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Brandenburgisches Ärzteblatt 3/1996 - qs- nrw

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LeserbriefeZu Dauerthema: Arztrenten,BÄB 1/96, Seite 4Sehr geehrter Herr Dr. Liebenow,Ohne auf den politischen Inhalt Ihres Aufsatzesin Heft 1/96 des BrandenburgischenÄrzteblattes näher eingehen zu wollen,denn dafür ist die Ärzteversorgung nichtzuständig, möchte ich jedoch eineFalschaussage Ihres Beitrages richtigstellen:Zum Gründungsstichtag 01. 01. 1992 bestandfür die Ärzte der Geburtsjahrgänge1947 und jünger eine Pflichtmitgliedschaftin der ÄVLB. Ärzte der Geburtsjahrgänge1932 und jünger konnten auf Antrag Mitgliedwerden. Diejenigen, die am 01. 01.1992 bereits das 60. Lebensjahr vollendethatten, konnten auf Antrag durch einmaligeKapitalzahlungen Mitglied werden. DieÜberlegungsfrist für einen freiwilligen Beitrittdauerte bis zum 31. 12. 1992, so daßjeder die Möglichkeit hatte, sich ein Jahrlang zu informieren!Auf diese Möglichkeiten des freiwilligenBeitritts zur ÄVLB haben im Laufe des 2.Halbjahres 1991 die Mitarbeiter der Ärzteversorgungmit Unterstützung des PartnerversorgungswerkesWestfalen-Lippe aufmehreren Veranstaltungen im Land Brandenburgsowie in zahlreichen Veröffentlichungenhingewiesen, so daß zumindestab 1992 in Bezug auf die Rentenanwartschafteneine vollständige Gleichbehandlungmit Ihren ärztlichen Kollegen in den altenBundesländern gegeben ist.Mit freundlichen GrüßenVolkert BüsingGeschäftsführer der ÄVLBZum Beitrag von Frau KolleginElke Köhler „Kritische Situationfür niedergelassene Ärzte“(BÄB 11/95, S. 550)Zuerst möchte ich der Vorsitzenden desHartmannbundes meine Hochachtung fürIhren Mut bekunden, solch kritische Wortezu der für Patienten und uns niedergelassenenÄrzte ruinösen Gesundheitspolitik derBundesregierung gefunden und öffentlichgemacht zu haben.Nicht verstanden habe ich die Bemerkung,„daß die Patienten schon jetzt den Qualitätsunterschiedzum Westen bemerken“. Ist esnicht eher so, daß wir Ost-Ärzte mit unsererguten Aus-, Weiter- und Fortbildung unddem oft noch nicht „markt-konformen“ Verhaltenein gutes Betreuungsniveau gesicherthaben und weiter sichern?Ich teile auch nicht die „unser aller Sorge“von Ihnen, Frau Kollegin Köhler, bezüglichder PDS, bin eher der Auffassung, daß Parteien-Propagandaoder Konterpropagandain unseren Berufs- und Wissenschaftsorganisationenund deren Zeitschriften nichts zusuchen haben, so wie es auch die Statutenfestlegen.Alles in allem, liebe Kollegin Köhler, steuernund leiten Sie den Traditionsverband Hartmannbundweiter so engagiert gegen diekonservative Gesundheitspolitik.H. KreibichPraktischer Arzt im Landkreis Dahme-SpreewaldLESERBeschwerde gegenICD-10 abgewiesenDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatdie Beschwerde von zwei Ärzten gegen dieCodierung nach der ICD-10 abgelehnt.Die aus drei Verfassungsrichtern bestehendeKammer des 1. Senats hatte keine datenrechtlichenBedenken gegen das Gesetz. In der einstimmigenEntscheidung heißt es, die Klägerhätten die verfassungsrechtlichen Bedenkengegen die Datenverschlüsselung „nicht hinreichenddargetan“.Das Gesetz enthalte Schutzvorschriftengegen eine zweckfremde Nutzungoder Weitergabe der Daten, die am früherenVolkszählungsurteil ausgerichtet seien.Die Verfassungsrichter hatten auch keine Einwändegegen das konkrete Verschlüsselungsverfahren.Die Ärzte müßten nur Angaben zurDiagnose, aber nicht über Ursachenzusammenhängeund das familiäre Umfeld der Patientenverschlüsseln. Sie monierten, daß in derBeschwerde nicht auf die Bedeutung der Datenverschlüsselungfür die „Plausibilitätskontrolleärztlicher Abrechnungsunterlagen“ eingegangenwerde.Zum ICD 10Der Streit um die zum 1. Januar <strong>1996</strong> gesetzlichverordnete Einführung von ICD 10 undICD 9 wird durch erzwungene Einsichtigkeitder Gesundheitsadministration auf ein biszwei Jahre ausgesetzt. Das ist einerseits erfreulich,weil sich die aus unserer ärztlichenPraxis und den Erkenntnissen einer wissenschaftlichfundierten Medizinalstatistik resultierendeSachkunde gegen ministerielle Unvernunftund den administrativen Unverstanddes vereinigten Managements aus denFührungsetagen der Krankenkassen und eingerÄrztevertretungen durchsetzen konnte.Bevor nun einfach zur Tagesordnung übergegangenwird, ist zu prüfen, ob und wie oftman sich solchen Unsinn leisten kann. Umweiterem wirtschaftlichen Schaden vorzubeugen,sollte meines Erachtens bis der Streit erneutausbricht, die folgende Frage geklärtwerden.Wer trägt die durch den bisherigen Unfugentstandenen Kosten?Das sind einmal die wiederholten Tagungender oben genannten Experten, deren Teilnahmeeinerseits aus Steuergeldern und andererseitsaus den von uns regelmäßig einbehaltenenVerwaltungsgebühren bezahlt und vergütetwurde.Das sind die Kosten für eine wiederholte Inanspruchnahmevon Sendezeiten in den öffentlich-rechtlichenRundfunk- und Fernsehanstalten(Rundfunkgebühren, Steuergelder). WeiterhinAusgaben der kassenärztlichen Vereinigungenin den Ländern und Verwaltungsbereichenfür Veranstaltungen, die durchgeführtwurden, um den von den oben genanntenVerantwortungsträgern ausgeheckten Unfugtrotz besseren Wissens und entgegen eigenerÜberzeugungen eventuell doch umset-<strong>Brandenburgisches</strong> Ärzteblatt 3/96 • 6. Jahrgang119

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