Juli 2012 - Anwalt aktuell
Juli 2012 - Anwalt aktuell
Juli 2012 - Anwalt aktuell
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
© Franz Pfluegl 2011<br />
„Bei Scheidung<br />
geht es nicht nur<br />
ums Gewinnen<br />
sondern um<br />
optimale<br />
Lösungen!”<br />
Scheidungsexperte Dr. Alfred Kriegler<br />
Dr. Michael Enzinger<br />
AWAK-Intensivseminar<br />
im Stift Melk 12<br />
Rückforderung Kindergeld<br />
Nicht immer ist die<br />
GGK erfolgreich! 22<br />
05/12 – <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
Seite 4/5<br />
Dr. Birgit Leb<br />
Ehe: Verlust des<br />
Unternehmens? 24
FEIERN SIE MIT UNS!<br />
20 JAHRE EDV2000<br />
DIE KANZLEISOFTWARE<br />
DER ELEKTRONISCHE AKT<br />
Das Grundpaket Einplatz-Lizenz – KOSTENLOS!<br />
KOMPETENZZENTRUM FÜR<br />
DIGITALES DIKTIEREN<br />
DIGITALE SPRACHERKENNUNG<br />
SERVICE & SUPPORT<br />
1120 Wien, Bonygasse 40 / Top 2<br />
Tel: +43 (0) 1 812 67 68-0<br />
Fax: +43 (0) 1 812 67 68-20<br />
www.edv2000.net<br />
www.edv2000.net<br />
office@edv2000.net<br />
VERTRAUEN AUCH SIE AUF DIE LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG VON EDV 2000.
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
COvER-StORY<br />
„Bei Scheidung geht es nicht nur<br />
ums Gewinnen sondern um optimale Lösungen!”<br />
Scheidungs- und Familienrechtsexperte<br />
Dr. Alfred Kriegler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5<br />
HOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . 6/30<br />
ÖRAK<br />
Dr. Rupert Wolff:<br />
„Verschwiegenheit muss unangetastet bleiben!” . . . . . . . . . . .7<br />
BRiEF AuS NEw YORK<br />
Stephen M. Harnik:<br />
Das Ende von Dewey LeBoeuf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-9<br />
EiNSpRuCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
wEitERBiLDuND<br />
Donau-Universität Krems: Bank- und Kapitalmarktrecht . . . .9<br />
AWAK: Persönlichkeitsrecht 2.0 – Stift Melk . . . . . . . . . . . . 12<br />
AWAK: „Update Ehe und Unternehmen” . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Rechtsanwaltsverein: Seminare <strong>2012</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Uni Graz: Master Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
RECHt uND wiRtSCHAFt<br />
Mag. Ewald Scheucher: Österreich ist „unfrei”. . . . . . . . . 16-17<br />
Mag. Rudolf Siart: Zuschuss bei Entgeltfortzahlung . . . . . . . 18<br />
Dr. Nikolaus Forgó: Das Blitzdings. . . . . . . . . . . . . . . . . 20-21<br />
Mag. Klaus Hübner: Schwarzgeldabkommen mit der CH . . . . 32<br />
KANZLEiSOFtwARE<br />
EDV 2000: Mobiles Arbeiten auf höchstem Niveau . . . . . . 2/23<br />
BERGSpORt<br />
Mag. Clemens Strauss: Gipfelsturm warum?. . . . . . . . . . . . . 26<br />
KuNStAuKtiON<br />
SOS Mitmensch <strong>2012</strong>: Nachverkauf hat begonnen . . . . . . . . 28<br />
wARtEZiMMER<br />
Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Präsentationsforum der<br />
österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />
jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
Editorial<br />
Nichts zu lachen?<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
FOYER<br />
Spricht man mit Anwälten, die über 50 Jahre alt sind und<br />
ihre nachrückende Kollegenschaft aufmerksam im Blick<br />
haben, dann hört man nicht selten: „Ich weiß nicht,<br />
ob ich diesen Beruf unter den heutigen Bedingungen<br />
nochmal wählen würde.“<br />
Damit meinen sie nicht den Kern der Aufgabe, die<br />
Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung für die Klienten.<br />
Sie meinen auch nicht die Arbeit bei Gericht.<br />
Zwei Aspekte sind es, die kritisch gesehen werden.<br />
Zum einen, wie junge Juristen an den Universitäten<br />
ausgebildet werden. Das teilweise gnadenlose „Selektieren“<br />
nimmt vielen den Mut. Wenn bei einer Klausur 94<br />
Prozent der Angetretenen negativ beurteilt werden stellt<br />
sich schon die Frage, ob die studentische Dummheit derart<br />
fortgeschritten ist oder ob hier eventuell andere dunkle<br />
Kräfte walten.<br />
Reife Anwälte erinnern sich noch, von ihren Lehrern zu<br />
Zusammenhängen und nicht nur zu Paragrafen geführt<br />
worden zu sein.<br />
Hat sich die Studentin/der Student durch den rauen<br />
Selektionsapparat der Ausbildung gekämpft, steht er oft<br />
ratlos vor einem Gebilde namens „Markt“. In den langen<br />
harten Jahren des Memorierens (nicht Lernens!) hat<br />
sie/er nur in Ausnahmefällen die Muße gefunden, ein<br />
„Lieblingsgebiet“ zu entdecken, auf das zu konzentrieren<br />
es sich lohnte.<br />
Erst dann beginnt das richtige Lernen. Die junge Anwältin/der<br />
junge <strong>Anwalt</strong> stellt erst einmal fest, dass die<br />
irgendwann erträumte Warteschlange draußen vor der<br />
neuen Kanzlei fehlt.<br />
Dafür sieht sie/er reichlich Konkurrenz, die einiges schon<br />
viel besser kann.<br />
Dietmar Dworschak<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen<br />
3
titEL StORY<br />
„<br />
Bei Scheidung geht es nicht nur<br />
ums Gewinnen sondern um optimale<br />
Lösungen!” Scheidungs- und Familienrechtsexperte Dr. Alfred<br />
Kriegler über emotionale Ausnahmezustände, internationale Eheverträge<br />
und sein neues Präsidentenamt<br />
AA: Herr Dr. Kriegler, kann man,<br />
da eine Scheidung heutzutage fast<br />
schon eine alltägliche Angelegenheit<br />
ist, inzwischen sagen, dass<br />
Scheiden nicht mehr weh tut?<br />
Dr. Kriegler: Bei guter Beratung und<br />
Vertretung tut Scheidung nicht oder weniger<br />
weh als bei schlechter Beratung.<br />
Deshalb ist es wichtig, vom Experten beraten<br />
und vertreten zu werden.<br />
Es gibt bei der Scheidung keine Gewinner,<br />
es gibt nur Lösungen. Man muss<br />
eben, aufgrund der teilweise traurigen<br />
Gegebenheiten, das Bestmögliche draus<br />
machen.<br />
AA: wie weit sind Sie in dieser<br />
Situation auch Coach, Beistand?<br />
Dr. Kriegler: Das Wichtige ist einerseits<br />
die notwendige innere Festigkeit, andererseits<br />
die Einhaltung der gebotenen Abgrenzung.<br />
Es ist wichtig, Empathie zu<br />
zeigen und zu empfinden, um sich in die<br />
Situation der Betroffenen hinein zu versetzen.<br />
Die rechtliche Beratung ist aber nur dann<br />
erfolgreich, wenn sich der Klient daran<br />
hält. Dazu braucht er eine intensive, persönliche<br />
Beratung, weil er in einer emotionalen<br />
Ausnahmesituation ist.<br />
Offizielle<br />
russische<br />
Regierungs-<br />
delegation<br />
zur Beratung<br />
bei Dr. Alfred<br />
Kriegler<br />
Besuch der russischen Regierungsdelegation<br />
Nach dem <strong>aktuell</strong>en Beitritt Russlands zum „Hager Kindesentführungsabkommen” wurden Delegationen<br />
der russischen Regierung in einige EU-Länder entsandt.<br />
In Österreich besuchte die offizielle russische Regierungsdelegation unter Leitung von Sergey V.<br />
Pchelintsev zunächst das Österreichische Bundesministerium für Justiz und danach den anerkannten<br />
Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler in seiner Kanzlei. Zweck der mehr als zweistündigen<br />
Unterredung der Delegation bei Dr. Kriegler war die Beratung und der Meinungsaustausch betreffend<br />
die Errichtung der entsprechenden Institutionen in Russland sowie die Schulung der handelnden<br />
Personen in diesem Fachbereich.<br />
4<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Als wesentlichen Angelpunkt einer<br />
Scheidung sieht Dr. Alfred Kriegler<br />
auch heute das Geld:<br />
„Allerdings zeigt sich, dass die Menschen<br />
inzwischen mit der Geldproblematik<br />
professioneller umgehen als früher.”<br />
© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />
AA: wie bekommen Sie als Berater<br />
und Scheidungsanwalt die negativen<br />
Emotionen ihrer Klienten in<br />
den Griff?<br />
Dr. Kriegler: Die Frage, ob Emotionen,<br />
die da sind, in Böswilligkeit ausarten,<br />
hängt wesentlich davon ab, ob sich die<br />
Betroffenen vernünftig beraten lassen.<br />
Solche Böswilligkeit bringt nichts, da sie<br />
sehr oft auf den Verursacher zurückfällt.<br />
Ich sehe meine Aufgabe darin, den Menschen<br />
bei vernünftigen Lösungen zu helfen.<br />
Ich habe den Sachverhalt zu analysieren<br />
und zu klären, wie die rechtliche Beurteilung<br />
aussieht. Auf Basis dieser Vorarbeit<br />
hat der Klient dann die Entscheidung<br />
selbst zu treffen.<br />
Er soll auch später sagen können, wie er<br />
zu seiner Entscheidung gekommen ist<br />
und diese nicht bereut, mögen sich auch<br />
die Verhältnisse geändert haben.<br />
AA: Können Sie ein Scheidungs-<br />
Szenario feststellen, das<br />
dominiert?<br />
Dr. Kriegler: Ich glaube, dass es immer<br />
um das Geld geht. Das sagt nicht, dass<br />
Kinder nicht etwas Wichtiges wären, das<br />
man in Geld nicht quantifizieren kann.<br />
Allerdings zeigt sich, dass die Menschen<br />
inzwischen mit der Geldproblematik<br />
professioneller umgehen als früher. Auch<br />
suchen sie verstärkt den Expertenrat.<br />
Das Problem ist aber oft, dass man meint,<br />
ohne <strong>Anwalt</strong> auskommen zu müssen. Es<br />
ist grundsätzlich klar, dass die Parteien<br />
überhaupt keinen Rechtsvertreter benötigen.<br />
Leider berät sie dann aber auch keiner,<br />
was ihre Rechte sind. Es soll jeder<br />
verzichten, worauf er will, doch soll er<br />
wissen, dass er verzichtet.<br />
AA: ich nehme an, dass Sie nicht<br />
nur für den „worst case”, die<br />
Scheidung, angefragt werden,<br />
sondern bereits im vorfeld einer<br />
Heirat?<br />
Dr. Kriegler: Die Verhütung von Schwierigkeiten<br />
ist sicher besser als das entstandene<br />
Problem dann lösen zu müssen.<br />
Eheverträge kommen immer mehr in<br />
Mode und erscheinen auch sinnvoll, wo-
ei man sich wirklich gut überlegen<br />
muss, welche Form für wen auch wirklich<br />
notwendig ist. Gerade bei internationalen<br />
Beziehungen, wenn es beispielsweise<br />
um zwei Partner aus verschiedenen<br />
nicht-österreichischen Ländern geht, sind<br />
Eheverträge zunehmend gefragt, wobei<br />
die Klärung der teilweise komplexen<br />
rechtlichen Situationen unter Umständen<br />
sehr schwierig ist. Ich meine jedoch, dass<br />
man hier gut daran tut, in eine Art „rechtlichen<br />
Regenschirm“ zu investieren als<br />
danach im Regen zu stehen.<br />
AA: Arbeiten Sie auch für<br />
ausländische Ehepartner,<br />
die sich in Österreich<br />
verheiraten wollen?<br />
Dr. Kriegler: Sowohl in Österreich wie<br />
auch in einem eventuell dritten Land, aus<br />
dem keiner der beiden Ehepartner<br />
kommt. Immer wieder stellt sich – sowohl<br />
beim Ehevertrag wie auch bei der<br />
Scheidung – die Frage, welches Recht zur<br />
Anwendung kommt. Gerade bei diesen<br />
internationalen Scheidungsfällen ist oft<br />
auch die Möglichkeit einer Rechtswahl<br />
gegeben.<br />
Speziell in der Europäischen Union gibt<br />
es, aufgrund der Abkommen, oft mehrere<br />
mögliche Gerichtsstände mit vollkommen<br />
verschiedenen Endergebnissen. Gerade<br />
deshalb ist ein Spezialist wichtig,<br />
der die verschiedenen Optionen erkennt<br />
und beurteilt.<br />
Dafür braucht man allerdings ein entsprechendes<br />
internationales Netzwerk,<br />
damit man so einen Rat in kompetenter<br />
Weise erteilen kann.<br />
AA: wie sehen Sie ihre gesellschaftliche<br />
Funktion als Scheidungsanwalt?<br />
Dr. Kriegler: Liebe und Triebe wird es<br />
geben, so lange es Menschen gibt. Bei<br />
Scheidungen menschelt es. Genauso wie<br />
die Böswilligkeiten, die aufkommen<br />
können gibt es auch sehr große Verletzungen.<br />
Meine Aufgabe ist es, den<br />
Klienten zu stützen und ihm zu helfen,<br />
eine vernünftige Entscheidung zu<br />
treffen, die er auch später gut findet. Das<br />
ist oft schwer, aber das ist mein Job.<br />
AA: Über ihren eigentlichen Job<br />
hinaus hat Sie soeben eine große<br />
internationale Berufung ereilt:<br />
Sie wurden, für zwei Jahre,<br />
präsident des European Chapter<br />
der international Academy of<br />
Matrimonial Lawyers. wie kam<br />
es zur ehrenvollen Aufgabe?<br />
Dr. Kriegler: Die IAML ist eine Vereinigung<br />
der internationalen Top-Scheidungsanwälte,<br />
der man nicht beitreten<br />
kann, sondern zu der man eingeladen<br />
wird. Ich bin dort mehr als ein Jahrzehnt<br />
Mitglied, habe mich in Diskussionen und<br />
mit Vorträgen dort eingebracht und vor<br />
fünf Jahren einen Kongress hier in Wien<br />
organisiert. Meine Tätigkeit in dieser Organisation<br />
wurde durch Vertrauen belohnt<br />
und deshalb habe ich jetzt diese<br />
Aufgabe übernommen.<br />
Ich sehe darin eine Anerkennung nicht<br />
nur für meine Tätigkeit, sondern auch für<br />
Österreich, mein Heimatland.<br />
AA: ist es richtig, dass Sie für 2013<br />
wieder einen internationalen<br />
Kongress der iAML in Österreich<br />
planen?<br />
Dr. Kriegler: Im nächsten Jahr wird es<br />
den Europakongress in Salzburg geben.<br />
Ich hoffe, dass wir bei dieser Gelegenheit<br />
Dekan Shuhei<br />
Ninomiya (2.v.r.)<br />
und professor<br />
Fujiko Sakakibara<br />
(3.v.l.) mit der<br />
japanischen<br />
Hochschul-<br />
delegation bei<br />
Dr. Kriegler<br />
Japanische Hochschuldelegation bei Dr. Kriegler<br />
Am 05.03. besuchte eine hochrangige Delegation an Universitätsprofessoren von vier japanischen<br />
Hochschulen den Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler zur offiziellen Beratung in seiner<br />
Wiener Kanzlei. Konkreter Anlass ist der <strong>aktuell</strong>e Beitritt Japans zum „Haager Kindesentführungsabkommen”.<br />
titEL StORY<br />
Neuer und alter präsident der iAML:<br />
Dr. Alfred Kriegler und william Longrigg<br />
Dr. Kriegler zum Europa-präsident<br />
der iAML gekürt!<br />
Die diesjährige Tagung des Europaen Chapters<br />
der International Association of Matrimonial<br />
Lawyers (IAML), also der Weltverband der Familienrechtsanwälte,<br />
fand heuer in Kreta statt.<br />
Anlässlich dieser Tagung wurde dem Österreichischen<br />
Familienrecht-Experten RA Dr. Alfred<br />
Kriegler die Präsidentschaft dieser Organisation<br />
für die nächsten zwei Jahre über-<br />
tragen!<br />
nicht nur einiges in Sachen Kontaktintensivierung<br />
und Weiterbildung, sondern<br />
auch für Österreich und Salzburg tun<br />
können. Ich bin überzeugt, dass diese Zusammenkunft<br />
ein großer Erfolg werden<br />
wird, weil ich immer wieder höre, dass<br />
Österreich bei unseren Mitgliedern hohe<br />
Wertschätzung genießt.<br />
Nicht zuletzt ist das österreichische Familienrecht<br />
international vorbildlich.<br />
So hatte ich die Ehre, eine russische<br />
Regierungsdelegation sowie eine japanische<br />
Universitätsdelegation hier in meiner<br />
Kanzlei zu begrüßen.<br />
Schwerpunkt des Interesses meiner Besucher<br />
war die Einführung des Haager Kindesentführungsabkommens<br />
in Russland<br />
und in Japan. Dabei wollten diese Experten<br />
von einem Praktiker Erfahrungen aus<br />
dem Alltag hören, wofür sie sehr dankbar<br />
waren.<br />
AA: Auch wir danken für das<br />
Gespräch, Herr Dr. Kriegler.<br />
Dr. Alfred Kriegler<br />
Rechtsanwalt<br />
Hoher Markt 1, 1010 Wien<br />
Tel: +43 (0)1 533 42 65<br />
Fax: +43 (0)1 533 42 65-4<br />
www.divorce.at<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
5
HOt SpOtS<br />
Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />
Foto: RAK/KK<br />
wenn es eine „Runde“ weiter geht<br />
Das Thema „Rechtsmittelsystem im Strafverfahren“ ist <strong>aktuell</strong>er<br />
denn je. Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten widmete<br />
eine Aus- und Fortbildungsveranstaltung diesem juristischen<br />
„Dauerbrenner“ und konnte mit dem Präsidenten des OGH Dr.<br />
Eckart Ratz einen Topreferenten gewinnen.<br />
Landesgericht Klagenfurt, Saal 29. Im Hypo-Prozess III verkündet<br />
die Richterin die Urteile: unbedingte Haftstrafen für alle<br />
vier Angeklagten. Diese legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde<br />
ein.<br />
Nur wenige Stunden später diskutierte man im Rahmen einer<br />
Aus-und Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer<br />
für Kärnten genau zu diesem Thema. Der Titel: Das Rechtsmittelsystem<br />
im Strafverfahren. Referent: Präsident des Obersten<br />
Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz.<br />
Ratz gab einen Überblick über sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten<br />
im Strafverfahren und einen tieferen Einblick in die Besonderheiten<br />
einzelner Rechtsmittel. Insbesondere wurde der<br />
Sinn von Formerfordernissen im Verfahren über Nichtigkeitsbeschwerden<br />
vermittelt und diskutiert. Der Experte in Strafsachen<br />
gab gleichzeitig auch die Gelegenheit für eine offene Diskussion<br />
über Defizite in Strafverfahren: Was kann der OGH aus Sicht<br />
von Verteidigungsprofis für die Sicherstellung sachgerechter<br />
Verteidigung in seiner Rechtsprechung tun?<br />
www.rechtsanwaelte-kaernten.at<br />
wolfgang Kinner verstärkt ab sofort<br />
das team von DORDA BRuGGER<br />
JORDiS, einer führenden wirtschaftsanwaltskanzlei<br />
in Österreich.<br />
Dr Wolfgang Kinner (33) ist Experte für<br />
Arbeitsrecht und damit verbundene Gerichtsverfahren.<br />
Zu seiner Tätigkeit gehört<br />
auch die arbeitsrechtliche Beratung bei<br />
Transaktionen und Umstrukturierungen. Dr. wolfgang Kinner<br />
Wolfgang Kinner sammelte wertvolle Auslandserfahrung<br />
bei der renommierten <strong>Anwalt</strong>skanzlei Weil,<br />
Gotshal & Manges LLP in New York, wo er von Oktober 2011<br />
bis März <strong>2012</strong> als Secondee im Einsatz war. Einblick in die rechtlichen<br />
Angelegenheiten eines internationalen Konzerns erlangte<br />
er in mehr als zwei Jahren als Jurist in der Arbeitsrechtsabteilung<br />
der Siemens AG Österreich (09/2005-03/2008). Danach<br />
wechselte er als Rechtsanwaltsanwärter zu DORDA BRUGGER<br />
JORDIS. Wolfgang Kinner studierte Rechtswissenschaften an<br />
der Universität Wien (Dr iur 2006, Mag iur 2002), wo er außerdem<br />
eine Schwerpunktausbildung in Steuerrecht und Rechnungswesen<br />
absolvierte. Wolfgang Kinner ist Autor mehrerer<br />
Fachpublikationen im Bereich Arbeitsrecht und seit März <strong>2012</strong><br />
als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.<br />
www.dbj.at<br />
6<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Kanzlei-werbung:<br />
Sommer-pause<br />
nützen!<br />
Mit Strategie und Kommunikation<br />
neue Herbst-Klienten gewinnen<br />
„Ich weiß, dass unser Kanzleiauftritt nicht optimal ist, doch<br />
fehlt mir ganz einfach die Zeit“.<br />
Resignative Aussagen wie diese sind unter Anwälten nicht selten<br />
und zeigen, dass die tägliche Kanzleiarbeit das größte Hindernis<br />
auf dem Weg zu einer guten Homepage oder einem<br />
wichtigen Kanzleifolder darstellt.<br />
Durch ständiges Verschieben ändert sich jedoch nichts an der<br />
Tatsache, dass laut repräsentativen Klientenumfragen mittlerweile<br />
mehr als 50 Prozent der Rechtssuchenden „ihren <strong>Anwalt</strong>“<br />
und ihre Rechtsberatung im Internet suchen.<br />
„Umso wichtiger ist es, die Schwerpunkte der Kanzlei zu beschränken<br />
und präzise darzustellen“ weiß Marketing-Experte<br />
Dietmar Dworschak, der seit über 12 Jahren Anwälte und Kanzleien<br />
bei der Gestaltung ihres werblichen Auftritts berät und betreut.<br />
Net & print<br />
Neben der Homepage, die dem Beratung suchenden Klienten<br />
Kompetenz und Sympathie einer Kanzlei vermittelt rät Dietmar<br />
Dworschak auch zum guten alten Kanzleifolder, in dem Arbeitsschwerpunkte<br />
und handelnde Personen „zum Nachlesen“<br />
und „zum Weitergeben“ dargestellt sind.<br />
„Bevor man allerdings in die konkrete Gestaltung und Kommunikation<br />
für eine Kanzlei einsteigt empfiehlt es sich, ein paar<br />
Stunden lang das Ziel und den Weg dorthin zu klären“ sagt der<br />
Marketing-Profi. Zuerst Strategie, dann Aktion!<br />
Sommerpause nützen<br />
Bevor sich ab September die anwaltliche Terminlawine wieder<br />
in Bewegung setzt bieten die „ruhigeren“ Monate des Sommers<br />
die Gelegenheit, über Konzept und Realisierung eines werblich<br />
wirksamen Kanzlei-Auftritts nachzudenken.<br />
„Und wir sorgen dafür, dass das neue, frische Bild der Kanzlei<br />
im Herbst schon zur Verfügung steht“ versichert Dietmar<br />
Dworschak (www.ra-kanzleimarketing.com).<br />
ra kanzlei<br />
marketing ®<br />
by Dworschak & Partner KG<br />
5020 Salzburg, Österreich<br />
Linzer Bundesstraße 10,<br />
T: +43/(0)662/651 651-0, Fax: DW -30<br />
office@ra-kanzleimarketing.com<br />
www.ra-kanzleimarketing.com
Herr präsident, Europa ist<br />
mehr denn je im Fokus<br />
des Bewusstseins. Dies<br />
leider vor allem durch<br />
täglich neue Meldungen<br />
zur drohenden Havarie<br />
einzelner Staaten.<br />
Zwischendurch werden<br />
Richtlinien produziert mit<br />
denen die Bürgerinnen<br />
und Bürger keine Freude<br />
haben, wie die der<br />
vorratsdatenspeicherung.<br />
Selbst für einen überzeugten<br />
Europäer scheint<br />
die derzeitige Lage oft<br />
unbefriedigend. Gibt es<br />
ihrer Meinung nach noch<br />
platz für europäische<br />
politik die die Bürger<br />
auch wollen?<br />
wolff: Selbstverständlich gibt<br />
es diesen Platz. Wir dürfen<br />
nicht vergessen, dass ein<br />
Großteil unseres Rechtsbestandes<br />
auf Richtlinien und<br />
Verordnungen der Europäischen<br />
Union beruht. Zum<br />
Glück sind nicht alle dieser<br />
Richtlinien so problematisch<br />
wie die von Ihnen genannte<br />
Vorratsdatenspeicherung.<br />
Rechtsstaatlichkeit und vor<br />
allem Freiheitsrechte werden<br />
immer kostbarer in einer wirtschaftlich<br />
turbulenten Zeit<br />
und gerade wir Rechtsanwälte<br />
sind authentisch in unserem<br />
Eintreten für diese Rechte,<br />
sowohl als betroffene<br />
Bürger als auch als Berufsgruppe<br />
deren Existenz mit<br />
rechtsstaatlichen Grundsätzen<br />
untrennbar verbunden<br />
ist.<br />
Mit welchen weiteren<br />
Einschränkungen der<br />
Grundrechte muss man<br />
noch rechnen? Sind die<br />
Kommission und ihre<br />
vorschläge zu weit weg<br />
von den Bürgerinnen und<br />
Bürgern der einzelnen<br />
europäischen Staaten?<br />
wolff: Die <strong>aktuell</strong>e Justizkommissarin<br />
Viviane Reding<br />
ist durchaus bemüht und umsichtig<br />
bei ihren Vorschlägen.<br />
Die Stärkung rechtsstaatlicher<br />
Grundsätze in Europa ist ihr<br />
ein ehrliches Anliegen. Ihr<br />
<strong>aktuell</strong>er Richtlinienentwurf<br />
zum Rechtsbeistand in Strafverfahren<br />
und das Recht auf<br />
Kontaktaufnahme bei der<br />
Festnahme geht genau in die<br />
richtige Richtung. Ihr Vorschlag<br />
sah ursprünglich vor,<br />
dass jeder Bürger, der verdächtigt<br />
wird eine Straftat begangen<br />
zu haben, das Recht<br />
hat, umgehend und noch vor<br />
einem Verhör einen Rechtsanwalt<br />
zu kontaktieren, zu sehen<br />
und sich mit diesem vertraulich<br />
zu beraten.<br />
Leider aber hat der Rat diesen<br />
begrüßenswerten und mit der<br />
EMRK übereinstimmenden<br />
Entwurf völlig umgekrempelt.<br />
Der Änderungsvorschlag<br />
des Rates weicht in entscheidenden<br />
Punkten vom ursprünglichen<br />
Vorschlag der<br />
Kommission ab: Wieder einmal<br />
wird das Grundrecht der<br />
verschwiegenen Beratung von<br />
Bürgerinnen und Bürgern mit<br />
ihrem <strong>Anwalt</strong> torpediert.<br />
Das erinnert an die<br />
Diskussion über die<br />
Aushöhlung des<br />
Berufsgeheimnisses<br />
mit §112 StpO gegen<br />
den die Zivilgesellschaft<br />
in Österreich Sturm<br />
gelaufen ist.<br />
wolff: Ja, letztendlich konnten<br />
wir die Justizministerin<br />
von unseren Bedenken überzeugen.<br />
Jetzt bekommen wir<br />
das Ganze über Umwege aus<br />
Brüssel neu aufgetischt. Und<br />
zwar nicht von der Kommission<br />
sondern vom Rat, in dem<br />
Österreich durch die jeweils<br />
zuständigen Minister vertreten<br />
wird. Österreich sollte<br />
sich auch auf europäischer<br />
Ebene klar für die Einhaltung<br />
der Grundrechte aussprechen,<br />
das betrifft auch<br />
das Grundrecht auf verschwiegene<br />
Kommunikation<br />
mit einem Rechtsanwalt.<br />
Es reicht nicht, wie zB bei der<br />
Vorratsdatenspeicherung zähneknirschend<br />
zu sagen, man<br />
müsse eben umsetzen was in<br />
Brüssel beschlossen wurde.<br />
Immerhin sitzt die Republik<br />
Österreich ja mit am Verhandlungstisch<br />
und hat direkten<br />
Einfluss auf das Ergebnis.<br />
was ist ihr Hauptkritikpunkt<br />
an dem Abänderungsvorschlag<br />
des<br />
Rates?<br />
wolff: Die grundsätzlich garantierte<br />
Vertraulichkeit der<br />
Kommunikation zwischen<br />
Beschuldigtem und Rechtsanwalt<br />
soll unter bestimmten<br />
Voraussetzungen, die in Artikel<br />
4 des Richtlinienentwurfs<br />
geregelt sind, außer Kraft gesetzt<br />
werden können. Zum<br />
Beispiel wenn eine „dringende<br />
Notwendigkeit besteht,<br />
schwere Verbrechen zu verhindern“<br />
oder wenn ein „ausreichender<br />
Grund“ besteht<br />
anzunehmen, dass ein bestimmter<br />
Rechtsanwalt in eine<br />
Straftat zusammen mit der<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
ÖRAK<br />
„<br />
verschwiegenheit muss<br />
unangetastet bleiben!”<br />
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Recht auf Rechtsbeistand<br />
in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme<br />
(„Measure C“) ist nach Bearbeitung durch den Rat kaum mehr wiederzuerkennen.<br />
ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff erläutert im Gespräch mit <strong>Anwalt</strong><br />
Aktuell die Gefahren und Probleme, die sich plötzlich darin verbergen.<br />
verdächtigten oder beschuldigten<br />
Person involviert ist.<br />
Die Mitgliedstaaten hätten<br />
demnach die Möglichkeit, die<br />
Vertraulichkeit der Kommunikation<br />
zwischen Klient und<br />
Rechtsanwalt mit der bloßen<br />
Behauptung aufzuheben, er<br />
sei verdächtigt, mit seinem<br />
Klienten eine Straftat begangen<br />
zu haben. Aus unserer<br />
Sicht darf es aber keine Ausnahme<br />
des Prinzips der Verschwiegenheit<br />
geben. Wenn<br />
der Rechtsanwalt verdächtigt<br />
wird, mit dem Verdächtigen<br />
zusammenzuwirken, dann<br />
sollte sofort die Disziplinarbehörde<br />
verständigt werden.<br />
Das Grundrecht auf Verschwiegenheit<br />
muss jedenfalls<br />
intakt bleiben. Es ist ein<br />
fundamentales Element des<br />
Rechtsstaates.<br />
wie werden Sie dagegen<br />
vorgehen?<br />
wolff: Die Rechtsanwälte<br />
Europas treten geschlossen<br />
und entschieden gegen den<br />
Änderungsvorschlag des Rates<br />
auf. Der CCBE hat bereits<br />
alle Mitgliedstaaten aufgefordert,<br />
diese Abänderungen<br />
strikt abzulehnen und den<br />
ursprünglichen Entwurf der<br />
Kommission zu unterstützen.<br />
Auch der ÖRAK wird Überzeugungsarbeit<br />
im Inland<br />
leisten, dass die Verschwiegenheit<br />
im Interesse der Bürgerinnen<br />
und Bürger unangetastet<br />
bleiben muss.<br />
Herr präsident, danke für<br />
ihre klaren worte!<br />
www.rechtsanwaelte.at<br />
7
BRiEF AuS NEw YORK | Stephen M. Harnik<br />
Das Ende von<br />
Dewey LeBoeuf<br />
... wenn Mega Law Firms scheitern.<br />
Eine weitere große Rechtsanwaltskanzlei<br />
ist zusammengebrochen.<br />
Ob dies nun der schwierigen<br />
Wirtschaftslage, dem schlechtem<br />
Management oder Schlimmerem zuzurechnen<br />
ist, ermittelt zur Zeit die New<br />
Yorker Staatsanwaltschaft. Jedenfalls<br />
war es einige Schlagzeilen wert, dass mit<br />
dem Konkursantrag von Dewey LeBoeuf<br />
die größte Insolvenz einer Rechtsanwaltskanzlei<br />
in der Geschichte der U.S.A.<br />
Gewissheit wurde. Auf Ihrem Höchststand<br />
beschäftigte die Sozietät etwa 1.400<br />
Rechtsanwälte, und hatte 26 Büros (in<br />
halb so vielen Staaten der Welt) und Einnahmen<br />
von jährlich mehr als $ 1 Milliarde.<br />
Dewey LeBoeuf entstand 2007 aus einem<br />
Zusammenschluss der Kanzleien Dewey<br />
Ballantine und LeBoeuf, Lamb, Greene &<br />
MacRae. LeBoeuf Lamb wurde im Jahr<br />
1929 gegründet und machte sich vor allem<br />
in den Bereichen Versicherungsrecht<br />
und Energieversorgung einen Namen.<br />
Die Wurzeln von Dewey Ballantine reichen<br />
bis ins Jahr 1909 zurück. Der Name<br />
wurde im Lauf der Zeit mehrmals geändert,<br />
die Kanzlei erfreute sich aber immer<br />
sehr prominenter Partner, wie zB Arthur<br />
A. Ballantine, den ersten solicitor der U.S.<br />
Finanzbehörde Internal Revenue Service<br />
und John Harlan, der später als Richter<br />
an den Supreme Court berufen wurde.<br />
1955 trat der frühere Gouverneur des<br />
Staates New York, Thomas E. Dewey in<br />
die Sozietät ein, welche ab dann auch seinen<br />
Namen an führender Stelle trug.<br />
Thomas Dewey war eine interessante<br />
Persönlichkeit und trat auch zweimal als<br />
republikanischer Kandidat für die Präsidentschaftswahlen<br />
der Vereinigten Staaten<br />
an. Er verlor beide Male, 1944 gegen<br />
Franklin D. Roosevelt und 1948 gegen<br />
Harry Truman. Während des Wahlkampfs<br />
1944 fügte ihm die Tochter des<br />
früheren Präsidenten Theodore Roosevelt<br />
Schaden zu, indem sie in Anspielung<br />
an seinen stets penibel gepflegten<br />
Schnurrbart und sein förmliches Auftreten<br />
meinte, er erinnerte sie an „the little<br />
man on the wedding cake“. Herbert Hoover,<br />
ein weiterer ehemaliger Präsident sagte<br />
angeblich über ihn: „Dewey has no inner<br />
reservoir of knowledge on which to draw for<br />
his thinking,“ und weiters „A man couldn‘t<br />
wear a mustache like that without having it<br />
affect his mind.“<br />
8<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Der Wahlkampf 1948 ging unter anderem<br />
auch deshalb besonders in die Geschichte<br />
ein, weil Dewey in den Umfragen und bei<br />
der Presse als großer Favorit gehandelt<br />
wurde. Die Chicago Daily Tribune ließ<br />
nach dem Wahlabend sogar etwas voreilig<br />
die Schlagzeile „DEWEY DEFEATS<br />
TRUMAN“ drucken, und musste diese<br />
dann in der nächsten Ausgabe schnell<br />
korrigieren. Ein berühmt gewordenes Foto<br />
zeigte den tatsächlichen Wahlsieger<br />
Truman die falsche Schlagzeile lächelnd<br />
in die Kamera halten. Dewey könnte diese<br />
Wahl vor allem deshalb verloren haben,<br />
weil er zu vorsichtig war und sich<br />
scheute irgendwelche potentiell kontro-<br />
versiellen Aussagen zu tätigen. Dazu<br />
wurde ihm vorgeworfen sich in seinen<br />
Positionen mit dem Wind zu drehen und<br />
insgesamt zu vage zu agieren. Er selbst<br />
sagte damals einmal er wollte nicht<br />
“prematurely specific” irgendetwas sagen,<br />
was einen Redakteur des Louisville Courier-Journal<br />
zu folgendem Kommentar<br />
veranlasste:<br />
No presidential candidate in the future<br />
will be so inept that four of his major speeches<br />
can be boiled down to these historic<br />
four sentences: Agriculture is important.<br />
Our rivers are full of fish. You cannot<br />
have freedom without liberty. Our future<br />
lies ahead.<br />
Auch ohne U.S. Präsident geworden zu<br />
sein konnte Dewey zu diesem Zeitpunkt<br />
bereits auf eine ausgezeichnete Karriere<br />
zurückblicken. Schon in den Jahren 1935-<br />
37 war er sehr erfolgreich als special<br />
prosecutor gegen das organisierte Verbrechen<br />
tätig. Er obsiegte in 72 von 73<br />
Verfahren. Auch galt er als Mann von hoher<br />
Integrität und als guter und effizienter<br />
Gouverneur. In dieser Funktion gelang<br />
es ihm auch in New York das<br />
U.S.-weit erste Gesetz gegen Diskriminierung<br />
am Arbeitsplatz zu verwirklichen.<br />
Im Jahr 1968, drei Jahre vor Deweys Tod<br />
bot ihm Präsident Nixon sogar die Funktion<br />
als Chief Justice des U.S. Supreme<br />
Court an. Dewey fühlte sich nicht mehr<br />
jung genug und schlug dieses Angebot aus.<br />
Nach Dewey’s Tod wurde der 496 Meilen<br />
lange New York State Thruway nach ihm<br />
benannt, was als passend empfunden<br />
wurde, da sich der Name beim schnel-<br />
len Aussprechen reimt: “The Dewee-thruwee.”<br />
Der Zusammenschluss der beiden Kanzleien<br />
Dewey Ballantine und LeBoeuf<br />
Lamb im Jahr 2007 war Teil einer aggressiven<br />
Strategie einnahmenstarke Partner<br />
zu gewinnen indem diesen mehrjährige<br />
Boni in Millionenhöhe garantiert wurden.<br />
Dann kam aber die Wirtschaftskrise<br />
2008 und die Auszahlung der versprochenen<br />
Boni musste wiederholt ver-<br />
© David Lat. Feel
schoben werden, was zunehmende Nervosität<br />
bei den betroffenen Partnern<br />
auslöste. Ein befreundeter ehemaliger<br />
Dewey Partner erzählte mir aber, dass<br />
der eigentliche Todesstoß für Dewey Le-<br />
Boeuf nicht die akkumulierten Boni waren<br />
(zumal die Kanzlei Berichten zufolge<br />
gerade in den Monaten vor der Auflösung<br />
wieder vermehrt größere Aufträge<br />
erhalten hatte) sondern das unnachgiebige<br />
Medieninteresse nach Bekanntwerden<br />
der ersten Probleme. Seine Einschätzung<br />
war “This story is not going to end until the<br />
media kills the firm.” Und so geschah es<br />
auch. Jeder Abgang von Kanzleipartnern<br />
wurde in Windeseile an die Öffentlichkeit<br />
gebracht und das Vertrauen<br />
in einen Umschwung bei Dewey LeBoeuf<br />
sank zusehends bis zur Auflösung<br />
der Kanzlei.<br />
Eine interessante Rechtsfrage die in der<br />
Aufarbeitung der Dewey Insolvenz bestimmt<br />
noch zum Tragen kommt ist gerade<br />
Gegenstand eines Streites im bis dahin<br />
berühmtesten Konkurs einer U.S. Kanzlei,<br />
nämlich jenem der Coudert Brothers.<br />
Die Coudert Sozietät wird als erste international<br />
law firm der USA betrachtet. Sie<br />
wurde 1853 in New York gegründet und<br />
wuchs auf über 650 Anwälte und 28<br />
Büros in 15 Staaten an. Im Jahr 2004 sah<br />
sich die Kanzlei aber mit zwei großen<br />
Haftpflichtfällen konfrontiert, die sie in<br />
massive wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />
brachte. 2006 meldete Coudert schließlich<br />
Konkurs an.<br />
Im Liquidationsverfahren klagte nun<br />
der Masseverwalter zehn Rechtsanwaltskanzleien<br />
welche ehemalige Coudert<br />
Brothers Partner beschäftigen und zu<br />
welchen diese ihre Klienten mitbrachten.<br />
Die Argumentation des Masseverwalters<br />
ist, dass diese Partner, und daher deren<br />
neue Kanzleien der Konkursmasse Rechnungslegung<br />
über die Profite aus weitergeführten<br />
Causen schulden, da diese<br />
einen Vermögenswert von Coudert dar-<br />
Ins. AA EURO_DUK 04.12_: 04.04.12 13:32 Seite 1<br />
stellen. Die beklagten Parteien, Akin<br />
Gump Strauss Hauer & Feld LLP, Jones<br />
Day, Dechert LLP, Arent Fox LLP, DLA<br />
Piper LLP, Duane Morris LLP, Dorsey &<br />
Whitney LLP, K&L Gates LLP, Morrison<br />
& Foerster LLP und Sheppard Mullin<br />
Richter & Hampton LLP halten dagegen,<br />
dass diese offenen Causen nicht Coudert<br />
„gehören,“ da die Abrechnung jeweils<br />
nach Zeitaufwand und nicht etwa auf Erfolgshonorarbasis<br />
erfolgte und die späteren<br />
Profite daher direkt auf geleistete<br />
Arbeit der Partner zurückzuführen sei,<br />
nachdem diese Coudert verlassen hatten.<br />
In dem Verfahren vor dem U.S. District<br />
Court (Southern District of New York)<br />
wies Richterin Colleen McMahon am 24.<br />
Mai <strong>2012</strong> in einer 54 Seiten starken Entscheidung<br />
den entsprechenden Antrag<br />
der beklagten Partein ab:<br />
A departing partner is not free to walk out<br />
of his firm‘s office carrying a Jackson Pollack<br />
painting he ripped off the wall of the<br />
reception area, simply because the firm<br />
has dissolved.<br />
Under the Partnership Law, the Client<br />
Matters are presumed to be Coudert‘s assets<br />
on the Dissolution Date…Because<br />
they are Coudert assets, the Former Coudert<br />
Partners are obligated to account for<br />
any profits they earned while winding the<br />
Client Matters up at the Firms.<br />
In Ihrer Besprechung des relevanten<br />
NY Partnership Law räumte Richterin<br />
McMahon aber auch ein, dass dieses<br />
möglicherweise nicht mehr auf die wirtschaftlichen<br />
Gegebenheiten passt:<br />
The provisions of the Partnership Law…<br />
may appear dated, or even downright<br />
quaint, to observers of the kind of sophisticated<br />
corporate law practice that was<br />
carried on at Coudert. In the context<br />
of the „mega-firm“ model — divisions<br />
BRiEF AuS NEw YORK | Stephen M. Harnik<br />
Stephen M. Harnik<br />
ist Vertrauensanwalt der<br />
Republik Österreich in<br />
New York und Partner<br />
der Sozietät „Harnik &<br />
Finkelstein LLP”, die unter<br />
anderem große öster-<br />
reichische Unternehmen<br />
in den USA vertritt.<br />
www.harnik.com<br />
among classes of partners, client hoarding,<br />
and mercenary lateral hiring — one<br />
could argue that the law‘s presumption<br />
that partners are mutual owners of all of a<br />
law firm‘s business, and that all contribute<br />
to its success and so are entitled to share<br />
in the profits, no longer reflects the reality<br />
of practice…Many partners at such firms<br />
no longer view their „book of business“ as<br />
an asset of the firm, but as a jealously guarded<br />
piece of personal property…Such a<br />
view undermines the conclusion that such<br />
client matters really are property of the<br />
firm, … But the Partnership Law says<br />
otherwise.<br />
Die beklagten <strong>Anwalt</strong>skanzleien werden<br />
wohl ziemlich sicher Berufung gegen diese<br />
Entscheidung einlegen, im Moment<br />
bedeutet diese aber auch für Deweys<br />
ehemalige Partner schlechte Neuigkeiten.<br />
Diese werden sich jedenfalls noch längere<br />
Zeit mit dem Untergang der Kanzlei<br />
befassen müssen.<br />
Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
im internationalen Kontext<br />
Abschluss: LL.M. – Master of Laws<br />
Start des Lehrgangs: September <strong>2012</strong><br />
Donau-Universität Krems<br />
Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration<br />
www.donau-uni.ac.at/bankundkapital<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
9
EiNSpRuCH | Dietmar Dworschak<br />
10<br />
waidmann tv. Schluss mit „Waldesruh“. Seit eine<br />
Kamera den Beischlaf eines Lokalpolitikers im stillen Forst<br />
dokumentierte ist die Nation gespalten. Die einen hoffen auf eine<br />
neue Staffel von „Big brother“, die anderen befürchten den Angriff<br />
auf die letzten Korruptions-Biotope.<br />
Für die ORF-Zentrale am Küniglberg war<br />
die Nachricht aus Kärnten von ähnlicher<br />
Qualität wie in der Bibel das Manna, das<br />
vom Himmel fiel. Nach Jahrzehnten der<br />
wüstenartigen Einfallslosigkeit bot sich<br />
unerwartet ein neues TV-Format, von<br />
dem man bereits heute sagen kann, dass<br />
es das Zeug zum Straßenfeger haben<br />
wird!<br />
Endlich bekommt Österreich eine Version<br />
des „Big Brother“, die international Furore<br />
machen wird. Schluss mit tätowierten<br />
Arbeitslosen, die einander Prosecco ins<br />
Gesicht schütten, Schluss mit Vorstadt-<br />
Dialekten und Schilderungen des sozialen<br />
Elends.<br />
Stattdessen: Die ideale Verbindung von<br />
Unterhaltung und Bildungsauftrag!<br />
Eine Nation wird sich gebannt um die<br />
TV-Geräte scharen, wenn um 20.15 Uhr<br />
die Waldkamera ihren ersten Schwenk<br />
durch die Zweige des Waldes tut.<br />
Vögel zwitschern völlig kostenfrei, ein<br />
Bächlein murmelt ohne jedes Entgelt. Einer<br />
der letzten Füchse, die die gnadenlosen<br />
Tollwutfeldzüge der Jäger in den letzten<br />
Jahrzehnten überlebt hat, huscht<br />
unsicher durchs Unterholz.<br />
Erwin Steinhauer, der Universalkommentator<br />
des österreichischen Universums,<br />
spricht und singt eigene und fremde<br />
Texte über Gott, die Welt, die Tiere, die<br />
Menschen, die Pflanzen, die Quellen, die<br />
Ruhe und den Tod….<br />
Äktschn<br />
Beim allseits bekannten Ur-„Big Brother“<br />
war es ein wenig irritierend, die Bekanntschaft<br />
mit Menschen zu machen, die man<br />
eigentlich nie kennen lernen wollte.<br />
Umso wohltuender dagegen „Big Brother<br />
Woodside“!<br />
Neben dem reichen Fundus an Insekten,<br />
Reptilien und Säugetieren präsentiert der<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Präsentationsforum der<br />
österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />
jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
neue TV-Hit jenes Personal, das bereits<br />
unseren Ur-Ahnen und Ahnen schlaflose<br />
Nächte bereitete:<br />
Vorbeihuschende Liebespaare, resche<br />
Jägersmänner (inzwischen auch Jägersmännerinnen!!!),<br />
wadenstarke Förster<br />
und vielleicht sogar einen Millionär, der<br />
gerade einen serbischen Bären aussetzt.<br />
Besonderer Höhepunkt jeder Sendung ist<br />
der scheinbar ganz zufällige Beischlaf eines<br />
prominenten Politikers mit Frau oder<br />
Sekretärin.<br />
Die „Zeit im Bild“-Sendungen werden<br />
aus dem Programm genommen, weil<br />
sämtliche österreichische Spitzenpolitiker<br />
nur noch vor der Waldkamera auftreten<br />
wollen.<br />
In der Kronenzeitung bekommt „Big<br />
Brother Woodside“ täglich sieben Sterne<br />
(=neue Kategorie), aber auch die wesentlichen<br />
Feuilletonisten des Landes kriegen<br />
sich nicht mehr ein vor lauter Begeis-<br />
terung. Erste Promotionsarbeiten in der<br />
neu geschaffenen Fächerkombination<br />
Bio-Kommunikation entstehen.<br />
Wegen des überragenden Erfolges der<br />
täglichen Live-Übertragung bringt das<br />
„Ronacher“ eine weltweit beachtete, jah-<br />
relang ausverkaufte Musicalversion heraus.<br />
Die 100. Sendung, für die Wolfgang<br />
Ambros den Hit „Da Föasta woas“ komponiert,<br />
erringt ungefährdet den Auslands-Oscar.<br />
Soko<br />
Während aus dem latenten Alkoholismus<br />
am Küniglberg aufgrund des überraschenden<br />
Programmerfolges eine selbstbewusste<br />
Permanenzsauferei wird hängt<br />
der Haussegen bei der Staatspolizei so<br />
schief wie seit Jahrzehnten nicht.<br />
Über Auftrag des zuständigen Sektionschefs<br />
wurde aus den ekligsten Charak-<br />
teren der Truppe ein internes Ermitt-<br />
ler-Team geformt, das feststellen soll,<br />
welcher Quelle im Apparat die<br />
Nation die Zeitungsmeldung<br />
über die Kamera im Kärntner<br />
Wald verdankt.<br />
Nichts weniger als die sensationelle<br />
Ausbeute flächendeckenderKamerabeobachtungen<br />
durch die „Soko Rumpelstilz“<br />
steht auf dem Spiel.<br />
Erste Journalistenanrufe beim<br />
Sektionschef lassen befürchten,<br />
dass sich „die Öffentlichkeit“<br />
für die streng geheime Überwachungsarbeit<br />
der „Soko<br />
Rumpelstilz“ zu interessieren<br />
beginnt.<br />
Eine entsprechende Panik herrscht in der<br />
Politik.<br />
Aus ultrastrenggeheimen Unterlagen des<br />
Innen- und Justizministeriums geht hervor,<br />
dass die beiden Ministerinnen sämtliche<br />
Überwachungsbänder aus bur-<br />
genländischen Jagdgebieten unter den<br />
Holzstapeln eines Sonnwendfeuers in<br />
Brand setzen und damit unwiderbringlich<br />
vernichten werden.<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen
AwAK<br />
persönlichkeitsrecht 2.0<br />
im Stift Melk<br />
AWAK-Intensivseminar zum Schutz<br />
des Menschen in der Datengesellschaft<br />
„Der gläserne Mensch“ – ursprünglich<br />
eine Bezeichnung<br />
für anatomische Modelle, ist<br />
sie heute eine Metapher für<br />
die Durchleuchtung der Bürger.<br />
Und das Glas um uns herum<br />
wird immer mehr zur<br />
scharfen Lupe, die sogar die<br />
kleinsten Details eines Menschen<br />
offenbart. Doch wie<br />
gehen wir in der „Datengesellschaft“<br />
künftig mit Privatsphäre,<br />
sensiblen Daten und<br />
Persönlichkeitsrechten um?<br />
Damit beschäftigt sich das<br />
diesjährige Intensivseminar<br />
der <strong>Anwalt</strong>sakademie im Stift<br />
Melk.<br />
Vom 4. bis 6. Oktober tauschen<br />
sich hochrangige Experten<br />
aus Praxis, Lehre und Forschung<br />
mit den Teilnehmern<br />
über die künftigen Herausforderungen<br />
im Persönlichkeitsrecht<br />
aus. Nach der Eröffnung<br />
durch den Präsidenten der<br />
RAK Niederösterreich, Dr.<br />
Michael Schwarz, zeigen Dr.<br />
Manfred Vogel, Hofrat des<br />
OGH, <strong>Anwalt</strong> Dr. Thomas<br />
Höhne und o. Univ.-Prof. Dr.<br />
Dr. hc Willibald Posch von der<br />
Karl-Franzens-Universität<br />
Graz die Entwicklung der Persönlichkeitsrechte<br />
auf. Dabei<br />
steht am Ende die Vision eines<br />
umfassend geschützten „Persönlichkeitsbildes“.<br />
Die Persönlichkeitsrechte reichen<br />
freilich auch in andere<br />
Rechtsmaterien hinein, etwa<br />
das Schadenersatzrecht. Eine<br />
Standortbestimmung beim<br />
umstrittenen Geldersatz für<br />
immaterielle Schäden nimmt<br />
daher Hon.-Prof. Dr. Irmgard<br />
Griss, ehemalige Präsidentin<br />
des OGH, vor. Derzeit gehen<br />
die Überlegungen hin zu einer<br />
Erweiterung des Ersatzes, vor<br />
allem bei schweren Verletzungen<br />
des Persönlichkeitsrechtes,<br />
beispielsweise Verleumdung<br />
in sozialen Netzwerken.<br />
12<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Löchrige privatsphäre<br />
Oft geschehen solche Verletzungen<br />
nicht virtuell im Web,<br />
sondern ganz konkret im täglichen<br />
Leben und Umfeld.<br />
Dies reicht von diskriminierenden<br />
Stellenanzeigen und<br />
Versicherungstarifen bis hin<br />
zu rassistischen Beschimpfungen<br />
im Job. Hier soll das<br />
Gleichbehandlungsgesetz<br />
Schutz bieten. Dr. Andreas<br />
Gerhartl vom AMS Niederösterreich<br />
berichtet über die Anwendung<br />
in der Praxis.<br />
Aber selbst im Persönlichkeitsrecht<br />
sind wohl nicht alle<br />
Menschen gleich. VIPs und<br />
Promis, die freiwillig ein öffentliches<br />
Leben führen, müssen<br />
sich mehr gefallen lassen<br />
als „Normalbürger“, primär<br />
von Medien. Aber wie viel ist<br />
zu viel? Das zeigt der Fall<br />
„Caroline von H.“ eindrucksvoll.<br />
O. Univ.-Prof. Dr. Walter<br />
Berka von der Universität<br />
Salzburg bewegt sich in seinem<br />
Referat im Spannungsfeld<br />
„freie Meinungsäußerung<br />
versus Privatsphäre“.<br />
Die Grundrechte bilden den<br />
Auftakt des zweiten Seminartages:<br />
Dr. Christoph Bezemek,<br />
BA, LL.M. von der WU Wien<br />
zeichnet die Metamorphosen<br />
des Gleichheitssatzes nach,<br />
Dr. Maria Berger, ehemalige<br />
Justizministerin und nunmehrige<br />
Richterin am EuGH beleuchtet<br />
die Grundrechte anhand<br />
ausgewählter Entschei-<br />
dungen des Europäischen Gerichtshofes.<br />
Zahnloser Datenschutz<br />
Sowohl Gesetzgebung als<br />
auch Rechtsprechung hinken<br />
in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte<br />
zwangsläufig<br />
der raschen Entwicklung digitaler<br />
Dienste nach. So ist der<br />
Datenschutz zwar in aller<br />
Munde, aber oft nicht mehr<br />
als ein Lippenbekenntnis.<br />
MMag. Dr. Waltraut Kotschy,<br />
ehemals in der Datenschutzkommission<br />
tätig, liefert hierzu<br />
eine Bestandsaufnahme.<br />
Zuletzt hat die Klage Wiener<br />
Studenten gegen facebook nur<br />
zu deutlich gezeigt, welche<br />
Auswüchse das Sammeln persönlicher<br />
Daten annehmen<br />
kann und wie hilflos Nutzer<br />
dem gegenüberstehen. Rechts-<br />
anwalt Dr. Clemens Thiele,<br />
LL.M. Tax (GGU), beleuchtet<br />
den Persönlichkeitsschutz in<br />
neuen Medien und sozialen<br />
Netzwerken.<br />
Der einstweilige Rechtschutz<br />
ist zwar kein Wundermittel,<br />
kann aber in gewissen Situationen<br />
zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte<br />
beitragen,<br />
ganz nach dem Motto „Wer<br />
schnell hilft, hilft doppelt!“<br />
Rechtsanwalt Dr. Peter Zöchbauer<br />
wird sich in seinem Referat<br />
mit den Anwendungsbereichen<br />
auseinandersetzen.<br />
persönliche Rechte<br />
im verfahren<br />
Dem Spannungsverhältnis<br />
zwischen Opferschutz und<br />
Beschuldigtenrechte im Strafverfahren<br />
widmet sich Hon.-<br />
Prof. Dr. Udo Jesionek, Prä-<br />
sident der Hilfsorganisation<br />
„Weisser Ring“. Insbesondere<br />
die Stellung der Opfer hat sich<br />
in den vergangenen Jahren<br />
durch die StPO-Reform verbessert,<br />
die von Kritikern befürchtete<br />
Emotionalisierung<br />
des Strafverfahrens ist laut Experten<br />
ausgeblieben. Zu Problemen<br />
kann hingegen das<br />
Recht auf schonende kontradiktorische<br />
Einvernahme führen,<br />
wenn dadurch Fragen offenbleiben<br />
oder sich im Lauf<br />
der Verhandlung neue Fragen<br />
ergeben. Auf der anderen<br />
Seite scheint jene Regelung<br />
tagungsleitung:<br />
RA ao. univ.-prof.<br />
Dr. Michael Enzinger<br />
verbesserungswürdig, die es<br />
dem Beschuldigten ermöglicht,<br />
sich gegen Ermittlungsschritte<br />
zu wehren. In der Praxis<br />
werden diese Rechte ohne<br />
anwaltliche Vertretung kaum,<br />
bei großen Wirtschaftsverfahren<br />
hingegen über Gebühr genützt.<br />
Am Samstag endet der thematische<br />
Bogen mit einem Re-<br />
ferat zu Verfahrensgarantien.<br />
Dr. Robert Fucik, leitender<br />
Staatsanwalt im Justizministerium,<br />
wird sich mit dem rechtlichen<br />
Gehör im Zivilpro-<br />
zess, Exekutionsverfahren,<br />
Außerstreitverfahren und vor<br />
dem Schiedsgericht befassen.<br />
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang<br />
Moringer skizziert daran anschließend<br />
noch standesrechtliche<br />
Grenzen für die Rechtsdurchsetzung.<br />
Neben dem fachlichen Austausch<br />
bietet das Rahmenprogramm<br />
auch die Gelegenheit,<br />
die Reize des Seminarortes zu<br />
genießen: „Lustwandeln“ im<br />
Stiftsgarten, eine Führung<br />
durch das Stift Melk, Fitnessangebote<br />
und ein geselliger<br />
Abend im nahe gelegenen<br />
Schloss Schallaburg sorgen<br />
für den nötigen Ausgleich.<br />
n termin:<br />
Intensivseminar<br />
„Im Mittelpunkt – der Mensch:<br />
Schutz der Privatsphäre,<br />
der Persönlichkeitsrechte,<br />
der Daten und der Grundrechte”<br />
04.10 bis 06.10.<strong>2012</strong>,<br />
Stift Melk
unternehmer-Ehe ohne<br />
Rosenkrieg scheiden<br />
AWAK-Update zeigt Gestaltungsmöglichkeiten<br />
wunsch und Wirklichkeit:<br />
Fast die<br />
Hälfte aller Ehen<br />
in Österreich wird<br />
geschieden, im Schnitt halten<br />
sie rund 10 Jahre. Vielen Scheidungen<br />
folgt ein langwieriger<br />
Streit vor Gericht – vor allem,<br />
wenn die bisherigen Ehepartner<br />
nicht nur privat, sondern<br />
auch beruflich als Unternehmer<br />
verbunden waren. Wie<br />
Anwälte für eine gütliche Trennung<br />
sorgen, zeigt ein Update<br />
der AWAK.<br />
Die beiden Referentinnen sind<br />
mit der Materie bestens vertraut:<br />
a. Univ.-Prof. Dr. Astrid<br />
Deixler-Hübner ist stv. Vorstand<br />
des Institutes für Europäisches<br />
und Österreichisches<br />
Zivilverfahrensrecht an der<br />
Johannes Kepler Universität<br />
Linz und publiziert regelmäßig<br />
zu Zivil- und Familien-<br />
recht. Mag. Dr. Birgit Leb<br />
beschäftigt sich als Rechtsanwältin<br />
unter anderem mit<br />
dem Scheidungsrecht in Unternehmer-Ehen.<br />
Zu diesem<br />
Thema hat sie bereits Beiträge<br />
veröffentlicht.<br />
Anhand der Neuerungen des<br />
FamRÄG 2009 erfahren die<br />
Teilnehmer, welche Besonderheiten<br />
beim Ehegattenunterhalt<br />
für Unternehmer gelten,<br />
wie gegenseitige Auskunftspflichten<br />
im streitigen und<br />
außerstreitigen Verfahren geregelt<br />
werden und welche<br />
Grundsätze und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
es bei der Aufteilung<br />
des Ehevermögens<br />
gibt, etwa mittels Vorwegvereinbarungen.<br />
Auch im unternehmensrechtlichen<br />
Bereich kann eine Ehe<br />
bzw. Scheidung bereits im<br />
Vorfeld berücksichtigt werden,<br />
etwa im Gesellschaftsvertrag.<br />
Mag. Dr. Leb erläutert<br />
weiters, wie im Scheidungsfall<br />
Unternehmenserträgnisse,<br />
Gesellschaftsbeteiligungen<br />
und Veräußerungserlöse aus<br />
Verkauf oder Liquidation eines<br />
Unternehmens und speziell<br />
Vermögenswerte aus Privatstiftungen<br />
aufzuteilen sind.<br />
Abschließend behandelt sie<br />
noch gebührenrechtliche Fragen<br />
bei Vorwegvereinbarungen.<br />
n termin:<br />
„Update Ehe und Unternehmen”<br />
19.09.<strong>2012</strong>, 14.30 – 17.30 Uhr,<br />
Innsbruck, Hilton Innsbruck<br />
AwAK<br />
a. univ.-prof.<br />
Dr. Astrid Deixler-Hübner<br />
Mag. Dr. Birgit Leb<br />
Profitieren Sie für Ihre<br />
tägliche Arbeit vom Wissen<br />
kompetenter Experten.<br />
Melden Sie sich jetzt schnell an:<br />
ANwALtSAKADEMiE<br />
Reisnerstr. 5/3/2/5, 1030 Wien,<br />
Tel.: (0)1 710 57 22, Fax: DW 20<br />
E-Mail: office@awak.at<br />
Web: http://fortbildung.awak.at
SOCiAL MEDiA<br />
Facebook als Marketing-<br />
plattform für<br />
<strong>Anwalt</strong>skanzleien?<br />
Durch die in der heutigen<br />
Zeit immer<br />
weiter steigende Bekanntheit<br />
und weit<br />
verbreitete Nutzung von Social<br />
Media Kanälen wie Facebook,<br />
Twitter und Co stellt<br />
sich die Frage, inwieweit solche<br />
Marketing Plattformen<br />
für <strong>Anwalt</strong>skanzleien förderlich<br />
sind und inwiefern sie<br />
diese für ihr Unternehmen im<br />
Alltag nützen können.<br />
Für eine professionelle Nutzung<br />
von Facebook seitens<br />
Bislang werden<br />
Social Media<br />
Kanäle nur<br />
geringfügig von<br />
<strong>Anwalt</strong>skanz-<br />
leien verwendet.<br />
14<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei spricht<br />
vor allem, dass juristische<br />
Themen und Inhalte sehr<br />
leicht einer breit gefächerten<br />
Leserschaft zugetragen werden<br />
können. Auch wird die<br />
Bekanntheit der Kanzlei durch<br />
die Präsentation des Unternehmens<br />
auf Facebook gesteigert,<br />
da tages<strong>aktuell</strong>e Themen,<br />
welche die Kanzlei<br />
betreffen, bei einer effektiven<br />
Nutzung des Social Media<br />
Kanals für ein großes Publikum<br />
leicht erfassbar sind. Vor<br />
allem für junge Juristen, die<br />
noch in der Ausbildung sind<br />
oder kurz vor ihrem Einstieg<br />
in die Berufswelt stehen, ist es<br />
von Interesse über Facebook<br />
zu kommunizieren und sich<br />
durch die Benutzung dieses<br />
Kommunikationstools über<br />
Recruiting-Veranstaltungen,<br />
Kanzlei-Events und die Aktivitäten<br />
einer Kanzlei zu informieren.<br />
Ein großer Vorteil für <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
beim Betrei-<br />
Foto: Altmann/pixelio.de<br />
ben einer Unternehmensseite<br />
auf Facebook besteht darin,<br />
dass ein Diskussionsforum<br />
zur Verfügung steht, welches<br />
einen raschen Gedankenaustausch<br />
zu einem juristischen<br />
Thema fördert. Es besteht die<br />
Möglichkeit, zu einem „Posting“<br />
einer <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
einen Kommentar hinzuzufügen<br />
und dadurch eine Diskussion<br />
zu einem speziellen<br />
Thema anzuregen. Auf diesem<br />
Wege kommt es zur Verbreitung<br />
von juristischen Inhalten<br />
da auch „Freunde“ von<br />
Diskussionsteilnehmern dieser<br />
folgen und sich bei Interesse<br />
gegebenenfalls beteiligen<br />
können. Es ist vor allem wichtig<br />
schnell auf Fragen oder<br />
Kommentare, die auf die jeweilige<br />
Unternehmensseite<br />
„gepostet“ werden, zu reagieren,<br />
denn nur so wird das Interesse<br />
der Facebook-User beibehalten<br />
und geweckt. Dafür<br />
müssen aber auch die notwendigen<br />
Ressourcen vorhanden<br />
sein, da die ständige und vor<br />
allem <strong>aktuell</strong>e Betreuung einer<br />
Facebook Seite Zeit in<br />
Anspruch nimmt.<br />
Bislang werden Social Media<br />
Kanäle nur geringfügig von<br />
<strong>Anwalt</strong>skanzleien verwendet.<br />
Die in Wien und Salzburg ansässige<br />
Kanzlei Prochaksa,<br />
Heine, Havranek, Vavrovsky<br />
Rechtsanwälte (PHHV) ist in<br />
der Nutzung von Facebook<br />
als Marketing-Plattform Vorreiter<br />
und sieht vor allem in<br />
der effizienten Verwendung<br />
von Facebook die Möglichkeit<br />
das eigene Unternehmen, neben<br />
dem Betreiben einer<br />
Homepage, im World Wide<br />
Web zu präsentieren. Das junge<br />
und dynmische Team von<br />
PHHV geht mit der Verwendung<br />
eines Unternehmensprofils<br />
auf Facebook mit der<br />
Zeit und ermöglicht einem<br />
jungen Publikum, vor allem<br />
Studenten aber auch Mandanten<br />
und Kollegen, den zeitgemäßen<br />
Zugang zu juristischen<br />
Inhalten durch die Veröffentlichung<br />
von interessanten Artikeln,<br />
Urteilen, Publikationen<br />
sowie wichtige Daten der<br />
Kanzlei. Facebook wird von<br />
PHHV auch dazu eingesetzt,<br />
den „Usern“ durch das Hochladen<br />
von Bildern, beispielsweise<br />
einer Veranstaltung, einen<br />
Einblick in kanzleiinterne<br />
und externe Aktivitäten zu geben.<br />
In diesem Zusammenhang<br />
muss aber auch erwähnt werden,<br />
dass es für <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
weitaus schwieriger ist,<br />
ihren Facebook Auftritt interessant<br />
zu gestalten, da das<br />
„Produkt“ an sich – die Beratung<br />
der Mandanten – unter<br />
die Verschwiegenheitspflicht<br />
fällt und somit nicht auf diesem<br />
Netzwerk thematisiert<br />
werden darf.<br />
Abschließend lässt sich sagen,<br />
dass Facebook als Kommunikationsdrehscheibe<br />
der heu-<br />
tigen Zeit ein wirksames<br />
Instrument für Unternehmen<br />
und auch <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
geworden ist, um es für ihre<br />
Zwecke zu nutzen und den<br />
Bekanntheitsgrad zu steigern.
wenn Klienten<br />
zu Stammkunden<br />
werden<br />
Egal ob via Telefon, E-Mail oder face-to-face: ein persönlicher<br />
und regelmäßiger Kontakt ist unerlässlich für eine langfristige<br />
Beziehung zwischen <strong>Anwalt</strong> und Klient. Die CRM-Software<br />
KundenMeister sorgt dafür, dass dieser Kontakt strukturiert<br />
und effizient abläuft. Darüber hinaus unterstützt die Software<br />
bei Newsletter-Versand, Zeiterfassung, Fakturierung und<br />
zahlreichen weiteren Arbeiten des täglichen Kanzlei-Alltages.<br />
„Der KundenMeister ist eine webbasierte Cloud-Software, die<br />
in einzelne Module aufgebaut ist“, erläutert Mario Körbler,<br />
Geschäftsführer der südsteirischen WebAgentur Körbler und<br />
Erfinder dieser CRM-Lösung. Bereits ab 5 Euro pro Monat und<br />
Benutzer sind die einzelnen Module aus den Bereichen Kontakte,<br />
Marketing, Vertrieb und Organisation erhältlich.<br />
Kundendaten können im KundenMeister unterschiedlichen<br />
Gruppen zugeordnet werden. Dies ermöglicht den Versand von<br />
individuell angepassten Newslettern im professionellen Design.<br />
Übersichtliche Auswertungen ermöglichen danach eine<br />
rasche Erfolgskontrolle und geben unter anderem Aufschluss<br />
darüber, wer den Newsletter gelesen hat.<br />
Zum Erfolg einzelner Geschäftsfälle einer Kanzlei trägt das<br />
Projekt- und Aufgabenmanagement bei. Die Zuständigkeiten<br />
werden klar definiert und projektrelevante Unterlagen stehen<br />
ExKLuSiv<br />
den Mitarbeitern und externen Beteiligten jederzeit zur Verfügung.<br />
Dazu Mario Körbler: „So wissen Mitarbeiter und Geschäftsführung<br />
jederzeit, wer zu welchem Zeitpunkt an welchen<br />
Aufgaben arbeitet.“<br />
Bereits mehr als 600 Unternehmen – größtenteils Klein- und<br />
Mittelunternehmen – arbeiten täglich mit dem KundenMeister.<br />
„Und es werden immer mehr“, freut sich Mario Körbler über<br />
die starke Nachfrage nach seiner CRM-Lösung „Kunden-<br />
Meister“.<br />
www.kundenmeister.com
vORRAtSDAtENSpEiCHERuNG<br />
Überwachungsstaat<br />
Am 01.04.<strong>2012</strong> ging das Zeitalter der<br />
westlichen Aufklärung in Österreich zu<br />
Ende. Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit,<br />
eine Privatsphäre, zu welcher<br />
der Zutritt nur in gesetzlich definierten<br />
Fällen erzwungen werden kann – diese<br />
tragenden Säulen einer freien Gesellschaft<br />
sind innerlich brüchig geworden<br />
und werden hauptsächlich durch den<br />
verbliebenen formal-demokratischen Anstrich<br />
noch zusammengehalten. Wir sind<br />
im Zeitalter unserer völligen Überwachung<br />
durch den wohlmeinenden, um<br />
unsere Sicherheit besorgten Staat angekommen.<br />
In der guten alten Zeit durften die Sicherheitsbehörden<br />
Peilsender am Auto anbringen,<br />
Videokameras in einer Wohnung<br />
installieren, V-Leute in vermeint-<br />
lich kriminelle Tierschutzorganisationen<br />
einschleusen, Telefone (mit Genehmigung)<br />
abhören.<br />
Und schon vor dem 01.04.<strong>2012</strong> wurden<br />
vielfältige personenbezogene Daten ermittelt<br />
und verarbeitet, entweder zur<br />
individuellen Aufklärung und Verfolgung<br />
konkret begangener Straftaten<br />
(staatlich), oder zur Erfüllung eines Vertrages<br />
und somit zumindest mittelbar auf<br />
Wunsch bzw. mit Zustimmung der datenschutzrechtlich<br />
Betroffenen (privat),<br />
16<br />
Österreich<br />
ist „unfrei”<br />
Der überwachte Feindrechtsstaat<br />
oder die überwachte Republik<br />
oder aber mit dem Ziel, der Gesellschaft<br />
die unterschiedlichsten Leistungen der<br />
öffentlichen Daseinsversorgung zur Verfügung<br />
zu stellen (staatlich).<br />
vorratsdatenspeicherung<br />
Die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/<br />
EG in Österreich – durch eine Novellierung<br />
des Telekommunikationsgesetzes<br />
(insbesondere durch die §§ 102a bis c<br />
TKG), der StPO (hier insbesondere deren<br />
§ 76 a Abs 2) sowie des Sicherheitspolizeigesetzes<br />
(§ 53 Abs 3a und 3b SPG) – führte<br />
in einer Art „Quantensprung“ zu einer<br />
verdachtsunabhängigen, flächendeckenden<br />
Datenspeicherungspflicht, die die<br />
Bekämpfung „schwerer Straftaten“, insbesondere<br />
von Terrorakten und organisierter<br />
Kriminalität, erleichtern sollte.<br />
Seit 01.04.<strong>2012</strong> wird nun für sechs Monate<br />
gespeichert, wer wann wie lange von<br />
wo aus mit wem kommuniziert. Aufgezeichnet<br />
werden alle Verbindungsdaten<br />
(nicht Inhalte!) von Handy- und Festnetztelefonie,<br />
Email, Voice-over-IP, IP-Adressen,<br />
bei Mitwirkung des jeweiligen<br />
website-Anbieters auch jede aufgerufene<br />
Website, und das samt Namen und Anschrift<br />
des/der Inhaber/in. Sozusagen<br />
auf „Vorrat“: ohne irgendeinen konkreten<br />
Tatverdacht, präventiv, nur zum Zwecke<br />
einer allfälligen (späteren) Ermittlung<br />
oder Verfolgung von Straftaten.<br />
„Seit 1. April werden alle verbindungsdaten,<br />
nicht aber inhalte, für 6 Monate für eine<br />
allfällige spätere Ermittlung gespeichert!”<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Die so gewonnenen Daten stehen auch allen<br />
Ermittlungsbehörden der Europäischen<br />
Union zur Verfügung (Österreich<br />
hat dieser Richtlinie in Brüssel zugestimmt).<br />
Mittels elektronischer Datenverarbeitung<br />
sind Einzelangaben über persönliche<br />
oder sachliche Verhältnisse einer Person<br />
unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne<br />
Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle<br />
abrufbar. Sie können darüber<br />
hinaus mit anderen Datensammlungen<br />
zusammengefügt werden, wodurch vielfältige<br />
Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten<br />
entstehen. Aus diesen Verbindungs-<br />
und Standortdaten lassen sich<br />
auch Profile erstellen, die auf Inhalte<br />
schließen lassen. Zum Beispiel kann der<br />
häufige Kontakt zu Aidsberatungsstellen,<br />
psychologischen Diensten, Seelsorgern,<br />
Rechtsanwälten, Ärzten, oder ganz allgemein<br />
zu unter „Generalverdacht“ stehenden<br />
Gruppen interessante Fragen aufwerfen.<br />
Erfasst durch die VDS sind auch<br />
Mitteilungen an Redaktionen (whistleblowing!),<br />
Meinungsäußerungen in<br />
Blogs, Foren etc. Auch die Kontaktnahme<br />
zu politischen Parteien, Religionsgemeinschaften,<br />
Vereinigungen (zB unbequeme<br />
Bürgerinitiativen), die Teilnahme<br />
an Demonstrationen etc. sind nicht länger<br />
(ausschließliche) Privatsache.<br />
„Mia wer’n kan Richter brauch’n!”<br />
Die Sicherheitsbehörden sind nunmehr<br />
ausdrücklich ermächtigt, ohne gericht-<br />
liche oder sonstige Genehmigung von<br />
Anbietern von Telekommunikationsdiensten<br />
und sonstigen Dienstanbietern<br />
kostenlos Auskunft zu IP-Adressen zu<br />
verlangen, zB entweder die IP-Adresse<br />
zu einer – anhand relevanter Kriterien,<br />
etwa Pseudonymen, Internetforen und<br />
Zeiträume (eingeschränkt auf eine Stunde)<br />
– bestimmten Nachricht samt dem<br />
Zeitpunkt ihrer Übermittlung, oder Name<br />
und Anschrift des Teilnehmers zu einer<br />
bereits bekannten IP-Adresse. Der Telekommunikationsanbieter<br />
erhält von<br />
einer der insgesamt 12 berechtigten<br />
Dienststellen eine schriftliche Anfrage<br />
und muss die angeforderten Daten ausfolgen.<br />
Diese verfahrensrechtlichen Details<br />
sind nicht gesetzlich normiert, sondern<br />
in einem Erlass des BM.I zu § 53 Abs<br />
3b und 3b SPG geregelt. Für den präventiven<br />
Bereich gibt es anlässlich der Vorratsdatenspeicherung<br />
keine Einschränkungen<br />
auf bestimmte Delikte oder den<br />
Schutz bestimmter besonders hochwertiger<br />
Rechtsgüter.<br />
terroristenbekämpfung durch vDS<br />
Profis können die VDS leicht umgehen,<br />
Untersuchungen zeigten auch, dass Ter-
oristen bereits jetzt so kommunizieren,<br />
dass sie von der VDS nicht erfasst werden.<br />
Gerade Terrorismus ist auch ein<br />
„Langzeitdelikt“, das sich über viele Jahre<br />
ziehen kann. Durch die Umsetzung der<br />
VDS könnten Aufklärung und Prävention<br />
letztlich sogar erschwert werden, da<br />
Kriminelle aktiv Maßnahmen gegen die<br />
VDS ergreifen. Beachtenswert sind in diesem<br />
Zusammenhang insbesondere die<br />
kolportierten Pläne in Großbritannien,<br />
die VDS auszuweiten auf Facebook-,<br />
Twitter- und Online-Spiel-Kommunikation<br />
– also sind die bisherigen Mittel der<br />
VDS offensichtlich unzureichend oder<br />
ungeeignet.<br />
Feindrechtsstaat<br />
Bürger begehen manchmal Straftaten, sie<br />
können bestraft und resozialisiert werden.<br />
Feinde, wie z.B. Terroristen und Mafiaorganisationen,<br />
befinden sich hingegen<br />
in grundsätzlicher Opposition zu<br />
Staat und Gesellschaft. Feinde müssen<br />
nach der VDS-Logik aufgespürt und ausgeschaltet<br />
werden. Konsequenterweise<br />
wurde das Strafrecht selbst in den letzten<br />
zehn Jahren in seiner Ausrichtung wesentlich<br />
verändert. War die Strafe bis dahin<br />
eine Reaktion auf eine begangene Tat<br />
(eines Bürgers), wird heute, im Zeitalter<br />
des „Feindrechtsstaats“, die Strafbarkeit<br />
der Tat immer weiter in den Vorbereitungsbereich<br />
„vorverlagert“ (Planung,<br />
Verabredung, Teilnahme an und Ausbildung<br />
in „Terror-Camps“, „Gutheißen“<br />
von Terroranschlägen).<br />
Offen bleibt, wie die Behörden zB von<br />
„Terror-Campern“ erfahren – aber es liegt<br />
der Verdacht nahe, dass geheimdienstliche<br />
Informationen eine Rolle spielen. Angemerkt<br />
sei in diesem Zusammenhang,<br />
dass Beweiserhebungs-, aber vor allem<br />
auch -verwertungsverbote in Österreich<br />
(insbesondere in der Praxis) nur rudimentär<br />
existieren. Und die StPO, die in<br />
ihrer Stammfassung aus dem Jahre 1873<br />
als „Magna Charta“ des Angeklagten angedacht<br />
war, ist heute im Wesent-<br />
lichen eine „Eingriffermächtigung“ für<br />
Strafverfolgungsbehörden mit wenigen<br />
Sicherungsschranken.<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Präsentationsforum der<br />
österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />
jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
unverhältnismäßig<br />
In den meisten Fällen reichten<br />
schon die bislang betrieblich<br />
notwendig vorhandenen Daten,<br />
würden die Investitionen zur<br />
VDS in mehr Personal der Exekutive<br />
investiert und Ermittlungen<br />
beschleunigt. In den<br />
übrigen Fällen brächte ein abgekürztes<br />
Verfahren, bei dem<br />
ein Gericht bei entsprechender<br />
Verdachtslage anordnet, bestimmte<br />
Daten von bestimmten<br />
Teilnehmern „einzufrieren“ (sog.<br />
„Quick-Freeze“), wohl das gleiche<br />
Ergebnis.<br />
volksmund: „wer nichts zu verbergen<br />
hat, hat nichts zu befürchten.”<br />
Das ist Unsinn. Jede/r hat etwas zu verbergen,<br />
zumindest in dem Sinne, dass<br />
man selbst entscheiden möchte, wer dieses<br />
oder jenes über eine/n selbst weiß,<br />
oder ob man es für sich behalten möchte.<br />
Ein Klima der Unsicherheit wird sich<br />
breitmachen und viele Menschen werden<br />
viele Fragen beantworten müssen. Hier<br />
gleich eine Frage: Sie erinnern sich sicher,<br />
wo Sie am 11. September 2001 gerade waren,<br />
als Sie vom Anschlag auf das World<br />
Trade Center erfahren haben. Aber: Wissen<br />
Sie noch, was Sie am 13. September<br />
2001 gemacht haben? Eben.<br />
Ein Paradigmenwechsel hat in unserer<br />
Gesellschaft stattgefunden, nur haben<br />
Regierung und Parlament, unsere von<br />
uns bezahlten Angestellten, vergessen zu<br />
fragen, ob wir bereit sind, unsere Freiheit<br />
der Staatssicherheit zu opfern. Aber vielleicht<br />
ist das unsere eigene Schuld und<br />
Alexis de Tocqueville (1805-1859) hatte<br />
recht: „Es ist wirklich schwer einzusehen,<br />
wie Menschen, die der Gewohnheit, sich<br />
selbst zu regieren, vollständig entsagt haben,<br />
imstande sein könnten, diejenigen<br />
gut auszuwählen, die sie regieren sollen.“<br />
11.139 individualanträge<br />
gegen vDS<br />
Jedenfalls ist seit 15. Juni <strong>2012</strong> beim VfGH<br />
ein vom Verein „AK Vorrat“ organisierter,<br />
von mehr als zehntausend Menschen<br />
vORRAtSDAtENSpEiCHERuNG<br />
Die Sicherheitsbehörden sind nunmehr aus-<br />
drücklich ermächtigt, ohne gerichtliche Genehmigung<br />
Auskunft zu ip-Adressen zu verlangen.<br />
getragener, „Sammelindividualantrag“<br />
gegen die Novellierungen des TKG, der<br />
StPO und des SPG anhängig. Geltend gemacht<br />
werden zahlreiche Grundrechtsverletzungen<br />
durch die VDS, angeregt<br />
wird auch eine Vorlage der Frage, ob<br />
nicht bereits die zugrunde liegende Richtlinie<br />
mit der Europäischen Grundrechte –<br />
Charta unvereinbar ist. Der Autor dieses<br />
Artikels vertritt die Antragsteller/innen<br />
in diesem Verfahren.<br />
Mag. Ewald Scheucher<br />
arbeitet interesse- und<br />
schwerpunktmäßig in den<br />
Bereichen Wirtschaftsrecht,<br />
Wirtschaftsstrafrecht und<br />
allg. Strafrecht, sowie zu<br />
Fragen der Grund- und<br />
Freiheitsrechte.<br />
SCHEUCHER<br />
Rechtsanwalt GmbH<br />
Lindengasse 39, 1070 Wien<br />
www.scheucher.eu<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
17
ENtGELtFORtZAHLuNGSGESEtZ<br />
Zuschuss bei Entgeltfortzahlung<br />
Finanzielle Unterstützung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />
bei Krankheit oder Unfall von Dienstnehmern<br />
Egal zu welcher Jahreszeit, Sport<br />
jeder Art ist gesund und macht<br />
Spaß! Dabei gibt es aber oft ein<br />
hohes Verletzungsrisiko und dies<br />
führt leider manchmal zu Unfällen und<br />
in weiterer Folge zu Mitarbeiterausfällen<br />
in Unternehmen. Gerade auf Klein- und<br />
Mittelbetriebe hat der krankheitsbedingte<br />
Ausfall ihrer Dienstnehmer drastische<br />
Auswirkungen – deshalb können sie zur<br />
finanziellen Entlastung bei der Allgemeinen<br />
Unfallversicherungsanstalt (AUVA)<br />
Vergütungen anfordern.<br />
Die AUVA entlastet kleinere Betriebe<br />
mit maximal 50 Beschäftigten durch Zuschüsse<br />
für Entgeltfortzahlungen bei<br />
Arbeits- und Freizeitunfällen.<br />
Jeder Mitarbeiter hat einen arbeitsrechtlichen<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />
(ausgenommen geringfügig Beschäftigte,<br />
welche nur in der Unfallversicherung<br />
versichert sind). Sei es aufgrund von<br />
Krankheit, Unfall oder Berufskrankheit.<br />
Dieser Anspruch ist abhängig von der<br />
Anzahl der Dienstjahre sowie davon, ob<br />
eine Ersterkrankung oder Wiedererkrankung<br />
vorliegt (siehe Tabelle unten). Die<br />
gesetzlichen Regelungen hierzu finden<br />
sich im EntgeltfortzahlungsG für Arbeiter,<br />
AngestelltenG für Angestellte und im<br />
BerufsausbildungsG für Lehrlinge.<br />
Wichtig bei der Korrespondenz mit der<br />
AUVA ist, dass die Unfallmeldung und<br />
der Antrag auf Zuschuss separat erfolgen<br />
müssen! Ist einem Angestellten, Arbeiter,<br />
Lehrling oder Teilzeitbeschäftigten eines<br />
Betriebes etwas zugestoßen, sollte der<br />
Unfall möglichst rasch gemeldet werden.<br />
Im Falle eines Arbeitsunfalls muss die<br />
Meldung innerhalb von fünf Tagen erfolgen,<br />
bei einem Freizeitunfall so schnell<br />
wie möglich. (Tipp: Idealerweise mit einer<br />
unterschriebenen Bestätigung des betroffenen<br />
Dienstnehmers.)<br />
Der Anspruch auf Zuschuss beträgt 50%<br />
zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen<br />
in Höhe von 8,34% des jeweils<br />
tatsächlich fortgezahlten Entgelts<br />
(mit Ausnahme der Sonderzahlungen).<br />
Krankheitsbedingte<br />
Ausfälle von Dienstnehmern<br />
haben drastische<br />
Auswirkungen!<br />
18<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Bei Freizeit- und Arbeitsunfällen steht<br />
der Zuschuss schon ab dem ersten Tag<br />
der Arbeitsverhinderung zu, wenn die<br />
Arbeitsverhinderung länger als drei Tage<br />
dauert, im Falle einer Krankheit ab dem<br />
elften Tag der Abwesenheit. Insgesamt<br />
besteht der Anspruch auf Zuschuss bis<br />
zum 42. Tag einer ununterbrochenen Entgeltfortzahlung.<br />
Der Antrag an die AUVA kann ent-<br />
weder mittels Formular (erhältlich unter<br />
www.auva.at) oder seit Jänner 2007 auch<br />
elektronisch mittels des ELDA- Services<br />
gestellt werden. Wird ein Unternehmen<br />
steuerlich betreut, übernimmt dies die<br />
Lohnverrechnung. Tipp: Der Antrag kann<br />
auch nachträglich innerhalb von drei<br />
Jahren nach Beginn des Anspruches gestellt<br />
werden!<br />
Ansprüche der Angestellten<br />
im Krankheitsfall<br />
n liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit<br />
vor, so verlängert sich bis<br />
zum fünften Dienstjahr die Anspruchsdauer<br />
von sechs auf höchstens acht Wochen:<br />
Ansprüche der Arbeiter<br />
n im Krankheitsfall gleich dem Grundanspruch<br />
der Angestellten, aber OHNE<br />
Folgeanspruch!<br />
Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />
(separater Topf):<br />
Mag. Rudolf Siart,<br />
Wirtschaftsprüfer und<br />
Steuerberater in Wien,<br />
Siart + Team Treuhand,<br />
1160 Wien, Enenkelstraße 26,<br />
Tel.: (01) 49 31 399,<br />
siart@siart.at www.siart.at
Neueintragungen Mai<br />
Rechtsanwaltskammer Kärnten<br />
• Mag. Eva HAMMERSCHLAG,<br />
9020 Klagenfurt, Gabelsbergerstraße 5<br />
Rechtsanwaltskammer NÖ<br />
• Mag. Martina HACKL,<br />
2340 Mödling, Bahnhofplatz 6<br />
• Mag. Maria STROHMAYER,<br />
3100 St. Pölten, Wiener Straße 12<br />
OÖ Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Daniela GRUBER,<br />
4810 Gmunden, Marktplatz 16<br />
• Mag. Viktoria Imelda Barbara MAIER,<br />
4020 Linz, Landstraße 47<br />
• Mag. Roland GRÖßWANG,<br />
4820 Bad Ischl, Wiesingerstraße 4<br />
• MMag. Lisa Maria JARMER,<br />
4600 Wels, Bauernstraße 9/WDZ 3<br />
• Mag. Matthias LIPP,<br />
4873 Frankenburg, Haselbachstraße 16<br />
• Dr. Philip WORTHING-SMITH,<br />
4020 Linz, Lederergasse 18<br />
• Dr. Rainer HABLE,<br />
4020 Linz, Waltherstraße 22<br />
Sbg. Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Jörg DOSTAL,<br />
5020 Salzburg, Jahnstraße 11<br />
• Mag. Martina RAINER,<br />
5020 Salzburg, Otto Holzbauer Straße 1<br />
• Mag. Sebastian BOECKER,<br />
5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 13<br />
• Mag. Andrea Ernestine LEHNER,<br />
5760 Saalfelden, Almerstraße 2/3<br />
• Mag. Angelika VITZTHUM-MILLINGER,<br />
5760 Saalfelden, Almerstraße 2/3<br />
• Dr. Ewald ULLMANN,<br />
5020 Salzburg, Hellbrunnerstraße 7A<br />
tiroler Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Hüseyin KILIC,<br />
6500 Landeck, Innstraße 28<br />
vbg. Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Stefan HUCHLER,<br />
6845 Hohenems, Franz-Michael-<br />
Felder-Straße 6<br />
Rechtsanwaltskammer wien<br />
• Tatiana URDANETA WITTEK,<br />
1010 Wien, Rotenturmstraße 29/9<br />
• Mag. Angelika PAULITSCH,<br />
1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16<br />
• Mag. Manuela Anna<br />
SUMAH-VOSPERNIK,<br />
1230 Wien, Inzersdorf-<br />
Kirchenplatz 1a/Stg. 2/1<br />
• Dr. Lukas EMBERGER,<br />
1010 Wien, Plankengasse 2<br />
• Dr. Olivier André FRÜHWIRTH,<br />
1010 Wien, Hegelgasse 13/3a<br />
• Mag. Clemens HIRSCH,<br />
1030 Wien, Weyrgasse 8<br />
• Dr. Andreas STEINDL,<br />
1030 Wien, Landstraßer<br />
Hauptstraße 88/2-4<br />
• MMag. Dr. Kazim YILMAZ,<br />
1014 Wien, Tuchlauben 17<br />
• Dr. Anja Monire DUSTDAR,<br />
1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />
• Mag. Claudia FESSLER,<br />
1010 Wien, Schubertring 6<br />
• Mag. Katharina RAABE,<br />
1040 Wien, Karlsgasse 15<br />
• MMag. Dr. Florian STEINHART,<br />
1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Platz 5<br />
• Dott. Federica ANSALONI,<br />
1010 Wien, Sterngasse 13<br />
wiSSENSwERt<br />
ÖSTERREICHISCHER<br />
RECHTSANWALTSVEREIN<br />
WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATION<br />
DER RECHTSANWÄLTE ÖSTERREICHS<br />
1011 Wien, Rotenturmstraße 13, Pf 612<br />
Tel. erreichbar 01/40127-1591<br />
Fax: 01/533 27 18-29<br />
Seminare <strong>2012</strong><br />
für (Rechtsanwalts-)Angestellte:<br />
Sommer-Block-Seminar, Wien . . . . . . . . . . . . Beginn 09.07.<strong>2012</strong><br />
What´s news?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 20.07.<strong>2012</strong><br />
– Wichtige Neuerungen 2010-<strong>2012</strong><br />
Grundlehrgang (BU-Kurs), Wien . . . . . . . . . . Beginn 04.09.<strong>2012</strong><br />
Fristen-Intensivkurs, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 11.09.<strong>2012</strong><br />
Kurrentien-Grundseminar, Wien . . . . . . . . . . . Beginn 13.09.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch I, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 14.09.<strong>2012</strong><br />
Verfahren Außer Streitsachen, Wien . . . . . . . . . . . am 25.09.<strong>2012</strong><br />
Einführungsseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 03.10.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch II, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 12.10.<strong>2012</strong><br />
Kosten-Aufbauseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . Beginn 31.10.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch III, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 09.11.<strong>2012</strong><br />
Kosten-Aufbauseminar, Linz . . . . . . . . . . . . . Beginn 29.11.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch II, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 10.12.<strong>2012</strong><br />
Seminare für Juristen:<br />
Dr. Eva Novotny:<br />
„Rationale und irrationale<br />
Aspekte unserer Urteilskraft“ . . . . . . . . . . . . . . . . am 19.07.<strong>2012</strong><br />
Anmeldungen via Homepage möglich!<br />
www.rechtsanwaltsverein.at<br />
Mail to: office@rechtsanwaltsverein.at Änderungen vorbehalten
DAtENSCHutZRECHt<br />
Mitunter setzt Altersmilde<br />
ein, die<br />
die eine oder andere,<br />
damals begangene<br />
Dummheit erträglicher<br />
macht. Man erinnert sich<br />
aber auch an manche Jugendtorheit.<br />
Manche Hose hätte<br />
nie getragen, mache Dauerwelle<br />
nie gemacht, manche<br />
Partei nie gewählt werden sollen.<br />
Den einen oder anderen<br />
Brief (damals schrieb man<br />
noch Briefe!) an eine oder einen<br />
längst Verflossene/n hätte<br />
man auch besser nie verfassen<br />
sollen. Man erinnert sich<br />
nur noch vage an den Inhalt.<br />
Seit 20 oder 30 Jahren nun<br />
liegt dieser Brief bei der/<br />
dem Ex-Geliebten, verstaubt<br />
im Schreibtisch unter Stapeln<br />
von Rechnungen, wird vielleicht<br />
vom neuen Partner gefunden,<br />
auf Kindergeburtstagen<br />
vorgelesen, achtlos zwi-<br />
„ich möchte,<br />
dass Sie<br />
diesen text<br />
vergessen.”<br />
20<br />
Das Blitzdings.<br />
Mit zunehmendem Alter häufen sich Gelegenheiten, über<br />
das bisherige eigene, ganz private Leben Bilanz zu ziehen.<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
schen Briefe anderer Verflossener<br />
gelegt. Er kann jederzeit<br />
hervorgezogen, wieder gelesen,<br />
verlacht werden, während<br />
man sich selbst nur noch<br />
vage an den Inhalt erinnert.<br />
Peinlich. Könnte man den<br />
Brief nicht heraus verlangen,<br />
dann verstecken, vernichten,<br />
besser noch den Empfänger/die<br />
Empfängerin zwingen,<br />
sich nicht mehr daran zu<br />
erinnern? Und, wenn man<br />
schon dabei ist, die vielen alten<br />
Fotos, auf denen man die<br />
schreckliche Frisur trägt, oder<br />
das hässliche Kleid, das man<br />
schon damals nicht mochte,<br />
gleich aus den Alben reißen<br />
lassen, zerreißen, zerstören?<br />
Das ist absurd.<br />
Spricht man nicht mehr von<br />
Briefen und Fotos, sondern<br />
von Postings in sozialen Netzwerken,<br />
wird aus der Absurdität<br />
schnell rechtspolitische<br />
Realität.<br />
Es ist eine Binsenweisheit,<br />
dass im Datenschutzrecht in<br />
Europa vieles im Argen liegt.<br />
Es beginnt ja schon bei der eigenartigen<br />
Bezeichnung „Datenschutzrecht“<br />
selbst, geht es<br />
darin doch gerade nicht um<br />
einen Schutz der Daten, sondern<br />
der Menschen. Veraltete<br />
Regelungen aus den 80-er Jahren<br />
sind zu finden, enorme<br />
Kluften zwischen Anspruch<br />
und Wirklichkeit, Vollzugsdefizite<br />
bei strukturell überlasteten<br />
Behörden allerorten, die<br />
außerhalb Europas fast spöttisch<br />
bemerkt werden: „Europeans<br />
have a long tradition<br />
of declaring abstract privacy<br />
rights in theory that they fail<br />
to enforce in practice.” –<br />
schreibt etwa Jeffrey Rosen,<br />
Professor an der George Washington<br />
University, im Februar<br />
<strong>2012</strong>.<br />
Es ist daher ebenso wenig<br />
überraschend wie begrüßenswert,<br />
dass die Europäische<br />
Kommission das Thema nun<br />
grundsätzlicher angehen will<br />
und einen Vorschlag für<br />
eine Datenschutzverordnung<br />
präsentiert hat (KOM(<strong>2012</strong>)<br />
11 endg.). Wiewohl manche<br />
Eigenartigkeit sogleich erkennbar<br />
ist – etwa, dass ausgerechnet<br />
der Bereich der po-<br />
lizeilichen und justiziellen<br />
Zusammenarbeit durch eine<br />
Richtlinie und nicht eine Verordnung<br />
behandelt werden<br />
soll, sodass hier weiterhin 27<br />
bunte Gärten blühen werden<br />
(KOM(<strong>2012</strong>) 10 endg.) –, so ist<br />
doch begrüßenswert, dass<br />
Vereinheitlichung insgesamt<br />
angestrebt wird. Allerdings<br />
soll es dabei nicht sein Bewenden<br />
haben.<br />
Eine der großen, „neuen“ Ideen,<br />
die die Kommission umsetzen<br />
will, ist die Schaffung<br />
eines schon sprachlich eigenartig<br />
anmutenden „Recht[s]<br />
auf Vergessenwerden und auf<br />
Löschung“ durch Art. 17 des<br />
Entwurfs. Der dieses Recht<br />
ausgestaltende Artikel hat –<br />
ohne die begleitenden Erwägungsgründe<br />
– eine Länge<br />
von ca. 2 Seiten, weswegen<br />
hier eine differenziertere Analyse<br />
aus Platzgründen unterbleiben<br />
muss. Hingewiesen<br />
sei hier nur auf ein Detail und<br />
drei grundsätzliche Fragen:<br />
Das Detail<br />
Das Recht vergessen zu werden<br />
richtet sich gegen den für<br />
die Verarbeitung Verantwortlichen.<br />
Ist das in einem sozialen<br />
Netzwerk mit mehreren<br />
hundert Millionen Nutzern jeder<br />
einzelne dieser Nutzer,<br />
der die vom Netzwerkbetreiber<br />
zur Verfügung gestellte<br />
Infrastruktur verwendet oder<br />
ist es nur der Netzwerkbetreiber<br />
selbst? Es ist zu befürchten,<br />
dass ersteres anzuneh-
men ist, woraus eine Vielzahl<br />
von Verantwortlichkeits- und<br />
Abwägungsfragen resultiert,<br />
die Datenschutzanwälte für<br />
die nächsten zehn Jahre in<br />
Lohn und Brot halten wird.<br />
Das Grundsätzliche (1):<br />
Das Recht vergessen zu werden<br />
ist ausweislich der Überschrift<br />
zu Artikel 17 etwas<br />
Anderes als das Recht auf Löschung,<br />
es geht offenbar über<br />
dieses hinaus. Worin besteht<br />
aber dann dieser über das Gelöschtwerden<br />
hinausgehende<br />
Inhalt? Möglich ist, dass damit<br />
die Information Dritter<br />
gemeint ist: Art. 17 Abs. 2<br />
schafft eine Verpflichtung,<br />
dass der Verantwortliche Dritte<br />
davon informiert, dass der<br />
Betroffene Löschung verlangt<br />
hat. Das führt jedoch nicht<br />
zum Vergessen, sondern im<br />
Gegenteil zum Aufmerksamwerden<br />
auf den Betroffenen.<br />
Das Grundsätzliche (2):<br />
Der Anspruch vergessen zu<br />
werden, soll insb. dann bestehen,<br />
wenn der Betroffene sei-<br />
ne Einwilligung zur Verarbeitung<br />
widerruft. Stellen wir<br />
uns dazu vor, A postet etwas<br />
auf der „Wall“ der B über C,<br />
worauf D und E Kommentare<br />
abgeben, F einen Link auf ein<br />
passendes Posting der G setzt,<br />
H ein Foto dazustellt, auf dem<br />
I, J und K zu sehen sind, worüber<br />
L einen Artikel schreibt.<br />
Welche Inhalte sind warum zu<br />
löschen, wenn A die Einwilligung<br />
widerruft (und gegenüber<br />
wem muss bzw. darf A<br />
widerrufen?)?<br />
Das Grundsätzliche (3):<br />
Das Recht vergessen zu werden<br />
soll nicht bestehen, wenn<br />
die Speicherung erforderlich<br />
ist zur Ausübung des Rechts<br />
auf freie Meinungsäußerung,<br />
offenbar aber nicht, um die<br />
Erinnerung an Tatsachen zu<br />
erhalten. Wollen wir in einer<br />
Gesellschaft leben, in der<br />
Tatsachen vergessen werden<br />
müssen, weil sie dem Betroffenen<br />
nicht (mehr) angenehm<br />
sind? Der digitale Liebesbrief<br />
verschwindet bei Nichtmehrgefallen<br />
im Nirvana?<br />
Wie so oft, ist man in Hollywood<br />
schon viel weiter. In<br />
dem gerade in dritter Folge<br />
erscheinenden Film „Men in<br />
Black“ gibt es den Neutralisator,<br />
vulgo das „Blitzdings“,<br />
mit dem Betroffenen die Erinnerung<br />
an die „echte“ Welt<br />
voller Weltraumagenten und<br />
extraterrestrischer Gefahren<br />
einfach weggeblitzt wird, sobald<br />
sie davon nichts mehr<br />
wissen sollen. Damit kann<br />
man sich die mühsamen rechtlichen<br />
Details um das Recht<br />
auf Vergessenwerden recht<br />
kommod ersparen.<br />
A propos. Ich möchte, dass Sie<br />
diesen Text vergessen. Ich mache<br />
mein Recht auf Vergessenwerden<br />
geltend. Jetzt. Blitz.<br />
DAtENSCHutZRECHt<br />
Dr. Nikolaus Forgó<br />
ist Universitätsprofessor an<br />
der Leibniz Universität<br />
Hannover sowie Honorarprofessor<br />
an der Universität<br />
Wien und leitet hier den<br />
Universitätslehrgang für<br />
Informations- und Medienrecht(www.postgraduatecenter.at/informationsrecht).<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
21
RECHt & FAMiLiE<br />
Rückforderung Kindergeld<br />
Nicht immer ist die Gebietskrankenkasse erfolgreich!<br />
Der Familienlastenaus-<br />
gleichsfond hat eine<br />
regelrechte Rückforderungswelle<br />
von<br />
Kindergeld und Kindergeldzuschuss<br />
veranlasst. Die Gebietskrankenkassen,<br />
die für<br />
den Familienlastenausgleichsfond<br />
die Rückforderungen betreiben,<br />
haben bisher mehr als<br />
3.500 Bescheide zur Rückforderung<br />
von Kindergeld und<br />
mehr als 17.800 Bescheide zur<br />
Rückforderung von Kindergeldzuschuss<br />
für die Jahre<br />
2002 bis 2007 erlassen.<br />
Ein erheblicher Teil der von<br />
den Eltern gegen die Rückforderungsbescheideangestrengten<br />
Klagen blieb jedoch<br />
erfolglos, weil tatsächlich relevante<br />
Zuverdienstgrenzen<br />
überschritten wurden.<br />
In einem besonderen Fall entschied<br />
der Oberste Gerichtshof<br />
in seinem Urteil vom<br />
03.05.<strong>2012</strong> (10 ObS 51/12s) jedoch,<br />
dass eine von der Landl<br />
Edelmann Ganzert Rechtsanwaltspartnerschaft<br />
vertretene<br />
Klägerin keine Rückzahlung<br />
zu leisten hat.<br />
Die Klägerin war Kommanditistin<br />
einer KG und hat ihren<br />
Kommanditanteil samt Vermögenseinlage<br />
innerhalb der<br />
Familie verschenkt. Dabei<br />
wurde vereinbart, dass dieser<br />
Kommanditanteil ohne Mitübertragung<br />
des Stands auf<br />
22<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
dem Gesellschafterverrechnungskonto<br />
übereignet wird.<br />
Zum Zeitpunkt der Schenkung<br />
wies das Kapitalkonto<br />
des Kommanditanteiles einen<br />
negativen Saldo auf, zu dessen<br />
Auffüllung die Klägerin<br />
nicht verpflichtet war.<br />
Diesen negativen Saldo musste<br />
die Klägerin versteuern und<br />
erzielte sie dadurch einen zu<br />
versteuernden Veräußerungsgewinn<br />
nach § 24 EStG 1988<br />
und trug auch eine daraus resultierende<br />
erhebliche Steuerlast.<br />
Die Gebietskrankenkasse<br />
machte unter Berufung auf die<br />
steuerliche Veranlagung der<br />
Klägerin für das Jahr 2007 im<br />
Rückforderungsbescheid die<br />
Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes<br />
des Jahres 2007<br />
mit der Argumentation geltend,<br />
dass der Veräußerungsgewinn<br />
ein Einkommen darstelle,<br />
dadurch die Zuverdienstgrenze<br />
überschritten<br />
worden wäre und daher Rückzahlung<br />
zu leisten sei.<br />
Die Klägerin erhob dagegen<br />
Feststellungsklage und hat in<br />
allen drei Instanzen Recht<br />
bekommen.<br />
Der OGH hat, der Argumentation<br />
der Klägerin folgend,<br />
seine Rechtsprechung zum<br />
Leistungsrecht bestätigt, und<br />
auf den Bereich des Kinderbetreuungsgeldes<br />
angewandt.<br />
Mag. <strong>Juli</strong>a Ganzert,<br />
Mag. Martin Edelmann<br />
(sitzend)<br />
Mag. werner Landl<br />
von Landl Edelmann<br />
Ganzert Rechtsanwaltspartnerschaft<br />
www.lexlet.at<br />
Zunächst hielt der OGH fest,<br />
dass bei der Ermittlung der<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
(„Zuverdienstgrenze“) auf<br />
das individuelle Einkommen<br />
des Anspruchsberechtigten<br />
abzustellen ist. Zwischen dem<br />
Einkommen im Sinn des EStG<br />
1988 und dem Erwerbseinkommen<br />
im Sinn der Sozialversicherungsgesetze<br />
können<br />
erhebliche Unterschiede bestehen,<br />
sodass die Versicherungsträger<br />
(sowie aufgrund<br />
der sukzessiven Kompetenz<br />
die Gerichte) bei der Ermittlung<br />
des relevanten Einkommens<br />
zu durchaus anderen<br />
Ergebnissen als die Steuerbehörden<br />
im Abgabeverfahren<br />
kommen können.<br />
Eine Bindung der Gerichte an<br />
einen Einkommensteuerbescheid<br />
der Abgabebehörde<br />
wurde vom OGH verneint,<br />
vielmehr ist es Aufgabe der<br />
Gerichte zu klären, welche<br />
Einkünfte bzw. Abzüge bei<br />
der Ermittlung der Höhe des<br />
Erwerbseinkommens im Sinne<br />
der Sozialversicherungsgesetze<br />
zu berücksichtigen<br />
sind. Es entspricht der Zielsetzung<br />
des KBGG, das Kinderbetreuungsgeld<br />
nur jenen<br />
Eltern(-teilen) zu gewähren,<br />
die bereit sind, die Berufstätigkeit<br />
im Hinblick auf die<br />
Kinderbetreuung einzuschränken.<br />
Es ergibt sich somit, dass es<br />
sachlich nicht gerechtfertigt<br />
ist, Veräußerungsgewinne im<br />
Sinn des § 24 EStG 1988 als ein<br />
im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2<br />
KBGG relevantes Einkommen<br />
zu behandeln. Auch in der Judikatur<br />
zur Ausgleichszulage<br />
bei der Berechnung der Witwenpension<br />
wurde in der Vergangenheit<br />
dieser Grundsatz<br />
bereits angewandt. Im Leistungsrecht<br />
ist entsprechend<br />
der Ausführungen des OGH<br />
davon auszugehen, dass es<br />
sich beim zu beurteilenden<br />
„fiktiven“, eine Konstruktion<br />
des Steuerrechts darstellenden<br />
Veräußerungsgewinn, um<br />
kein im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2<br />
KBGG relevantes Einkommen<br />
handelt, welches dem für die<br />
Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes<br />
maßgebenden<br />
Zeitraum zugeordnet werden<br />
könnte.<br />
Aus der Schenkung des Kommanditanteils<br />
erzielte die Klägerin<br />
weder einen tatsächlichen<br />
Erlös noch ein sonstiges<br />
Einkommen, noch wurde sie<br />
durch die Übernahme des<br />
Kommanditanteils durch andere<br />
Familienmitglieder von<br />
einer Verpflichtung befreit.<br />
Die Gebietskrankenkasse ist<br />
entsprechend dieser Grundsätze<br />
mit ihren Forderungen<br />
nicht durchgedrungen.
im 21. Jahrhundert kann das Büro<br />
überall sein. Auf der sonnigen Terrasse<br />
ebenso, wie auf einer Segelyacht.<br />
Wer bei Hardware und Software<br />
auf zeitgemäße IT-Lösungen baut,<br />
ist mobil und effizient zugleich. EDV<br />
2000 bietet mit WinCaus.net zahlreiche<br />
richtungsweisende Facetten dieser Mobilität<br />
für Rechtsanwälte.<br />
termine synchronisieren<br />
Dass man Termine mit Smartphones<br />
synchronisieren kann, ist keine Neuheit.<br />
Neu ist jedoch die Art und Weise, wie<br />
WinCaus.net das tut. Zusammen mit Microsoft<br />
Exchange 2010 läuft die Synchronisation<br />
praktisch von alleine. Anstelle<br />
überholter technischer Lösungen, bei denen<br />
der Abgleich händisch und mit dem<br />
lokalen Outlook der jeweiligen Benutzer<br />
durchgeführt werden musste, löst Win-<br />
Caus.net mit Microsoft Exchange 2010<br />
die Synchronisation ganz automatisch<br />
und de facto in Echtzeit und bedient<br />
sich der Webservice Schnittstelle des<br />
Exchange Servers.<br />
Der Vorteil für den Nutzer ist klar: automatische<br />
Synchronisation, ohne Unterbrechung<br />
des Arbeitsflusses, und das<br />
gleich für Outlook und Smartphone.<br />
Empfängt beispielsweise WinCaus.net eine<br />
Ladung im webERV, wird diese automatisch<br />
im richtigen Akt erfasst. Die Synchronisation<br />
erzeugt dann wiederum<br />
automatisch einen Termin im Outlook.<br />
Gleichzeitig erscheint der Termin am<br />
Handy. Dasselbe gilt für die andere Richtung:<br />
Wird ein Termin, etwa für die<br />
nächste Verhandlung, am Smartphone erfasst,<br />
erfolgt sogleich die Synchronisation<br />
mit Outlook und WinCaus.net.<br />
winCaus.net App für iphone<br />
und Android<br />
Wer neben den Terminen auch auf die in<br />
WinCaus.net gespeicherten Daten der<br />
Kanzlei zugreifen möchte, ist mit dem<br />
WinCaus.net App gut bedient. Die App<br />
steht für iPhone bzw. iPad und Android-<br />
Systeme zur Verfügung und bietet Zugriff<br />
auf die Aktdaten und die Personenverwaltung<br />
von WinCaus.net. Auch hier<br />
wurde ein zeitgemäßes System entwi-<br />
ckelt, das ein Webservice nutzt, und nicht<br />
etwa bloß Terminalserver-Verbindungen<br />
zum Server öffnet. Das ist möglich, weil<br />
WinCaus.net nach wie vor als echte Client-Server<br />
Software auf einen technischen<br />
Vorsprung bauen kann.<br />
Mit dem neu zusammengestellten Modul<br />
Termine/E-Mail/App hat WinCaus.net<br />
ein Mobilitätspaket geschnürt, das mobiles<br />
Arbeiten ohne Umweglösungen ermöglicht.<br />
In dieselbe Kerbe schlägt auch<br />
die WinCaus.net Funktion, die das Bereitstellen<br />
von Dokumenten in einer Cloud<br />
ermöglicht. Das Hochladen kann auch<br />
hier automatisiert werden. Dokumente<br />
aus WinCaus.net sind damit überall und<br />
jederzeit verfügbar.<br />
Wer dieses Konzept mit seinen Mandanten<br />
nutzen möchte, kann sich auf diese<br />
Weise das oftmalige Mailen von Dokumenten<br />
ersparen. In diesem Zusammenhang<br />
muss jedoch auf Sicherheit Bedacht<br />
genommen werden, weshalb EDV 2000<br />
hier neben Dropbox auch andere Services<br />
bedienen kann. Ein verschlüsselter bzw.<br />
gesicherter Zugang ist für die Wahrung<br />
der anwaltlichen Verschwiegenheit jedenfalls<br />
erforderlich. Darin liegt im Übrigen<br />
auch ein Vorteil des Systems ge-<br />
genüber dem klassischen und vielfach<br />
weiterhin üblichen Versenden von Dokumenten<br />
über E-Mail. Der Mailverkehr erfolgt<br />
in der Regel unsigniert und bietet<br />
damit praktisch keinerlei Sicherheit für<br />
Zugriffe von außen. Aus technischer<br />
Sicht kann eine Veränderung bzw. Verfälschung<br />
von Daten nicht ausgeschlossen<br />
werden. Auch ist es mit wenig Aufwand<br />
möglich, den Absender zu fälschen.<br />
Letztlich weiß man auch nie, wo Daten<br />
aus einer E-Mail zwischengespeichert<br />
werden.<br />
Neues Grundbuch<br />
Neu ist seit kurzem auch das elektronische<br />
Grundbuch, das seitens der Justiz<br />
nach langer Vorbereitung einer gründlichen<br />
Überarbeitung unterzogen wurde.<br />
Grund genug, auch die Funktionen in<br />
WinCaus.net entsprechend zu adaptieren.<br />
Grundbuch- und Firmenbuchabfragen<br />
sind jetzt im neuen Recherchemana-<br />
KANZLEiSOFtwARE<br />
Mobiles Arbeiten<br />
auf höchstem Niveau<br />
ger zusammengefasst. Von dort aus<br />
können Abfragen in die jeweiligen Akten<br />
der Drag & Drop hineingezogen werden.<br />
Wird dieselbe Abfrage noch einmal durchgeführt,<br />
können so die alten Abfragen auf<br />
Wunsch aktualisiert werden.<br />
Die Grundbuchabfragen werden übrigens<br />
jetzt als PDF übertragen. Das verhilft<br />
ihnen zwar zu einer verbesserten<br />
Optik, ist jedoch für die Weiterverarbeitung<br />
der enthaltenen Daten kontraproduktiv.<br />
Auch hier bietet WinCaus.net eine<br />
praxisorientierte Lösung und stellt die<br />
Inhalte zusätzlichen in einer Form bereit,<br />
die bequem weiterverarbeitet und auch<br />
in Verträge integriert werden kann. Die<br />
Abfragedaten können sogar im Programm<br />
bequem weiter genutzt werden<br />
und lassen sich etwa mittels Drag & Drop<br />
von der Abfrage in ein neues Begehren<br />
ziehen. Der Gutsbestand oder die zu<br />
löschende Eintragung komplettiert sich<br />
damit fast von selbst.<br />
Mehr noch, es ist sogar möglich, die Fußzeile<br />
zu entfernen und die Abfragedaten<br />
in den eigenen Kanzleibriefkopf einzubetten.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung der<br />
Daten nach der Umstellung stellt Win-<br />
Caus.net auf Wunsch zusätzlich auch den<br />
alten Grundbuchsauszug bereit, damit<br />
ein Vergleich vorgenommen werden<br />
kann.<br />
Arbeiten auch Sie mobil und zukunftsorientiert<br />
mit WinCaus.net!<br />
<strong>2012</strong><br />
EDv 2000<br />
Systembetreuung GmbH<br />
1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />
office@edv2000.net<br />
www.edv2000.net<br />
Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />
Fax: DW-20<br />
Dragon Dictation Solutions<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
23
SCHEiDuNGSRECHt<br />
Ehe: verlust des<br />
unternehmens?<br />
Scheidungsrecht ist in<br />
der Praxis häufig ein<br />
Boulevard der Eitelkeiten,<br />
der Berater<br />
und der Beratenen. Wenn die<br />
Ehe zu Ende geht, sind die<br />
Ehegatten häufig in einem<br />
emotionalen Ausnahmezustand.<br />
Unsachliche Verhaltensweisen<br />
treten verstärkt zu<br />
Tage, wenn auch das Unternehmen<br />
in die Trennung<br />
oder Scheidung „einzubeziehen“<br />
ist. Obwohl das Unternehmen<br />
nach den gesetzlichen<br />
Vorgaben nicht der Aufteilung<br />
unterliegt, besteht<br />
verständlicherweise ein Interesse<br />
der scheidenden Ehepartner<br />
auch über die rechtlichen<br />
Verhältnisse im Unternehmen<br />
– möglichst gleichzeitig mit<br />
der Scheidung – eine abschließende<br />
Regelung zu treffen.<br />
Kriselt die Ehe ist aber nicht<br />
auch (zwangsläufig) das Unternehmen<br />
in Gefahr. In diesem<br />
Fall ist jedoch Know-How<br />
aus dem Unternehmens-, Gesellschafts-<br />
und Familienrecht<br />
gleichermaßen gefragt.<br />
vorsorge durch verträge<br />
Zukünftige Ehegatten benötigen<br />
Problembewusstsein dahingehend,<br />
welche Themenbereiche<br />
in einem „Ehevertrag“<br />
oder einer „Vorwegvereinbarung“<br />
nach § 97 EheG geregelt<br />
werden und/oder etwa Eingang<br />
in den Gesellschaftsvertrag<br />
finden sollten. Das Familienrechts-Änderungsgesetz<br />
2009 (FamRÄG 2009) brachte<br />
Neuerungen, wonach es unter<br />
anderem möglich sein soll, die<br />
Übertragung des Eigentumsrechtes<br />
von einer in die Ehe<br />
eingebrachten Wohnung (häufig<br />
die Ehewohnung) vertraglich<br />
auszuschließen (so genanntes<br />
„opt-out“) oder eine<br />
eingebrachte Wohnung in die<br />
Aufteilung mit einzubeziehen<br />
( so genanntes „opt-in“). Die<br />
Krux liegt hier allerdings im<br />
Detail; nach bedeutenden<br />
Stimmen in der Literatur lassen<br />
die einschlägigen Geset-<br />
24 AnwAltAktuell 05/12<br />
zesstellen einigen Interpreta-<br />
tionsspielraum offen. So ist<br />
insbesondere unklar, ob von einer<br />
„opt-in“-Vereinbarungen<br />
nur die in die Ehe eingebrachte<br />
oder jede Ehewohnung umfasst<br />
sein kann. Bei derartigen<br />
„Eheverträgen“, „Eheübereinkommen“<br />
oder „Vorwegvereinbarungen“<br />
nach § 97 EheG<br />
handelt es sich nach herrschender<br />
Meinung des VwGH um<br />
einen außergerichtlichen Vergleich<br />
zwischen den Ehegatten,<br />
welcher mit 2 % der jeweils<br />
von den Vertragsparteien<br />
übernommenen Gesamtleistung,<br />
zu vergebühren sind (vgl<br />
§ 33 TP 20 Abs 1 Z 1/Z 2<br />
GebG). Es ist also Kreativität<br />
des Vertragserrichters gefragt,<br />
wenn diese Gebühr gespart<br />
werden soll.<br />
Der ehelichen Aufteilung unterliegen<br />
unter anderem nicht<br />
Sachen, die zu einem Unternehmen<br />
gehören, oder Anteile<br />
an einem Unternehmen, außer<br />
es handelt sich um bloße Wertanlagen<br />
(§ 82 Abs 1 Z 3 und Z 4<br />
EheG). Im gesellschafts- oder<br />
unternehmensrechtlichen Bereich<br />
können Unternehmer-<br />
Ehegatten zwar keinen Unternehmerehevertrag<br />
(etwa zum<br />
Zugewinnausgleich, wozu auch<br />
das Unternehmen zählt) – wie<br />
beispielsweise in Deutschland<br />
– abschließen. Es bleibt aber<br />
sehr wohl die Möglichkeit, bestimmte<br />
Vereinbarungen – beispielsweise<br />
in Form von Aufgriffs-,<br />
Vorkaufs- oder Gewinnausschüttungs-<br />
und Vetoregelungen<br />
– zu treffen, damit<br />
die Scheidung im wirtschaftlichen<br />
Bereich keine nachteiligen<br />
Konsequenzen mit sich bringt.<br />
Änderungen der<br />
Rechtsprechung<br />
Bedeutend ist für jeden Berater<br />
natürlich in diesem Zusammenhang<br />
auch die <strong>aktuell</strong>e<br />
oberstgerichtliche Judikatur<br />
aus der sich stets Beratungsbedarf<br />
ergibt. Vorab ist im Bereich<br />
der Schnittstelle „Ehe<br />
und Unternehmen“ abzuklä-<br />
RA Dr. Birgit Leb<br />
Saxinger, Chalupsky &<br />
Partner Rechtsanwälte<br />
www.scwp.com<br />
ren, ob es sich beim jeweiligen<br />
Vermögen um ein Unternehmen<br />
oder eine Sache handelt,<br />
die zu einem Unternehmen gehört<br />
(§ 82 Abs 1 Z 3 und Z 4<br />
EheG). Bis vor kurzem war etwa<br />
unklar, ob schon die Vermietung<br />
einer kleineren Anzahl<br />
von Wohnungen als<br />
Unternehmen anzusehen ist.<br />
Nach oberstgerichtlicher Rechts-<br />
prechung wurde bisher ein<br />
Zinshaus mit 37 Wohnungen,<br />
deren Vermietung einen nicht<br />
unbeträchtlichen Organisationsaufwand<br />
bedarf, als Unternehmen<br />
qualifiziert (vgl OGH<br />
9 Ob 42/99p, 1 Ob 89/01x). Die<br />
Dauervermietung von zwei<br />
Wohnungen stellte jedoch noch<br />
kein Unternehmen dar (vgl<br />
OGH 3 Ob 631/86). Vom OGH<br />
wurde entschieden, dass ein<br />
Miethaus mit neun Wohnungen,<br />
welches angesichts einer<br />
größeren Anzahl von Mietverhältnissen<br />
eine auf Dauer angelegte<br />
Organisation erfordert,<br />
ein Unternehmen iSd § 82 Abs<br />
1 Z 3 EheG ist. Begründet wurde<br />
dies damit, dass neben der<br />
Kontrolle der Mietzinszahlungen<br />
und der Durchführung<br />
der Betriebskostenabrechnung<br />
die Buchhaltung durch eine<br />
Steuerberatungskanzlei und<br />
Kontrolllisten für die Reinigung<br />
und Schneeräumung geführt<br />
wurden (vgl. OGH 6 Ob<br />
87/10b).<br />
Häufig kommt es zur Umwidmung<br />
von nach § 82 Abs 1<br />
EheG von der Aufteilung ausgenommenenVermögensteilen.<br />
Gewährt beispielsweise<br />
ein Ehegatten dem anderen<br />
Ehegatten ein Darlehen ohne<br />
Rückzahlungsverpflichtung<br />
zur Abwendung der Insolvenz<br />
dessen Unternehmens und erfolgt<br />
keine Rückzahlung des<br />
Darlehens, sondern eine Inves-<br />
tition in das gemeinsame Haus<br />
(hier: Ehewohnung), besteht<br />
die Gefahr, dass der Geldbetrag<br />
schlüssig zu gemeinsamen<br />
wirtschaftlichen Zwecken<br />
gewidmet wurde (OGH 4 Ob<br />
115/10f). In diesem Fall kann<br />
der Geldbetrag nicht mehr real<br />
aus der Aufteilungsmasse ausgesondert<br />
werden, weil dieser<br />
durch die entsprechende tatsächliche<br />
Verwendung zur<br />
Anschaffung ehelichen Gebrauchsvermögens<br />
bzw zur<br />
Bildung ehelicher Ersparnisse<br />
gewidmet wurde.<br />
Bei Investitionen der Ehegatten<br />
in ein kreditfinanziertes<br />
Pensionsmodell hängt die Frage<br />
der Einbeziehung in die<br />
Aufteilungsmasse nach neuerer<br />
Rechtsprechung insbesondere<br />
vom Zweck der Investition<br />
ab (OGH 1 Ob 117/11d).<br />
Beabsichtigt ein Ehegatte<br />
hauptsächlich seinen Lebensstandard<br />
im Alter zu sichern,<br />
so ist das Vermögen nicht aufzuteilen.<br />
Soll das Vermögen jedoch<br />
angespart werden und<br />
werden die Ersparnisse in der<br />
Folge auch noch während aufrechter<br />
Ehe ausbezahlt, wird es<br />
sich um eheliche Ersparnisse<br />
handeln, die der ehelichen<br />
Aufteilung unterliegen. Bis dato<br />
wurden Veranlagungen<br />
während aufrechter Ehe etwa<br />
in Form von Pensionsabfindungen<br />
oder Pensionsvorschüssen<br />
(OGH 2 Ob 18/00m,<br />
1 Ob 53/02d, 1 Ob 187/09w)<br />
vom OGH höchst unterschiedlich<br />
beurteilt.<br />
Weiters gibt es nunmehr Klarstellung<br />
dahingehend, dass ein<br />
wechselseitig zwischen den<br />
Ehegatten im Grundbuch einverleibtes<br />
Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />
im Aufteilungsverfahren<br />
von Amts<br />
wegen zu löschen ist (vgl OGH<br />
1 Ob 33/10z). Der Richter wird<br />
mE auch im Zuge einer einvernehmlichen<br />
Ehescheidung nach<br />
§ 55a EheG die Parteien dies-<br />
bezüglich aufzuklären haben.<br />
Abschließend ist festzuhalten,<br />
dass nach den Erfahrungen<br />
aus der Beraterpraxis insbesondere<br />
die Bereitschaft der<br />
unternehmerisch tätigen Ehegatten<br />
zum Abschluss von diversen„Vorwegvereinbarungen“<br />
steigt.
BERGStEiGEN ExtREM<br />
Das Besteigen von Bergen<br />
um seiner selbst<br />
willen ist keine Betätigung,<br />
deren Sinn<br />
sich leicht enträtselt. Will es<br />
ein Zufall oder ist es bezeichnend,<br />
dass ausgerechnet ein<br />
verkrachter Jusstudent als erster<br />
Mensch am 26.04.1336 in<br />
einem Brief notierte: „Allein<br />
getrieben von der Lust, die auffallende<br />
Höhe des Orts zu erblicken,<br />
bestieg ich am heutigen Tag<br />
den höchsten Berg dieser Gegend<br />
[…].” („Altissimum regionis huius<br />
montem […] hodierno die,<br />
sola videndi insignem loci altitudinem<br />
cupiditate ductus, ascendi.”)<br />
Der dies schrieb, hatte seine<br />
Bergbesteigung demnach allen<br />
Ernstes aus einem einzigen<br />
Grunde unternommen:<br />
um auf dem höchsten Gipfel<br />
rundum zu stehen. Wer aber<br />
war es, der sich dazu bemüßigt<br />
fand, dies zu tun und es<br />
der Nachwelt zu überliefern?<br />
Kein geringerer als Francesco<br />
Petrarca, nachdem er den provenzalischen<br />
Mont Ventoux<br />
bestiegen hatte. Und brach damit<br />
einem Phänomen Bahn,<br />
das heutzutage ein beliebter<br />
26<br />
Gipfelsturm<br />
warum?<br />
Ein Rechtsanwalt will den<br />
Mount Everest besteigen.<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
RA Mag. Clemens Strauss<br />
am Everest auf 7.000 Metern<br />
Zeitvertreib ist: dem Alpinismus.<br />
Auch ich für meinen Teil stei-<br />
ge ausschließlich „videndi insig-<br />
nem loci altitudinem cupiditate<br />
ductus“ auf Gipfel. Nicht<br />
Naturverbundenheit oder<br />
Freude an der Bewegung motiviert<br />
mich. Ich bekenne vielmehr<br />
ganz offen: Letztlich<br />
will ich nur auf den Gipfel des<br />
höchsten Bergs überhaupt, des<br />
Mount Everest (8.848 m). Dass<br />
dieser mein seltsamer Wunsch<br />
keine allgemeine Gültigkeit<br />
oder höhere Philosophie beanspruchen<br />
kann, verkenne<br />
ich nicht. Meinem simplen<br />
Gemüt aber gibt dies Ziel einigen<br />
Lebensanhalt und Daseinsbekräftigung.<br />
Ich will den Everest übrigens<br />
womöglich ohne Zuhilfenahme<br />
von Sauerstoff aus Flaschen<br />
besteigen. Ich führe<br />
zwar solche Flaschen mit. Geplant<br />
ist aber der Konsum daraus<br />
nur im Notfall. Ich beabsichtige<br />
das Engagement von<br />
drei Sherpas, die meinen gesamten<br />
benötigten Apparat<br />
tragen. Denn bei meinem ersten<br />
Versuch am Everest ohne<br />
Sherpas im Jahre 2011 musste<br />
ich auf knapp über 8.000 Metern<br />
umkehren, weil die Traglast<br />
mich behinderte. Ich vermochte<br />
in der „dünnen Luft“<br />
keine hinreichende Aufstiegsgeschwindigkeit<br />
mehr zu entwickeln.<br />
Der Gipfel erwies sich<br />
so als unerreichbar.<br />
Die Akklimatisierung für den<br />
Berg dauert rund 30 Tage. Der<br />
Körper braucht schon gut 3<br />
Wochen, um sich an die Höhe<br />
des Basislagers auf 5.300 Metern<br />
anzupassen. Jenseits davon<br />
kann eine vollständige<br />
Anpassung gar nicht mehr erreicht<br />
werden. Daher ist es<br />
auch (entgegen landläufigen<br />
Vorstellungen) nicht möglich,<br />
den Berg schrittweise in immer<br />
größeren Höhen zu belagern.<br />
Dies würde nur zu einer<br />
stetigen Schwächung des Körpers<br />
führen. So hat den Gipfel<br />
noch niemand erreicht.<br />
Was aber geschieht in diesen<br />
Wochen? Vor allem wird gewartet<br />
und zwar auf den<br />
richtigen Zeitpunkt. Der Everest<br />
erfordert Willensstärke,<br />
Beharrlichkeit, Geduld und<br />
Glück. Andererseits gilt es<br />
ohnedies, die Lagerkette und<br />
die Depots aufzubauen bzw<br />
einzurichten, bei welchem Vor-<br />
gang man bis zu rund 8.000<br />
Metern vordringt, aber stets<br />
wieder zum Basislager zurückkehrt.<br />
Diese Methode des<br />
„climb high, sleep low“ gewöhnt<br />
den Körper nach und<br />
nach an die extreme Sauerstoffarmut.<br />
Der „Gipfelsturm“ selbst erfolgt<br />
dann (wenn das Wetter<br />
es zulässt) in den letzten 2<br />
Wochen der Expedition. Er<br />
startet vom Basislager aus<br />
und nimmt 4 – 5 Tage in Anspruch.<br />
Wer in dieser Phase<br />
nicht physisch und psychisch<br />
gefestigt ist, scheitert zwangsläufig.<br />
An Gefahren sind die Höhenkrankheit<br />
(im Extremfall die<br />
lebensbedrohlichen Ödeme in<br />
Lunge oder Hirn), dann weiters<br />
Erfrierungen, Sturz, Lawine<br />
und Eisabbruch zu gewärtigen.<br />
Die größte Gefahr<br />
bildet indes die Fehleinschätzung<br />
der eigenen Kräfte. Wen<br />
über 8.000 Metern seine Kräfte<br />
verlassen, ist in ernster Gefahr.<br />
Ist man erst einmal be-<br />
Aktuelle Gipfelbilanz:<br />
n Mont Blanc (4.807 m):<br />
2001, Aufstiegszeit 2 Tage<br />
n Kilimandscharo (5.896 m):<br />
2003, Aufstiegszeit 5 Tage<br />
n Aconcagua (6.962 m):<br />
2005, Aufstiegszeit 11 Tage<br />
n Mount McKinley (6.195 m):<br />
2006, Aufstiegszeit 14 Tage<br />
n Elbrus (5.642 m):<br />
2007, Aufstiegszeit 5 Tage<br />
n Puncak Jaya (4.884 m):<br />
2009, Aufstiegszeit 5 Tage<br />
n Mount Everest (8.848 m):<br />
Erster, erfolgloser Versuch<br />
02.04. – 04.06.2011<br />
Der Everest und der Mount<br />
Vinson (Antarktis) wären die<br />
einzig noch ausständigen Gipfel<br />
für Clemens Strauss zum Erreichen<br />
der „Seven Summits”,<br />
der Besteigung des jeweils<br />
höchsten Bergs je Kontinent!<br />
wegungsunfähig, kann einem<br />
kaum mehr geholfen werden.<br />
Am Everest sterben die meisten<br />
Menschen an Erschöpfung.<br />
So viel zu den baren Fakten.<br />
Sie alle beantworten indes –<br />
trotz großmächtiger Berufung<br />
auf Petrarca – die legitime<br />
Frage nicht, warum man den<br />
Everest nun wirklich besteigen<br />
solle. Diese Frage wurde<br />
schon an George Mallory gerichtet,<br />
der in den 1920er-Jahren<br />
den Everest (wahrscheinlich<br />
vergeblich, gesichert aber<br />
mit Todesfolge) zu besteigen<br />
versucht hat: „Why do you<br />
want to climb Mount Everest?“<br />
wollte ein Journalist von ihm<br />
wissen. Ihm aber, dem Befragten,<br />
entfuhren nur drei Worte:<br />
„Because it’s there.“<br />
RA Mag. Clemens Strauss<br />
HOHENBERG<br />
STRAUSS BUCHBAUER<br />
Rechtsanwälte GmbH,<br />
8010 Graz, Hartenaugasse 6<br />
www.hohenberg.at
SOS MitMENSCH<br />
Kunstauktion SOS Mitmensch <strong>2012</strong>:<br />
Nachverkauf hat begonnen<br />
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten – mit einem Erlös von fast<br />
55.000 Euro ging am 10. Mai <strong>2012</strong> die 12. Kunstauktion zugunsten<br />
der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch zu Ende.<br />
insgesamt 87 Werke hatten renommierte<br />
zeitgenössische KünstlerInnen<br />
wie Arik Brauer, Elke Silvia<br />
Krystufek und Günther Brus gespendet,<br />
um die Menschenrechtsarbeit<br />
von SOS Mitmensch zu unterstützen. In<br />
deren Zentrum steht derzeit die Forderung<br />
nach einem fairen Bleiberechtsgesetz<br />
wie nach Arbeitserlaubnis für Asylsuchende.<br />
Die Werke, die am Donnerstag nicht unter<br />
den Hammer kamen, sind bis zum<br />
15. <strong>Juli</strong> im Nachverkauf zu erstehen. Welche<br />
Arbeiten noch verfügbar sind, erfahren<br />
Interessierte im Internet unter http://<br />
28<br />
Elke Silvia Krystufek<br />
„masal”<br />
<strong>2012</strong>, Schwarze Kreide auf papier<br />
42 x 29,7 cm gerahmt<br />
Ausrufpreis: 2.500,–<br />
teilnehmende Künstlerinnen <strong>2012</strong>:<br />
Anderwald Ruth & Grond Leonhard, Anzinger<br />
Siegfried, Baumann Thomas, Bitter Sabine &<br />
Weber Helmut, Blanz Hubert, Blum Pirmin, Bohatsch<br />
Erwin, Bolt Catrin, Brandl Herbert,<br />
Brauer Arik, Bruder Katrin, Brus Günther, Ceeh<br />
Anna, Cibulka Heinz, Damisch Gunter, Dejanoff<br />
Plamen, Domig Daniel, Dreux Beatrice, Ederer<br />
Silvia, Falsnaes Christian, Feuerstein Thomas,<br />
Frauenschuh Georg, Gelitin, Goldgruber Michael,<br />
Graschopf Birgit, Grübl Manfred, Gumhold<br />
Michael, Güres Nilbar, Guschelbauer<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
kunst.sosmitmensch.at oder telefonisch<br />
unter 01/524 00 99 16. Der Kauf einer Arbeit<br />
kann im Sinne der Spendenabsetzbarkeit<br />
steuerlich genützt werden.<br />
Über SOS Mitmensch<br />
SOS Mitmensch setzt sich seit fast 20 Jahren<br />
als Pressure Group für Menschenrechte<br />
in Österreich ein und zielt auf die<br />
Chancengleichheit und Gleichberechtigung<br />
aller Menschen ab. Derzeitige Arbeitsschwerpunkte:<br />
Bleiberecht, Integration,<br />
Asyl und Antirassismus.<br />
Mehr Info unter: www.sosmitmensch.at<br />
Günther Brus<br />
„Es kurven 26 pole ums All”<br />
1996, Mischtechnik auf papier<br />
45 x 32,5 cm gerahmt<br />
Ausrufpreis: 4.800,–<br />
Markus, Hammerstiel Robert, Hohenbüchler<br />
Christine und Irene, Holub Barbara, Honetschläger<br />
Edgar, Hoover Nan, Horsky Michael,<br />
Hübner Ursula, Jasmin Nicolas, Jelinek Robert,<br />
Jermolaewa Anna, Kandl Johanna, Kandl Leo,<br />
Kapfer Franz, Kappl Franco, Kar Irene, Kienzer<br />
Michael, Kogler Peter, Komad Zenita, Kranzler<br />
Paul, Krautgasser Annja, Krystufek Elke Sylvia,<br />
Lebschik Marie-Luise, Lienbacher Ulrike, Marx<br />
Bele, Mayer Christoph, Michlmayr Michael,<br />
Monaco <strong>Juli</strong>e, Oberdanner Annelies, Pichler<br />
Arik Brauer„Die Zauberflöte”<br />
0, Siebdruck 60,2 x 50,2 cm<br />
Ausrufpreis: 480,–<br />
Christoph Mayer „Kaukasus 3b”<br />
2009, Mischtechnik auf papier , 50 x 70 cm<br />
Ausrufpreis: 900,–<br />
Hubert Scheibl<br />
o.t. (aus der Serie psychonautiker)<br />
2009/2010, Mischtechnik auf papier<br />
32 x 51 cm in Künstlerrahmung<br />
Ausrufpreis: 2.700,–<br />
Walter, Piwonka Doris, Plavcak Katrin, Pleschberger<br />
Birgit, Regl Bianca, Ressi Andrea, Schabus<br />
Hans, Scheibl Hubert, Schmirl Elisabeth,<br />
Schmögner Walter, Sengl Peter, Six Nicole &<br />
Petritsch Paul, Springer Nina Rike & Krichbaum<br />
Josef Florian, Stach Walter, Stanzel Rudi, Staudacher<br />
Hans, Stroj Misha, Trumler Gerhard,<br />
Vopava Walter, Wakolbinger Manfred, Weissenberger<br />
Emmerich, Wilde Harald, Zachar<br />
Istvan, Zebedin Hannes, Zitko Otto, Zobernig<br />
Heimo, Zogmayer Leo
SERviCE FREiE BERuFE<br />
Bank Austria – die Bank<br />
für Rechtsanwälte<br />
Die Bank Austria startet <strong>2012</strong> eine Offensive für Freie Berufe. Im Bereich<br />
der Rechtsberufe ist die Bank Austria führend und verstärkt ihre Services<br />
für diese Kundengruppe deutlich.<br />
Die Freiberufler-Offensive<br />
der Bank Austria<br />
bringt mehr regionale<br />
Nähe durch<br />
die Schaffung von 40 neuen<br />
Kompetenzcentern für Freie<br />
Berufe in allen Bundesländern.<br />
Ein Schwerpunkt liegt<br />
dabei klar auf den Rechtsberufen.<br />
Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte finden in allen<br />
neuen Kompetenzcentern für<br />
Freie Berufe kompetente Ansprechpartner,<br />
welche die spezifischen<br />
Anliegen und Bedürfnisse<br />
dieser Berufsgruppe<br />
genau verstehen. Als Rechtsanwältin<br />
und Rechtsanwalt<br />
sind Sie nicht nur Rechtsexpertinnen<br />
und Rechtsexperten,<br />
sondern auch Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer.<br />
Mit dem „Service Freie Berufe<br />
für Rechtsanwälte“ unterstützt<br />
Sie die Bank Austria mit<br />
maßgeschneiderten Services.<br />
Rechtsanwältinnen und Rechts-<br />
anwälte sind ständig mit finanziellen<br />
Entscheidungen kon-<br />
frontiert. Das beginnt schon<br />
in der Anfangsphase, in der<br />
meist größere Investitionen<br />
zum Aufbau einer Kanzlei anstehen.<br />
Beginnt das Geschäft<br />
zu laufen, gewinnen Begriffe<br />
wie „Steueroptimierung“ oder<br />
„betriebliche Vorsorge“ zunehmend<br />
an Bedeutung. Und<br />
wenn Sie sich bereits ein kleines<br />
Vermögen erarbeitet haben,<br />
stellt sich wiederum die<br />
Frage nach der geeigneten<br />
Veranlagung.<br />
Services für Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte<br />
Profitieren Sie vom Knowhow<br />
des führenden Bankkonzerns<br />
Österreichs und nützen<br />
Sie die Vorteile – ob es um die<br />
rasche Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs,<br />
die Finanzierung<br />
einer geplanten Investiti-<br />
on, die optimale Veranlagung<br />
Ihres Kapitals, die zukunftsorientierte<br />
Altersvorsorge oder<br />
um Versicherungsfragen geht.<br />
Auf kompetente Betreuung<br />
mit der nötigen Diskretion<br />
können Sie sich verlassen.<br />
Die Bank Austria ist z.B. Lizenzgeber<br />
und Gründungsmitglied<br />
für das elektronische<br />
<strong>Anwalt</strong>liche Treuhandbuch.<br />
Damit ist die professionelle<br />
Abwicklung aller Treuhandkonten<br />
gewährleistet. Bei Anderkonten<br />
bietet die Bank<br />
Austria einen besonderen Vorteil:<br />
Sie können zwischen<br />
Sammelanderkonto, Anderkonto<br />
und elektronischem<br />
<strong>Anwalt</strong>lichenTreuhandbuch<br />
Anderkonto für Rechtsanwälte<br />
wählen. Dabei haben Sie<br />
zahlreiche Vorteile: Eine getrennte<br />
Verwaltung der auf<br />
den Anderkonten erliegenden<br />
Guthaben, die Möglichkeit einer<br />
Pauschalgebühr zur einfacheren<br />
Weiterverrechnung an<br />
Klienten, separate Kontoauszüge<br />
pro Konto sowie Führung<br />
der Konten nach den<br />
Richtlinien des „<strong>Anwalt</strong>lichen<br />
Treuhandbuches“ und des<br />
„Elektronischen <strong>Anwalt</strong>lichen<br />
Treuhandbuches“ sind eine<br />
Selbstverständlichkeit.<br />
Die Bank Austria bietet zudem<br />
Ausbildungs- und Fortbildungsseminare<br />
für Konzipienten<br />
in Kooperation mit<br />
der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Weiters<br />
ist die Bank Austria Kooperations-<br />
und Unterstützungspartner<br />
der Europäischen<br />
Präsidentenkonferenz<br />
der europäischen <strong>Anwalt</strong>sorganisationen.<br />
Spezielles Know-how bietet<br />
die Bank Austria in den Bereichen<br />
Erbrecht und Unternehmensweitergabe<br />
mit einem<br />
eigenen Kompetenzzentrum<br />
für Vermögensweitergabe und<br />
Generationenvorsorge in Wien.<br />
Ein Kompetenzzentrum für<br />
Sachwalterschaften bietet unbürokratische<br />
Beratung und<br />
Gestionierung von Sachwalterschaften<br />
und Gerichtdepots,<br />
Pfleglings- und Jugendwohlfahrtskonten.<br />
Der persönliche<br />
FinanzCheck<br />
Der internetbasierte Bank<br />
Austria FinanzCheck bietet<br />
Ihnen die Möglichkeit, sich<br />
anhand einer Einnahmen-Aus-<br />
gaben-Rechnung einen detaillierten<br />
Überblick über die<br />
<strong>aktuell</strong>e und zukünftige Finanzsituation<br />
zu verschaffen.<br />
So erhalten Sie die passende<br />
Lösung für alle finanziellen<br />
Bedürfnisse – sowohl geschäftlich<br />
als auch privat.<br />
Rund um die uhr Zeit<br />
und Geld sparen<br />
Das FirmenGiroKonto und<br />
das Konto4Business der Bank<br />
Austria erlauben Ihnen ein<br />
optimales Liquiditätsmanagement.<br />
BusinessNet ist das modernste<br />
Bankingportal Österreichs.<br />
Unter businessnet.<br />
bankaustria.at können Sie<br />
rund um die Uhr Ihre Konten<br />
im Internet managen – zu<br />
Hause, im Büro oder mobil<br />
von Ihrem Smartphone. BusinessNet<br />
Basic ist die Basisversion<br />
und u.a. speziell für die<br />
Bedürfnisse von Kanzleien<br />
und Kanzleigemeinschaften<br />
zugeschnitten. Es ermöglicht<br />
Ihnen die optimale Nutzung<br />
des Internets für ein erfolgreiches<br />
Finanzmanagement.<br />
Terminvereinbarungen sind<br />
bei der Bank Austria auch außerhalb<br />
der Banköffnungszeiten<br />
von 8 bis 18 Uhr jederzeit<br />
möglich. Für nähere Informationen<br />
steht Ihnen gerne Ihr<br />
Betreuer bzw. Ihre Betreuerin<br />
bei der Bank Austria in einem<br />
persönlichen Gespräch zur<br />
Verfügung.<br />
n info & Kontakt:<br />
Bei Ihrer Betreuerin und Ihrem Betreuer in der Bank Austria.<br />
Unter der ServiceLine 05 05 05-44144, auch für<br />
Terminvereinbarungen bezüglich eines Beratungsgesprächs.<br />
Per E-Mail: freieberufe@unicreditgroup.at<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
29
HOt SpOtS<br />
Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />
„Frauenpower” verstärkt seit<br />
Mai <strong>2012</strong> das Rechtsanwaltsteam<br />
von HASCH & pARtNER<br />
HASCH & PARTNER <strong>Anwalt</strong>sgesellschaft<br />
freut sich über Frau RA Mag. Viktoria Maier<br />
als Verstärkung im Rechtsanwaltsteam.<br />
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Unternehmens-<br />
und Wirtschaftsrecht, internationalen<br />
Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht, Mag. viktoria Maier<br />
Liegenschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht<br />
sowie in der Unternehmensrefinanzierung und Sanierung.<br />
Darüber hinaus gehört insbesondere das Transportrecht zu ihren<br />
Spezialgebieten. Viktoria Maier wirkt vorwiegend an den<br />
Kanzleistandorten in Linz und Wien.<br />
www.hasch.eu<br />
Das internationale Fachmagazin „Finance Monthly”<br />
hat OBLiN MELiCHAR zur besten österreichischen<br />
Kanzlei im Bereich Litigation gekürt<br />
OBLIN MELICHAR sind das österreichische<br />
Mitglied der Euro-American Lawyers<br />
Group, deren israelisches Mitglied „AFIK<br />
TURGEMAN“ diese Auszeichnung in der<br />
Sparte M&A erhielt. Finance Monthly ist<br />
ein internationales Finanz-Magazin und<br />
zeichnet jährlich die weltweit besten<br />
Rechtsanwaltskanzleien in den jeweiligen<br />
Fachbereichen aus.<br />
Dr. Klaus Oblin<br />
Schwarz Schönherr Empfang anlässlich der<br />
international trademark Association in washington<br />
Vom 05. bis 09. Mai <strong>2012</strong> veranstaltete die International Trademark Association INTA<br />
ihr Jahrestreffen in Washington D.C., welches als der größte Markenrechtskongress<br />
der Welt gilt. Auch heuer nahmen wieder mehr als 10.000 Markenrechtsspezialisten<br />
aus aller Welt teil. Aus diesem Anlass haben Dr. Hans Peter Manz, österreichischer<br />
Botschafter in den USA, und Schwarz Schönherr zu einem Empfang in die österreichische<br />
Botschaft eingeladen.<br />
„Besonders bemerkenswert ist, dass wir als einzige österreichische Kanzlei zu einem<br />
Empfang in Washington eingeladen haben und mehr als 400 Kollegen aus mehr als<br />
50 Ländern daran teilgenommen haben. Gemeinsam mit dem österreichischen Botschafter<br />
zu dem Empfang zu laden war für uns natürlich eine besondere Ehre und<br />
Auszeichnung“, freut sich Dr. Georg Schönherr. www.schwarz-schoenherr.com<br />
30<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
http://headley.co.uk/<br />
headturner/<br />
FMGA<strong>2012</strong><br />
www.oblin.at<br />
Mit Schwejk gleichgezogen<br />
Den renommierten Ehrenpreis „Pro Defensione“ erhielt heuer<br />
der Wiener Rechtsanwalt Brigadier Hermann Heller. Er übte<br />
neben seiner Advokaten-Tätigkeit verschiedene Milizfunktionen<br />
aus, u.a. jahrzentelang als Verbindungsoffizier des Militärkommandos<br />
Wien zur Bundespolizeidirektion.<br />
Beim Festakt in der Maria-Theresien-Kaserne sagte der neue<br />
Wiener Militärkommandant Brigadier Kurt Wagner in seiner<br />
Laudatio: „Doktor Hermann Heller ist auch in mehreren armeerelevanten<br />
Vereinen als Vorstandsmitglied aktiv und mit seinem<br />
Wirken stets auf die Interessen der Landesverteidigung bedacht.<br />
Seine Bundesheer-Laufbahn erlaubte es ihm zudem, zur<br />
Anlaufstelle für rechtssuchende Soldaten und Soldatinnen zu<br />
werden, da er sich in seiner Rechtanwaltsarbeit auf das Dienst-,<br />
Disziplinar- und Militärstrafrecht spezialisierte.“<br />
Das Militärkommando Wien vergibt den Preis „Pro Defensione“<br />
seit 1987 an Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft,<br />
Kunst und Armee, die sich besonders für das Bundesheer<br />
in Wien und die militärische Landesverteidigung einsetzen.<br />
www.bundesheer.at<br />
Brandl & talos beraten bwin.party beim Einstieg in den Social Gaming Markt<br />
bwin.party digital entertainment plc, der weltweit führende Anbieter von Online-Glücksspiel, wird zukünftig<br />
auch auf die Expansion im Bereich von Social Gaming setzen. In einem ersten Schritt hat Brandl & Talos<br />
bwin.party bei der Akquisition von Vermögenswerten der beiden Entwicklungsunternehmen Velasco<br />
Services Inc. und Orneon Limited, mit einem Transaktionswert von 23 Millionen USD, beraten.<br />
„Mit dieser Transaktion konnten wir erneut unsere Expertise bei komplexen internationalen M&A Aktivitäten<br />
in einem stark wachsenden Markt unter Beweis stellen“, meint dazu Dr. Thomas Talos, LL.M. (Virginia).<br />
www.btp.at<br />
Foto: Bundesheer/Regina Aigner<br />
Rechtsanwalt<br />
Brigadier<br />
Hermann Heller<br />
(l.) erhielt Militärpreis<br />
„pro Defensione“.<br />
Brigadier<br />
Kurt wagner freut<br />
sich mit ihm.<br />
© Anja Mayer<br />
Botschafter Dr. Hans peter Manz (l.),<br />
Dr. Georg Schönherr
Willkommen im Sommer!<br />
5020 Salzburg • Wolf Dietrich Straße 8<br />
T: 0662/882508 und Herbert von Karajan-<br />
Platz 5 • T: 0662/841900<br />
4020 Linz • Schillerstraße 5 • T: 0732/655758<br />
1010 Wien • Tuchlauben 13 • T: 01/5327970<br />
6020 Innsbruck • Anichstraße 20 • T: 0512/570972<br />
8010 Graz • Girardigasse 1 • T: 0316/820010<br />
9020 Klagenfurt • Burggasse 2 • T: 0463/500311<br />
www.piaantonia.at<br />
Become our Fan<br />
on Facebook!
StEuERABKOMMEN<br />
Schwarzgeldabkommen<br />
mit der Schweiz<br />
Angebot in die Legalität zu wechseln<br />
Das Steuerabkommen zwischen<br />
Österreich und der Schweiz zur<br />
„Legalisierung von Schwarzgeld“<br />
wurde am 13. April <strong>2012</strong><br />
unterzeichnet und tritt aller Voraussicht<br />
nach am 1. Jänner 2013 in Kraft.<br />
Es räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit<br />
ein, durch eine anonyme Einmalzahlung<br />
im Jahr 2013 bisher vorenthaltene<br />
Steuern abzugelten und dadurch Straffreiheit<br />
zu erlangen. Dies gilt allerdings<br />
nur für den Fall, dass die Verfehlung den<br />
österreichischen Finanzbehörden nicht<br />
bereits vor dem 13. April <strong>2012</strong> bekannt<br />
war. Alternativ kann der Steuerpflichtige<br />
der österreichischen Finanzverwaltung<br />
seine Vermögenswerte im Rahmen einer<br />
„klassischen“ Selbstanzeige offen legen.<br />
Für Vermögen aus einer Straftat wie<br />
Geldwäsche gilt die Straffreiheit nicht.<br />
Der Prozentsatz der die Anonymität<br />
wahrenden Pauschalsteuer hängt von der<br />
Höhe des Vermögens, den Zuflüssen in<br />
den letzten Jahren und der Dauer der Geschäftsverbindung<br />
zur Schweizer Bank<br />
ab und liegt zwischen 15 und 38 Prozent.<br />
Das Zeitfenster für eine Entscheidung<br />
zwischen freiwilliger Meldung und anonymer<br />
Abgeltung endet jedenfalls am<br />
31.05.2013.<br />
In vielen Fällen wird es induziert sein, eine<br />
Vergleichsrechnung anzustellen ob eine<br />
„klassische“ Selbstanzeige, die oft nur<br />
sechs bis zehn Prozent kostet, nicht deutlich<br />
„billiger“ ist als der 15-prozentige<br />
Eingangssteuersatz.<br />
Künftige Erträge aus dem auf dem<br />
schweizerischen Konto liegenden Vermögen<br />
werden mit einer der österreichischen<br />
Kapitalertragsteuer entsprechenden<br />
Abgeltungssteuer von 25 Prozent.<br />
Das gilt sowohl für Zinsen und Dividenden<br />
als auch für realisierte Kursgewinne.<br />
Diese Einkünfte müssen nicht mehr in<br />
die österreichische Steuererklärung aufgenommen<br />
werden.<br />
„Die Steuernachzahlung<br />
im Falle einer<br />
klassischen Selbst-<br />
anzeige ist meist<br />
geringer!”<br />
32<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Das Abkommen ist teilweise mit dem<br />
Argument heftig kritisiert worden, dass<br />
Steuersünder Schwarzgeld ohne Strafe<br />
legalisieren können und „billig“ davonkommen.<br />
Grundsätzlich kann ich diese<br />
Kritik aus Überlegungen der Gerechtigkeit<br />
verstehen.<br />
Aus meiner Sicht sollte man an die Sache<br />
pragmatisch und nicht ideologisch herangehen.<br />
Tatsache ist, dass jemand der es<br />
darauf anlegt, Schwarzgeld in vielen<br />
Steueroasen auf dieser Welt verstecken<br />
kann. Die Chance ihn zu erwischen ist<br />
sehr gering. Tatsache<br />
ist auch, dass in<br />
der Schweiz eine erkleckliche<br />
Summe<br />
nicht versteuerten<br />
Geldes liegt. Ob sich<br />
daraus tatsächlich<br />
die von Frau Bundesminister<br />
Fekter<br />
prognostizierte Milliarde<br />
an zusätzlichenSteuereinnahm<br />
e n e r g i b t i s t<br />
offen. Das Informationsbedürfnis<br />
zum<br />
Thema legale Repatriierung<br />
ist jedenfalls<br />
so groß, dass<br />
dieses Ziel nicht<br />
ganz unrealistisch<br />
sein könnte.<br />
Jedenfalls wird sich ein erheblicher Beitrag<br />
für das Budget ergeben, der sonst<br />
nicht zur Verfügung steht. Und das betrifft<br />
nur die Bewältigung der Vergangenheit.<br />
Vielleicht noch wichtiger ist, dass<br />
die Erträge aus dem künftig offen gelegten<br />
Vermögen zu versteuern sind.<br />
Das andere Argument ist die nach Meinung<br />
der Kritiker zu niedrige Besteuerung.<br />
Man müsse schließlich davon ausgehen,<br />
dass sich die Hinterzieher eine<br />
Einkommenssteuer von 50 Prozent erspart<br />
hätten. Dazu ist zu sagen, dass die<br />
im Abkommen vorgesehene Steuer bis zu<br />
38 Prozent je nach Höhe des Vermögens<br />
und der Dauer ja nicht gerade nichts ist.<br />
Wer nicht deklariert und weiter die Anonymität<br />
in der Schweiz wahrt, verliert<br />
immerhin mit einem Schlag mehr als<br />
ein Drittel seiner Anlage. Ich glaube,<br />
dass sich das viele sehr gut überlegen<br />
werden. Wie erwähnt kann man davon<br />
ausgehen, dass die Steuernachzahlung<br />
im Falle einer klassischen Selbstanzeige<br />
in der Regel deutlich geringer ist.<br />
Dazu kommt, dass es sich vermutlich in<br />
vielen Fällen nicht um mafiöse Paten<br />
handelt, die Gelder aus Drogenhandel<br />
oder sonstigen illegalen Praktiken über<br />
die Grenze geschafft haben. Vielmehr<br />
wird es oft um ererbtes Vermögen gehen,<br />
das irgendwann in der Schweiz angelegt<br />
worden ist und wo der heutige Besitzer<br />
längst froh gewesen wäre, hätte er einen<br />
Weg zurück finden können. Schließlich<br />
lässt sich mit schwarzem Geld nicht allzu<br />
viel anfangen. Weder ein Hausbau noch<br />
eine Firmengründung kann so finanziert<br />
werden, weil die Finanz wissen will, woher<br />
das Geld stammt.<br />
Insofern ist jedenfalls zu raten, einen<br />
Schlussstrich zu ziehen und das Angebot<br />
der Rückkehr in die Legalität anzunehmen.<br />
Mag. Klaus Hübner,<br />
Präsident der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder<br />
www.kwt.or.at<br />
© tokamuwi/pixelio.de
„Vertragsrecht im Einkauf”<br />
Das Vertragsrecht wird für den Einkauf immer wichtiger. Enge<br />
Margen lassen einen kooperativen Einkaufsstil seltener zu,<br />
während vertragliche Abreden an Bedeutung gewinnen. Auch<br />
die Globalisierung treibt diesen Trend, denn das Sourcing in<br />
Niedrigpreisländern bedeutet den Wechsel von bewährten<br />
Partnern, zu denen ein Vertrauensverhältnis bestand, zu unbekannten<br />
Lieferanten. Rechtliches Grundwissen gehört somit<br />
für jeden Einkäufer zum Handwerkszeug.<br />
Der Autor Dr. Jan Bohnstedt ist Partner einer internationalen<br />
Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Neben einem Lehrauftrag<br />
an der Universität Paderborn ist er seit Jahren als Seminarleiter<br />
für Rechtsthemen im Bereich Einkauf tätig.<br />
Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte im Einkauf Projekteinkäufer<br />
für Investitionsgüter Einkäufer im Handel und der Industrie<br />
Jan Bohnstedt<br />
vertragsrecht im Einkauf<br />
Wiesbaden: Springer Gabler,<br />
<strong>2012</strong>. XII, 206 S. Br.<br />
ISBN 978-3-8349-3002-6<br />
EUR 39,95<br />
„Handbuch des Fachanwalts<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht”<br />
Das Werk bietet dem Leser eine praxisnahe und systematische<br />
Darstellung aller relevanten Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts.<br />
Es ist daher nicht nur für den angehenden Fachanwalt,<br />
sondern auch für Praktiker, bei denen die jeweilige<br />
Spezialmaterie bereits einen Schwerpunkt ihrer praktischen<br />
Tätigkeit bildet, eine wertvolle Arbeitshilfe für die tägliche<br />
Praxis.<br />
Die Konzeption und inhaltliche Ausrichtung des Werks orientiert<br />
sich an dem von der Fachanwaltsordnung (FAO) vor-<br />
gegebenen Fächerkanon. Das Werk ist ein „Handbuch von<br />
Praktikern für Praktiker“. Alle Autoren sind ausgewiesene<br />
Spezialisten in ihrem Bereich und geben dem Leser neben<br />
Checklisten wertvolle Praxistipps und Übersichten an die<br />
Hand.<br />
H. Büchel/W.-G.Freiherr v.<br />
Rechenberg (Hrsg.)<br />
Handels- und<br />
Gesellschaftsrecht<br />
2. Auflage 2011<br />
2.446 S., gebunden,<br />
Bücher Carl<br />
Heymanns Verlag<br />
ISBN 978-3-452-27370-3<br />
EUR 178,–<br />
BÜCHER NEwS<br />
„Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer”<br />
• Vollständige Neubearbeitung mit allen<br />
Änderungen der Erbschaftsteuerreform<br />
• ErbStR 2011 bereits berücksichtigt<br />
• Systematische Darstellung mit zahlreichen<br />
praktischen Beispielen<br />
• Handkommentar und Lehrbuch zugleich<br />
• Mit Gutschein für das Software-Programm<br />
„Erbschaftsteue Professional”:<br />
Das Steuerberater-Programm für die<br />
Erklärungen zur Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer von voks GmbH,<br />
Bremen – mit 50% Neukunden-Rabatt!<br />
„Gestaltung von<br />
Arbeitsverträgen”<br />
Dr. Gerd Brüggemann/<br />
Dr. Martin Stirnberg<br />
Erbschaftsteuer/<br />
Schenkungsteuer<br />
9. Auflage <strong>2012</strong><br />
967 Seiten, gebunden,<br />
ISBN 978-3-8168-1169-5<br />
EUR 59,–<br />
Vor dem Hintergrund langjähriger Beratung und Vertretung<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen und der Industrie bündelt<br />
das Werk die profunden Kenntnisse der Bearbeiter und<br />
führt den Nutzer hin zu konkreten Handlungsanleitungen dorthin,<br />
wo ihn andere Werke oft im Stich lassen.<br />
Welche Formulierung „hält“ vor dem Hintergrund der <strong>aktuell</strong>en<br />
BAG-Rechtsprechung? Welche Besonderheiten sind bei<br />
Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen zu beachten?<br />
Der „Hümmerich/Reufels“ sagt Ihnen, wie es geht.<br />
Über 750 kommentierte Klauseln ermöglichen eine individuelle<br />
Vertragsgestaltung und eine sichere Überprüfung vorhandener<br />
Verträge. Abgedeckt ist das gesamte Themenspektrum von Abrufklauseln,<br />
Bonusregelungen und Datenschutzklauseln über<br />
Kurzarbeits- und Leiharbeitsklauseln bis zu Überwachungs-<br />
und Wettbewerbsverbotsklauseln.<br />
Hümmerich/Reufels<br />
Gestaltung von<br />
Arbeitsverträgen<br />
2. Auflage 2011,<br />
1.660 S., gebunden,<br />
ISBN 978-3-8329-4024-9<br />
EUR 138,–<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
33
wARtEZiMMER | themen zum weiterdenken<br />
<strong>Anwalt</strong> in Deutschland. In der „Süddeutschen Zeitung“<br />
(14.6.12) beschäftigt sich Heribert Prantl mit Licht und Schatten der<br />
deutschen Advokatur:<br />
„Rechtsanwälte sind der problematischste<br />
Teil des deutschen<br />
Rechtswesens. Sie sind<br />
schlechter qualifiziert als beispielsweise<br />
Richter oder<br />
Staatsanwälte; sie sind nur<br />
mangelhaft auf ihren Beruf<br />
vorbereitet und verdienen<br />
elend schlecht; sie wissen<br />
nicht, wovon sie leben und<br />
wie sie ihre Versicherung zahlen<br />
sollen; sie gehören zum<br />
akademischen Proletariat. Das<br />
sind die einen.<br />
Es gibt aber auch die anderen.<br />
Diese Rechtsanwälte gehören<br />
zum besten Teil des deutschen<br />
34<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Rechtswesens. Sie sind noch<br />
viel besser qualifiziert als<br />
Richter und Staatsanwälte; sie<br />
sind Koryphäen auf ihrem<br />
Rechtsgebiet. Die Einstiegsgehälter<br />
dieser Anwälte zählen<br />
zu den höchsten der akademischen<br />
Berufe; schon Berufsanfänger<br />
verdienen in Spitzen-<br />
und Großkanzleien an die<br />
zehntausend Euro im Monat.<br />
Die Schere in diesem Beruf<br />
geht immer weiter auseinander…<br />
Für einen nicht ganz<br />
kleinen Teil der 157.000 deutschen<br />
Anwälte, zumal der<br />
jungen, ist es, wie gesagt,<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
schon eine Kunst; durchs Leben<br />
zu kommen…<br />
Der Kampf ums Recht ist auch<br />
ein Kampf um Mandanten<br />
und Mandate geworden – mit<br />
Auswüchsen bei Acquisition<br />
und Werbung (etwa dann,<br />
wenn Strafverteidiger vor Gefängnissen<br />
plakatieren). Das<br />
ist skurril, aber nicht gefährlich.<br />
Gefährlich wird es dann,<br />
wenn die Ansprüche, die in<br />
der Berufsordnung für Rechtsanwälte<br />
formuliert sind, zur<br />
Fiktion werden. Die Tätigkeit<br />
des Rechtsanwalts, so heißt es<br />
HERAUSGEBER & CHEFREDAKTEUR:<br />
Dietmar Dworschak dd@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
VERLAGSLEITUNG:<br />
Beate Haderer beate.haderer@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
GRAFIK & PRODUKTION:<br />
Othmar Graf graf@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
dort, „dient der Verwirklichung<br />
des Rechtsstaats“; und<br />
„die Freiheitsrechte des<br />
Rechtsanwalts gewährleisten<br />
die Teilhabe des Bürgers am<br />
Recht.“<br />
Mit dieser Freiheit ist es aber<br />
nicht mehr so weit her, wenn<br />
freie Anwälte vor allem<br />
um das eigene Auskommen<br />
kämpfen müssen und sie deswegen<br />
in Abhängigkeiten geraten<br />
– zum Beispiel von den<br />
Rechtsschutzversicherungen.“<br />
Bei Gericht.<br />
Tückisch sind bisweilen die Paragrafen. Noch tückischer jedoch kann die<br />
Technik sein, wie man am 18.6. im Wiener Straflandesgericht erlebte:<br />
„Zunächst war eine Videokonferenz<br />
mit der Justizanstalt<br />
St. Pölten geplant. Dort<br />
sollte ein Mann zeugenschaftlich<br />
befragt werden, der laut<br />
Staatsanwaltschaft gemeinsam<br />
mit dem Hauptangeklagten<br />
Thomas Al J. nach Somalia<br />
reisen wollte, ums sich dort<br />
dem bewaffneten Dschihad<br />
anzuschließen.<br />
Nachdem der Zeuge, der infolge<br />
eines eigenen, mit dem<br />
Terrorprozess nicht verbundenen<br />
Verfahrens im Maßnahmevollzug<br />
sitzt, den Hauptangeklagten<br />
identifiziert hatte,<br />
brach die Verbindung mit St.<br />
Pölten zusammen.<br />
‚Die Kamera hat sich aufg’<br />
hängt‘ erklärte der für den<br />
Prozess abgestellte Techniker.<br />
Minutenlang versuchte der<br />
Bedienstete sodann, die Verbindung<br />
wieder herzustellen.<br />
Schließlich musste sich der<br />
Techniker telefonischer Hilfe<br />
Medieninhaber und für den Inhalt verant wortlich:<br />
Dworschak & Partner KG, 5020 Salzburg, Österreich,<br />
Linzer Bundesstraße 10, Tel.: +43/(0) 662/651 651, Fax: DW -30<br />
Büro Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13, Tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />
EMAIL: office@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
INTERNET: www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
HERSTELLUNG: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />
AUFLAGE: 30.000 Exemplare<br />
bedienen: ‚I find die richtige<br />
Fernbedienung net. Wo is die<br />
Fernbedienung?‘ Ein weiterer<br />
Techniker erschien…<br />
Zwischenzeitlich befragte die<br />
Richterin zwei Zeugen, wobei<br />
ihr Schwierigkeiten erspart<br />
blieben, da diese persönlich<br />
anwesend waren. Im Anschluss<br />
sollte über einen im<br />
Verhandlungssaal fixierten<br />
großen Bildschirm ein auf<br />
DVS gebranntes Youtube-Video<br />
abgespielt werden, was<br />
jedoch misslang.<br />
Das Video wurde nach einigem<br />
Hin und Her über den<br />
Stand-PC der Schriftführerin<br />
abgespielt. Gericht, Verteidiger<br />
und die Staatsanwältin<br />
scharten sich um die Schreibkraft<br />
und starrten auf den<br />
15,6 Zoll-Bildschirm.“<br />
(orf-online)<br />
ANWALT AKTUELL ist ein unabhängiges Magazin zur Information über <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.
PERFEKTION TRIFFT EMOTION<br />
DER NEUE ASTON MARTIN V8 VANTAGE <strong>2012</strong><br />
UM € 911* MONATLICH<br />
Der Aston Martin V8 Vantage gilt als eines der schönsten Autos der Welt,<br />
als Lehrstück in Sachen Proportion, Design und Dynamik. Für <strong>2012</strong> wurden<br />
seine fantastische Wendigkeit und seine hervorragende Straßenlage nochmals<br />
optimiert. Agilere Lenkung, verbessertes Handling, eine stärkere und<br />
sensiblere Bremsanlage und das neue 7-Gang Sportshift II** Getriebe machen<br />
den neuen Vantage zum absoluten Supersportwagen.<br />
Die Kombination aus atemberaubendem Design, vollkommener<br />
Handwerkskunst und kompromissloser Fahrdynamik bietet ein einzigartiges<br />
und unvergessliches Fahrerlebnis.<br />
Das Team von Aston Martin Wien freut sich darauf, Ihnen den neuen<br />
V8 Vantage im neu eröffneten und größten Aston Martin Schauraum Europas<br />
präsentieren zu dürfen.<br />
Abbildung ist Symbolfoto. Normverbrauch: 12,9 l/100 km, CO 2 -Emission: 299 g/km<br />
* Bei einer Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von € 40.000,– und einem Restwert von € 66.500,–.<br />
**“Sportshift“ ist ein eingetragenes Warenzeichen von Prodrive (Holdings) Ltd.<br />
ASTON MARTIN WIEN<br />
British Luxury Cars GmbH<br />
Faradaygasse 1, 1030 Wien<br />
Eine Division von Frey Austria<br />
+43 (0) 1 89 07 007<br />
www.astonmartin-wien.at