Jugendhilfe Band 09 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 09 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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2.1<br />
Methoden im Hilfe prozess<br />
und Verfahren der<br />
Hilfe planung als Elemente<br />
<strong>Wirkungsorientierte</strong>r<br />
<strong>Jugendhilfe</strong><br />
Ein Schwerpunkt bei der Entwicklung und Umsetzung<br />
wirkungsorientierter Steuerungskonzepte liegt<br />
auf Verfahren, Methoden und Instrumenten, die im<br />
Hilfeprozess und vor allem in der Hilfeplanung eingesetzt<br />
werden, um die Wirksamkeit sozialpädagogischer<br />
Maßnahmen zu steigern. Diese Elemente umfassen<br />
auch Handlungsbereiche, die dem Hilfeprozess<br />
unmittelbar vor- bzw. nachgelagert sind: Nicht nur<br />
die Entscheidungsbegründung der Hilfegewährung,<br />
auch die Beendigung von Hilfen werden hier in den<br />
wirkungsorientierten Blick genommen. Neben der<br />
Standardisierung professioneller Handlungsabläufe<br />
wird von den Modellstandorten eine stärkere Beteiligung<br />
der Adressat/innen an der Hilfeplanung bzw.<br />
ihre Aktivierung als Wirkfaktor in den Mittelpunkt gerückt.<br />
In der Hilfeplanung bekommen Ziele überdies<br />
eine zentrale Bedeutung. Im Einzelnen werden folgende<br />
Elemente vorgestellt:<br />
2.1.1. Standardisierung von Diagnose und Hilfegewährung<br />
2.1.2 Verbindliche Festlegung von Aufgaben, Terminen<br />
und Fristen (Verfahrensabläufe)<br />
2.1.3. Standardisierung der Dokumentation von Hilfeverläufen<br />
2.1.4. Aktivierung von Elternverantwortung/Stärkung<br />
von Erziehungskompetenz<br />
2.1.5. Stärkung von Adressat/innenbeteiligung im Kontext<br />
der Hilfeplanung<br />
2.1.6. Standardisierung von Hilfezielen und Methoden<br />
der Zielformulierung<br />
2.1.7. Methoden der Hilfeausfädelung und Nachbetreuung<br />
26 |<strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>Band</strong> <strong>09</strong><br />
2.1.1 Standardisierung von Diagnose<br />
und Hilfegewährung<br />
Kurzbeschreibung<br />
Zahlreiche Verfahren zur wirkungsorientierten Steuerung<br />
setzen bei der Diagnose an. Die verbindliche Vereinbarung<br />
von strukturierten Diagnosephasen kristallisiert<br />
sich hier als typisches Element heraus. Dabei<br />
werden zunächst alle standardisierten Verfahren unter<br />
diesem Element zusammengefasst, unabhängig davon,<br />
ob die Diagnostik vom Jugendamt oder bei den<br />
freien Trägern vorgenommen wird oder wie viel Zeit<br />
diese Diagnoseprozesse in Anspruch nehmen. Auch<br />
von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung wird<br />
abstrahiert, d.h. es werden sowohl Diagnoseverfahren<br />
mit standardisierten, „objektiv“ festgelegten Kriterien<br />
mit diesem Element beschrieben als auch Standardisierungen<br />
der Diagnosen im Hinblick auf eine festgelegte<br />
Einbindung der Adressat/innen in den Diagnoseprozess<br />
mit ihren spezifischen Problemdeutungen.<br />
Im Rahmen wirkungsorientierter <strong>Jugendhilfe</strong> werden<br />
vor dem Hintergrund der erstellten Diagnostik<br />
darüber hinaus zum Teil auch Entscheidungen zur<br />
Gewährung von Hilfen standardisiert. Festgelegte<br />
Fallbudgets, Hilfedauer oder die Einteilung in Fallgruppen<br />
bei bestimmten Indikationen bzw. je nach Ergebnis<br />
der vorausgehenden Diagnostik sind Beispiele<br />
für dieses Element.<br />
Zur Umsetzung und Implementierung<br />
Die Erfahrungen der Modellpartner mit den neuen<br />
verbindlichen Diagnoseverfahren verweisen zum<br />
einen auf eine verstärkte Transparenz bezüglich der<br />
Qualitätsanforderungen an Diagnose. Die damit ermöglichte<br />
Einforderung entsprechender Standards<br />
wird von vielen Leitungskräften als Impuls für bessere<br />
Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendämtern<br />
und freien Trägern gesehen.<br />
Als negative Konsequenz der neu implementierten<br />
Diagnoseprozesse wird zum anderen explizit auf<br />
den Mehraufwand hingewiesen.<br />
Die Laufzeitbegrenzung als Aspekt einer standardisierten<br />
Hilfegewährung konnte nicht in jedem Fall<br />
stringent durchgesetzt werden, da die Hilfebedarfe<br />
auch nach Ablauf der zeitlichen Frist noch vorhanden