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scania bewegt 2012-02

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SERVICE Text: Paul Göttl, Markus Bauer, Fotos: Scania<br />

Gewinnspiel<br />

sCAniA BeweGT verlost unter allen richtigen<br />

Ein sendungen zehn <strong>scania</strong> R 420 Topline Modelle<br />

mit planenauflieger im Maßstab 1 : 50. Der<br />

Truck trägt einen imposanten Scania Schriftzug samt<br />

Greif auf dem Auflieger. Beantworten Sie die drei Fragen<br />

rechts, stecken Sie den Coupon mit den richtigen<br />

Antworten in ein Kuvert (Absender nicht vergessen) und<br />

senden oder faxen ihn an folgende Adresse:<br />

Scania Deutschland GmbH<br />

sCAniA BeweGT · Stichwort Gewinnspiel<br />

August-Horch-Straße 10 · D-56070 Koblenz<br />

Fax: <strong>02</strong> 61/8 97-92 08<br />

Die zehn Gewinner der Scania Geldbörse aus Leder<br />

aus dem letzten Rätsel heißen:<br />

Ralph Siffermann Birgit Schneider<br />

Werner-Heinrich Klamm Jürgen Douwes<br />

Wolfgang Kreusing Thomas Peters<br />

Wolfgang Dittmer Agneta Pfuhl<br />

Julia Franz Wolfgang Havers<br />

Aktuelle Urteile<br />

§ Führerschein aus dem Ausland<br />

muss nicht anerkannt werden<br />

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutschen Behörden<br />

keine Führerscheine aus dem EU-Ausland anerkennen müssen.<br />

Dies gelte aber nur, wenn der betreffende Inhaber keinen Wohnsitz in dem<br />

Land hat, das seinen Führerschein ausgestellt hat. Der Bund darf die Fahrerlaubnis<br />

aber nicht deshalb ablehnen, weil der Besitzer verkehrsrechtlich<br />

vorbelastet ist.<br />

§ Anhänger haftet mit<br />

Bei Unfällen mit Gespannen sind die gezogenen Fahrzeuge zur Hälfte an<br />

den Kosten beteiligt. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt (Az.: IV ZR<br />

279/08). Vor allem Unternehmen, die viele gezogene Einheiten im Fuhrpark<br />

haben, trifft das seitdem hart. Denn die Versicherer haben die Prämien<br />

deutlich angehoben, ohne die Kosten für Zugfahrzeuge zu senken. Auch<br />

für die Versicherer bedeutet das Urteil mehr Aufwand. Deshalb wollen der<br />

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und der Verband<br />

der Automobilindustrie den Rechtszustand vor dem Urteil wiederherstellen.<br />

Die Chancen, dass 2013 eine entsprechende Gesetzesänderung kommen<br />

könnte, stehen laut des Versicherers Kravag bislang gut.<br />

GewinnFRAGen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

In welcher Stadt findet die Fachmesse<br />

IFAT ENTSORGA <strong>2012</strong> statt?<br />

Wie viele Einwohner hat der<br />

Rhein-Sieg-Kreis?<br />

Wie viele Liter Wasser fasst der<br />

Scania P 320 von Faber?<br />

ABsenDeR<br />

Vorname Name Telefon-Nr.<br />

Adresse E-Mail-Adresse<br />

❑ Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Scania meine angegebenen Daten zu Werbezwecken per Post und<br />

E-Mail nutzen und verarbeiten darf. Scania versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte für Werbezwecke<br />

nicht erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen,<br />

es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung auf dem Postweg oder per E-Mail.<br />

Mitarbeiter der Scania Deutschland Organisation sind von der Teilnahme<br />

am Gewinnspiel ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

§ Kein Attest: Kündigung<br />

einsenDesCHlUss:<br />

15. Juni <strong>2012</strong><br />

Unternehmen dürfen Mitarbeiter fristlos entlassen, wenn sie nach einer<br />

Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegen. Das<br />

hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 10Sa<br />

593/11). Dem Arbeitgeber sei es demnach nicht zumutbar, einen Mitarbeiter<br />

zu beschäftigen, der „hartnäckig und uneinsichtig“ seine Nachweispflicht<br />

verletzt. Im konkreten Fall hätte der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag<br />

bereits nach einem Krankheitstag ein Attest vorlegen müssen.<br />

§ Überstunden abgelten<br />

Arbeitgeber müssen Überstunden abgelten, wenn der Arbeitsvertrag keine<br />

andere Vergütungsregelung enthält. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />

hervor (Az.: 5 AZR 765/10). Im konkreten Fall bekam der<br />

Lagerleiter einer Spedition 1.800 Euro brutto für eine vertraglich festgelegte<br />

Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche. Von 2006 bis 2008 hat der<br />

Arbeitnehmer knapp 1.000 Überstunden angehäuft. Laut Gericht müsse<br />

der Spediteur diese vergüten. Vergütungsfreie Überstunden können das<br />

Unternehmen für dieses Gehalt nicht erwarten. Zudem habe der Mitarbeiter<br />

bei Vertragsabschluss nicht absehen können, was auf ihn zukommen<br />

würde.<br />

26 SCANIA BEWEGT • 2.<strong>2012</strong> www.<strong>scania</strong>.de

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