Jugendhilfe Band 09 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 09 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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Praxishilfe zur wirkungsorientierten<br />
Qualifizierung<br />
von Stefan Eberitzsch, Désirée Frese und Dirk Nüsken<br />
Im ersten Kapitel geht es zunächst darum, grundsätzliche<br />
Informationen zum Thema Wirkungsorientierung<br />
und über das Bundesmodellprogramm zu präsentieren.<br />
In einem zweiten Schritt werden juristische<br />
Aspekte für den Abschluss von wirkungsorientierten<br />
Vereinbarungen beschrieben und dann konkrete Erfahrungen<br />
und handlungsorientierte Erkenntnisse, die<br />
auf dem Weg zum Abschluss von wirkungsorientierten<br />
Vereinbarungen hilfreich sein können, dargestellt.<br />
Es handelt sich dabei um konkrete Erfahrungen der<br />
Modellpartner, die von der Regiestelle im Rahmen des<br />
Bundesmodellprogramms gesammelt, ausgewertet<br />
und mit Blick auf ihre Übertragbarkeit als Anregung<br />
für Akteure der <strong>Jugendhilfe</strong> ausgewählt wurden.<br />
1.1<br />
Zur Bedeutung von<br />
Wirkungsorientierung in<br />
den Hilfen zur Erziehung<br />
Die Hilfen zur Erziehung (HzE) gehören zum Leistungsspektrum<br />
der Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong> und sollen<br />
gemäß § 1 Abs. 1-3 SGB VIII dazu beitragen, Benachteiligungen<br />
von Kindern und Jugendlichen abzubauen,<br />
Familien zu fördern und Kinder vor Gefahren<br />
zu schützen. Familien haben einen Rechtsanspruch<br />
auf diese Hilfen, wenn nach § 27 SGB VIII „eine dem<br />
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende<br />
Erziehung nicht gewährleistet ist.“ Dabei soll das<br />
Jugendamt den Familien möglichst geeignete und<br />
passende Hilfen anbieten. So umfassen die Hilfen zur<br />
Erziehung folgende Hilfeformen, die in den §§ 27 ff.<br />
SGB VIII näher beschrieben werden:<br />
● Erziehungsberatung<br />
●<br />
Soziale Gruppenarbeit<br />
10 |<strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>Band</strong> <strong>09</strong><br />
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Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
Erziehung in einer Tagesgruppe<br />
Vollzeitpflege<br />
Heimerziehung<br />
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
Das Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>gesetz sieht – im Vergleich<br />
zum Jugendwohlfahrtsgesetz – die Stärkung<br />
der Partizipation der Hilfeempfänger am Hilfeprozess<br />
vor. Die Personensorgeberechtigten und Kinder sollen<br />
nicht „als Objekt staatlichen Handelns“, sondern als<br />
„mitgestaltende Subjekt[e] im Hilfeprozess“ (Messmer<br />
2007: 16) eingebunden werden. Schmid beschreibt<br />
die Partizipation der Leistungsadressaten als „ …<br />
das wichtigste Gestaltungsprinzip der Leistungsverwaltung.“<br />
(Schmid 2007: 135). Es ist also konstitutiv<br />
für die Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong>, dass die Adressat/<br />
innen bei der Gestaltung der Hilfe und der Auswahl<br />
des Anbieters der Leistungen beteiligt werden und die<br />
Leistungsverwaltung sich an dem „Leitbild der Aushandlung“<br />
(ebd.) orientiert. Dies setzt allerdings unter<br />
anderem auch die Möglichkeit zur dezidierten Aufklärung<br />
der Adressat/innen über den Zweck, bzw. über<br />
die zu erwartenden Ergebnisse und die zu erwartende<br />
Wirkung von Hilfsangeboten voraus.<br />
Die Notwendigkeit, Ergebnisse und Wirkungen<br />
der HzE in den Blick zu nehmen, ergibt sich allerdings<br />
nicht allein aus der Verantwortung gegenüber den<br />
Adressat/innen. Schon seit den 1990er Jahren steht<br />
die Kinder- und <strong>Jugendhilfe</strong> verstärkt unter der Anforderung<br />
ihre Leistungen zu legitimieren. So wurde,<br />
vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im<br />
Bereich der HzE, in der sozialpädagogischen Fachöffentlichkeit<br />
verstärkt die Wirkung von Angeboten<br />
der Sozialen Arbeit unter dem Topos „Ergebnisqualität“<br />
kontrovers diskutiert (vgl. Flösser 2001, Merchel