt die Frage<br />

der Einbeziehung in die<br />

Aufteilungsmasse nach neuerer<br />

Rechtsprechung insbesondere<br />

vom Zweck der Investition<br />

ab (OGH 1 Ob 117/11d).<br />

Beabsichtigt ein Ehegatte<br />

hauptsächlich seinen Lebensstandard<br />

im Alter zu sichern,<br />

so ist das Vermögen nicht aufzuteilen.<br />

Soll das Vermögen jedoch<br />

angespart werden und<br />

werden die Ersparnisse in der<br />

Folge auch noch während aufrechter<br />

Ehe ausbezahlt, wird es<br />

sich um eheliche Ersparnisse<br />

handeln, die der ehelichen<br />

Aufteilung unterliegen. Bis dato<br />

wurden Veranlagungen<br />

während aufrechter Ehe etwa<br />

in Form von Pensionsabfindungen<br />

oder Pensionsvorschüssen<br />

(OGH 2 Ob 18/00m,<br />

1 Ob 53/02d, 1 Ob 187/09w)<br />

vom OGH höchst unterschiedlich<br />

beurteilt.<br />

Weiters gibt es nunmehr Klarstellung<br />

dahingehend, dass ein<br />

wechselseitig zwischen den<br />

Ehegatten im Grundbuch einverleibtes<br />

Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

im Aufteilungsverfahren<br />

von Amts<br />

wegen zu löschen ist (vgl OGH<br />

1 Ob 33/10z). Der Richter wird<br />

mE auch im Zuge einer einvernehmlichen<br />

Ehescheidung nach<br />

§ 55a EheG die Parteien dies-<br />

bezüglich aufzuklären haben.<br />

Abschließend ist festzuhalten,<br />

dass nach den Erfahrungen<br />

aus der Beraterpraxis insbesondere<br />

die Bereitschaft der<br />

unternehmerisch tätigen Ehegatten<br />

zum Abschluss von diversen„Vorwegvereinbarungen“<br />

steigt.


BERGStEiGEN ExtREM<br />

Das Besteigen von Bergen<br />

um seiner selbst<br />

willen ist keine Betätigung,<br />

deren Sinn<br />

sich leicht enträtselt. Will es<br />

ein Zufall oder ist es bezeichnend,<br />

dass ausgerechnet ein<br />

verkrachter Jusstudent als erster<br />

Mensch am 26.04.1336 in<br />

einem Brief notierte: „Allein<br />

getrieben von der Lust, die auffallende<br />

Höhe des Orts zu erblicken,<br />

bestieg ich am heutigen Tag<br />

den höchsten Berg dieser Gegend<br />

[…].” („Altissimum regionis huius<br />

montem […] hodierno die,<br />

sola videndi insignem loci altitudinem<br />

cupiditate ductus, ascendi.”)<br />

Der dies schrieb, hatte seine<br />

Bergbesteigung demnach allen<br />

Ernstes aus einem einzigen<br />

Grunde unternommen:<br />

um auf dem höchsten Gipfel<br />

rundum zu stehen. Wer aber<br />

war es, der sich dazu bemüßigt<br />

fand, dies zu tun und es<br />

der Nachwelt zu überliefern?<br />

Kein geringerer als Francesco<br />

Petrarca, nachdem er den provenzalischen<br />

Mont Ventoux<br />

bestiegen hatte. Und brach damit<br />

einem Phänomen Bahn,<br />

das heutzutage ein beliebter<br />

26<br />

Gipfelsturm<br />

warum?<br />

Ein Rechtsanwalt will den<br />

Mount Everest besteigen.<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

RA Mag. Clemens Strauss<br />

am Everest auf 7.000 Metern<br />

Zeitvertreib ist: dem Alpinismus.<br />

Auch ich für meinen Teil stei-<br />

ge ausschließlich „videndi insig-<br />

nem loci altitudinem cupiditate<br />

ductus“ auf Gipfel. Nicht<br />

Naturverbundenheit oder<br />

Freude an der Bewegung motiviert<br />

mich. Ich bekenne vielmehr<br />

ganz offen: Letztlich<br />

will ich nur auf den Gipfel des<br />

höchsten Bergs überhaupt, des<br />

Mount Everest (8.848 m). Dass<br />

dieser mein seltsamer Wunsch<br />

keine allgemeine Gültigkeit<br />

oder höhere Philosophie beanspruchen<br />

kann, verkenne<br />

ich nicht. Meinem simplen<br />

Gemüt aber gibt dies Ziel einigen<br />

Lebensanhalt und Daseinsbekräftigung.<br />

Ich will den Everest übrigens<br />

womöglich ohne Zuhilfenahme<br />

von Sauerstoff aus Flaschen<br />

besteigen. Ich führe<br />

zwar solche Flaschen mit. Geplant<br />

ist aber der Konsum daraus<br />

nur im Notfall. Ich beabsichtige<br />

das Engagement von<br />

drei Sherpas, die meinen gesamten<br />

benötigten Apparat<br />

tragen. Denn bei meinem ersten<br />

Versuch am Everest ohne<br />

Sherpas im Jahre 2011 musste<br />

ich auf knapp über 8.000 Metern<br />

umkehren, weil die Traglast<br />

mich behinderte. Ich vermochte<br />

in der „dünnen Luft“<br />

keine hinreichende Aufstiegsgeschwindigkeit<br />

mehr zu entwickeln.<br />

Der Gipfel erwies sich<br />

so als unerreichbar.<br />

Die Akklimatisierung für den<br />

Berg dauert rund 30 Tage. Der<br />

Körper braucht schon gut 3<br />

Wochen, um sich an die Höhe<br />

des Basislagers auf 5.300 Metern<br />

anzupassen. Jenseits davon<br />

kann eine vollständige<br />

Anpassung gar nicht mehr erreicht<br />

werden. Daher ist es<br />

auch (entgegen landläufigen<br />

Vorstellungen) nicht möglich,<br />

den Berg schrittweise in immer<br />

größeren Höhen zu belagern.<br />

Dies würde nur zu einer<br />

stetigen Schwächung des Körpers<br />

führen. So hat den Gipfel<br />

noch niemand erreicht.<br />

Was aber geschieht in diesen<br />

Wochen? Vor allem wird gewartet<br />

und zwar auf den<br />

richtigen Zeitpunkt. Der Everest<br />

erfordert Willensstärke,<br />

Beharrlichkeit, Geduld und<br />

Glück. Andererseits gilt es<br />

ohnedies, die Lagerkette und<br />

die Depots aufzubauen bzw<br />

einzurichten, bei welchem Vor-<br />

gang man bis zu rund 8.000<br />

Metern vordringt, aber stets<br />

wieder zum Basislager zurückkehrt.<br />

Diese Methode des<br />

„climb high, sleep low“ gewöhnt<br />

den Körper nach und<br />

nach an die extreme Sauerstoffarmut.<br />

Der „Gipfelsturm“ selbst erfolgt<br />

dann (wenn das Wetter<br />

es zulässt) in den letzten 2<br />

Wochen der Expedition. Er<br />

startet vom Basislager aus<br />

und nimmt 4 – 5 Tage in Anspruch.<br />

Wer in dieser Phase<br />

nicht physisch und psychisch<br />

gefestigt ist, scheitert zwangsläufig.<br />

An Gefahren sind die Höhenkrankheit<br />

(im Extremfall die<br />

lebensbedrohlichen Ödeme in<br />

Lunge oder Hirn), dann weiters<br />

Erfrierungen, Sturz, Lawine<br />

und Eisabbruch zu gewärtigen.<br />

Die größte Gefahr<br />

bildet indes die Fehleinschätzung<br />

der eigenen Kräfte. Wen<br />

über 8.000 Metern seine Kräfte<br />

verlassen, ist in ernster Gefahr.<br />

Ist man erst einmal be-<br />

Aktuelle Gipfelbilanz:<br />

n Mont Blanc (4.807 m):<br />

2001, Aufstiegszeit 2 Tage<br />

n Kilimandscharo (5.896 m):<br />

2003, Aufstiegszeit 5 Tage<br />

n Aconcagua (6.962 m):<br />

2005, Aufstiegszeit 11 Tage<br />

n Mount McKinley (6.195 m):<br />

2006, Aufstiegszeit 14 Tage<br />

n Elbrus (5.642 m):<br />

2007, Aufstiegszeit 5 Tage<br />

n Puncak Jaya (4.884 m):<br />

2009, Aufstiegszeit 5 Tage<br />

n Mount Everest (8.848 m):<br />

Erster, erfolgloser Versuch<br />

02.04. – 04.06.2011<br />

Der Everest und der Mount<br />

Vinson (Antarktis) wären die<br />

einzig noch ausständigen Gipfel<br />

für Clemens Strauss zum Erreichen<br />

der „Seven Summits”,<br />

der Besteigung des jeweils<br />

höchsten Bergs je Kontinent!<br />

wegungsunfähig, kann einem<br />

kaum mehr geholfen werden.<br />

Am Everest sterben die meisten<br />

Menschen an Erschöpfung.<br />

So viel zu den baren Fakten.<br />

Sie alle beantworten indes –<br />

trotz großmächtiger Berufung<br />

auf Petrarca – die legitime<br />

Frage nicht, warum man den<br />

Everest nun wirklich besteigen<br />

solle. Diese Frage wurde<br />

schon an George Mallory gerichtet,<br />

der in den 1920er-Jahren<br />

den Everest (wahrscheinlich<br />

vergeblich, gesichert aber<br />

mit Todesfolge) zu besteigen<br />

versucht hat: „Why do you<br />

want to climb Mount Everest?“<br />

wollte ein Journalist von ihm<br />

wissen. Ihm aber, dem Befragten,<br />

entfuhren nur drei Worte:<br />

„Because it’s there.“<br />

RA Mag. Clemens Strauss<br />

HOHENBERG<br />

STRAUSS BUCHBAUER<br />

Rechtsanwälte GmbH,<br />

8010 Graz, Hartenaugasse 6<br />

www.hohenberg.at


SOS MitMENSCH<br />

Kunstauktion SOS Mitmensch <strong>2012</strong>:<br />

Nachverkauf hat begonnen<br />

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten – mit einem Erlös von fast<br />

55.000 Euro ging am 10. Mai <strong>2012</strong> die 12. Kunstauktion zugunsten<br />

der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch zu Ende.<br />

insgesamt 87 Werke hatten renommierte<br />

zeitgenössische KünstlerInnen<br />

wie Arik Brauer, Elke Silvia<br />

Krystufek und Günther Brus gespendet,<br />

um die Menschenrechtsarbeit<br />

von SOS Mitmensch zu unterstützen. In<br />

deren Zentrum steht derzeit die Forderung<br />

nach einem fairen Bleiberechtsgesetz<br />

wie nach Arbeitserlaubnis für Asylsuchende.<br />

Die Werke, die am Donnerstag nicht unter<br />

den Hammer kamen, sind bis zum<br />

15. <strong>Juli</strong> im Nachverkauf zu erstehen. Welche<br />

Arbeiten noch verfügbar sind, erfahren<br />

Interessierte im Internet unter http://<br />

28<br />

Elke Silvia Krystufek<br />

„masal”<br />

<strong>2012</strong>, Schwarze Kreide auf papier<br />

42 x 29,7 cm gerahmt<br />

Ausrufpreis: 2.500,–<br />

teilnehmende Künstlerinnen <strong>2012</strong>:<br />

Anderwald Ruth & Grond Leonhard, Anzinger<br />

Siegfried, Baumann Thomas, Bitter Sabine &<br />

Weber Helmut, Blanz Hubert, Blum Pirmin, Bohatsch<br />

Erwin, Bolt Catrin, Brandl Herbert,<br />

Brauer Arik, Bruder Katrin, Brus Günther, Ceeh<br />

Anna, Cibulka Heinz, Damisch Gunter, Dejanoff<br />

Plamen, Domig Daniel, Dreux Beatrice, Ederer<br />

Silvia, Falsnaes Christian, Feuerstein Thomas,<br />

Frauenschuh Georg, Gelitin, Goldgruber Michael,<br />

Graschopf Birgit, Grübl Manfred, Gumhold<br />

Michael, Güres Nilbar, Guschelbauer<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

kunst.sosmitmensch.at oder telefonisch<br />

unter 01/524 00 99 16. Der Kauf einer Arbeit<br />

kann im Sinne der Spendenabsetzbarkeit<br />

steuerlich genützt werden.<br />

Über SOS Mitmensch<br />

SOS Mitmensch setzt sich seit fast 20 Jahren<br />

als Pressure Group für Menschenrechte<br />

in Österreich ein und zielt auf die<br />

Chancengleichheit und Gleichberechtigung<br />

aller Menschen ab. Derzeitige Arbeitsschwerpunkte:<br />

Bleiberecht, Integration,<br />

Asyl und Antirassismus.<br />

Mehr Info unter: www.sosmitmensch.at<br />

Günther Brus<br />

„Es kurven 26 pole ums All”<br />

1996, Mischtechnik auf papier<br />

45 x 32,5 cm gerahmt<br />

Ausrufpreis: 4.800,–<br />

Markus, Hammerstiel Robert, Hohenbüchler<br />

Christine und Irene, Holub Barbara, Honetschläger<br />

Edgar, Hoover Nan, Horsky Michael,<br />

Hübner Ursula, Jasmin Nicolas, Jelinek Robert,<br />

Jermolaewa Anna, Kandl Johanna, Kandl Leo,<br />

Kapfer Franz, Kappl Franco, Kar Irene, Kienzer<br />

Michael, Kogler Peter, Komad Zenita, Kranzler<br />

Paul, Krautgasser Annja, Krystufek Elke Sylvia,<br />

Lebschik Marie-Luise, Lienbacher Ulrike, Marx<br />

Bele, Mayer Christoph, Michlmayr Michael,<br />

Monaco <strong>Juli</strong>e, Oberdanner Annelies, Pichler<br />

Arik Brauer„Die Zauberflöte”<br />

0, Siebdruck 60,2 x 50,2 cm<br />

Ausrufpreis: 480,–<br />

Christoph Mayer „Kaukasus 3b”<br />

2009, Mischtechnik auf papier , 50 x 70 cm<br />

Ausrufpreis: 900,–<br />

Hubert Scheibl<br />

o.t. (aus der Serie psychonautiker)<br />

2009/2010, Mischtechnik auf papier<br />

32 x 51 cm in Künstlerrahmung<br />

Ausrufpreis: 2.700,–<br />

Walter, Piwonka Doris, Plavcak Katrin, Pleschberger<br />

Birgit, Regl Bianca, Ressi Andrea, Schabus<br />

Hans, Scheibl Hubert, Schmirl Elisabeth,<br />

Schmögner Walter, Sengl Peter, Six Nicole &<br />

Petritsch Paul, Springer Nina Rike & Krichbaum<br />

Josef Florian, Stach Walter, Stanzel Rudi, Staudacher<br />

Hans, Stroj Misha, Trumler Gerhard,<br />

Vopava Walter, Wakolbinger Manfred, Weissenberger<br />

Emmerich, Wilde Harald, Zachar<br />

Istvan, Zebedin Hannes, Zitko Otto, Zobernig<br />

Heimo, Zogmayer Leo


SERviCE FREiE BERuFE<br />

Bank Austria – die Bank<br />

für Rechtsanwälte<br />

Die Bank Austria startet <strong>2012</strong> eine Offensive für Freie Berufe. Im Bereich<br />

der Rechtsberufe ist die Bank Austria führend und verstärkt ihre Services<br />

für diese Kundengruppe deutlich.<br />

Die Freiberufler-Offensive<br />

der Bank Austria<br />

bringt mehr regionale<br />

Nähe durch<br />

die Schaffung von 40 neuen<br />

Kompetenzcentern für Freie<br />

Berufe in allen Bundesländern.<br />

Ein Schwerpunkt liegt<br />

dabei klar auf den Rechtsberufen.<br />

Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte finden in allen<br />

neuen Kompetenzcentern für<br />

Freie Berufe kompetente Ansprechpartner,<br />

welche die spezifischen<br />

Anliegen und Bedürfnisse<br />

dieser Berufsgruppe<br />

genau verstehen. Als Rechtsanwältin<br />

und Rechtsanwalt<br />

sind Sie nicht nur Rechtsexpertinnen<br />

und Rechtsexperten,<br />

sondern auch Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer.<br />

Mit dem „Service Freie Berufe<br />

für Rechtsanwälte“ unterstützt<br />

Sie die Bank Austria mit<br />

maßgeschneiderten Services.<br />

Rechtsanwältinnen und Rechts-<br />

anwälte sind ständig mit finanziellen<br />

Entscheidungen kon-<br />

frontiert. Das beginnt schon<br />

in der Anfangsphase, in der<br />

meist größere Investitionen<br />

zum Aufbau einer Kanzlei anstehen.<br />

Beginnt das Geschäft<br />

zu laufen, gewinnen Begriffe<br />

wie „Steueroptimierung“ oder<br />

„betriebliche Vorsorge“ zunehmend<br />

an Bedeutung. Und<br />

wenn Sie sich bereits ein kleines<br />

Vermögen erarbeitet haben,<br />

stellt sich wiederum die<br />

Frage nach der geeigneten<br />

Veranlagung.<br />

Services für Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte<br />

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on, die optimale Veranlagung<br />

Ihres Kapitals, die zukunftsorientierte<br />

Altersvorsorge oder<br />

um Versicherungsfragen geht.<br />

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Verwaltung der auf<br />

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Pauschalgebühr zur einfacheren<br />

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der Konten nach den<br />

Richtlinien des „<strong>Anwalt</strong>lichen<br />

Treuhandbuches“ und des<br />

„Elektronischen <strong>Anwalt</strong>lichen<br />

Treuhandbuches“ sind eine<br />

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der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Weiters<br />

ist die Bank Austria Kooperations-<br />

und Unterstützungspartner<br />

der Europäischen<br />

Präsidentenkonferenz<br />

der europäischen <strong>Anwalt</strong>sorganisationen.<br />

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Ein Kompetenzzentrum für<br />

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Beratung und<br />

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der Banköffnungszeiten<br />

von 8 bis 18 Uhr jederzeit<br />

möglich. Für nähere Informationen<br />

steht Ihnen gerne Ihr<br />

Betreuer bzw. Ihre Betreuerin<br />

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Unter der ServiceLine 05 05 05-44144, auch für<br />

Terminvereinbarungen bezüglich eines Beratungsgesprächs.<br />

Per E-Mail: freieberufe@unicreditgroup.at<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

29


HOt SpOtS<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

„Frauenpower” verstärkt seit<br />

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Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Unternehmens-<br />

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Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht, Mag. viktoria Maier<br />

Liegenschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht<br />

sowie in der Unternehmensrefinanzierung und Sanierung.<br />

Darüber hinaus gehört insbesondere das Transportrecht zu ihren<br />

Spezialgebieten. Viktoria Maier wirkt vorwiegend an den<br />

Kanzleistandorten in Linz und Wien.<br />

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hat OBLiN MELiCHAR zur besten österreichischen<br />

Kanzlei im Bereich Litigation gekürt<br />

OBLIN MELICHAR sind das österreichische<br />

Mitglied der Euro-American Lawyers<br />

Group, deren israelisches Mitglied „AFIK<br />

TURGEMAN“ diese Auszeichnung in der<br />

Sparte M&A erhielt. Finance Monthly ist<br />

ein internationales Finanz-Magazin und<br />

zeichnet jährlich die weltweit besten<br />

Rechtsanwaltskanzleien in den jeweiligen<br />

Fachbereichen aus.<br />

Dr. Klaus Oblin<br />

Schwarz Schönherr Empfang anlässlich der<br />

international trademark Association in washington<br />

Vom 05. bis 09. Mai <strong>2012</strong> veranstaltete die International Trademark Association INTA<br />

ihr Jahrestreffen in Washington D.C., welches als der größte Markenrechtskongress<br />

der Welt gilt. Auch heuer nahmen wieder mehr als 10.000 Markenrechtsspezialisten<br />

aus aller Welt teil. Aus diesem Anlass haben Dr. Hans Peter Manz, österreichischer<br />

Botschafter in den USA, und Schwarz Schönherr zu einem Empfang in die österreichische<br />

Botschaft eingeladen.<br />

„Besonders bemerkenswert ist, dass wir als einzige österreichische Kanzlei zu einem<br />

Empfang in Washington eingeladen haben und mehr als 400 Kollegen aus mehr als<br />

50 Ländern daran teilgenommen haben. Gemeinsam mit dem österreichischen Botschafter<br />

zu dem Empfang zu laden war für uns natürlich eine besondere Ehre und<br />

Auszeichnung“, freut sich Dr. Georg Schönherr. www.schwarz-schoenherr.com<br />

30<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

http://headley.co.uk/<br />

headturner/<br />

FMGA<strong>2012</strong><br />

www.oblin.at<br />

Mit Schwejk gleichgezogen<br />

Den renommierten Ehrenpreis „Pro Defensione“ erhielt heuer<br />

der Wiener Rechtsanwalt Brigadier Hermann Heller. Er übte<br />

neben seiner Advokaten-Tätigkeit verschiedene Milizfunktionen<br />

aus, u.a. jahrzentelang als Verbindungsoffizier des Militärkommandos<br />

Wien zur Bundespolizeidirektion.<br />

Beim Festakt in der Maria-Theresien-Kaserne sagte der neue<br />

Wiener Militärkommandant Brigadier Kurt Wagner in seiner<br />

Laudatio: „Doktor Hermann Heller ist auch in mehreren armeerelevanten<br />

Vereinen als Vorstandsmitglied aktiv und mit seinem<br />

Wirken stets auf die Interessen der Landesverteidigung bedacht.<br />

Seine Bundesheer-Laufbahn erlaubte es ihm zudem, zur<br />

Anlaufstelle für rechtssuchende Soldaten und Soldatinnen zu<br />

werden, da er sich in seiner Rechtanwaltsarbeit auf das Dienst-,<br />

Disziplinar- und Militärstrafrecht spezialisierte.“<br />

Das Militärkommando Wien vergibt den Preis „Pro Defensione“<br />

seit 1987 an Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft,<br />

Kunst und Armee, die sich besonders für das Bundesheer<br />

in Wien und die militärische Landesverteidigung einsetzen.<br />

www.bundesheer.at<br />

Brandl & talos beraten bwin.party beim Einstieg in den Social Gaming Markt<br />

bwin.party digital entertainment plc, der weltweit führende Anbieter von Online-Glücksspiel, wird zukünftig<br />

auch auf die Expansion im Bereich von Social Gaming setzen. In einem ersten Schritt hat Brandl & Talos<br />

bwin.party bei der Akquisition von Vermögenswerten der beiden Entwicklungsunternehmen Velasco<br />

Services Inc. und Orneon Limited, mit einem Transaktionswert von 23 Millionen USD, beraten.<br />

„Mit dieser Transaktion konnten wir erneut unsere Expertise bei komplexen internationalen M&A Aktivitäten<br />

in einem stark wachsenden Markt unter Beweis stellen“, meint dazu Dr. Thomas Talos, LL.M. (Virginia).<br />

www.btp.at<br />

Foto: Bundesheer/Regina Aigner<br />

Rechtsanwalt<br />

Brigadier<br />

Hermann Heller<br />

(l.) erhielt Militärpreis<br />

„pro Defensione“.<br />

Brigadier<br />

Kurt wagner freut<br />

sich mit ihm.<br />

© Anja Mayer<br />

Botschafter Dr. Hans peter Manz (l.),<br />

Dr. Georg Schönherr


Willkommen im Sommer!<br />

5020 Salzburg • Wolf Dietrich Straße 8<br />

T: 0662/882508 und Herbert von Karajan-<br />

Platz 5 • T: 0662/841900<br />

4020 Linz • Schillerstraße 5 • T: 0732/655758<br />

1010 Wien • Tuchlauben 13 • T: 01/5327970<br />

6020 Innsbruck • Anichstraße 20 • T: 0512/570972<br />

8010 Graz • Girardigasse 1 • T: 0316/820010<br />

9020 Klagenfurt • Burggasse 2 • T: 0463/500311<br />

www.piaantonia.at<br />

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StEuERABKOMMEN<br />

Schwarzgeldabkommen<br />

mit der Schweiz<br />

Angebot in die Legalität zu wechseln<br />

Das Steuerabkommen zwischen<br />

Österreich und der Schweiz zur<br />

„Legalisierung von Schwarzgeld“<br />

wurde am 13. April <strong>2012</strong><br />

unterzeichnet und tritt aller Voraussicht<br />

nach am 1. Jänner 2013 in Kraft.<br />

Es räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit<br />

ein, durch eine anonyme Einmalzahlung<br />

im Jahr 2013 bisher vorenthaltene<br />

Steuern abzugelten und dadurch Straffreiheit<br />

zu erlangen. Dies gilt allerdings<br />

nur für den Fall, dass die Verfehlung den<br />

österreichischen Finanzbehörden nicht<br />

bereits vor dem 13. April <strong>2012</strong> bekannt<br />

war. Alternativ kann der Steuerpflichtige<br />

der österreichischen Finanzverwaltung<br />

seine Vermögenswerte im Rahmen einer<br />

„klassischen“ Selbstanzeige offen legen.<br />

Für Vermögen aus einer Straftat wie<br />

Geldwäsche gilt die Straffreiheit nicht.<br />

Der Prozentsatz der die Anonymität<br />

wahrenden Pauschalsteuer hängt von der<br />

Höhe des Vermögens, den Zuflüssen in<br />

den letzten Jahren und der Dauer der Geschäftsverbindung<br />

zur Schweizer Bank<br />

ab und liegt zwischen 15 und 38 Prozent.<br />

Das Zeitfenster für eine Entscheidung<br />

zwischen freiwilliger Meldung und anonymer<br />

Abgeltung endet jedenfalls am<br />

31.05.2013.<br />

In vielen Fällen wird es induziert sein, eine<br />

Vergleichsrechnung anzustellen ob eine<br />

„klassische“ Selbstanzeige, die oft nur<br />

sechs bis zehn Prozent kostet, nicht deutlich<br />

„billiger“ ist als der 15-prozentige<br />

Eingangssteuersatz.<br />

Künftige Erträge aus dem auf dem<br />

schweizerischen Konto liegenden Vermögen<br />

werden mit einer der österreichischen<br />

Kapitalertragsteuer entsprechenden<br />

Abgeltungssteuer von 25 Prozent.<br />

Das gilt sowohl für Zinsen und Dividenden<br />

als auch für realisierte Kursgewinne.<br />

Diese Einkünfte müssen nicht mehr in<br />

die österreichische Steuererklärung aufgenommen<br />

werden.<br />

„Die Steuernachzahlung<br />

im Falle einer<br />

klassischen Selbst-<br />

anzeige ist meist<br />

geringer!”<br />

32<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Das Abkommen ist teilweise mit dem<br />

Argument heftig kritisiert worden, dass<br />

Steuersünder Schwarzgeld ohne Strafe<br />

legalisieren können und „billig“ davonkommen.<br />

Grundsätzlich kann ich diese<br />

Kritik aus Überlegungen der Gerechtigkeit<br />

verstehen.<br />

Aus meiner Sicht sollte man an die Sache<br />

pragmatisch und nicht ideologisch herangehen.<br />

Tatsache ist, dass jemand der es<br />

darauf anlegt, Schwarzgeld in vielen<br />

Steueroasen auf dieser Welt verstecken<br />

kann. Die Chance ihn zu erwischen ist<br />

sehr gering. Tatsache<br />

ist auch, dass in<br />

der Schweiz eine erkleckliche<br />

Summe<br />

nicht versteuerten<br />

Geldes liegt. Ob sich<br />

daraus tatsächlich<br />

die von Frau Bundesminister<br />

Fekter<br />

prognostizierte Milliarde<br />

an zusätzlichenSteuereinnahm<br />

e n e r g i b t i s t<br />

offen. Das Informationsbedürfnis<br />

zum<br />

Thema legale Repatriierung<br />

ist jedenfalls<br />

so groß, dass<br />

dieses Ziel nicht<br />

ganz unrealistisch<br />

sein könnte.<br />

Jedenfalls wird sich ein erheblicher Beitrag<br />

für das Budget ergeben, der sonst<br />

nicht zur Verfügung steht. Und das betrifft<br />

nur die Bewältigung der Vergangenheit.<br />

Vielleicht noch wichtiger ist, dass<br />

die Erträge aus dem künftig offen gelegten<br />

Vermögen zu versteuern sind.<br />

Das andere Argument ist die nach Meinung<br />

der Kritiker zu niedrige Besteuerung.<br />

Man müsse schließlich davon ausgehen,<br />

dass sich die Hinterzieher eine<br />

Einkommenssteuer von 50 Prozent erspart<br />

hätten. Dazu ist zu sagen, dass die<br />

im Abkommen vorgesehene Steuer bis zu<br />

38 Prozent je nach Höhe des Vermögens<br />

und der Dauer ja nicht gerade nichts ist.<br />

Wer nicht deklariert und weiter die Anonymität<br />

in der Schweiz wahrt, verliert<br />

immerhin mit einem Schlag mehr als<br />

ein Drittel seiner Anlage. Ich glaube,<br />

dass sich das viele sehr gut überlegen<br />

werden. Wie erwähnt kann man davon<br />

ausgehen, dass die Steuernachzahlung<br />

im Falle einer klassischen Selbstanzeige<br />

in der Regel deutlich geringer ist.<br />

Dazu kommt, dass es sich vermutlich in<br />

vielen Fällen nicht um mafiöse Paten<br />

handelt, die Gelder aus Drogenhandel<br />

oder sonstigen illegalen Praktiken über<br />

die Grenze geschafft haben. Vielmehr<br />

wird es oft um ererbtes Vermögen gehen,<br />

das irgendwann in der Schweiz angelegt<br />

worden ist und wo der heutige Besitzer<br />

längst froh gewesen wäre, hätte er einen<br />

Weg zurück finden können. Schließlich<br />

lässt sich mit schwarzem Geld nicht allzu<br />

viel anfangen. Weder ein Hausbau noch<br />

eine Firmengründung kann so finanziert<br />

werden, weil die Finanz wissen will, woher<br />

das Geld stammt.<br />

Insofern ist jedenfalls zu raten, einen<br />

Schlussstrich zu ziehen und das Angebot<br />

der Rückkehr in die Legalität anzunehmen.<br />

Mag. Klaus Hübner,<br />

Präsident der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder<br />

www.kwt.or.at<br />

© tokamuwi/pixelio.de


„Vertragsrecht im Einkauf”<br />

Das Vertragsrecht wird für den Einkauf immer wichtiger. Enge<br />

Margen lassen einen kooperativen Einkaufsstil seltener zu,<br />

während vertragliche Abreden an Bedeutung gewinnen. Auch<br />

die Globalisierung treibt diesen Trend, denn das Sourcing in<br />

Niedrigpreisländern bedeutet den Wechsel von bewährten<br />

Partnern, zu denen ein Vertrauensverhältnis bestand, zu unbekannten<br />

Lieferanten. Rechtliches Grundwissen gehört somit<br />

für jeden Einkäufer zum Handwerkszeug.<br />

Der Autor Dr. Jan Bohnstedt ist Partner einer internationalen<br />

Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Neben einem Lehrauftrag<br />

an der Universität Paderborn ist er seit Jahren als Seminarleiter<br />

für Rechtsthemen im Bereich Einkauf tätig.<br />

Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte im Einkauf Projekteinkäufer<br />

für Investitionsgüter Einkäufer im Handel und der Industrie<br />

Jan Bohnstedt<br />

vertragsrecht im Einkauf<br />

Wiesbaden: Springer Gabler,<br />

<strong>2012</strong>. XII, 206 S. Br.<br />

ISBN 978-3-8349-3002-6<br />

EUR 39,95<br />

„Handbuch des Fachanwalts<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht”<br />

Das Werk bietet dem Leser eine praxisnahe und systematische<br />

Darstellung aller relevanten Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts.<br />

Es ist daher nicht nur für den angehenden Fachanwalt,<br />

sondern auch für Praktiker, bei denen die jeweilige<br />

Spezialmaterie bereits einen Schwerpunkt ihrer praktischen<br />

Tätigkeit bildet, eine wertvolle Arbeitshilfe für die tägliche<br />

Praxis.<br />

Die Konzeption und inhaltliche Ausrichtung des Werks orientiert<br />

sich an dem von der Fachanwaltsordnung (FAO) vor-<br />

gegebenen Fächerkanon. Das Werk ist ein „Handbuch von<br />

Praktikern für Praktiker“. Alle Autoren sind ausgewiesene<br />

Spezialisten in ihrem Bereich und geben dem Leser neben<br />

Checklisten wertvolle Praxistipps und Übersichten an die<br />

Hand.<br />

H. Büchel/W.-G.Freiherr v.<br />

Rechenberg (Hrsg.)<br />

Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht<br />

2. Auflage 2011<br />

2.446 S., gebunden,<br />

Bücher Carl<br />

Heymanns Verlag<br />

ISBN 978-3-452-27370-3<br />

EUR 178,–<br />

BÜCHER NEwS<br />

„Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer”<br />

• Vollständige Neubearbeitung mit allen<br />

Änderungen der Erbschaftsteuerreform<br />

• ErbStR 2011 bereits berücksichtigt<br />

• Systematische Darstellung mit zahlreichen<br />

praktischen Beispielen<br />

• Handkommentar und Lehrbuch zugleich<br />

• Mit Gutschein für das Software-Programm<br />

„Erbschaftsteue Professional”:<br />

Das Steuerberater-Programm für die<br />

Erklärungen zur Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer von voks GmbH,<br />

Bremen – mit 50% Neukunden-Rabatt!<br />

„Gestaltung von<br />

Arbeitsverträgen”<br />

Dr. Gerd Brüggemann/<br />

Dr. Martin Stirnberg<br />

Erbschaftsteuer/<br />

Schenkungsteuer<br />

9. Auflage <strong>2012</strong><br />

967 Seiten, gebunden,<br />

ISBN 978-3-8168-1169-5<br />

EUR 59,–<br />

Vor dem Hintergrund langjähriger Beratung und Vertretung<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen und der Industrie bündelt<br />

das Werk die profunden Kenntnisse der Bearbeiter und<br />

führt den Nutzer hin zu konkreten Handlungsanleitungen dorthin,<br />

wo ihn andere Werke oft im Stich lassen.<br />

Welche Formulierung „hält“ vor dem Hintergrund der <strong>aktuell</strong>en<br />

BAG-Rechtsprechung? Welche Besonderheiten sind bei<br />

Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen zu beachten?<br />

Der „Hümmerich/Reufels“ sagt Ihnen, wie es geht.<br />

Über 750 kommentierte Klauseln ermöglichen eine individuelle<br />

Vertragsgestaltung und eine sichere Überprüfung vorhandener<br />

Verträge. Abgedeckt ist das gesamte Themenspektrum von Abrufklauseln,<br />

Bonusregelungen und Datenschutzklauseln über<br />

Kurzarbeits- und Leiharbeitsklauseln bis zu Überwachungs-<br />

und Wettbewerbsverbotsklauseln.<br />

Hümmerich/Reufels<br />

Gestaltung von<br />

Arbeitsverträgen<br />

2. Auflage 2011,<br />

1.660 S., gebunden,<br />

ISBN 978-3-8329-4024-9<br />

EUR 138,–<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

33


wARtEZiMMER | themen zum weiterdenken<br />

<strong>Anwalt</strong> in Deutschland. In der „Süddeutschen Zeitung“<br />

(14.6.12) beschäftigt sich Heribert Prantl mit Licht und Schatten der<br />

deutschen Advokatur:<br />

„Rechtsanwälte sind der problematischste<br />

Teil des deutschen<br />

Rechtswesens. Sie sind<br />

schlechter qualifiziert als beispielsweise<br />

Richter oder<br />

Staatsanwälte; sie sind nur<br />

mangelhaft auf ihren Beruf<br />

vorbereitet und verdienen<br />

elend schlecht; sie wissen<br />

nicht, wovon sie leben und<br />

wie sie ihre Versicherung zahlen<br />

sollen; sie gehören zum<br />

akademischen Proletariat. Das<br />

sind die einen.<br />

Es gibt aber auch die anderen.<br />

Diese Rechtsanwälte gehören<br />

zum besten Teil des deutschen<br />

34<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Rechtswesens. Sie sind noch<br />

viel besser qualifiziert als<br />

Richter und Staatsanwälte; sie<br />

sind Koryphäen auf ihrem<br />

Rechtsgebiet. Die Einstiegsgehälter<br />

dieser Anwälte zählen<br />

zu den höchsten der akademischen<br />

Berufe; schon Berufsanfänger<br />

verdienen in Spitzen-<br />

und Großkanzleien an die<br />

zehntausend Euro im Monat.<br />

Die Schere in diesem Beruf<br />

geht immer weiter auseinander…<br />

Für einen nicht ganz<br />

kleinen Teil der 157.000 deutschen<br />

Anwälte, zumal der<br />

jungen, ist es, wie gesagt,<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

schon eine Kunst; durchs Leben<br />

zu kommen…<br />

Der Kampf ums Recht ist auch<br />

ein Kampf um Mandanten<br />

und Mandate geworden – mit<br />

Auswüchsen bei Acquisition<br />

und Werbung (etwa dann,<br />

wenn Strafverteidiger vor Gefängnissen<br />

plakatieren). Das<br />

ist skurril, aber nicht gefährlich.<br />

Gefährlich wird es dann,<br />

wenn die Ansprüche, die in<br />

der Berufsordnung für Rechtsanwälte<br />

formuliert sind, zur<br />

Fiktion werden. Die Tätigkeit<br />

des Rechtsanwalts, so heißt es<br />

HERAUSGEBER & CHEFREDAKTEUR:<br />

Dietmar Dworschak dd@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

VERLAGSLEITUNG:<br />

Beate Haderer beate.haderer@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

GRAFIK & PRODUKTION:<br />

Othmar Graf graf@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

dort, „dient der Verwirklichung<br />

des Rechtsstaats“; und<br />

„die Freiheitsrechte des<br />

Rechtsanwalts gewährleisten<br />

die Teilhabe des Bürgers am<br />

Recht.“<br />

Mit dieser Freiheit ist es aber<br />

nicht mehr so weit her, wenn<br />

freie Anwälte vor allem<br />

um das eigene Auskommen<br />

kämpfen müssen und sie deswegen<br />

in Abhängigkeiten geraten<br />

– zum Beispiel von den<br />

Rechtsschutzversicherungen.“<br />

Bei Gericht.<br />

Tückisch sind bisweilen die Paragrafen. Noch tückischer jedoch kann die<br />

Technik sein, wie man am 18.6. im Wiener Straflandesgericht erlebte:<br />

„Zunächst war eine Videokonferenz<br />

mit der Justizanstalt<br />

St. Pölten geplant. Dort<br />

sollte ein Mann zeugenschaftlich<br />

befragt werden, der laut<br />

Staatsanwaltschaft gemeinsam<br />

mit dem Hauptangeklagten<br />

Thomas Al J. nach Somalia<br />

reisen wollte, ums sich dort<br />

dem bewaffneten Dschihad<br />

anzuschließen.<br />

Nachdem der Zeuge, der infolge<br />

eines eigenen, mit dem<br />

Terrorprozess nicht verbundenen<br />

Verfahrens im Maßnahmevollzug<br />

sitzt, den Hauptangeklagten<br />

identifiziert hatte,<br />

brach die Verbindung mit St.<br />

Pölten zusammen.<br />

‚Die Kamera hat sich aufg’<br />

hängt‘ erklärte der für den<br />

Prozess abgestellte Techniker.<br />

Minutenlang versuchte der<br />

Bedienstete sodann, die Verbindung<br />

wieder herzustellen.<br />

Schließlich musste sich der<br />

Techniker telefonischer Hilfe<br />

Medieninhaber und für den Inhalt verant wortlich:<br />

Dworschak & Partner KG, 5020 Salzburg, Österreich,<br />

Linzer Bundesstraße 10, Tel.: +43/(0) 662/651 651, Fax: DW -30<br />

Büro Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13, Tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />

EMAIL: office@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

INTERNET: www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

HERSTELLUNG: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />

AUFLAGE: 30.000 Exemplare<br />

bedienen: ‚I find die richtige<br />

Fernbedienung net. Wo is die<br />

Fernbedienung?‘ Ein weiterer<br />

Techniker erschien…<br />

Zwischenzeitlich befragte die<br />

Richterin zwei Zeugen, wobei<br />

ihr Schwierigkeiten erspart<br />

blieben, da diese persönlich<br />

anwesend waren. Im Anschluss<br />

sollte über einen im<br />

Verhandlungssaal fixierten<br />

großen Bildschirm ein auf<br />

DVS gebranntes Youtube-Video<br />

abgespielt werden, was<br />

jedoch misslang.<br />

Das Video wurde nach einigem<br />

Hin und Her über den<br />

Stand-PC der Schriftführerin<br />

abgespielt. Gericht, Verteidiger<br />

und die Staatsanwältin<br />

scharten sich um die Schreibkraft<br />

und starrten auf den<br />

15,6 Zoll-Bildschirm.“<br />

(orf-online)<br />

ANWALT AKTUELL ist ein unabhängiges Magazin zur Information über <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.


PERFEKTION TRIFFT EMOTION<br />

DER NEUE ASTON MARTIN V8 VANTAGE <strong>2012</strong><br />

UM € 911* MONATLICH<br />

Der Aston Martin V8 Vantage gilt als eines der schönsten Autos der Welt,<br />

als Lehrstück in Sachen Proportion, Design und Dynamik. Für <strong>2012</strong> wurden<br />

seine fantastische Wendigkeit und seine hervorragende Straßenlage nochmals<br />

optimiert. Agilere Lenkung, verbessertes Handling, eine stärkere und<br />

sensiblere Bremsanlage und das neue 7-Gang Sportshift II** Getriebe machen<br />

den neuen Vantage zum absoluten Supersportwagen.<br />

Die Kombination aus atemberaubendem Design, vollkommener<br />

Handwerkskunst und kompromissloser Fahrdynamik bietet ein einzigartiges<br />

und unvergessliches Fahrerlebnis.<br />

Das Team von Aston Martin Wien freut sich darauf, Ihnen den neuen<br />

V8 Vantage im neu eröffneten und größten Aston Martin Schauraum Europas<br />

präsentieren zu dürfen.<br />

Abbildung ist Symbolfoto. Normverbrauch: 12,9 l/100 km, CO 2 -Emission: 299 g/km<br />

* Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von € 40.000,– und einem Restwert von € 66.500,–.<br />

**“Sportshift“ ist ein eingetragenes Warenzeichen von Prodrive (Holdings) Ltd.<br />

ASTON MARTIN WIEN<br />

British Luxury Cars GmbH<br />

Faradaygasse 1, 1030 Wien<br />

Eine Division von Frey Austria<br />

+43 (0) 1 89 07 007<br />

www.astonmartin-wien.at

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