Archiv des öffentlichen Rechts Inhalt
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318<br />
Heike Krieger<br />
Je nach Perspektive fallen die Antworten auf diese Frage unterschiedlich<br />
aus. International ausgerichtete Ansätze sind bemüht, z. B. durch die Einrichtung<br />
internationaler parlamentarischer Organe oder die Beteiligung der<br />
sog. Zivilgesellschaft, internationale Entscheidungsstrukturen zu demokratisieren.<br />
14 Ansätze, die einen eher nationalstaatlichen Blickwinkel wählen, versuchen<br />
demgegenüber, zur Wahrung <strong>des</strong> Demokratieprinzips einen traditionellen<br />
Souveränitätsbegriff neu zu beleben, und betonen Grenzen der Bindungswirkung<br />
völkerrechtlicher Normen. 15 Beide Ansätze mögen zwar den<br />
erhöhten Legitimationsbedarf <strong>des</strong> Völkerrechts vor dem Hintergrund der<br />
Globalisierung für sich in Anspruch nehmen. Ihnen wohnt aber zugleich die<br />
Gefahr inne, das Völkerrecht in seiner Bedeutung zu schwächen, wenn die<br />
eine Ansicht Anforderungen an das Völkerrecht stellt, die diese <strong>Rechts</strong>ordnung<br />
nicht oder nur schwer zu erfüllen vermag, und die andere Position als<br />
Antwort auf die wahrgenommenen Legitimationsdefizite den Befolgungsanspruch<br />
<strong>des</strong> Völkerrechts mit Argumenten staatlicher Souveränität unter<br />
bestimmten Umständen zu relativieren sucht. Zur Auseinandersetzung mit<br />
diesen Formen demokratietheoretischer Kritik am Völkerrecht soll zunächst<br />
das Verständnis von Fremdbestimmung durch Völkerrecht näher betrachtet<br />
werden, um sodann mögliche Defizite der demokratischen Legitimierung völkerrechtlichen<br />
Handelns aus der Perspektive <strong>des</strong> deutschen Verfassungsrechtes<br />
zu bestimmen. Am Beispiel der unmittelbaren Ausübung von Hoheitsgewalt<br />
durch internationale Organisationen und <strong>des</strong> Verhältnisses von Völkerrecht<br />
und unmittelbarer Demokratie sollen dabei Ansätze zur Wahrung <strong>des</strong><br />
Demokratieprinzips kritisch beleuchtet werden.<br />
B. Fremdbestimmung als Folge der Globalisierung<br />
AöR<br />
Demokratie dient als Oberbegriff für politische Ordnungen, die Herrschaft<br />
auf den Willen <strong>des</strong> Volkes gründen und Herrschende rechenschaftspflichtig<br />
gegenüber dem Volk machen. 16 Der Begriff der Demokratietheorie unter-<br />
14 Z. B. S. Kadelbach, Die parlamentarische Kontrolle <strong>des</strong> Regierungshandelns bei<br />
der Beschlussfassung in internationalen Organisationen, in: R. Geiger (Hg.), Neue Probleme<br />
der parlamentarischen Legitimation im Bereich der auswärtigen Gewalt, 2003,<br />
41 (56f.); s. a. J. Kokott, Souveräne Gleichheit und Demokratie im Völkerrecht,<br />
ZaöRV 2004, 517 (532f.); aus soziologischer Perspektive: H. Brunkhorst, Solidarität,<br />
Von der Bürgerfreundschaft zur globalen <strong>Rechts</strong>genossenschaft, 2002, 209ff.; F. Müller,<br />
Demokratie zwischen Staatsrecht und Weltrecht, 2003, 138ff.<br />
15 Di Fabio (Fn. 13), 89ff., insb. 93; C. Hillgruber, Souveränität – Verteidigung<br />
eines <strong>Rechts</strong>begriffs, JZ 2002, 1072 (1075); ders., Dispositives Verfassungsrecht, zwingen<strong>des</strong><br />
Völkerrecht: Verkehrte juristische Welt?, JÖR 54 (2006), 57 (93).<br />
16 E. W. Böckenförde in: J. Isensee/P. Kirchhof (Hg.), Handbuch <strong>des</strong> Staatsrechts II,<br />
3. Aufl., 2004, § 24 Rn. 9ff.