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Jugendhilfe Band 09 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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1<br />

Praxishilfe zur wirkungsorientierten<br />

Qualifizierung<br />

von Stefan Eberitzsch, Désirée Frese und Dirk Nüsken<br />

Im ersten Kapitel geht es zunächst darum, grundsätzliche<br />

Informationen zum Thema Wirkungsorientierung<br />

und über das Bundesmodellprogramm zu präsentieren.<br />

In einem zweiten Schritt werden juristische<br />

Aspekte für den Abschluss von wirkungsorientierten<br />

Vereinbarungen beschrieben und dann konkrete Erfahrungen<br />

und handlungsorientierte Erkenntnisse, die<br />

auf dem Weg zum Abschluss von wirkungsorientierten<br />

Vereinbarungen hilfreich sein können, dargestellt.<br />

Es handelt sich dabei um konkrete Erfahrungen der<br />

Modellpartner, die von der Regiestelle im Rahmen des<br />

Bundesmodellprogramms gesammelt, ausgewertet<br />

und mit Blick auf ihre Übertragbarkeit als Anregung<br />

für Akteure der <strong>Jugendhilfe</strong> ausgewählt wurden.<br />

1.1<br />

Zur Bedeutung von<br />

Wirkungsorientierung in<br />

den Hilfen zur Erziehung<br />

Die Hilfen zur Erziehung (HzE) gehören zum Leistungsspektrum<br />

der Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong> und sollen<br />

gemäß § 1 Abs. 1-3 SGB VIII dazu beitragen, Benachteiligungen<br />

von Kindern und Jugendlichen abzubauen,<br />

Familien zu fördern und Kinder vor Gefahren<br />

zu schützen. Familien haben einen Rechtsanspruch<br />

auf diese Hilfen, wenn nach § 27 SGB VIII „eine dem<br />

Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende<br />

Erziehung nicht gewährleistet ist.“ Dabei soll das<br />

Jugendamt den Familien möglichst geeignete und<br />

passende Hilfen anbieten. So umfassen die Hilfen zur<br />

Erziehung folgende Hilfeformen, die in den §§ 27 ff.<br />

SGB VIII näher beschrieben werden:<br />

● Erziehungsberatung<br />

●<br />

Soziale Gruppenarbeit<br />

10 |<strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>Band</strong> <strong>09</strong><br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Erziehung in einer Tagesgruppe<br />

Vollzeitpflege<br />

Heimerziehung<br />

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

Das Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>gesetz sieht – im Vergleich<br />

zum Jugendwohlfahrtsgesetz – die Stärkung<br />

der Partizipation der Hilfeempfänger am Hilfeprozess<br />

vor. Die Personensorgeberechtigten und Kinder sollen<br />

nicht „als Objekt staatlichen Handelns“, sondern als<br />

„mitgestaltende Subjekt[e] im Hilfeprozess“ (Messmer<br />

2007: 16) eingebunden werden. Schmid beschreibt<br />

die Partizipation der Leistungsadressaten als „ …<br />

das wichtigste Gestaltungsprinzip der Leistungsverwaltung.“<br />

(Schmid 2007: 135). Es ist also konstitutiv<br />

für die Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>, dass die Adressat/<br />

innen bei der Gestaltung der Hilfe und der Auswahl<br />

des Anbieters der Leistungen beteiligt werden und die<br />

Leistungsverwaltung sich an dem „Leitbild der Aushandlung“<br />

(ebd.) orientiert. Dies setzt allerdings unter<br />

anderem auch die Möglichkeit zur dezidierten Aufklärung<br />

der Adressat/innen über den Zweck, bzw. über<br />

die zu erwartenden Ergebnisse und die zu erwartende<br />

Wirkung von Hilfsangeboten voraus.<br />

Die Notwendigkeit, Ergebnisse und Wirkungen<br />

der HzE in den Blick zu nehmen, ergibt sich allerdings<br />

nicht allein aus der Verantwortung gegenüber den<br />

Adressat/innen. Schon seit den 1990er Jahren steht<br />

die Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong> verstärkt unter der Anforderung<br />

ihre Leistungen zu legitimieren. So wurde,<br />

vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im<br />

Bereich der HzE, in der sozialpädagogischen Fachöffentlichkeit<br />

verstärkt die Wirkung von Angeboten<br />

der Sozialen Arbeit unter dem Topos „Ergebnisqualität“<br />

kontrovers diskutiert (vgl. Flösser 2001, Merchel

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